Die Polizeibeamten Robert Ryczko und Sven Trilus sind mit zwei entscheidenden Tatorten des “National-Sozialistischen-Untergrunds” (NSU) verknüpft: Sie waren in der Polizeiabteilung des thüringer Innenministeriums eingesetzt gewesen, als das “NSU-Trio” (Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe) 1998 in Jena verschwand und 2011 in Eisenach und Zwickau wieder auftauchte.
Nach Garagendurchsuchungen am 26.01.98 entzogen sich Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe dem Zugriff der Polizei, obwohl in Zschäpes Garage eine Bomben-Werkstatt mit kiloweise Sprengstoff TNT ausgehoben wurde. Am 04.11.11 tauchten Böhnhardt, Mundlos erschossen in einem Wohnmobil liegend wieder auf. Am gleichen Tag sahen Nachbarn Beate Zschäpe aus ihrer explodierenden Wohnung rennen.
Während der Garagendurchsuchung konnte sich Uwe Böhnhardt aus dem Staub machen, obwohl er als Tatverdächtiger galt. Laut des Chefs der Kriminalpolizei Jena, Ralf Schmidtmann, wäre bei der Garagenrazzia „ein Beamter der VP-Führung (Vertrauensperson-Führung)“ involviert gewesen.
Wurde Uwe Böhnhardt gewarnt, weil er ein Polizeispitzel gewesen ist? Böhnhardt sagte später seiner Mutter, dass er tatsächlich gewarnt wurde, und dass die Beweismittel von der Polizei in die Garage “hingelegt” und “gefunden” wurden.
“Angesprochen auf den (angeblichen) Sprengstoff-Fund in Zschäpes Garage antwortete er ihr: „Mutti, glaub doch nicht alles.“ „das sei erst hingelegt und dann gefunden worden.“
Sven Trilus, Bereich Staatsschutz
Sven Trilus war im Thüringer Innenministerium (TIM) sowohl 1998 wie 2011 für den “polizeilichen Staatsschutz” zuständig, angesiedelt im Referat 43 Verbrechensbekämpfung. Die Kriminalpolizei ermittelt im “Staatschutz” gegen politisch motivierte Straftäter, deren Aktivitäten das Bestehen des Staates bedrohen.
Trilus legte in seiner Aussage vor dem thüringer Untersuchungs-Ausschuss (tU-Ausschuss) Wert auf die Behauptung, dass dem TIM die Garagendurchsuchung erst “im Anschluss” bekannt geworden sei.
“Das heißt, die eigentlichen Durchsuchungsmaßnahmen, die am 26.01. stattgefunden haben, sind uns erst im Nachgang als Ministerium bekannt geworden.”
Das TIM war im Jahr 1998 von der SPD geführt gewesen. Der damalige Innenminister Dr. Richard Dewes sagte, dass sein Ministerium nicht “über die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Verfassungsschutz, die zum Auffinden der Garage führte, informiert und darin eingebunden war.”
Diese Darstellung ist schwer glaubhaft: Einerseits hätten die in Thüringen ausgelegten und verschickten Bombenattrappen, sowie der an einer Autobahnbrücke aufgehängte Puppentorso mit Judenstern im TIM eine große Rolle gespielt; andererseits wäre das TIM über die geplanten Durchsuchungsaktion gegen die Tatverdächtigen nicht informiert worden? Sven Trilus:
“Also die eigentlichen Durchsuchungen der Garagen haben keine Rolle gespielt. Was natürlich eine Rolle gespielt hat im Vorfeld waren die anderen Straftaten, die von denen begangen wurden, zum Teil unbekannt zum damaligen Zeitpunkt noch, dass sie nicht einmal den Leuten zugeordnet werden konnten, wie zum Beispiel diese Puppe, die an der Autobahnbrücke aufgehangen wurde. Das hat eine relativ große Rolle im Ministerium gespielt.”
Das TIM hätte erst im Anschluss Berichte und Stellungsnahmen über die Garagendurchsuchung angefordert. Das sei normal, denn darauf würde sich “größtenteils” die “Aufsichtspflicht” des Innenministeriums beschränken.
“Außer diesen Mitteilungen sei das TIM in die Durchsuchung in keinster Weise eingebunden gewesen, da es unüblich sei, das Ministerium über strafprozessuale Maßnahmen im Vorfeld zu informieren. Die Ausübung der Aufsichtspflicht beschränke sich größtenteils auf indirekte Einflussnahmen, etwa durch Anforderungen von Berichten.”
Robert Ryczko, stellvertretender Leiter der Polizeiabteilung, Referatsleiter 42
Im thüringer Untersuchungsausschuss behauptete dementsprechend Robert Ryczko für die Durchsuchungen nicht einmal zuständig gewesen zu sein, da er in einem anderen Referat war, dem Referat 42.
“Ich war insbesondere zuständig für Veranstaltungslagen, für Versammlungslagen bis hin zu Staatsbesuchen. Wir hatten Anfang Sommer, glaube ich, den Staatsbesuch des amerikanischen Präsidenten Clinton in Eisenach, der wurde bei mir vorbereitet.”
In seinem Referat war jedoch das Lagezentrum der Polizei angesiedelt. Nachweislich wurde es über die geplante Garagendurchsuchung informiert, da eine “Kräfteanforderung” an das Lagezentrum ging. Der tU-Ausschuss schreibt im Abschlussbericht:
“Auf die Frage, warum das TIM am 26. Januar 1998 um 7:50 Uhr noch einmal eine gleichlautende Kräfteanforderung an die PD Jena gesendet habe, antwortete der Zeuge Robert Ryczko, es handele sich um eine Bestätigung der Kräftezuteilung verbunden mit der Beauftragung der PD Jena, diese Kräfte zur Verfügung zu stellen. (…) Das in dem Fax genannte Referat sei das TIM als Lagezentrum. Dort würden diese Anforderungen, die außerhalb der regulären Dienstzeit eingehen, auflaufen. Das zuständige Referat „Verbrechensbekämpfung“ sei nachrichtlich informiert worden und habe die Maßnahme bestätigt.”
Nach eigener Darstellung hätte sich Ryczko überhaupt erst im Sommer 1998 zum ersten Mal mit der Garagendurchsuchung befasst, da er den Innenausschusses am 19. Juni 1998 informieren musste. Während der Sitzung verteidigte er das Vorgehen der Polizei, obwohl sich Böhnhardt während der Durchsuchung aus dem Staub machen konnte.
Warum informierte Robert Ryczko den Innenausschuss, wenn er bei der Garagendurchsuchung doch gar nicht beteiligt war und aus einem anderen Referat kam?
“Abg. König:
(…) Sie waren in dieser Innenausschuss-Sitzung, außer Ihnen war noch der zuständige Staatssekretär da. Welchen Sinn hat das gemacht, dass Sie aus dem Referat 42 dort die Stellungnahme abgegeben haben?
Herr Ryczko:
Sie dürfen mich nicht danach fragen, ich weiß die Antwort nicht. Ich weiß nur, dass es kurzfristig entschieden wurde, dass ich in den Innenausschuss soll.”
Dabei war Ryczko 1998 nicht “nur” Leiter des Referates 42 sondern auch stellvertretender Chef der Polizeiabteilung im Thüringer Innenministerium, damit einer der ranghöchsten Polizisten des Landes. Ryczko bestätigte, dass der Leiter dieser Polizeiabteilung zuständig für die Durchsuchung gewesen war.
“Abg. König:
Haben Sie keinerlei Zuständigkeit?
Herr Ryczko:
Nein. Die Zuständigkeit liegt eigentlich im Referat Verbrechens bekämpfung und beim Abteilungsleiter.”
Im Juli 1998 wurde Ryczko in die Abteilung 5 versetzt und war nur noch mit Fragen des Brand- und Katastrophenschutzes betraut. Er wurde von der Polizeiabteilung 4 damit abgezogen.
Der damalige Leiter der Ermittlungsgruppe “Rechtsextremismus” (Rex) war Jürgen Dressler. Er sagte dem U-Ausschuss, dass er Ryczko zeitnah über die Garagendurchsuchung informierte und mit ihm noch 2002 über die kommende Verjährung der Straftaten des Trios gesprochen hätte.
Dies dementierte Robert Ryczko entschieden. Es kam zu folgendem Austausch zwischen der linken Abgeordneten Renner und Ryczko im thüringer Untersuchungsausschusses.
“Abg. Renner:
(…) Es geht da um Kontakt mit der Staatsanwaltschaft in Gera, um die Frage der Verjährung. Herr Dressler führt, nachdem er den Vermerk von Herrn Schäfer vorgelegt bekommen hat, aus:
„Nachdem uns sozusagen Mitte 2002 über Ryczko und mit der Staatsanwaltschaft klar wurde, dass hier die Verjährung wohl unausweichlich in 2003 auf uns zukommt, gab es erstmals die Abklärung.“
Herr Ryczko:
Das kann nicht sein. Das stimmt nicht, Frau Renner. Ich habe 2002 mit der Polizeiabteilung null Komma null zu tun gehabt. Da muss er irgendwas verwechseln.”
Ihm hätten damals die Namen des Trios nichts gesagt, genauso wenig wie die Namen Dressler und Fahner (Einsatzleiter Garagendurchsuchung):
“Herr Ryczko:
Also mir hat der Name Böhnhardt genauso wie die beiden anderen nichts gesagt. Aber gut, ich habe überwiegend die ganzen Veranstaltungssachen gemacht.”
Abg. Kellner:
Aber im Zusammenhang mit Bombenfund oder Bombenattrappen, die in Jena stattgefunden haben, hat ja der Name Böhnhardt schon eine Rolle gespielt.
Herr Ryczko:
Diese Sache ist im LKA gelaufen. Die Fachaufsicht hatte das Referat damals 43, jetzt 40. Ich habe das erste Mal mit diesen Namen etwas anfangen können nach dem 04.11.2011.
Angesprochen darauf, dass thüringer Polizisten ihn 1998 als Leiter der Polizeiabteilung 4 ansahen, antwortete er:
Abg. Renner:
Nein, nein, ’98, irgendwann im Februar ’98, ich lese Ihnen das gerne vor, Herr Dressler sagt:
„Irgendwann im Februar ’98.“ Ich frage: „Und Herr Ryczko hat diese Besprechung in welcher Funktion durchgeführt?“ und Herr Dressler antwortet: „Ich denke, er war damals Abteilungsleiter 4. Ich bin mir da nicht so ganz sicher.“
Herr Ryczko:
Abteilungsleiter 4 war Herr Eggers.
(…)
Abg. Renner:
Das ist natürlich jetzt eine Frage, ob diese subjektive Wahrnehmung von Herrn Dressler aus ’98 mit dieser dann, wie Sie sagen, falschen Darstellung der Abläufe in 2002 zusammenhängt, denn dann würden sich ja Herr Dressler und Herr Fahner mehrfach und wiederholt an verschiedenen Stellen hier komplett irren.
Herr Ryczko:
Ich kann es nicht bewerten und beurteilen.”
“Abg. Renner:
Anscheinend können sich die anderen Gesprächspartner relativ gut erinnern, weil auch Herr Fahner in der Anhörung bei der Schäfer-Kommission sagt – dies dürfen wir hier auch verlesen, weil die Dokumente abgestuft sind – am 14.02.2012:
„Dass ich am 23.02.98 einen ausführlichen Bericht über die Durchsuchung am 26.01.98 geschrieben habe, lag darin begründet, dass die Behördenleitung, sprich mein Chef Herr Ryczko, ihn von mir abgefordert hatte.“
Da haben wir also das Zweite. Es gab also nicht nur das Gespräch mit Herrn Dressler, sondern auch die Abforderung eines Berichtes durch Sie, den Herr Fahner verfassen musste.
Herr Ryczko:
Kam der Bericht vorn Einsatzreferat oder habe ich die Anforderung unterschrieben als stellvertretender Abteilungsleiter?
Abg. Renner:
Nein. Herr Fahner sagt bei der Schäfer-Kommission, Sie haben den Bericht abgefordert.
Herr Ryczko:
Also erstens weiß ich nicht, dass ich einen Bericht abgefordert habe. Ich unterschreibe viele Anforderungen von Berichten. Ich kann mir das nur so erklären, wenn das so ist, dass ich unter Umständen für den Abteilungsleiter in Vertretung diesen Bericht abgefordert habe, zum Beispiel für das Referat Kriminalitätsbekämpfung.”
“Abg. Renner:
Sie kennen sicherlich die Kollegen Dressler und Fahner?
Herr Ryczko:
Nein, ich kenne sie nicht.”