Eine “Aufklärung” der Mord-Serie wird anscheinend nicht seitens Generalbundesanwaltschaft und Verfassungsschutz vorangetrieben! Es herrscht Misstrauen gegen diese Institutionen! Im November 2011 wurde nur von einem einzigen V-Mann in NSU-Nähe gesprochen, jetzt sind es bereits 40 Informanten, die im Thüringer Heimatschutz aktiv gewesen wären. Warum wurde diese Information monatelang und hartnäckig verheimlicht?
Im rechtsextremistischen Thüringer Heimatschutz (THS) gab es “zwischen 35 und 45” Personen, die “den Nachrichtendiensten von Bund und Ländern Informationen aus der Szene gesteckt haben.” Jedes vierte THS-Mitglied wäre damit V-Mann, Spitzel oder Informant gewesen. Diese hohe Zahl würde sich aus internen Berechnungen der Untersuchungsausschüsse von Bundestag und Landtagen ergeben. Bisher ging man von etwa zehn Spitzeln im THS aus.
Diese hohe Zahl würde die Parlamentarier irritieren, die sich fragen würden:
“Was wusste der Verfassungsschutz wirklich?” (TA)
Das Misstrauen gründet sich
Verdächtig ist, dass schon am Anfang der Ermittlungen jegliche Zusammenarbeit zwischen Verfassungsschutz und NSU pauschal dementiert wurde:
17.11.2011, Bundespresse-Konferenz, Generalbundesanwalt Range
Er versichert, dass es derzeit “keine Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit der rechtsterroristischen Tätergruppe gebe.”(Quelle: FAZ)
Verdächtig ist, dass der Bundestag lediglich über die Existenz eines einzigen V-Manns seitens der Sicherheitsbehörden aufgeklärt wurde:
21.11.2011, Innen-Ausschuss-Sitzung des Deutschen Bundestages
Dort beantworteten u. a. der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Heinz Fromm, die stellvertretende Leiterin des Landesamtes für Verfassungsschutz (HLfV) Hessen, Catrin Rieband, und der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz TLfV, Thomas Sippel, die Fragen von Bundestagsabgeordneten.
Seitens des Verfassungsschutzes wird lediglich ein einziger V-Mann im Umkreis des Trios (Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe) bestätigt (Quelle: zg-online).
Verdächtig ist, dass statt zu informieren, Akten vernichtet wurden:
“Erst vor wenigen Tagen war bekannt geworden, dass die Thüringer Geheimdienstbehörde 1999 offenbar nicht die Polizei darüber informiert hatte, dass ein Polizeibeamter im Verdacht stand, mit dem “Heimatschutz” zu kooperieren. Die Vorwürfe konnten bei einer Prüfung, die Ende 2011 nach dem Auffliegen des NSU eingeleitet wurde, nicht belegt werden. Unklar bleibt aber bislang, was der Verfassungsschutz 1999 unternahm, um die Vorwürfe aufzuklären.
Die Akten des V-Manns mit dem Decknamen “Tusche”, der den Verdacht über den Polizisten damals kolportierte, wurde offenbar parallel zu den Prüfungen in Erfurt gelöscht. Die Akten gehörten nach Erkenntnissen der ARD zu den Dokumenten, die im Bundesamt illegal geschreddert wurden (…).” (TA)
Jörg Kellner, Thüringer Obmann der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss Rechtsterrorismus und Behördenhandeln, wundert über einen “bisher nicht wirklich erklärbaren Widerspruch” zwischen den Aussagen von Verfassungsschützern und der vermeintlich hohen Zahl von V-Leuten.
“Es ist kaum zu erklären, warum der Verfassungsschutz ohne den V-Mann Tino Brandt angeblich ohne Kenntnisse über den THS gewesen sein will, wenn 40 Informanten mehrerer Dienste die rechtsextreme Vereinigung ausgespäht haben sollen.” (SPON)