Unsere Gesellschaft wird re-feudalisiert durch Grund- und Bodenspekulation

Im Blog “arbeit.wirtschaft” veröffentlichte Andreas Maschke am 9.Oktober 2014 eine interessante Grafik. Sie zeigt, wie extrem ungleich der Immobilienbesitz in Österreich verteilt ist. 50% der Bevölkerung haben keine eigenen Immobilien. Der durchschnittliche Wert des Immobilienbesitzes der obersten 5% hingegen liegt bei über 1 Mio. Euro. Wenn diese Entwicklung so weitergeht, dann werden wir eine mittelalterliche Ständeordnung wiederhaben, mit Feudalherren, die auf ihren Feldern Leibeigene für sich arbeiten lassen. Wer dies nicht glaubt, soll einmal “Monopoly” spielen.

grund-und-boden-besitzQuelle: arbeit-wirtschaft

Der Wert einer Immobilie hängt entscheidend vom Grund- und Bodenpreis ab, nicht vom Gebäude. Die Allgemeinheit und der Staat investierten in die Infrastruktur, die den Bodenwert erst schafft.

Der Professor für Steuerlehre an der Fachhochschule Trier, Dr. Löhr, errechnete, dass in den letzten Jahren die Vermögen dank steigender Grund- und Bodenpreise weiter eskalieren konnten. Großunternehmen investieren gezielt in Grund und Boden und sind wahre “Landbanken“. Die Bodenrente (ökonomische Renten) ist der Gewinn, den der Grundbesitzer aufgrund der steigenden Bodenwerte und entstehenden Möglichkeiten einstreicht. Prof. Löhr:

“Stattdessen stiegen die ökonomischen Renten, was sich sowohl in den Gewinnen der Großunternehmen [7] wie auch in den Bodenrenten bemerkbar machte: Sowohl das operative Ergebnis nichtfinanzieller börsennotierter Großunternehmen als auch die Mieten in Großstädten wie München, Hamburg, Frankfurt oder Berlin stiegen zwischen 2005 und 2013 um ca. 30 % an [8].

Die Werte von Unternehmen und Boden stiegen während der Niedrigzinsphase also, weil diese sich in wachsenden Erträgen niederschlug. Die niedrigeren Zinsen verhinderten zwar weitere offene oder verdeckte Steuererhöhungen (v.a. zu Lasten der Arbeitnehmer). Dies hat den dargestellten Trend in der Einkommensverteilung aber nur abgeschwächt und nicht etwa umgekehrt.” (Rent-Grabbing)

“Den steigenden Anteil der Bodenrente am Volkseinkommen stellt Abbildung 2 dar. (…)

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen


Beispielsweise hat ein Gasthaus direkt am Marktplatz deshalb großen Erfolg, weil viele Touristen die historische Stadt besuchen und am Marktplatz zusammenströmen. Der Monopolist profitiert mit seinem Gasthaus von der Existenz der jahrhunderte-alten Gebäude und der Geschichte (für die er aber nichts beigetragen hat). Je weiter ein anderes Gasthaus vom Marktplatz wegliegt, desto weniger profitiert dieser Unternehmer davon. Eine Erhöhung der Fiskalsteuern würde diesen benachteiligten Unternehmer wesentlich empfindlicher treffen als den Unternehmer mit dem Gasthaus am Marktplatz. Im schlimmsten Fall müsste der benachteiligte Unternehmer wegen der Steuererhöhungen dichtmachen.

Je höher die Fiskalsteuern steigen, desto mehr ökonomische Renten werden dadurch zerstört. Mit Steuern erschlägt der Staat das Pferd auf dem er reitet. Dagegen schöpft eine bodenwertbasierte Grundsteuer zielgerichtet die ökonomische Rente des Grundbesitzers ab und belastet nicht die Unternehmen. Es wäre eine “neutrale” Steuer.

Da dem Grund- und Bodenbesitzer keine Kosten für die Bodenrente entstehen, kann er ohne Pleite zu gehen auf sie verzichten. Die Bodenrente ist sozialer Überschuss. Sie ist der Rest des Gewinnes, der übrigbleibt, wenn die unternehmischen Kosten für Kapital und Arbeit vom Gewinn abgezogen werden.

Wenn der Grund- und Bodenbesitzer jedoch die bodenwertbasierte Grundsteuer auf die Miete, Pacht oder seinen Preisen aufschlagen würde, dann würde er Mieter und Pächter verlieren oder die Nachfrage nach seinen Angeboten würde zur Konkurrenz ausweichen, zur Not in der Randzone, weit ab vom Schuss. Der erzielbare Preis am Markt wird von dem Grund- und Bodenbesitzer bestimmt, der “gerade noch kostendeckend” wirtschaftet (Grenzkosten).

Auf das Beispiel mit dem Gasthaus am Marktplatz bezogen, heißt das, dass der Grundbesitzer keine Pächter finden würde, wenn er die Pacht um die bodenwertbasierte Grundsteuer heraufsetzen würde. Es würde sich einfach für den Pächter nicht mehr lohnen, dort ein Gasthaus zu betreiben. Der Grund ist, dass die Touristen nicht bereit wären, für das Schnitzel mit Pommes den doppelten Preis zu bezahlen.

10 Gedanken zu „Unsere Gesellschaft wird re-feudalisiert durch Grund- und Bodenspekulation“

  1. Monopoly ist KEIN MODELL FÜR DIE REALE WIRTSCHAFT!!!! Wenn der Staat die Zinsen künstlich senkt, flieht das Kapital in Grundbesitz. Wenn der Staat noch zusätzlich Grundbesitz besteuert, wird das Kapital zerstört.

  2. Um das abzukürzen.
    Das Problem löst sich, wenn es keine Privateigentum an Grund und Boden gibt. Der Staat vergibt Nutzungsrechte. Der Preis dieser Nutzungsrechte richtet sich nach der Lage und der Nutzungsart.

    Die Gemeinschaft macht den Boden erst wertvoll, also kassiert die Gemeinschaft auch diesen Wertzuwachs.

    Der Zug ist weitestgehend abgefahren.
    Über Steuerkorrekturen geht aber nicht viel, denn über hohe Grundstückspreise ist der Mehrwert schon abgegriffen. Da noch Steuern drauf hat Grenzen am Markt.

    Zumindest beim Rest, der zu Bauland wird, könnte man aber die Preisdifferenz zwischen Acker (Privatwert) und Bauland (Gemeinschaftswert) abgreifen. Die Wertsteigerung schafft nicht der Eigentümer, er hat also auch keinen Anspruch darauf.

    1. Durch eine weitere Behörde gäbe es nur noch mehr Willkür, Korruption und Ungerechtigkeit. Der Staat würde einen weitere Möglichkeit bekommen seine Macht zu missbrauchen, um wenigen zu nutzen oder irgendwelche Ideologien zu verfolgen, und dabei den gesamten Preismechanismus ernsthaft beschädigen, da Boden für jede Produktion benötigt wird. Der Bürger wäre dieser Behörde schutzlos ausgeliefert. Stellen Sie sich vor, was die alles machen könnten. Sie könnten rassistische oder sexistische Quoten festlegen, um “Gleichstellung” zu betreiben, und damit unglaublichen Schaden anrichten. Je mehr Produktionsmittel Sie verstaatlichen, desto näher kommen Sie an die Produktivität der sowjetischen Wirtschaft heran. Und der gesamte Landbesitz ist schon ein gewaltiger Happen.
      Vom moralischen Standpunkt will ich gar nicht erst anfangen, es ist eine monströse Idee, die in der Vergangenheit oft einen Genozid hervorgerufen hat (an denen die ihren Besitz nicht abgeben wollten) und trotzdem gescheitert ist. Fragen Sie die Russen nach ihren Kolchosen. Oder sehen Sie was in Zimbabwe durch die Enteignung von Landbesitz passiert ist.

      1. Mal runter vom Gas. In Wolfsburg beispielsweise wird seit Jahren Bauland nur gegen Erbbaurecht auf Zeit vergeben, ohne dass es deswegen zu Zuständen wie in Zimbabwe gekommen ist.
        “Gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgeltes haben die Nutzer das Recht, auf dem Boden etwas zu erbauen. Beispielsweise verkaufte die Stadt Wolfsburg nicht ihren Grund und Boden, sondern vergab Erbbaurechte. Die Stadt lebt also u.a. von den Zahlungen der Erbbaurecht-Nehmer. Der Erfolg lässt sich sehen – auch deshalb ist Wolfburg schuldenfrei.” http://friedensblick.de/14019/freiwirte-fuehlen-sich-von-europaeischer-zentralbank-bestaetigt/

  3. Das Recht auf Eigentum auch an Grund und Boden darf nicht angetastet werden , jedoch müßte eine Begrenzung geschaffen werden insbesondere auch für den Wertzuwachs aus Bodenspekulation und für den von der Allgemeinheit erst geschaffenen Wertzuwachs einer Immobilie .Der Anspruch auf bestimmte Flächengrößen pro Einwohner eines Landes ließe sich durch einfache Formeln ermitteln .Alle größeren Grundstücksflächen dürften nur durch Nutzungsverträge gehalten werden mit einer Grundsteuer an die Allgemeinheit . jeder Bürger könnte seinen ermittelten Flächenanspruch veräußern an eine Person , die unbedingt mehr Fläche besitzen will. Auch hier müßte wieder eine Obergrenze geschaffen werden . Wenn z.B . nur 50% der Bevölkerung an Landbesitz interessiert ist , dann könnte der mögliche Flächenbesitz verdoppelt werden .

  4. Was ist der “gerechte” bzw. “ideale” Preis der Bodennutzung? Soll eine staatliche Bürokratie ihn festlegen oder die Märkte?
    Die heutige Bemessung der Grundsteuer anhand der Einheitswerte von 1964 bzw. (im Osten) von 1935 ist reichlich angejahrt, weil Grundstücke mit gleichem (aktuellen) Verkaufswert oft grass abweichende (historische) Einheitswerte haben.
    In den nächsten Jahren soll daher auf den Verkehrswert (d.h. auf den erzielbaren Verkaufswert) umgestellt werden, den es aber für viele Immobilien nicht gibt, den folglich die Gutachterausschüsse in einer Art aufwändiger General-Inventur aller Grundstücke werden einschätzen müssen. Und künftig möglichst regelmäßig, da sonst ja nur ein altern Einheitswert durch einen neuen ersetzt würde.
    http://www.swp.de/ulm/nachrichten/wirtschaft/Grundsteuer-Eine-muehsame-Reform;art4325,3367490

    Schon unsere derzeitige Politiker-Garde will also die konkrete Bodenrendite eines jeden konkreten Grundstücks besteuern, allerdings nicht komplett weg-besteuern. Letzteres wäre nämlich eine aufwändige Gratwanderung zwischen (“nur”) Abschöpfen und einer Besteuerung der Substanz.
    Aufwändig wäre diese Gratwanderung, weil die “Bodenrendite” keine fixe Größe ist. Um beim Beispiel Innenstadt-Gasthaus zu bleiben: Man kann die “reine Bodenrendite” nicht einfach mit dem Zirkel auf der Karte anhand der Zentrumsnähe feststellen, sondern müsste Jahr für Jahr Gewerbe(unter)art, Marktentwicklung und viele weitere Faktoren untersuchen und vergleichen. Und dann verschiedene Zonen (möglichst viele, wenn’s gerecht sein soll!) festlegen und hätte immer noch nicht die exakten Werte. Denn ein Gasthaus hat im Jahr X besonders viel Einnahmen (es kamen viele Busse etc.), während im Jahr X+1 Kanalarbeiten die Bilanz versauten. Fazit: viel Bürokratie für ein unscharfes, wiederum ungerechtes Ergebnis.

    Zwar führte auch die bisherige (wie auch die künftige) Grundsteuer im Einzelfall wohl zu einer Art Substanz Besteuerung. Da der Staat aber nur einen Bruchteil der Bodenrendite einzieht (statt der kompletten), hält sich das in Grenzen.

    Eine aufwandslose Bodenrendite gibt es sowieso nur im Agrar-Bereich, nicht bei Gebäude-Grundstücken. Das ist aber fern von uns das (akute) Problem von Agrarstaaten z.B. in Afrika und aktuell in der Ukraine. Und massenhafte Aufkäufer sind dort nicht Gastwirte, Bauern und sonstige vor Ort wohnende und arbeitende Klein- und Mittelunternehmer, sondern internationale Großkonzerne und ihre politischen Helfer in den Hauptstädten dieser Welt.

    Diese Konzerne haben auch im Nicht-mehr-Agrarstaat Deutschland Begehrlichkeiten, denen es entgegen zu treten gilt. Das hier bei uns daher dringend zu erörternde Thema lautet somit nicht Bodenrendite, sondern TTIP & Co. Und für die Agrarländer werden alle hochgeistigen Betrachtungen versanden, wenn es letztendlich keine Bodenreform (d.h. Enteignung / Umverteilung) gibt, sondern eine kleine Minderheit fast alles besitzt (und sich nur noch die Politiker dazu kaufen braucht).

    Für alternative Betrachtungen zur Bodennutzung sind daher Gastwirte ein denkbar schlechtes Beispiel. Nicht etwa, dass ich sie in Sachen Arbeitszeiten, Löhne etc. für vorbildliche Arbeitgeber hielte. Aber ihr Geschäft ist ein hartes, bei dem man nicht nach ein paar Jahren ausgesorgt hat, wie evtl. ein Zocker an der Börse. Viele schuften Jahr für Jahr hart, um dann am Ende keinen Nachfolger in der Familie zu finden, sondern dem Restaurant einer Fast-Food-Kette weichen zu müssen.

    1. Das Gegenteil ist der Fall, bekir:

      Die Initiative für eine bodenwertbasierte Grundsteuer schreibt, dass die Ermittlung des Gebäudewertes sehr bürokratisch und umständlich wäre. Dagegen könnte man die “Werte des Grund und Bodens (…) demgegenüber sehr einfach aus den Bodenrichtwerten ableiten“.
      “Einzig notwendig sind eine hohe Qualität der Arbeit der Gutachterausschüsse und einheitliche Verfahren in sämtlichen Bundesländern, was derzeit noch nicht gewährleistet ist. Allerdings lassen sich die bestehenden Vollzugs- und Bewertungslücken mit überschaubarem Aufwand schließen.”http://www.grundsteuerreform.net/fragen-antworten/#kann-eine-bodenwertbezogene-grundsteuer-nicht-einfach-wie-bisher-auf-die-mieter-uberwalzt-werden/

      Das wird bereits heute gemacht:
      “Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 BauGB: Auf Grundlage der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte).” https://de.wikipedia.org/wiki/Bodenrichtwert

  5. @ roger

    Das ist leider Sozialismus pur! Auf die Idee, den Grund und Boden zu verstaatlichen kamen noch nicht mal die Nationalsozialisten, obwohl die sich fast überall in die Wirtschaft eingemischt haben.
    In den existiert habenden sozialistischen Staaten war doch Grund und Boden weitgehend verstaatlicht und der von Ihnen favorisierten Politikerwillkür unterworfen.
    War das in irgendeiner Weise hilfreich?
    Zuerst erzeugt der Staat mittels Geldmengenausweitung die Inflation und dann sollen ausgerechnet Grund und Boden davon ausgenommen bleiben?

    1. @kuno
      “Das ist leider Sozialismus pur!”

      Wo hast du das denn rausgelesen … ;-)) ????

      Am Anfang habe ich eine Lösung erklärt. Das die funktioniert zeigt das einzig existierende tausendjährige Reich, die Kirche. Sie vergibt in der Regel Erbbaurechte statt Verkauf.

      Dann steht bei mir ganz klar zur Chance dieser Lösung:
      DER ZUG IST ABGEFAHREN!

      Es geht im Weiteren nur noch um den Rest.
      Selbstverständlich sollte man hier Gewinne, die durch die Umwidmung von Ackerland zu Bauland entstehen, vergesellschaften und nicht privatisieren. Der Ritterschlag Bauland ist eine gesellschaftliche Entscheidung. Auf die Wertsteigerung daraus hat ein Grundbesitzer überhaupt gar keinen Leistungsanspruch.
      Schau dir mal die dreistelligen Millionenverluste im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften zum Berliner Flughafen an. Nur so, als Beispiel für Unfug im Namen des Eigentums.

      Am Rande, Verstaatlichungen gibt es auch im Kapitalismus.
      Und ganz am Rande, Privateigentum an Grund und Boden ist grundsätzlich nur fortgesetzter Betrug. Welche gerechte Verteilung soll den hier verteidigt werden ?
      Nach der gleiche Regel könne wir dann auch die Luft aufteilen.

  6. @ roger
    “Das Problem löst sich, wenn es keine Privateigentum an Grund und Boden gibt. Der Staat vergibt Nutzungsrechte. Der Preis dieser Nutzungsrechte richtet sich nach der Lage und der Nutzungsart.”

    Das sind Deine eigenen Worte und das nenne ich sozialistisch.
    Denn wenn ich als Bürger keine Eigentum mehr an einem Grundstück erwerben kann, dann gehört mir auch nicht das Haus darauf. Denn das Haus gehört immer dem Grundstückseigentümer.

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