NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages: “Gerri” ist Böhnhardt – trotz Größenunterschied!

Der (zweite) NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages schreibt in seinem Abschlussbericht, dass das Foto “gerri auf kamera.avi“ Uwe Böhnhardt darstellt – das Bundeskriminalamt hätte dies festgestellt. Dabei ist diese Zuschreibung wegen der Größendifferenz unhaltbar

Folgender Ausschnitt einer Überwachungskamera soll Uwe Böhnhardt zeigen, wie er gerade zwei Fluchtfahrräder schiebt. Damit wären die Bombenleger der Keupstraße anschließend weggeradelt.

Die Datei befand sich auf einer Festplatte, die in der Zwickauer Wohnung Zschäpes gefunden wurde. Die Datei war abgespeichert als “Gerri auf kamera”. “Gerri” war der Spitzname von Uwe Böhnhardt gewesen.

“Die in den Medien veröffentlichten Sequenzen der Überwachungsvideos wurden u. a. unter den Namen „gerri auf kamera.avi“ und „max auf kamera.avi“ abgespeichert. Bei „Gerri“ handelt es sich um den Spitznamen des Uwe Böhnhardt (…).”

Ein Gutachten des Landekriminalamtes (LKA) Nordrhein-Westfalen stellte kurz nach dem Anschlag die ungefähren Größen der gefilmten Bombenleger fest, inklusive Schuhe, Kappi! Das heißt, dass zwei Zentimeter abgezogen werden müssten.

„Täter 1 (schiebt die Fluchtfahrräder) 1,76 – 1,77 m (inkl. Kleidung) (…) Täter 1 erscheint leicht korpulent.“ (fatalist)

Uwe Böhnhardt war jedoch 2011 (ohne Schädeldach, Schuhe und Kappi) bei seiner Obduktion 1,83 cm groß, in Fahndungsplakaten war seine Größe mit 1,86 cm angegeben!

Was steht im Abschlussbericht des zweiten Bundestags-Ausschusses über den Sachverhalt? Die unterschiedlichen Größen (1,77 und 1,83 bzw. 1,86) würden miteinander “korrespondieren”!

(1) Tatortvermessung
Bereits im Jahre 2004 wurde eine Tatortvermessung durchgeführt, die eine Größenbestimmung der in den Überwachungsvideos abgebildeten Personen ermöglichte. Die Resultate korrespondieren mit den Körpergrößen von Böhnhardt und Mundlos.

Das BKA hat dazu festgehalten:

„Im Rahmen der Ermittlungen 2004 wurde eine Tatortvermessung durchgeführt. Mit einer Messkamera wurden verschiedene unveränderliche Gegenstände aus dem Bildausschnitt der Videoüberwachung (z.B. Treppenstufen) aufgenommen und mit den Aufnahmen des ‚Tätervideos‘ verglichen. Drei Standbilder des ‚Tätervideos‘ eigneten sich für diesen Vergleich. Ungenauigkeiten durch beispielsweise Körperhaltung, Gang, Höhe der Schuhsohlen, Sitz des Basecaps können nicht ausgeschlossen werden.
Auf dem ersten Bild ist Täter 2 (Person mit den beiden Fluchtfahrrädern) sichtbar. Die Größe dieser Person beträgt laut Messung 1,762 m – 1,767 m.
Auf den folgenden beiden Bildern ist Täter 1 (die Person, die das
Tatmittel schiebt) sichtbar. Die Größe dieser Person beträgt laut
Messung 1,780 m – 1,807 m.
Laut der Sektionsprotokolle vom 28.11.2011 wurde bei Uwe Böhnhardt eine Körpergröße von 1,83 m und bei Uwe Mundlos eine Körpergröße von 1,78 m (vorbehaltlich der fehlenden Schädeldecken) festgestellt. Das Größenprofil von Mundlos und Böhnhardt ähnelt somit dem der Täter.”

Durch diese Formulierung vertuscht das Bundeskriminalamt geschickt, dass der größere der beiden Männer (Uwe Böhnhardt war größer als Uwe Mundlos) der kleinere der gefilmten Männer (der die beiden Fluchträder schob) sein soll. Diese Zuschreibung erfolgt durch den abgespeicherten Namen “gerri auf kamera” und wird sogar im Abschlussbericht ausgeführt.

“Zum Nagelbombenanschlag in der Keupstraße liegen Videoaufzeichnungen zweier Überwachungskameras vor, die die Täter zeigen. Auf einem sichergestellten Computer des Trios waren Ausschnitte dieser Videoaufzeichnungen abgespeichert, die im Rahmen der Fahndung veröffentlicht worden waren. Beim Abspeichern auf dem Computer waren für die einzelnen Ausschnitte Dateibezeichnungen mit den Spitznamen von Böhnhardt („Gerri“) und Mundlos („Max“) vergeben worden.”

5 Gedanken zu „NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages: “Gerri” ist Böhnhardt – trotz Größenunterschied!“

  1. In der Zwickauer Wohnung gab es zwar (private) Überwachungskameras, aber wohl kaum Filmchen von („amtlichen“) Überwachungskameras der Keupstraße. Zumindest, wenn alles „mit rechten Dingen“ zugegangen ist und wir von einem staatsfernen NSU ausgehen.

    Da muss einer beim Platzieren von Beweisen etwas übereifrig gewesen sein . . .

  2. „Einige Tage nach dem Anschlag hatte sich die zuständige Staatsanwaltschaft entschlossen, die Bilder der Überwachungskameras zu veröffentlichen, sie wurden auch ins Internet gestellt. Um zu sehen, wer besonders oft die Seite besucht – vielleicht ja die nervösen Attentäter, wird die Homepage von der Polizei überwacht. Vor allem in der Kölner Verfassungsschutzzentrale wurden in der Folge die Bilder immer wieder angeklickt. Der Leiter der Abteilung Rechtsextremismus hatte seine Mitarbeiter gebeten, sich die Bilder anzuschauen: ‘Sie haben es so oft getan, dass sie eine paar Tage später Besuch von der Polizei bekommen haben’,
    gibt der Mann später vor dem NSU-Ausschuss in Berlin zu.“
    https://www.welt.de/politik/deutschland/article128843458/Das-dubiose-Behoerdenversagen-nach-der-Nagelbombe.html

    Keiner der BfV-Agenten will damals aber einen braunen Schützling erkannt haben. Offener (aber bestimmt nicht „ergebnis-offener“) suchte eine Trotzkisten-Website 2004: Wenn ihre Datierung stimmt, dann hat sie schon acht Tage nach dem Anschlag davon berichtet, dass die Polizei nach dem (blonden) Mann sucht, der das Fahrrad vor dem Friseursalon abgestellt hatte („Circa 180 cm groß, circa 30 Jahre alt, trug eine dunkle Baseballkappe, unter der blonde Haare zu erkennen waren“). Und davon, dass Anwohner – entgegen Schilys ausdrücklich erwähntem „Schnell-Freispruch“ – überzeugt waren „Das waren die Nazis, wer sonst?“
    https://www.wsws.org/de/articles/2004/06/kvln-j17.html

    Aber lohnte sich für „NSU-Fans“ 2004 ein Mitschnitt?
    Spektakuläres wie das eigentliche Attentat ist darauf genausowenig zu sehen wie die Vorbereitungen dazu oder braune Symbole etc. Die Typen darauf waren nicht annähernd identifizierbar und blieben es auch, als polizeiliche Gutachter 2011 ausdrücklich den Auftrag bekamen, die Uwes in den Aufnahmen zu finden:
    „Im vorliegenden Fall sind aufgrund der ungenügenden Bildqualität der Überwachungsaufnahmen (zu kleiner Abbildungsmaßstab, zu geringe Auflösung, zu schwacher Kontrast, Bewegungsunschärfe, gravierende Artefaktbildung, zum Teil abweichende Aufnahmeperspektive, Mimik) sowie des Umstands, dass ein Teil des Gesichtsbereichs durch Mütze und Brille verdecktist, keine Vergleichsarbeiten möglich, da individuelle anatomische Merkmale desGesichtsbereiches, deren Auswertung für einen solchen Vergleich unerlässlich ist, nicht bzw. nurschemenhaft zu erkennen sind und somit nicht objektiv miteinander verglichen werden können.“
    https://fdik.org/nsuleaks/Bd_11_Ass_31_Anschl_Koeln_2004_Keupstr.pdf (ab S. 33)

    So richtig BMZ-haltig und damit OLG-tauglich wurden die Filmchen erst, als ein tüchtiger Nebenkläger-Anwalt Narin 2013 „beim stundenlangen Sichten von Material (…) beim Bundeskriminalamt (BKA) die vollständigen Videoaufzeichnungen entdeckt“ hatte. So zumindest das offizielle Narrativ – die vorbelasteten VS- und BKA-Beamten hatten klugerweise auf den späten Ruhm verzichtet.
    http://www.taz.de/!5064684/

  3. Bei der Identifizierung der Täter anhand der Filmchen kommt 2017 auch die von Anfang an unrühmliche Innenminister-Rolle von Sicherheitsfanatiker Otto Schily wieder in die Schlagzeilen.

    Seine kurz nach dem Anschlag veröffentlichte Fehleinschätzung zum Kölner Nagelbombenanschlag 2004 (normale Kriminalität, kein politischer Anschlag) hatte Schily selber 2013 als „schwerwiegenden Irrtum“ bezeichnet. [1]
    Wer zu so viel Selbstkritik fähig ist, müsste es eigentlich sehr gelassen hinnehmen können, wenn das zwar die meisten bewundernd-stumm abnicken, aber einzelne sich doch die Meinungsfreiheit rausnehmen und sein Verhalten nochmals kritisch beleuchten wollen.

    Doch weit gefehlt. Dass Grünen-Chef Özdemir in einem Buch dem Ex-Grünen Schily vorwirft, „zu früh“ (nämlich am Tag nach der Tat) einen terroristischen Hintergrund ausgeschlossen zu haben, erzürnt den selbstbewussten und eitlen Polit-Pensionär so sehr, dass er ihn verklagt. Er stört nicht nicht am Wörtchen „früh“, sondern am „zu“ früh – schließlich habe er ausdrücklich eine vorläufige Aussage getroffen. [2]

    Das wiederum hält Özdemir zu Recht für eine haarspalterische Wortklauberei, die am Kernproblem vorbeigeht. Ergebnisse am Folgetag sind schon so sehr früh, dass „zu“ früh eine naheliegende, vom Recht auf Meinungsfreiheit klar gedeckte Deutung ist. „Vorläufig“ ist übrigens streng genommen alles bis zur Rechtskraft eines Urteils und schließlich hatte Schily 2004 bei seiner „vorläufigen“ Aussage keine endgültige angekündigt und sich eine solche wohl auch nicht ernsthaft vorgenommen.
    Für die schnelllebige Öffentlichkeit ist aber ein schnelles, hochoffizielles Abwimmeln so gut wie endgültig, wenn das Wörtchen „vorläufig“ nur als standardmäßige Floskel auftaucht und die bei „Vorläufigkeit“ eigentlich zeitnah fällige Folge-Pressekonferenz ausbleibt.

    Vielleicht wird es Schilys persönliches Problem bleiben, warum er in einer Frage von öffentlichem Interesse trotz Selbstkritik so dünnhäutig gegenüber sachlicher (Fremd-)Kritik ist und mit dem Barbra-Streisand-Effekt spielt (der übrigens 2003 entstand, also schon seit Schilys „schwerwiegendem Irrtum“ als warnendes Beispiel zur Verfügung steht).

    Vielleicht verstehen wir Schilys (gespielte oder echte?) Empfindlichkeit besser, wenn eine wichtigere Frage – die zu den ins Internet gestellten Filmchen – geklärt sein wird:
    Wann wusste er von dem Katz-und-Maus-Spiel zwischen Täter-suchenden Polizisten und Nazi-„suchenden“ Schlapphüten (s. WELT-Artikel oben)?

    Und vor allem: Warum beißt er sich fest an Özdemirs Meinung bzw. dessen wertenden Wörtchen „zu“, prangert aber bis heute die klärungsbedürftige Rolle der Sicherheitsdienste nicht an – haben denn nicht genau diese ihn angelogen und somit erst zu seinem „schwerwiegenden Irrtum“ verführt?

    Falls er aber nicht angelogen wurde, müsste er zu Recht fürchten, nicht als Opfer eines Irrtums zu gelten, sondern mit dem Innenminister-Kollegen Volker Bouffier auf eine Stufe gestellt zu werden. Bouffier ist beim Mordfall Kassel – jedenfalls zumindest bei den nachfolgendenn Vertuschungen der staatlichen Verstrickung – eindeutig Steuermann und Schutzpatron der belasteten Schlapphüte, nicht deren machtloser Zuschauer und in keinster Weise deren Kritiker. Anders als der Altlinke Schily hat er von Haus aus weniger Berührungsängste nach rechts bzw. ist gelassen gegenüber entsprechenden Vorwürfen.

    Solange Schily hier keine Klarstellungs- und Abgrenzungs-Bedürfnisse hat, kann man sein Gezeter gegen Özdemir getrost als Theater-Donner und Ablenkungsmanöver betrachten.

    [1] http://www.ksta.de/4028362
    [2] http://www.taz.de/!5384583/

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