Teil 6) Auf sogenannter “NSU-Todesliste” steht kein einziger der Tatorte

Der zweite parlamentarische Untersuchungsausschuss des Bundestages war parteiübergreifend überzeugt, dass es ein bisher unbekanntes rechtsterroristisches Netzwerk gäbe. Auf diese Art erklärten sich die Bundestagsabgeordneten die sogenannte “Todesliste”, die im Brandschutt vor Beate Zschäpes Haus Mitte November 2011 gefunden wurde. Das Trio hätte unmöglich alleine hunderte (angebliche) Anschlagsziele auskundschaften können. Aber handelte es sich überhaupt immer um Anschlagsziele?

Die sogenannte “Todesliste” umfasst etwa 10.000 ausgedruckte Namen mit Adressen, die wohl aus dem Telefonbuch entnommen wurden. Darüberhinaus gibt es 95 Stadtpläne, in den etwa 300 Örtlichkeiten markiert sind. Laut Auswertung des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden viele Örtlichkeiten markiert, die “nicht in das Feindbild des NSU passen würden.” (NSU-Nebenklage) Dazu zählen zum Beispiel Tierheime, Hühnerfarme, Kleingartensiedlungen. Es gab auch eine Vielzahl von Markierungen, die muslimische Einrichtungen betrafen, auch Döner-Imbisse. In den Plänen befinden sich z. T. handschriftliche “Ausspähnotizen”. Im Brandschutt waren auch Notizzettel, auf denen gleichfalls  handschriftliche “Notizen” vorhanden sind.

Die Aufzeichnungen “deuten” laut BKA darauf hin, dass der NSU “potentielle Ziele akribisch gesammelt und mit erheblichen Aufwand die “Geeignetheit” als Anschlagsziel überprüft wurde.” Auch die Bundesanwaltschaft interpretierte die Notizen dementsprechend, es wäre eine Auswahl nach Alter getroffen wurden: Männer mit Immigrationshintergrund im besten Zeugungsalter wären gezielt ermordet worden. Bundesanwalt Jochen Weingarten:

“Aber was wir doch wissen aus zahllosen Quellen, ist, dass die Opfer Repräsentanzopfer waren, dass sie gewillkürt waren, Wir wissen aus den Ausspähnotizen – – Da ist mir besonders eine ganz eindrückliche Notierung in Erinnerung; da steht: „Gutes Objekt, aber Opfer zu alt“.

Das ist ein klassischer Hinweis darauf, dass es offensichtlich bei der Zielauswahl nicht um die Individualität des Opfers ging, sondern um seine Funktion im Kampf gegen – weiß ich nicht – die Überfremdung, im Kampf um die Reinerhaltung des deutschen Volkes, wie es ja, glaube ich, ziemlich ausdrücklich so auch formuliert ist.” (Bundestag, Wortprotokoll, Anlage 9, S. 25)

Jochen Weingarten zitierte die Notiz falsch, sie lautete: „Sehr gutes Objekt. Guter Sichtschutz. Person gut, aber alt.“

Die sogenannten “NSU-Tatorte” tauchen zudem gar nicht in der angeblichen “Todesliste” auf. In den Stadtplänen wurde lediglich einer der Tatorte markiert und nur auf einem der Notizzettel stehen handschriftliche Aufzeichnungen, die einen der Tatort betreffen.

Bundesanwalt Dr. Herbert Diemer weiß nicht, warum Tatorte nicht auf “Todesliste” stehen

“Vorsitzender Clemens Binninger: Entschuldigung, – Herr Diemer, aber warum waren die Tatorte nie dabei?
Zeuge Dr. Herbert Diemer: Ich weiß es nicht.
Vorsitzender Clemens Binninger: Da spähen die Tausende Adressen aus oder Hunderte, –
Zeuge Dr. Herbert Diemer: Ich weiß es nicht.
Vorsitzender Clemens Binninger: – machen sich Notizen, aber dort, wo sie zuschlagen, die tauchen da nicht auf.
Zeuge Dr. Herbert Diemer: Ich weiß es nicht. Ich kann es doch nicht ändern.” (Bundestag, Wortprotokoll, Anlage 32, S. 87)

Keine Erklärung für Opferauswahl, wie “der NSU” die Opfer in abgelegenen Örtlichkeiten fand

Armin Schuster (…) (CDU/CSU): Die OFA, also die operative Fallanalyse des BKA 2012, sagt ja, Tatorte wie Rostock, Probsteigasse und Nürnberg liegen örtlich einfach nicht auf der Hand.
Zeuge Dr. Herbert Diemer: Mhm.
Armin Schuster (…) (CDU/CSU): Haben Sie dazu eine Hypothese, wie es dazu kam?
Zeuge Dr. Herbert Diemer: Das ist keine Hypothese. Da muss ich Ihnen sagen: Wie es zu der Auswahl der Tatorte kam, weiß ich nicht. Ich weiß nur – – Also, wir haben Hinweise dafür, dass – – Hinweise, Tatsachen, Kartenmaterial, Notizen jetzt leider Gottes nicht von den Tatorten, aber wo man bestimmte mögliche Tatorte ausgekundschaftet hat und gesagt hat: guter Tatort, schlechtes Opfer, weil zu alt.

Denn es war ja auch wichtig für den NSU, Leute umzubringen, die noch, so schlimm das jetzt klingt, im gebärfähigen Älter waren. Und wenn dann eben einer 60 war, dann hat man gesagt:
Der ist zu alt; der bringt uns ideologisch nichts. –
Da haben wir Notizen, und wir haben Skizzen – leider Gottes, Herr Binninger, nicht von den Tatorten, aber von anderen Örtlichkeiten. Das spricht doch nun Bände. Und wenn ich jetzt weiß, dass die Leute Zeit hatten ohne Ende und dass sie ein Fahrzeug angemietet haben, Tausende von Kilometern gefahren sind, dann muss ich davon ausgehen – – Mangels weiterer Hinweise muss ich zunächst mal davon ausgehen,dass sie selbst auskundschaften, was uns aber nicht daran hindert, weiter gehenden Hinweisen nachzugehen, die auf mögliche Täter vor Ort hinweisen, (…).”(ebd, S. 42)

Nur “leicht überwiegende Wahrscheinlichkeit”, dass handschriftliche Notizen von Mundlos stammen 

Der Ermittler Axel Kühn war an leitender Stelle bei den NSU-Ermittlungen beim BKA beteiligt, “Leiter des Lagezentrums und zugleich auch stellvertretender Leiter für den Führungsstab”. (Bundestag, Wortprotokoll, Anlage 23, S. 4)

Zeuge Axel Kühn: Haben wir natürlich erwogen, weil wir haben auch da unter dem Kontext Ankerpunkte geschaut: Was gibt es vielleicht für Unterstützer an den Tatorten? – Es lassen sich viele Belege finden, warum wir davon ausgehen können und müssen, dass es die eigenen Ausspähnotizen sind.

Wir haben natürlich auf den Rechnern und auch über die Ausdrucke eine Zuordnung zu der Hardware in der Frühlingsstraße finden können, aber vor allen Dingen über Schriftproben. Es gibt oft handschriftliche Notizen, und die lassen sich dann mit einer entsprechenden Wahrscheinlichkeit auch unseren beiden- überwiegend, glaube ich, Mundlos, wenn ich mich richtig erinnere – zuordnen.

Vorsitzender Clemens Binninger: Entschuldigung. – Die aber nicht sehr gut ist. Wir hatten mal einen Zeugen da, wo es immer heißt, diese Schriftproben mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Mundlos – – habe ich dann gefragt: Auf welcher Skala muss man das denn dann sehen? – Es ist die zweitschwächste Übereinstimmung.

Die Skala reicht umgangssprachlich, glaube ich, wenn man es auf Zahlen übersetzen würde, von 1 bis 6; 1 wäre eine einwandfreie Übereinstimmung, 6 ist definitiv jemand anderes. Die Bewertungen, die Sie oder Ihre Schriftsachverständigen vom BKA fast durchgängig in den Akten auf diese Schriftstücke anwenden, ist Stufe 5. Also da sind wir weit davon entfernt zu sagen: Das war der. – Ich will das nur als Ergänzung sagen.” (ebd, S. 14 ff.)

Rainer Grimm war beim BKA für die NSU-Ermittlungen im Bereich “Ceska-Mordserie” verantwortlich. Er wurde gleichfalls von Clemens Binninger auf die Ausspähnotizen angesprochen.

“Vorsitzender Clemens Binninger: Die Adressenlisten haben nur die Schwäche, dass sie zwar unendlich viele Adressen enthalten, nur die Tatorte sind nicht dabei.

Zeuge Rainer Grimm: Ja.

Armin Schuster (Weil am Rhein ) (CDU/CSU): Wir haben einmal eine Stadtplanmarkierung, ich glaube, bei einem Mord in München oder Nürnberg, der zumindest in der Nähe eines Tatortes eine Markierung erkennen lässt.

Zeuge Rainer Grimm: Ich meine, eine direkte Tatortmarkierung in Nürnberg.

Vorsitzender Clemens Binninger: Nürnberg?

Zeuge Rainer Grimm. Ja. Das müsste Fall Nürnberg sechs gewesen sein, im Juni 2005, Scharrerstraße 2. (…) Die anderen waren, soweit ich mich erinnere, maschinenschriftlich geschrieben, in so einer Excel-Tabelle, und der war handschriftlich ergänzt, ich meine, mit X7. Und das war dann auch tatsächlich der spätere Tatort.

Vorsitzender Clemens Binninger: Mhm. Das ist aber der einzige. Bei dem maschinenmäßig erstellten Listen war nichts dabei.

Zeuge Rainer Grimm: Soweit ich mich erinnere nicht. nein.

Vorsitzender Clemens Binninger: Und dann haben wir einen zweiten Tatort, der zwar in den Listen nicht auftaucht, aber wo eben – was alles so gefunden wird – in der Frühlingsstraße 26 ein Notizzettel aufgefunden wird, auf dem beidseitig handschriftliche Aufzeichnungen vorhanden sind, auf der einen Seite mehrere Zahlen und “Holländische Straße 82” und auf der anderen Seite eine Art Grundriss. Holländische Straße 82 ist die Adresse des Internetcafes von Halit Yozgat, und die Zahlen sind Funkkanäle –

Zeuge Rainer Grimm: Frequenzen.

Vorsitzender Clemens Binninger: – Entschuldigung. Sie haben recht. Frequenzen – die man vielleicht braucht, weil man mithören will. Die Frequenzen werden dann entziffert. Hauskanal PP Nordhessen und Ausweichkanal. Bei einer Frequenz gibt es keinen Bezug zu Kassel: da steht nichts dabei. (…) Und dann schreiben Sie: (…)

“Mit Gutachten des BKA … wurde mit “leicht überwiegender Wahrscheinlichkeit” die Urheberidentität zwischen den … Notizen und dem Vergleichsmaterial, welches dem mutmaßlichen NSU-Mitglied Uwe Mundlos zugerechnet wird, festgestellt.” (Bundestag, Wortprotokoll, Anlage 11, S. 78 ff.)

Abbildung Notizzettel, Quelle nsu-leaks, Funkfrequenzen und Skizze des Internetcafes von Halit Yozgat. Es sind lediglich die Telefonkabinen links neben dem Thresen eingekritzelt.

Es ist wahrscheinlich, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit der sogenannten “NSU-Verbrechensserie” nichts zu tun hatten, sondern als Spitzel durch die Lande tourten. Dabei dürften sie in Kontakt mit den Verantwortlichen der sogenannten “NSU-Verbrechen” gekommen sein, die ihre Auftraggeber gewesen waren. Wurde der Notizzettel mit der Skizze des Internetcafes von einer anderen Person angefertigt, genauso wie das “Drehbuch” des sogenannten “NSU-Bekennerfilms”? Auch hier besteht nur eine leicht überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass es von Uwe Mundlos stammt.

Wenn die Hinweise auf die Ermordung der Männer und dem Unterschieben von Beweismitteln in die Überlegung miteinbezogen werden, ergibt sich ein schlüssiges Bild, welches die Ungereimtheiten erklären könnte. Sie waren als Sündenböcke  von Anfang an eingeplant gewesen. 

11 Gedanken zu „Teil 6) Auf sogenannter “NSU-Todesliste” steht kein einziger der Tatorte“

  1. Beim Lesen von Binningers Fragen und Kommentaren meint man regelrecht durchzuhören: “Freunde, wollt Ihr uns veralbern? Mehr habt Ihr nicht?! Das ist mehr als dünn… ”

    Bezüglich der Schriftvergleiche, verstehe ich das Zitat aus dem BKA-Gutachten richtig? Nämlich dass sich die leicht überwiegende Wahrscheinlichkeit (zweitschwächste Übereinstimmung, exzellent erläutert von Binninger) nur auf unsicheres (“zugerechnet”) Vergleichsmaterial bezieht? Sprich, wir haben Schriften, die wir Mundlos “zurechnen”(basierend worauf?) und dann haben wir Notizen, die könnten evtl. (aber nicht annähernd sicher) von der selben Person geschrieben worden sein. Es könnte aber auch beides von irgendjemandem sein. Minimum wäre doch, dass man z.B. eine Prüfungsarbeit o.dgl. von U.M. heranzieht, wo man wenigstens mit sehr großer Sicherheit davon ausgehen kann, dass er sie selbst verfasst hat, als irgendwas Gefundenes zu nehmen. Weiß jemand, wie das abgelaufen ist?

    Die Schlussfolgerung, beide Uwes hätten mit den Morden “nichts zu tun” kann natürlich nicht gelten. Selbst wenn die beiden “nur” ausgekundschaftet hätten, hätten sie ja sehr wohl damit zu tun, was aus obigem Artikel ja auch hervorgeht. Außer es waren tatsächlich ALLE Notizen fremdverfasst und (auch die weiteren Indizien) untergeschoben.

    1. Die Schriftgutachten werden oft falsch interpretiert. Binninger ist hier offenbar auch schlecht informiert. Es gibt sehr wohl Schriftgutachten, welche Mundlos mit hoher Wahrscheinlichkeit als Urheber ausweisen. Nur lag bis Ende 2011 von Mundlos nur VSM in Kopie vor. Da muss man natürlich auch die Materialkritik der Gutachten lesen und dort heißt es, Zitat:

      Das Material von Uwe Mundlos liegt in Form von Kopien vor und ist daher nur eingeschränkt auswertbar. In Fällen, in denen das zu untersuchende Schriftmaterial n i c h t im Original, sondern als Kopie, Durchschrift o.ä. zur Verfügung gestellt wird, ist eine methodisch abgesicherte kriminaltechnische Handschriftenuntersuchung nicht durchführbar. Derartiges
      Schriftmaterial erlaubt lediglich eine Vergleichung der Schriftformen (Buchstabenformen), die in ihrer abschließenden Bewertung nur hinweisliche, tendenzielle Aussagen zur Schrifturheberschaft bzw. zu einem Urheberschaftszusammenhang zulässt. Dies gilt in gleichem Maße für Recherchen in der Zentralen Handschriftensammlung des Bundeskriminalamtes.” Zitat Ende

      Quelle Schriftgutachten KT51 761/11 aus Bd 11 Ass 2-12-1 bis 2-12-17, Seite 25 PDF

      Konkrete Aussagen zur Schrifturherberschaft von Mundlos waren demzufolge erst ab Ende Dezember 2011 möglich. Ab diesem Zeitpunkt hatte das BKA umfangreiches VSM von Mundlos vorliegen.

        1. Bin noch nicht durch damit. Unklar ist z.B. Asservat 2.12.429.2, welches im Schriftgutachten KT51/1/12 untersucht wurde. Mundlos soll mit hoher Wahrscheinlichkeit der Urheber der handschriftlichen Eintragungen darauf sein. Die Kurzbeschreibung des Untersuchungsmaterials wird unter X1 wie folgt angegeben, Zitat:

          “Blatt DIN A4, Einzahlungsbeleg Deutsche Bank, Dienelt,
          vom 23.10.2008, mit textschriftlichen Eintragungen:
          ,,VU-GmbH…629,-“” Zitat Ende
          (Bd. 11 Ass 2-12-415 bis 2-12-429, Seite 170 PDF)

          Ich frage mich wie das sein kann. Hatten “die” noch eine andere Wohnung gemietet, welche sich auch in einem Haus der VU-GmbH befand? Wieso soll Mundlos am 23.10.2008 Geld an die VU-GmbH überwiesen haben?

          1. Das wäre eine Sensation, gleichzeitig aber auch logisch notwendig, weil die Verbrauchswerte in der Frühlingsstraße ja zu niedrig waren für drei. Also, wenn sie nicht dauernd im WoMo geduscht haben… nur wird man uns so ne weitere Wohnung vermutlich nicht auf diese Weise kredenzen.
            Warum auf so nem Beleg die Handschrift von UM sein könnte erschließt sich mir auch nicht.

          2. Das der Uwe Mundlos unter dem alias Max Burkhardt der Urheber einer Vielzahl handschriftlicher Aufzeichnungen ist, halte ich für sehr gut belegt. Ebenfalls belegt ist, dass Burkhardt von der Nutzung seines Namens durch Mundlos Kenntnis gehabt haben muss.

            Warum die VU-GmbH bereits 2008 als Zahlungsempfänger auftaucht, ist dagegen nicht nachvollziehbar.

    1. @Dienstaufsicht

      Ja, das finde ich auch eine interessante Spur, vor allen dingen weil die Familie M. ja schon kurz nach dem 4.11 Besuch bekam zum “Zeugenberatungsgespräch”. Die waren also nicht ganz unwichtig. Des weiteren fragt man sich, warum der Sohn der Familie Maximilian M. nie befragt wurde und immer außen vor gelassen wurde.

  2. Habe mich über die M. noch nicht informiert, aber wenn ich mich recht erinnere war das doch eine Urlaubsbekanntschaft von Beate + Uwes?

    Diese regelmäßigen Sylt-Urlaube hatten m.M.n einen “dienstlichen” Hintergrund… irgendwas ausspähen.

    Zumal die einzigen Fotos die Beate + Uwes in den neueren Jahren zusammen zeigen eben diese Sylt-Fotos sind.

    Und erinnert ihr euch an die “Küstenwache”-Folge? 😀

    Wenn man da suchen würde, würde man wohl fündig werden.

    Spekulation: Vielleicht musste Maxi nicht mehr gebrieft werden, weil er eh schon V-Mann etc. ist.

    1. Nein nicht auf Sylt, die waren immer auf Fehmarn, am Campingplatz am Wulfener Hals. Sehr schön dort, habe da auch schon Urlaub gemacht!
      Der Fatalist hat den Maxi M. ja schon als möglichen Bankräuber vom 07.09 2011 in Arnstadt ausgelobt. Zeugen sagten ja aus:
      “Täter ca. 20 Jahre alt, einer davon „gemischtrassiger Phenotyp, Mulatte”. Würde ja passen, aber das geht mir dann doch etwas zu weit, ohne weitere Beweise……………

      1. Bei B&M ist mit dieser Personenbeschreibung die Täterschaft absolut ausgeschlossen.
        Für Maxi bedeutet dies immerhin eine Täterwahrscheinlichkeit von grob geschätzt 0,0001%.

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