Mitte 2014 schrieb ich bereits über diese Ungereimtheit: Die Obduktion vom 05.11.11 stellte eine Tätowierung am Oberschenkel von Uwe Böhnhardt fest. Laut „Bildmaterial“ in polizeilichen Fahndungsakten und Aussagen von Polizisten, Mutter Böhnhardt sowie Urlaubsbekanntschaften befand sich die Tätowierung dagegen an der linken Wade. Am 25.11.11 sollte die Rechtsmedizin nach Narben suchen, die von einer entfernten Tätowierung herrühren. Das Ergebnis war negativ.
Als Titel nannte ich den Artikel provokant “Die Leiche im NSU-Wohnmobil war nicht Uwe Böhnhardt“, angeklickt inzwischen 24.000 Mal.
Jetzt gibt es dank Veröffentlichungen des Bloggers “fatalist” Neuigkeiten: Wort-Protokolle der Befragung von Böhnhardts Obduzenten, die Anfang März 2016 im Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss stattfand.
Darin wird der Grund für die zweite Obduktion am 25.11.11 klarer: Die Rechtsmedizin sollte nach Narben suchen, die von einer entfernten Tätowierung herrühren. Das Ergebnis war negativ.
“Wir haben später (…) die Leichen noch mal im Haus gehabt; das war am 25.11. An das Haus herangetragen wurden (…) irgendwelche Unstimmigkeiten mit einer Tätowierung, ob ja oder nein, und wir hatten keine beschrieben usw., so dass wir doch noch mal Interesse hatten, die Leichen zu sehen.
Wir haben sie dann noch mal genau angeschaut, ob wir vorher die Tätowierung übersehen haben könnten bzw. ob an der Stelle eine Narbe zu sehen sein könnte usw. Dieses Noch-mal-Anschauen hat aber jetzt kein anderes Ergebnis gebracht. Wir haben da keine spezifischen Narben oder Dinge gefunden, die dafür sprechen, dass irgendwo eine Tätowierung gewesen war oder dass wir eine gesehen hätten.”
Quelle: nsu-leaks
Der Kommentator “sigi” könnte die Diskrepanz damit erklären, dass in den Polizeiakten bewusst falsche Identifizierungsmerkmale angegeben wurden. Der Sinn war, dass Böhnhardt bei einer Polizeikontrolle nicht identifiziert werden konnte und trotz des seit 1998 laufenden Haftbefehles auf freiem Fuß verblieb:
“Wenn man jemanden untertauchen lässt, braucht er falsche „besondere Kennzeichen“, damit ihn die Polizei nicht identifizieren kann. Das war wohl hier der Fall. Wunderlich hatte nur die falschen und Menzel musste das fortsetzen. Bei der Identifizierung wird dann von höherer Stelle gebrieft. Aus meiner Sicht ist das ein Indiz dafür, dass er staatlich geschützt im „Untergrund“ gelebt hat.”
Diese Erklärung macht Sinn. Das Problem ist jedoch, dass auch Böhnhardts Mutter und Urlaubsbekanntschaften von einer Tätowierung an der Wade sprechen. Andererseits soll Böhnhardt per DNA-Test identifiziert worden sein.
Da die Keupstrassenbomber kein Wadentattoo haben, hat Böhnhardt natürlich ebenfalls keines, ist doch logo 😉
Das mit den Tattoo an der Wade lässt sich einkreisen. Böhnhards Knastkumpel weiß das sicher genau. Da ist es ja entstanden und seinen Zellengenossen gibt es ja noch.