Programmbeschwerde zum Film NSU-Komplex und Antwort des BR-Rundfunkrates

Bayerischer Rundfunk
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Rundfunkplatz 1
80335 München

Programmbeschwerde „NSU-Komplex“, BR-Produktion, gelaufen am 18.10.2016

14.02.2017

Sehr geehrte Damen und Herren des BR-Rundfunkrates,

das Angebot zur Meinungsbildung in den öffentlich-rechtlichen Sendern muss dem Grundsatz der “Objektivität” folgen. Der sogenannte “Dokumentarfilm” „NSU-Komplex” verstößt gegen diesen Grundsatz auf eklatante Weise. Auf der BR-Internetseite wird der Film folgendermaßen beworben:

“Der Dokumentarfilm von Stefan Aust und Dirk Laabs liefert einen umfassenden und genauen Überblick über die Hintergründe des NSU-Terrors (…).”

Diese Werbeaussage stimmt nicht, da kein Dokumentarfilm vorliegt. Es wird kein authentisches, wahrhaftes Bild der Hintergründe des sogenannten „NSU-Terrors“ gegeben, sondern eine Fiktion beschrieben. Zwar ist der Film stellenweise um genaue Aufklärung bemüht, es kommen Zeitzeugen zu Wort, z. B. vom sogenannten „Thüringer Heimatschutz“, seine zentrale Aussage ist jedoch maßlos übertrieben, da entgegen der tatsächlichen Beweislast: Uwe Mundlos und Uwe Böhnhart wären rechtsextremistisch motivierte Haupttäter der Ceska-Morde gewesen, sowie Bombenleger und Bankräuber. Schon in den ersten 20 Sekunden des Filmes wird dies klargemacht:

„Jagdszenen in Dunkeldeutschland. Hier in Thüringen begann es und hier endete es auch. Ein mörderisches Drama mit zehn toten Opfer und zwei toten Tätern.“

Für diesen roten Faden biegen die Journalisten Stefan Aust und Dirk Laabs sich (ihre) Wahrheit zurecht. Sie mutmaßen nicht, sondern legen sich fest. Das wird aber dem komplexen Sachverhalt nicht gerecht. Dies werde ich in den kommenden Seiten begründen.

Ich gehe davon aus, dass Sie als Rundfunkrat ihrer Kontrollpflicht nachkommen werden und meine Programmbeschwerde prüfen.
Mit freundlichen Grüßen

Georg Lehle

Vorverurteilungen, Ceska-Mordserie

Der Film verzichtet darauf, die Männer als mutmaßliche Ceska-Schützen zu benennen, sondern vermittelt den Eindruck, die Täterschaft wäre klar ihnen zuzuordnen. So wird dort erzählt:

“Im September 2000 suchten sich Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ein Ziel: Am Rande von Nürnberg, unweit des Reichsparteitagsgeländes, fanden sie einen Mann, der Blumen an einen Straßenstand verkaufte. Mit zwei Waffen feuerten die Täter auf den Mann, (…). Er wurde das erste von zehn Opfern einer beispiellosen Mordserie.”

Objektiv kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Männer tatsächlich die Mörder von Enver Simsek waren: Genauso wie bei den anderen Ceska-Morden gab es keine DNA und Fingerabdrücke der beiden Männer am Tatort. Gesehen wurden sie auch nicht. Eine Zeugin beim Mordfall Simsek berichtete von einem Streit Simseks mit einem dunkelhaarigen Mann, kurz vor der Tat, siehe Phantombild links.

Bei einigen Ceska-Mordfällen sicherten Ermittler verdächtige DNA von bis heute anonymen Personen. Auch Phantombilder der anderen Fälle entlasten eindeutig Böhnhardt, Mundlos. Es wurden meistens verdächtige dunkelhäutige bzw. dunkelhaarige Männer beobachtet.

Kein einziger Zeuge beobachtete jedoch hellhäutige Männer mit fast-Glatzen, wie sie Böhnhardt und Mundlos in den 2000er Jahren hatten, oder bemerkte die abstehenden Ohren Böhnhardts.

Bombenleger

Uwe Mundlos wird im Film als ein Bombenleger der Keupstraße bezeichnet:

“So auch im Juni 2004 als Uwe Mundlos in der kölner Keupstraße ein Fahrrad abstellte, auf dem Gepäckträger eine Nagelbombe.”

Beide Männer werden als Bombenleger von Nürnberg dargestellt:

“Zwei Monate nach Coplands letzten Anschlag machten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ernst. In Nürnberg unweit des Bahnhofs legten sie in einer kleinen Kneipe, die von einem Türken geführt wurde, eine Bombe ab.”

Auch hier gibt es keine DNA oder Fingerabdrücke der beschuldigten Männer, obwohl verdächtige DNA am Fahrrad des Keupstraßen-Bombenlegers gesichert wurde. Wie gehabt erwähnt der Film nicht diesen entlastenden Punkt, auch Zeugenaussagen südländisch wirkender Verdächtiger.

Die Zeugin Gerlinde B. sah einen der Kölner Bombenleger, als er sein Fahrrad in die Keupstraße schob. Sie bezeichnete ihn als „mediterranen Typ“. Bei „Aktenzeichen ZY“ ungelöst wurde ihre Aussage im Jahr 2005 folgendermaßen dargestellt:

„Jetzt gibt es einen Hoffnungsschimmer den Täter auf die Spur zu kommen, nämlich dieses Phantombild. Angefertigt wurde es mit Hilfe einer Zeugin, die einen der Täter gesehen haben will: Mitte 20, etwa 180 groß, schlank, dunkler Teint, dunkle Augen, mediterranen Typ.„
Nach ihren Vorgaben wurde Phantombild links erstellt.

phantom keup

Quelle: youtube

Bankräuber

Die Journalisten Aust/Laabs bezeichnen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt als Bankräuber:

“Böhnhardt und Mundlos änderten jedoch zunächst nicht ihre Vorgehensweise sondern überfielen wie gehabt regelmäßig Banken.”

“4 Tage nach der Sendung überfällt Uwe Böhnhardt eine Bank, allein.”

Uwe Böhnhardt wird als einer der Bankräuber von Stralsund dargestellt. Der Bankraub fand am 18. Januar 2007 statt. Der „NSU-Komplex“ zeigt ein Phantombild eines jugendlich wirkenden Täters mit vollen Haupthaar, ohne abstehende Ohren. Damit der Vergleich zu Böhnhardt passt, vergleicht der Film das Phantombild mit einem Foto des jugendlichen Böhnhardts aus den 90er Jahren! Tatsächlich schaute Böhnhardt 2007 wesentlich älter aus, mit fast Glatze und Geheimratsecken. Im Film heißt es:


„Jetzt gab es sogar ein Phantombild von Uwe Böhnhardt als Bankräuber.“

Auch hier sprechen in den Banken gesicherte DNA und sogar Fingerabdrücke dagegen, dass Böhnhardt/Mundlos die Täter gewesen sein könnten. Beim zweiten Überfall (inklusive des Edeka-Überfalls) wurde DNA des Räubers festgestellt.

Clemens Binninger (CDU-Bundestagsabgeordneter): “Aber für mich war es eben von Interesse, weil auch der Abgleich heute – das ist dann der zweite Überfall – mit Mundlos und Böhnhardt leider nicht übereinstimmt.”

Bei einem anderen Überfall wurde sogar ein Fingerabdruck des Bankräubers gesichert worden, keine Übereinstimmung:

“Clemens Binninger: (…) Ich will Sie was Zweites fragen. Bei dem Banküberfall in Chemnitz, Johannes-Dick-Straße 4, 30. November 2000, da konnten wir den Akten entnehmen, dass ein Fingerabdruck gesichert wurde, und dieser Fingerabdruck wurde zwischenzeitlich auch abgeglichen mit Mundlos und Böhnhardt, mit dem Ergebnis: Er passt für beide nicht.”

In der letzten Wohnung von Beate Zschäpe in Zwickau gab es Überwachungskameras. Trotz Auswertung der Bänder durch die Polizei gibt es keine Beweise, dass die Wohnung tatsächlich als „Depot“ genutzt wurde, wie Aust/Laabs meinen. Ihr Film berichtet falsch:

“Auch ein weißer Camper wurde von der Kamera erfasst. Mit dem gingen Böhnhardt und Mundlos auf ihren nächsten Beutezug, überfielen zunächst im September 2011 eine Bank in Arnstadt, dann am 04. November eine Sparkasse in Eisenach.”

Die von der Überwachungskamera erfasste Straßenszene zeigt nicht das Wohnmobil, mit dem sie in Arnstadt auf „Beutezug“ gegangen wären. Der Mietvertrag dieses Wohnmobils ging vom 05.09.11 bis 10.09.11! Der Zeitstempel der erfassten Aufnahmen zeigt stattdessen das Datum 26.10.11. Der Film zeigt folgenden Ausschnitt, mit dem angeblichen (Arnstädter) Wohnmobil:

In Wahrheit gibt es keine Aufnahmen des Arnstädter Wohnmobils in den Bändern, sondern von dem Wohnmobil, welches für den Bankraub in Eisenach am 04.11. genutzt worden wäre. Zu denken muss hier geben, dass die (angeblichen) Bankräuber Böhnhardt/Mundlos 40 Kartons mit Materialen ins Wohnmobil luden, darunter Kinderspielzeug, Geld von vorherigen Banküberfällen in Arnstadt und Stralsund, die geraubten Dienstwaffen der in Heilbronn überfallenen Polizisten, die erst am 01.12. gefundenen NSU-Bekennerfilme etc. Warum gibt es keine Aufnahmen, wie das Wohnmobil beladen wird?

Sogenannter „NSU-Bekennerfim“

Hier verdächtigen die Journalisten Uwe Mundlos den „Bekennerfilm“ selbst hergestellt zu haben.

“Hier stellten sie später auch die erste Version eines Bekennervideos her.”

“Am Tag der Ausstrahlung der Fernsehsendung begann vermutlich Uwe Mundlos (…) eine neue Bekenner-DVD des NSU zu schneiden. Sechs Wochen arbeitet er unter Hochdruck an einem Film (…).”

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist 2012 in einem Urteil darauf hin, dass Uwe Mundlos den Bekennerfilm nicht hätte programmieren können. Wenn, dann wäre laut BGH der Beschuldigte Andre E. dazu in der Lage gewesen:

„Im Umfeld des “Nationalsozialistischen Untergrunds” verfüge – aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit – allein der Beschuldigte über die erforderlichen Fähigkeiten. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe seien selbst nicht in der Lage gewesen, die Videosequenz herzustellen.“ (Bundesgerichtshof, AK 17/12, Absatz 23)

Also ist die Verdächtigung gegen Mundlos unbegründet, auch aus folgendem Grund: Der Bekennerfilm wurde nicht auf den in Zschäpes Wohnung gefundenen Festplatten programmiert. Es fehlen Dateien und Zeichensätze. Auszug aus den Ermittlungsakten der Polizei:

„Auf dem Asservat EDV11 befinden sich keine installierten Programm, die für die Erstellung der Corel-Dateien möglich wären. Es handelt sich um eine reine Datenfestplatte.“

„Festgestellt werden kann, dass mit der Summe der auf Asservat EDV11 vorhandenen Dateien, das Video in der vorliegenden Form nicht erstellt werden kann, da Fragmente für das Video fehlen.“

Der Film wurde lediglich auf eine mobile Festplatte kopiert, die während einer „Nachsuche“ im Schutthaufen vor der Wohnung Zschäpes gefunden wurde. Außerdem wurden an den (angeblich) von Beate Zschäpe verschickten Filmen (und Briefumschlägen) keine DNA oder Fingerabdrücke des Trios gefunden, sondern von bis heute anonymen Personen. Im Film tritt das Trio persönlich nicht auf, weder körperlich noch sprachlich.

Falschinformation der Ceska-Ermittlungen

Die Journalisten desinformieren über die Hintergründe der fehlgeschlagenen Ceska-Ermittlungen. Der entscheidende Fehler wäre gewesen, keine rechtsextremistisch motivierten Täter in Erwägung gezogen zu haben. Erst nach dem letzten Mord in Kassel im Jahr 2006 wäre es zu einer „Wende“ gekommen:

„Und doch war der Mord in Kassel die Wende bei den Ermittlungen der BAO Bosporus. Man nahm Abstand von der Theorie, dass die Täter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität stammen könnten.“

Als Kronzeugen benützen die Journalisten den münchner Polizeibeamten und „Profiler“ Alexander Horn. Im Jahr 2006 erstellte er eine operative Fallanalyse, die zwei individuell handelnde Scharfschützen (Einzeltäter-Theorie) für möglich hält, mit fremdenfeindlicher Gesinnung. Horn sagte im Film:

„Und wenn man auf eine situative Opferauswahl geht, dann sind sie austauschbar (…). Und dann ist darunter eine andere Motivlage, eben eine fremdenfeindliche Motivlage. Dann macht auch das Beibehalten der Waffe Sinn. Denn dann ist die Waffe sozusagen die Botschaft.„

Kommentar Aust/Laabs:

„Alles deutete nun endlich auf das Naheliegende hin. Die Mörder stammten aus der rechten Szene (…).“

Widerlegung

Keineswegs übernahmen Ermittler ab 2006 Horns Fallanalyse. Es gab keine “Wende” in der Ermittlungsrichtung. Die Reaktion auf Horns Analyse beschreibt der Abschlussbericht des ersten NSU-Ausschusses des Bundestages:

“Im Übrigen sei das Meinungsbild in der Steuerungsgruppe so gewesen, dass die „Einzeltätertheorie“ nachrangig betrachtet und der „Organisationshypothese“ der Vorrang eingeräumt worden sei, und zwar von allen Ermittlungseinheiten mit Ausnahme der Bayern.”

Ein führender Ermittler bei zwei Mordfällen war Wolfgang Wilfing. Er reagierte auf die sogenannte „Selbstenttarnung des NSU“ im November 2011 mit Unglauben, denn während seiner Ermittlungen war kein NSU erkennbar gewesen. Um die 100 Zeugen wurden vernommen, niemand hätte etwas von Nazis gesagt. Allein die Fallanalyse des münchner Profilers, es könnte auch ein fremdenfeindlicher Hintergrund vorliegen, hätte nicht gereicht, denn: „Man braucht konkrete Hinweise.“

Auch ein Sachstandsbericht der Polizei aus dem Jahr 2005 steht im Widerspruch zur Darstellung im „NSU-Komplex“. Der Bericht zeigt, dass Ermittler sehr wohl die Einzeltäter-Theorie frühzeitig in Erwägung zogen, aber verwarfen, aus guten Gründen!

Gegen einen Scharfschützen mit „eigenen Motiven“ spräche, dass fast alle Mordopfer im Vorfeld bedroht wurden. Das Beibehalten der Ceska-Waffe würde auch in diesem Fall Sinn machen: Sie könnte als „Zeichen der Bedrohung für einen bestimmten Personenkreis“ dienen. Durch die Ceska-Serie erhielten die Täter eine „gewisse „Berühmtheit“, die durchaus als gewollt unterstellt werden kann.“

„Aufgrund des Umstandes, dass sich bei den Opfern kein konkretes Motiv ergibt, kriminelle Bezüge nicht zu finden sind und Beziehungen untereinander fehlen, werden auch Überlegungen zu Einzeltätern mit einbezogen, die ohne Mordauftrag Dritter aus eigenen Motiven (ähnlich den in den USA aufgetretenen „Snipern“) handeln.
Dagegen spricht, dass fast alle Opfer vor den Tatzeiten von Personen aufgesucht wurden, die nicht zur Stammkundschaft oder zum näheren Bekanntenkreis der Opfer gezählt werden können. Die Besuche wurden von unbeteiligten Zeugen als Bedrohungslagen oder als Streitgespräche interpretiert. Weiterhin liegen Aussagen vor, dass es z.B. bei den Opfern SIMSEK und TASKÖPRÜ zu Wesensveränderungen in den Wochen vor der Tat gekommen war, was ebenfalls gegen diese Theorie spricht.“
„Auch wenn die Motivlage nicht feststeht und unterschiedliche Ausgangslagen vorliegen können, handelt es sich in dieser Serie offensichtlich um Auftragsmorde.
Die beiden Schützen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit einer Gruppierung zuzuordnen, die sich mit Schuldeneintreibungen aller Art befasst und dazu auch Tötungsaufträge durchführt.
Die Verwendung der gleichen Waffe kann als ein Zeichen der Bedrohung für einen bestimmten Personenkreis interpretiert werden. Die Taten sorgen zudem für europaweites Aufsehen in der Presse und für Unruhe in der Bevölkerung. Dadurch erreichten die Täter, zumindest in ihren kriminellen Kreisen, ein gewisse „Berühmtheit“, die durchaus als gewollt unterstellt werden kann.“ (Sachstandsbericht 2005)

Anfang 2007 präsentierte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg eine Fallanalyse, die konkret auf die Thesen Horns eingeht und sich gegen sie stellt. Darin heißt es:

“Gegen eine solche Theorie spricht […], dass alle Opfer weitere Gemeinsamkeiten aufweisen, die von außen für einen Täter ohne Opferbezug nicht erkennbar sind und somit für solch einen Täter kein Auswahlkriterium darstellen können: Geldprobleme und somit Empfänglichkeit für risikobehaftete und gegebenenfalls illegale Tätigkeiten, u. a. Glücksspiel.
[…]
Weitere Aspekte sprechen ebenfalls gegen einen Täter, der aus einem inneren Antrieb heraus willkürlich seine Opfer auswählt:
– Zwischen den Taten liegen z. T. sehr lange Zeitspannen, z. T. wiederum sehr kurze […]
– Die Täter haben sich an einigen Tatorten ausgekannt (Ortskenntnis) und gleichzeitig haben sie mehr oder weniger konkretes Wissen zur Verfügbarkeit der jeweiligen Opfer gehabt. Dies spricht gegen den Täter, der willkürlich nach Zufallsopfern Ausschau hält.
– Mehrere Tatobjekte waren per se nicht als türkische Geschäfte erkennbar, eine Auswahl der Opfer anhand des bloßen Merkmals „türkischer Kleingewerbetreibender“ ist damit nicht realisierbar.
– […]
– Ein Opfer war Grieche (Verwechslung ausgeschlossen, da sein Geschäft in einem Griechen-Viertel lag) und zudem war auch sein Geschäft nicht als ausländisches Geschäft erkennbar (nur rein deutsche Aufschrift vor dem Geschäft).
Bei einigen Opfern waren vor der Tat Verhaltensänderungen wahrnehmbar (laut Zeugenaussagen).” Abschlussbericht 1. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages (S. 577f.)

Fazit

Um die Zuschauer objektiv zu informieren, hätte Aust/Laabs auch die Argumente bringen müssen, die gegen eine Täterschaft Böhnhardts und Mundlos sprechen und für andere Täter, Hintergründe. Dies wurde unterlassen.

Es kommt im sogenannten „Dokumentarfilm“ klar der Wille der Autoren zum Vorschein, eine stimmige Geschichte zu erzählen. Die Geschichte, dass Böhnhardt, Mundlos Bombenleger und Bankräuber gewesen wären sowie die Haupttäter der Ceska-Morde, aus fremdenfeindlichen Motiven begangen. Dafür wird indirekt suggeriert, dass Ermittler, weil auf dem rechten Auge blind, Böhnhardt/Mundlos nicht hätte fassen können.

Alle Ungereimtheiten an ihrer Theorie wischen die Journalisten damit zur Seite und verschweigen Widersprüche den Zuschauern komplett, etwa die Drohungen gegen die Ceska-Mordopfer. Sie verstoßen damit gegen den Programmauftrag „Objektivität“ des Bayerischen Rundfunkes.

Desweiteren ist es, angesichts der mangelnden Beweise, skrupellos, den Ruf der toten Männer und ihrer Eltern derat zu zerstören, nur um mit einer spektakulären Nazi-Geschichte aufzuwarten. Und was wird den Hinterbliebenen und den verletzten Opfern der Verbrechen angetan, wenn ihnen möglicherweise falsche Täter untergejubelt werden, während die wirklichen Täter noch immer auf freien Fuß sind?

Der Film verstößt daher in seiner massiven Vorverurteilung auch gegen die Menschenwürde aller Betroffenen und ist eines demokratischen Rechtsstaates unwürdig.

Zum Abschluss eine Stellungsnahme von Clemens Binninger, die dem Film gutgetan hätte:

„Ich habe meine Zweifel, ob wirklich alle 27 Verbrechen (zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge, 15 Raubüberfälle) allein von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangen wurden, denn an keinem der Tatorte wurden DNA oder Fingerabdrücke der beiden gefunden.“

Antwort von Dr. Lorenz Wolf, Vorsitzender des Rundfunkrats 

Sehr geehrter Herr Lehle,

Ihre Zuschrift vom 14. Februar 2017 habe ich erhalten und eine ausführliche Stellungnahme der Programmverantwortlichen eingeholt. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen erst jetzt antworten kann.

Sie sind der Meinung, der federführend vom BR betreute, in Koproduktion mit dem NDR und MDR realisierte Dokumentarfilm .,Der NSU-Komplex” sei keine Dokumentation, sondern eine Fiktion, er sei nicht objektiv und würde kein authentisches, wahrhaftes Bild der Hintergründe des sogenannten ,NSU-Terrors’ geben. Ferner vertreten Sie die Ansicht, nicht Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt seien die Haupttäter der zwischen 2000 und 2006 begangenen Mordserie des .,Nationalsozialistischen Untergrundes” (NSU), sondern die Täter seien dunkelhaarige, südländisch wirkende Männer gewesen.

Die von den Autoren Stefan Aust und Dirk Laabs in dem Dokumentarfilm dargestellten Sachverhalte basieren neben den Eigenrecherchen der Autoren auf einer Vielzahl öffentlich zugänglicher Quellen. Neben den Berichten der verschiedenen NSU-Untersuchungsausschüsse zählen hierzu die umfängliche journalistische Berichterstattung, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) München seit Mai 2013 verhandelte NSU-Prozess und eine Reihe von Sachbüchern zum Themenkomplex NSU.

Die neonazistische Gesinnung von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt und deren Täterschaft bei den sogenannten Ceska-Morden, die die beiden mit dem im November 2011 postum veröffentlichten NSU-Bekennervideo für sich reklamierten, kann wohl kaum mehr ernsthaft bezweifelt werden. Auch Beate Zschäpe, die ehemalige Lebensgefährtin der beiden inzwischen verstorbenen Männer, deren Verfahren derzeit noch immer vor dem OLG München verhandelt wird, hat in einer Teileinlassung vor Gericht am 9. Dezember 2015 die dem NSU zugeordneten Bombenanschläge, die Mordserie und die Raubüberfälle von Mundlos und Böhnhardt bezeugt.

Es steht außer Frage, dass mit dem sogenannten “NSU-Komplex” noch eine Vielzahl offener Fragen verbunden ist. Entscheidungen und Darstellungen von Polizeibehörden sowie der Landesämter und des Bundesamtes für Verfassungsschutz haben sich als kritikwürdig
erwiesen. Im Hinblick auf die Rolle des deutschen Inlandsgeheimdienstes haben Politikerfraktionsübergreifend in den zahlreichen Untersuchungsausschüssen Kritik geübt und Aufklärung angemahnt. Eine kritische demokratische Öffentlichkeit – vertreten u.a. durch Politiker, Initiativen der von den NSU-Verbrechen Betroffenen, Journalisten und engagierte Persönlichkeiten – war und ist Motor dafür, dass die Aufklärung der Verbrechen des NSU vorangetrieben wird. ln diesem Sinn sind kritische Fragen und auch ein Hinterfragen der Darstellungen der Behörden selbstverständlich notwendig. Ein Endergebnis kann naturgemäß zum jetzigen Zeitpunkt nicht dargetan werden.

Der in einer Kurzfassung am 6. April 2016 in Das Erste gezeigte und in der Langfassung am 18.Oktober 2016 erstausgestrahlte Dokumentarfilm “Der NSU-Komplex” bietet auf diesem Hintergrund eine Zusammenschau des NSU-Terrors, mit der die zentralen Ereignisse der Ceska-Mordserie nachgezeichnet und in einen Kontext gesetzt werden. Eine Reihe offener Fragen wird angesprochen. Beispielhaft möchte ich hier auf die Minuten 87-89 in der Langfassung des Dokumentarfilms verweisen, in der die Frage nach weiteren Tatbeteiligten und Unterstützern des NSU im Off-Kommentar und mittels Aussagen von Hans-Geerg Maaßen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, und Wolfgang Geier, ehemaliger Leiter der Sonderkommission Bosporus in Nürnberg, als Fazit formuliert werden.

Meines Erachtens zeichnet der Film ein ausgewogenes Bild des Gesamtgeschehens nach, da er sowohl belegte Fakten als auch noch ungeklärte Fragen dokumentiert. Einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Objektivität ist nicht zu erkennen.

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Lorenz Wolf

10 Gedanken zu „Programmbeschwerde zum Film NSU-Komplex und Antwort des BR-Rundfunkrates“

  1. Sehr interessant, danke für den Versuch.
    Hammerhart ist ja, dass in ‘Heimatschutz’ von den selben Autoren ja im Prinzip aufgezeigt wird, dass die offizielle Lesart nicht haltbar ist. Auch wenn das im Buch nicht explizit geschlussfolgert wird, widersprechen sich die Autoren mit dem o. g. Film selbst. Es wäre sehr spannend, Aust und Laabs damit mal zu konfrontieren.

    1. @Backnack
      hast Du ein Zitat aus dem “Heimatschutz”, welches Böhnhardt/Mundlos von den Tatvorwurf der Haupttäterschaft entlastet?

      1. @Georg: Nein. Das meinte ich: die Schlussfolgerung fehlt. Die Bedrohungen der Ceska-Opfer sind aber, wenn ich mich recht erinnere, in nahezu jedem Fall geschildert. Ich kam während der Lektüre zu dem Schluss, dass die beiden aufgrund ihrer Recherchen niemals an einen NSU in der uns präsentierten Version glauben können.

  2. Na ja, was soll ein Leitmedienknecht auch sonst sagen ? Das krampfhafte Festhalten an dem “Bekennervideo” als heiligstes Beweismittel, in dem sich niemand zu nix bekennt ( ich habs gesehen, der Dr. Wolf etwa auch ? ) und das angeblich “nicht ernsthaft bezweifelt werden kann” ( so, von wem denn nicht ? ) sagt doch schon alles, ebenso wie das Fehlen jedweden Eingehens auf Details und der Verbleib im üblichen Politsprechblabla. Diese Antwort beweist, dass man nicht gewillt ist sich argumentativ mit der ganzen Sache auseinanderzusetzen, wohl wissend, dass man da den kürzeren ziehen würde. Es war zweifellos richtig, diese sog. Rundfunkräte zu einer Stellungnahme zu veranlassen, so tun sie wenigstens was für das viele Geld, das sie sinnlos verballern, auch wenn man sich das Ergebnis eigentlich aufs Klo als Toilettenpapiersubstitut hängen kann !

    MfG

  3. Die Antwort ist schon köstlich:
    “Eine kritische demokratische Öffentlichkeit – vertreten u.a. durch Politiker … und engagierte Persönlichkeiten – war und ist Motor dafür, dass die Aufklärung der Verbrechen des NSU vorangetrieben wird. ln diesem Sinn sind kritische Fragen und auch ein Hinterfragen der Darstellungen der Behörden selbstverständlich notwendig. Ein Endergebnis kann naturgemäß zum jetzigen Zeitpunkt nicht dargetan werden.”
    Wann ist es denn so weit? Ich dachte, Götzl wollte langsam zum Ende kommen? Wer sowas schreibt, muss einfach Bauchweh haben und sollte mal kräftig durchlachen, damit die inneren Organe keinen unheilbaren Schaden nehmen.

  4. Gut so was zu machen, werden es irgendwann mehr, werden vielleicht auch die Antworten mutiger.
    Bei der Ukraineberichterstattung hat der Programmbeirat der ARD doch tatsächlich dem Sender tendenzielle und einseitige Berichterstattung bescheinigt. Es waren halt zu viele Beschwerden.

    Beim NSU ist aber die einzige Waffe mit Wirkung gegen die mediale Berichterstattung, eine Vollmacht der Eltern von B&M.
    Dann kann man loslegen, den Persönlichkeitsrechte sind justiziabel. Falsche Tatsachenbehauptungen haben da eine anderes Gewicht und die NSU-Bücher und Artikel sind ein Eldorado dafür.
    Abgesehen von der Aufmerksamkeit, wenn Gegendarstellungen, Unterlassung oder Widerruf in den Medien auftauchen.

    Wird aber nichts, leider …

    1. Warum braucht man “eine Vollmacht der Eltern von B&M”? Siehe …

      „Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 189 StGB)

      Ҥ 374
      Zulässigkeit; Privatklageberechtigte

      (1) Im Wege der Privatklage können vom Verletzten verfolgt werden, ohne daß es einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf,
      (…)
      2. eine Beleidigung (§§ 185 bis 189 des Strafgesetzbuches) (…)
      (2) 1Die Privatklage kann auch erheben, wer neben dem Verletzten oder an seiner Stelle berechtigt ist, Strafantrag zu stellen. 2Die in § 77 Abs. 2 des Strafgesetzbuches genannten Personen können die Privatklage auch dann erheben, wenn der vor ihnen Berechtigte den Strafantrag gestellt hat.”

      “Antragrecht:
      § 77
      Antragsberechtigte
      (1) Ist die Tat nur auf Antrag verfolgbar, so kann, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, der Verletzte den Antrag stellen.
      (2) 1Stirbt der Verletzte, so geht sein Antragsrecht in den Fällen, die das Gesetz bestimmt, auf den Ehegatten, den Lebenspartner und die Kinder über. 2Hat der Verletzte weder einen Ehegatten, oder einen Lebenspartner noch Kinder hinterlassen oder sind sie vor Ablauf der Antragsfrist gestorben, so geht das Antragsrecht auf die Eltern und, wenn auch sie vor Ablauf der Antragsfrist gestorben sind, auf die Geschwister und die Enkel über. 3Ist ein Angehöriger an der Tat beteiligt oder ist seine Verwandtschaft erloschen, so scheidet er bei dem Übergang des Antragsrechts aus. 4Das Antragsrecht geht nicht über, wenn die Verfolgung dem erklärten Willen des Verletzten widerspricht.”

      Stimmt, man braucht die Eltern. Die Staatsanwaltschaften werden nicht von sich selbst aktiv werden.

      1. § 77 Abs. 2 StGB („Stirbt der Verletzte…“) geht allerdings davon aus, dass die Verunglimpfung bereits zu Lebzeiten erfolgte.

        Erst § 194 Abs. 2 StGB („Ist das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, …“) stellt die Angehörigen von verunglimpften Toten denjenigen von verunglimpfen Lebenden gleich.

        Dieser Absatz enthält übrigens noch eine pikante Zusatzregelung:
        Wurde nämlich die „Darbietung im Rundfunk begangen, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verstorbene sein Leben als Opfer der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung damit zusammenhängt“.

        Welch ein Glück, dass die Suizide der Uwes sowie ihre NSU-Mitgliedschaft eindeutig bewiesen und die NSU-Steuerung durch staatliche Stellen eindeutig widerlegt sind!
        Sonst müsste der Staat doch glatt von Amts wegen gegen sich selbst ermitteln! Und kein Filbinger („Was damals Recht war, …“) würde ihm beistehen!

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