Der heilbronner Polizistenmord und die vertuschten Funkgespräche

Am 25. April 2007 ereignete sich in Heilbronn um 14:00 ein Polizistenüberfall, auf der Theresienwiese. Die Mörder schossen den Polizisten in die Köpfe. Die erschossene Michele Kiesewetter und der überlebende Martin Arnold waren bereits seit 09:30 unterwegs, gemeinsam mit ihrer Einsatzgruppe der BFE 523. Am Tattag gab es bis mittags 49 Funkabfragen bei der Datenstation. Polizisten ließen die Kennzeichen oder Personalien durch die polizeilichen Datenbanken laufen und funkten dafür die Datenstation im Polizeirevier an. Es war also am Tattag einiges los in Heilbronn.

Antonia S. war eine Freundin von Arnold und Bereitschaftspolizistin in Biberach. Nach dem Überfall fuhr sie in die böblinger Kaserne und wartete mit Kollegen auf Nachrichten aus dem Krankenhaus. Laut ihr wäre erzählt worden, dass der Überfall „bei einer Kontrollstelle“ (Polizeiordner 8, Wortprotokoll Seite 188, Aussage am 02.05.07) passiert sei. In dem Moment sei Arnold „im Fahrzeug gesessen und habe eine Abfrage machen wollen“ und Kiesewetter sei „noch draußen gestanden“.

Die Sonderkommission (Soko) sicherte sämtliche Funkgespräche, die Polizisten im Zeitraum von 09:30 bis 18:00 Uhr in Heilbronn führten. Ausgewertet wurde allerdings lediglich der Zeitabschnitt von 13:30 bis 14:12 Uhr. Außerdem sollte nur nach Funksprüchen der späteren Opfer1 gesucht werden. Das stuttgarter Regierungspräsidum wertete die polizeilichen Funkgespräche am 11. Mai aus, hielt sich an diese Einschränkungen. Das Ergebnis war, dass keine Ermittlungsansätze gefunden werden konnten.

Bereits am 30. April informierte das Regierungspräsidium die Soko-alt über die wichtigsten Funksprüche. Die Auswertung basierte auf dem Aufzeichnungsprogramm „ASC Powerplay“ der Einsatzzentrale in Heilbronn. Im Bericht steht ausdrücklich, dass die dort aufgezeichneten Uhrzeiten 2-3 Minuten von den Uhrzeiten abweichen, die im Einsatzkalender des „Polizeiführers im Dienst“ der Landespolizeidirektion Stuttgart festgestellt wurden. Diese Zeiten wurden „mittels Funkuhr erhoben“2. Beispielsweise sei laut des stuttgarter Einsatzkalenders die Ringfahndung schon um 14:12 ausgerufen worden, aber das heilbronner ASC-Programm hätte einen späteren Zeitpunkt 14:15 hinterlegt. Ein Grund für die Abweichungen wird nicht genannt. Das Regierungspräsidum schlug vor, dass die Soko die Zeiten der Funksprüche selbst ermittelt, sollten „diese Uhrzeiten von entscheidender Wichtigkeit sein“. Die heilbronner Polizei besitzt ja Mitschnitte ihrer eigenen Funkgespräche. Dies erfolgte nicht.

Die Zeiten im Ermittlungsbericht der Soko basieren bis heute auf den Uhrzeiten, die das ASC-Programm hinterlegte.3 Die Soko-neu begründete dies folgendermaßen: „Ungeachtet dieser möglichen Zeitdifferenzen sind die im vorliegenden Bericht aufgeführten Zeitangaben den jeweiligen Einzelberichten bzw. Zeugenaussagen entnommen.“ Zeugenaussagen hätten also die ASC-Aufzeichnungen bestätigt. Dies entspricht aber nicht der Wahrheit:

  • Volker G. (BFE 523) erfährt vom Überfall „gegen 14:00“ und kommt mit Ralf S. im Mercedes Streifenwagen „Vita“ „drei bis fünf Minuten“4 danach zum Tatort.
  • Heilbronner Polizistin Kerstin K. erhält „im Funkraum auf der Wache (…) einen Anruf von einem Taxifahrer“ und kommt nach zwei Minuten Anfahrtszeit „um 14.10 Uhr“5 auf TW an.

Ungereimtheiten in der offiziellen zetilichen Darstellung

Der Radfahrers Peter S. entdeckte kurz nach 14:00 die überfallene Streife, radelte zum Bahnhof und berichtete über zwei erschossene Polizisten. Diese Meldung wurde aber erst um 14:18 im Polizeirevier verbreitet. Zwar rief der Taxifahrer Mustafa K. um 14:12:24 beim Polizeirevier an, jedoch gab es Kommunikationsprobleme mit dem wachhabenden Polizisten. Erst als Peter S. selbst mit dem Polizisten redete, wurde die Meldung um 14:18 weitergegeben. Aber schon drei Minuten davor, um 14:15, wurde die Ringfahndung ausgerufen, und eine Hubschrauberstaffel gerufen. Wie ist das möglich?

Der Abgeordneten Patrick Kurth (FDP) sprach den Leiter der Soko-neu Axel Mögelin auf diese Ungereimtheit an: Wie könnte es sein, dass die Ringfahndung schon um 14:15 ausgelöst wurde, bevor die ersten Polizisten am Tatort eintrafen? Mögelin antwortete, dass der wachhabende Polizist, der die Erstmeldung annahm, die Fahndung einfach schon mal”6 ausgelöst haben könnte.

Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): „Jetzt wurde – – Um 14.12 Uhr hat der Taxifahrer – jetzt beziehe ich mich auf die gleiche Akte, also MAT A GBA-4/19, Blatt 38 – – Um 14.12 Uhr wurde die Polizei verständigt durch den Taxifahrer. Das heißt, kurz vorher hat der Radfahrer da was gesehen und hat den Taxifahrer gebeten, anzurufen. Um 14.16 Uhr sind die ersten Polizeikräfte eingetroffen am Tatort und machten einen ersten Bericht um 14.18 Uhr. Die Ringalarmfahndung wurde aber bereits um 14.15 Uhr, also vor Eintreffen der Polizei, ausgelöst. Ist das typisch?“

Zeuge Axel Mögelin: Das kann ich Ihnen jetzt so aus der Ferne nicht sagen. Es ist so, dass die Bestätigung – – Vielleicht hat der Kollege vor Ort einfach gesagt – ohne Bestätigung -: Ich löse das einfach schon mal aus. Wobei ich auch sagen muss: Es gab in den Uhrzeiten – drei Minuten -: Da gab es verschiedene Displays, Ableseprobleme bzw. unterschiedliche Uhrzeiten von den Funkuhren. (…)

Davon berichtete allerdings der betreffende Polizist nichts: Er nahm den Anruf an und gab die Meldung um 14:18 weiter.

Sonderkommission wertete nicht sämtliche Funkgespräche aus

Die Funkgespräche wurden nur zum Teil analysiert, im Zeitraum von 13:30 bis 14:12 Uhr. Auf den Vorhalt im baden-württemberger Landtag, dass sie „die an diesem Tag durchgeführten Funksprüche untersucht“ hätte, antwortete die Soko-Ermittlerin Sabine R.: „Das ist so auch nicht ganz richtig. Ich hatte hier nur einen kleinen Zeitraum, und zwar von 13:30 bis 14:12 Uhr, und in diesem Zeitraum war laut meinen Aufzeichnungen kein Funkverkehr, also kein Funkverkehr in Bezug auf das Opferfahrzeug.“7 Es hätten sich für Sabine R. „keine weiteren Ermittlungsansätze“ ergeben. Sabine R. verteidigte sich, dass sie lediglich den kurzen Zeitraum untersuchte: Sie befolgte die Vorgabe ihrer Vorgesetzten, wörtlich: „Ich habe den konkreten Auftrag, diesen Zeitraum auszuwerten, und, sagen wir mal, ich habe eine gute Soko-Leitung, da muss ich nicht jeden Auftrag hinterfragen: Warum jetzt nur dieser Zeitraum?“

Die grüne Landtagsabgeordnete Petra Häffner stellte die Abfrage mit dem Funkrufnamen „Bruno 2/501“ um 13:28 in den Raum und fragte, ob es in der Zeit noch weiteren Funkverkehr gab. Es fanden tatsächlich folgende Abfragen von anderen Polizisten statt: Funkrufname „5/350“ um 13:12, „5/351“ um 13:52, und „5/354“ um 13:54.

“Abg. Petra Häffner GRÜNE: Also, Sie legen ja gerade Wert darauf, dass Sie eben nur Bruno 2/501 ausgewertet und dementsprechend abgehört haben. Das heißt aber, es gab noch andere Funkverkehre im Raum Heilbronn.
Z. R. S.: Aber nicht mit Bruno.”

Sabine R. antwortete: „Aber nicht mit Bruno.“ Damit erweckte sie den Eindruck, dass diese Funksprüche nicht böblinger Bereitschaftspolizisten zugeordnet werden könnten! „Bruno“ ist der Funkrufname von Bereitschaftspolizisten. Tatsächlich nutzte die Kiesewetter-Gruppe die Funkrufnamen “Bruno 5/71″, “Bruno 5/70” und “Bruno 5/72”.

Göppinger Bereitschaftspolizisten fragten um 13:28 ab

Im Bericht des Regierungspräsidiums Stuttgart steht: “Lediglich um 13.28 Uhr war eine Anfrage von “Bruno 2/501” an die Dasta Heilbronn, die über Dora aufgeschaltet wurde.“8 Die Abkürzung „Bruno 2“ wird von der göppinger Bereitschaftspolizei genutzt. Das heißt, dass göppinger Bereitschaftspolizisten in Heilbronn im Einsatz gewesen waren. Darüber ist allerdings nichts bekannt.

1O. 30, S. 138, Bericht über Maßnahme Nr. 46 vom 11.05.07

2O. 30, S. 141, Bericht vom 30.04.07

3Vgl. O. 2, Ermittlungsbericht vom 29.04.10, S. 16 ff.: Den hier genannten Zeiten müssen 2-3 Minuten abgezogen werden: “Die erste Meldung über das Geschehen erfolgte über Funk um 14:14:28 Uhr. Um 14:15:02 wurde eine Tatortbereichsfahndung Radius 5 km um den Tatort ausgelöst. Die Hubschrauberstaffel wurde um 14:15:58 Uhr verständigt. Um 14:16:15 Uhr trafen als erste Polizeibeamte PHK T. und PM’in K. vom Polizeirevier Heilbronn am Tatort ein. (…) Um 14:18:50 Uhr wurde über Funk vom Tatort mitgeteilt, dass eine Kollegin tödlich verletzt worden sei (…). Die unmittelbar danach eintreffende Notärztin, Frau Dr. S., SLK-Klinikum Heilbronn, konnte um 14.22 Uhr bei PM’in Michèle KIESEWETTER nur noch den Tod feststellen.”

4Landtag Baden-Württemberg, NSU-UA, 31. Sitzung, 26.10.15, S. 103: „Wissen Sie noch ungefähr, wann das war, wo Sie es erfahren haben? Z. V. G.: Gegen 14 Uhr. Vorsitzender Wolfgang Drexler: Und wann sind Sie denn in der Theresienwiese eingetroffen? Wissen Sie das noch? Z. V. G.: Das war kurze Zeit danach. Wie gesagt, wir sind mit Blaulicht und mit Martinshorn runtergefahren unter Ausnutzung der Sonder- und Wegerechte, sodass es drei bis fünf Minuten gedauert hat.“

5Annette Ramelsberger (…), „Der NSU-Prozess. Das Protokoll“, 2019, S. 271

6Bundestag, NSU-UA, 29. Sitzung, 13.09.12, S. 29

7Landtag Baden-Württemberg, NSU-UA, 37. Sitzung, 07.12.15, S. 71

8O. 9, S. 39, Vermerk vom 11.05.07

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