Die Bundesanwaltschaft baut die Anklage im so genannten NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe et al. auf der nicht hinterfragten Annahme auf, dass Uwe Mundlos seinen Freund Uwe Böhnhardt und sich selbst in einem Wohnmobil am 04.11.11 erschossen habe. Mundlos hätte Böhnhardt und sich mit einer “Pumpgun” in die Köpfe geschossen. Dies hätte zur “Selbstentarnung” der rechtsterroristischen Gruppe “National-Sozialistischer-Untergrund” (NSU) geführt.
Der Öffentlichkeit erklärten “Ermittler” vom Bundeskriminalamt (eine personalisierte Chiffre für die Öffentlichkeitsabteilung der Bundesanwaltschaft), dass zwei von Mundlos abgefeuerte, leere Pumpgun-Hülsen im Stregdaer Wohnmobil gefunden worden seien.
Für unabhängige Waffenexperten war schon im Herbst 2013, als einschlägige Gerüchte aufgekommen waren, schwer vorstellbar, wie Mundlos’ Pumpgun nach dem Todesschuss noch eine leere Hülse auswerfen hätte sollen. Zugespielte NSU-Ermittlungsakten des Bundeskriminalamtes (BKA), die offenkundig mit den Gerichtsakten identisch sind, zeigen Tatortfotos vom Inneren des Wohnmobils und bestätigen die Vorbehalte gegen die offizielle Version der Geschehnisse, allerdings auf eine andere Weise, als sie dem desinformierten Publikum im Herbst 2013 aufgeschwatzt worden waren.
Die Beweismittel aus dem Wohnmobil werden in einem Asservaten-Verzeichnis aufgeführt. Dort ist zu lesen, dass am 4.11. BKA-Beamte im Wohnwagen zwei leere Hülsen (Nummern 1.4./3.0 und 1.4./11.0) der Marke “Brenneke, RUAG, Marke, Rottweil”, Kaliber 12/70 auf dem Boden gefunden hätten.
Im Röhrenmagazin von Mundlos’ Pumpgun befanden sich noch 5 volle Patronen (1.4./2.1-2.5). Der Verschluss war offen, ohne eine leere Hülse darin.
Wie konnte die Pumpgun ohne das Zutun des sofort toten Mundlos die zweite Hülse auswerfen? Der Ausstoß der Hülse erfordert das Zurückziehen des Kolbens durch den Schützen!
Der damals zuständige Polizeichef Michael Menzel erklärte dies vor dem Untersuchungs-Ausschuss des Thüringer Parlaments damit, dass “die Waffe vermutlich auf dem Boden aufgeschlagen, denn durch den Aufprall kann die verbrauchte Munition auch ohne Nachladevorgang ausgeworfen werden. (haskala)
Es wäre unter normalen Umständen davon auszugehen, dass aufgrund eines solchen “außergewöhnlichen” Vorgangs die Polizei besonders gründlich arbeiten hätte müssen; aber weit gefehlt. Die vom Blogger “fatalist” veröffentlichten Ermittlungsakten werfen ein verheerendes Bild auf die Beweismittel-Sicherung im Wohnmobil und geben Anlass zu einer Reihe von Fragen.
Ausgangspunkt ist folgendes Foto; es zeigt den erschossenen Mundlos. Davor liegen zwei Waffen (Pumpguns), zwei (sogenannte) “Hülsen”, mit roten Kreisen markiert, und eine Patrone vorne rechts an der Sitzbankecke, teilweise verdeckt.
Abbildung 1
Die erste “Hülse” Nr. 1.4./11.0.
Die “Hülse”, unter dem linken Knöchel von Mundlos, ist im Asservatenverzeichnis mit 1.4./11.0. bezeichnet. Es könnte der Abdruck eines Schlagbolzens im Zündhütchen zu sehen sein. Dies ist nicht klar festzustellen. Dagegen könnte auch der dunkle Ansatz der noch nicht abgefeuerten Treibladung sichtbar sein, was dann auf eine volle Patrone schließen ließe.
Es bestehen Zweifel, ob die “Hülse” als voll oder als leer zu betrachten ist. Anhand der vorliegenden Akten wird allerdings weder der Beweis erbracht, dass es sich um eine leere Hülse noch um volle Patrone handelt. Ist das Asservat nicht eigens fotografiert worden? Seine Dokumentation ist unvollständig.
Die zweite Hülse “1.4./3.0”
Die zweite Hülse 1.4./3.0 lag an der “rechten Sitzbankecke”, zwischen den beiden “Pumpguns” (Spuren 1.4./1.0 und 1.4./2.0).
Diese Hülse ist jedoch klar als volle Patrone zu erkennen. Der Vergleich auf der Fotomontage unten verdeutlicht, dass die durchsichtige Hülse des fraglichen Objekts vor Ort ebenso wie eine volle Patrone die Treibladung, den Filz, das Geschoß und die Deckelung zeigt.
Es handelt sich nicht, wie in der Tatortdokumentation behauptet, um eine Hülse sondern um eine vollkommen unbeschädigte, volle Patrone.
Quelle: Forum-Fatalist, Forist “wackerstein”
Unfassbar: Die Beschriftung der Ermittler bezeichnet eine volle Patrone ernsthaft als “Hülse Flintenlaufgeschoss Brenneke Sp. 1.4_3.0”. Auf dieser Fehlinformation wurde die Story von den “zwei leeren Hülsen im Wohnmobil” aufgebaut.
Es gibt frühe Tatortfotos (mit den toten Böhnhardt und Mundlos) in den Akten, die nicht die Hülse 1.4./3.0 zeigen! (Quelle)
Auf diesem Foto sind leere Hülsen zu sehen. Deutlich sichtbar ist, dass der Inhalt der Kunststoffröhren leer ist.
Ausschnitt aus “VISIER 5/2002”, “Brenneke-Munition“, Herbertz GmbH
Eine weitere volle Patrone, Nr. 1.4.143.0
Desweiteren wurde eine zweite volle Patrone auf dem Boden gefunden, die diesmal in den Akten sauber dokumentiert wurde (Die Ermittler sind also in der Lage, entsprechende Unterscheidungen zu treffen). Die Patrone wurde mehrfach frei sichtbar abfotografiert und ist im Asservatenverzeichnis auch als volle Patrone verzeichnet.
Sie erhielt als einzige aufgefundene Patrone oder Hülse sogar eine eigene Bildtafel, Nr. 25. Ihr Fundort wird als “auf Fußboden gegenüber Eingangsbereich rechtsseitig” angegeben.
Doch auch hier gibt es einige Ungereimtheiten:
Die KPI Gotha sicherte die Patrone am 05.11. Unglaublicherweise wurde sie aber erst am 27.02.2012 in ein “Unterasservatenverzeichnis” aufgenommen (!), mit der hohen Asservaten-Nummer 1.4.143.0. Diese hohe Nummer kann erst in einem sehr fortgeschrittenen Stadium der Beweismittelsicherung vergeben worden sein.
Könnte diese Patrone die sogenannte “Hülse” 1.4./3.0 sein? Wurde sie von ihrer ursprünglichen Position aufgehoben und später dort abgelegt? Unten kann der (mögliche) Weg der vorgeblichen “Hülse” verfolgt werden (zum Vergrößern bitte öffnen). Die Patrone befindet sich auf Bildtafel 25.
Quelle: Forum-Fatalist, Forist “wackerstein”
Wäre die Patrone von selbst über den Boden gekullert, hätte sie durch den Kontakt mit dem Boden blutverschmiert sein müssen. Sie ist jedoch sauber und sieht wie hingelegt aus. Auch das Feuer konnte ihr nichts anhaben.
Vielleicht ist die Patrone durch den Abtransport des Wohnmobils einfach auf die andere Seite geworfen worden? Wurden die Tatortfotos von zusammengehörigen Asservaten, entgegen aller Vorschriften, sowohl vor als auch nach dem Transport gemacht?
Es ist klar, dass hier eine Manipulation vorliegen muss:
Die im Asservatenverzeichnis als leer beschriebene Patrone ist tatsächlich voll, und ihr Auffindeort hatte sich während der Dokumentation möglicherweise verändert, ohne dass sie dabei beschmutzt wurde.
Wo ist die zweite “Hülse”?
Auch hier stellt sich allerdings die Frage, ob überhaupt eine zweite “Hülse” existierte. In Abbildung 1 ist ein Objekt unter dem rechten Bein zu sehen, welches entweder eine Patrone oder Hülse ist. Wieder kann diese wichtige Frage nicht abschließend beantworten werden; der Grund ist die fehlende Dokumentation.
Dieses Beweismittel ist verschollen, ohne Asservatennummer.
In dem Tatortfoto “Übersicht Sp. 1.4_1.0 bis 1.4._3.0 -3” liegt ein Zettel neben der zweiten “Hülse”. Der Zettel besagt 1.4./3.0!
Bei einem anderen Tatortfoto ist ein roter Pfeil eingefügt, der vom Zettel zur Hülse unter dem Knöchel Mundlos zeigt. Dieser Pfeil, schreibt der Blogger “fatalist”, wäre nicht von ihm eingefügt worden, sondern wäre so original in den Akten!
Quelle: Fatalist-Forum, Forist “fatalist”
Wollten Ermittler die späteren Leser der Akten für blöd verkaufen oder gingen sie davon aus, dass ihr Blödsinn niemals das Licht der Öffentlichkeit erblicken würde?
Zwischenfazit
Es gibt in den vorliegenden Ermittlungsakten keine Fotos, Dokumentationen oder sonstige Nachweise von leeren Pumpgun-Hülsen. Es gibt daher keinen Beweis für einen Selbstmord von Böhnhardt und Mundlos mittels Pumpugun- Schüssen, den das Gericht in München verwerten könnte.
Angesichts der zwingenden Anforderung an die Ermittler, die Asservate, zumal die zentralen und beweiserheblichen, zu fotografieren, muss davon ausgegangen werden, dass es höchstwahrscheinlich keine leeren Hülsen im Wohnmobil gab, die in die Dokumentation des BKA gepasst hätten.
Wäre es anders gewesen, wären die Hülsen wie alle anderen Asservate auch erkennbar fotografiert worden. Dies ist bei zigtausenden Asservaten in einer zufrieden stellenden Weise geschehen; ausgerechnet hier aber nicht.
Es ist nicht glaubhaft, dass Ermittler eine leere Hülse mit einer vollen Patrone verwechseln. Worin könnte der Grund liegen, nachträglich Hülsen zu erfinden? Es ist zumindest klar, dass mit vollen Patronen kein Selbstmord verübt werden konnte.
Sollte Schlamperei die wahre Tatortsituation vertuschen? Gibt es Erklärungsansätze für diese Beweismittelfälschung?
Zwei nachträglich aufgetauchte oder “verschwundene” Patronen
Auf einer Matratze im hinteren Teil des Wohnmobils, getrennt von der eben beschrieben Örtlichkeit, fanden Ermittler vier volle Brenneke-Patronen, verpackt in einem kleinen Karton. Im Asservatenverzeichnis werden vier Brenneke-Patronen (1.7./27.0), als am 05.11. gesichert vermerkt. Auf Bildtafel 21 dokumentiert:
Im “Unterasservaten-Verzeichnis” vom 27.02.2012 tauchen auf einmal (davon?) zwei Patronen auf; die Bildtafel 21 wird als Fundort angegeben. Unter diese Bildtafel fällt auch ein Rucksack, der bereits unter dringendem Manipulations-Verdacht steht. Vom Feuer unbeschädigt offenbarte er noch Wochen nach dem 04.11. immer neue “NSU-Beweismittel”.
Die zwei “Flintenlaufgeschosse Brennecke” erhalten die Nummer “1.7.27.0”, jede Patrone die Nummer 1.7.27.0.1″ und “1.7.27.0.2.”
Ist dieser neu geschaffene Posten “1.7.27.0” identisch mit dem alten Posten der vier Patronen im Karton “1.7./27.0″?
Wenn es ein einziger Posten ist, dann ist die Frage: Warum veränderte das BKA die Asservatenliste nachträglich? Wie konnten die beiden Patronen “verloren gehen” und vor allem, wo sind sie gelandet?
Wenn es jedoch unterschiedliche Posten sind, dann wurden insgesamt 6 Patronen unter der Bildtafel 21 gefunden. Das könnte theoretisch Sinn machen:
Angenommen, auf dem Wohnnmobil-Boden lagen drei Patronen. Sie wurden vor Ort abfotografiert und gesichert. Eine war exakt als Patrone dokumentiert, zwei (falsch) als “Hülsen”. Es war daher nicht mehr möglich, zwei weitere Hülsen auf dem Boden nachträglich abzulegen und noch zu “finden”. Die Ermittler brauchen jedoch zwei Hülsen. Also wandern zwei der Patronen in den Rucksack und werden dort nachträglich “gefunden” und asserviert. Dafür konnte man Hülsen präsentieren.
Die Möglichkeit, dass Ermittler nachträglich eine oder mehrere Hülsen brauchten, ist gar nicht so abwegig. Laut Aussage des Vaters Siegfried Mundlos hätte ihn das BKA gesagt, sein Sohn Uwe wäre durch einen Pistolenschuss gestorben. Auch Medien berichteten über einen Pistolenschuss.
Versteckter Text/Bild
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Das kriminaltechnische Institut des BKA´s ordnete am 22.11. die zwei gefundenen “Hülsen” der Pumpgun von Mundlos zu. An der Hülse 1.4./3.0 stellte das Institut “weiße Antragungen” fest, “bei denen es sich augenscheinlich um Kunststoff handeln dürfte”, …
“Die Hülse mit der Spur Nr. 1.4./3.0 weist im Bereich des zylindrischen Kunststoffkörpers verschmolzene, bzw. fehlende Bereiche auf.”
Von diesem Schäden ist auf den Tatortfotos nichts zu sehen, außerdem war die (angebliche) Hülse 3.0 eine volle Patrone, was das “Gutachten” vollkommen entwertet und als Fälschung offenbart.
Die Hülsen verblieben offenbar beim BKA.
“Die Tatmunition wird zusammen mit der gewonnenen Vergleichsmunition unter unserem Aktenzeichen KT21-2011/6171/13 abgelegt.”
Fazit
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass mit den hier dokumentierten Fakten zwei Dinge als belegt gelten können:
– Ein Selbstmord von Mundlos und Böhnhardt auf die von der Bundesanwaltschaft angenommene Weise ist auszuschließen.
– Die Spurenlage im Wohnmobil von Stregda wurde vom BKA in Übernahme der Tatortarbeit von der KP Gotha grob manipulativ dargestellt.
Die Schlüsse, die aus diesen Fakten von den Verantwortlichen in den Sicherheitsbehörden, der Politik und von den Bürgern zu ziehen sind, liegen auf der Hand.
Ermittlungsakten zum runterladen:
Versteckter Text/Bild | Zeigen> |
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Die komplette NSU Geschichte ist von A bis Z erfunden: die angeblichen Terroristen Mundlos und Bönhard sind bereits 2001 und 2004 als Statisten im Tatort und in der Küstenwache aufgetaucht (siehe YouTube Vortrag von Elsässer zu Medienmanipulationen oder “NSU Skandal! Uwe Böhnhardt und Mundlos schon 2004 in ZDF Serie zu sehen! “).
Danke für diesen sehr detaillierten Beitrag mit aussagekräftigen Fotos und anderen Beweisen.
Ich mir erlaubt, den Beitrag zu übernehmen. Hoffe, daß ist in Ordnung.
Gruß
M.
Das Asservat 1.4./3.0 wurde auf jeden Fall an mindestens einer Stelle mindestens falsch beschriftet. Vermutlich auf der Bildtafel 25.
Weniger als dieser Vorwurf geht nicht.
Beweismittelfälschung ist aber wahrscheinlicher angesichts der Menge an sonstigen Auffälligkeiten, denn so viele Zufälle und Schlamperei gibt es normalerweise nicht.
Zitat:
Es gibt in den vorliegenden Ermittlungsakten keine Fotos, Dokumentationen oder sonstige Nachweise von leeren Pumpgun-Hülsen.
[ZITAT ENDE]
Betonung auf “vorliegenden” (Ermittlungsakten).
In den nicht veröffentlichten Ermittlungsakten könnten sich die betreffenden Fotos befinden. Aus einer Nicht-Veröffentlichung kann man nicht auf ein Nicht-Vorhandensein schließen.
Zitat:
Das Asservat ist nicht eigens fotografiert worden.
[ZITAT ENDE]
Das kann man nicht wissen, da nicht alle Akten veröffentlicht wurden.
Vielleicht befindet sich ein solches Foto in einer der Akten
“Bd 4-1 10 Obj Tatbefund WoMo…pdf” oder “Bd 4-1 11 Obj Tatbefund WoMo…pdf”.
Wenn man ohne die betreffenden Akten zu haben eine solche definitive Aussage macht (“kein Foto gemacht worden”), dann schenkt man dem Gegner eventuell einen Elfmeter, denn der braucht nur das Foto der Hülse zu zeigen (falls er ein solches Foto hat) und schon hat er seine Kritiker diskreditiert, wodurch dann die offizielle Lügengeschichte leider glaubhafter wird.
Also sollte man keine voreiligen Schlüsse ziehen und keine definitiven Aussagen machen, die durch eventuell vorhandene, aber nicht veröffentlichte Akten eventuell widerlegt werden könnten.
Zitat:
Dieser Pfeil, schreibt der Blogger “fatalist”, wäre nicht von ihm eingefügt worden, sondern wäre so original in den Akten!
[ZITAT ENDE]
Der Pfeil ist vielleicht nicht von fatalist, aber daraus kann man nicht schließen, dass der Pfeil so in den Akten drin ist.
Der Pfeil wurde vermutlich von demjenigen in das Bild gemalt, der die “brenneke pumpgun und Hülse 9mm.pdf” gemacht hat (das ist keine Akte).
Also keine falschen Schlüsse ziehen.
Zitat:
Die zwei “Flintenlaufgeschosse Brennecke” erhalten die Nummer “1.7.27.0″, jede Patrone die Nummer 1.7.27.0.1″ und “1.7.27.0.2.”
[ZITAT ENDE]
Das muss man eventuell anders lesen:
1.7.27.0 : 2 Patronen
1.7.27.0.1 : 1 Patrone
1.7.27.0.2 : 1 Patrone
Also 2+1+1 = 4 Patronen.
Warum die 4 Patronen im Asservatenverzeichnis als 4 Patronen drin stehen und nachher im Unterasservatenverzeichnis nicht als 4 Patronen, sondern als 2+1+1 Patronen asserviert wurden, wüsste ich auch mal gerne.
Warum liegt die volle Patrone 1.4./143.0 (bzw 1.4./3.0) auf dem Boden zwischen den Sitzbänken?
Warum sollten Böhnhardt oder Mundlos da eine Patrone hinlegen?
Aus einer Patronenschachtel herausgefallen ist die nicht.
Es könnte vielleicht sein, dass Böhnhardt seine Mossberg Maverick 88 repetiert hat (deren Ladezustand war nämlich seltsamerweise nicht “voll geladen”) und dabei diese Patrone herausgeflogen ist. Warum aber sollte er das getan haben?
Die Einwände sind berechtigt, die Ermittlungsakten wurden nur auszugsweise von dem anonymen Blogger, ohne Impressum, veröffentlicht. Auch nach Nachfrage war der “Kapuzenmann” nicht gewillt, sie komplett bereitzustellen. Es ist deshalb schwierig, einfach Vertrauen auf die Quelle aufzubringen. Meine Diskussion kann in dem entsprechenden Thema über die “Brenneke”-Hülsen nachgelesen werden. Es könnte also durchaus noch zu “Elfmetern” kommen, so dass wenigstens eine der zwei Hülsen doch noch sauber dokumentiert auftaucht.
Trotzdem offenbaren die bereitgestellten Aktenauszüge einen verheerenden Einblick in die Ermittlungen, den “Bolko” auch anerkannte. Es ist “fatalist” hoch anzurechnen, dass er sie veröffentlichte, im Gegensatz zu den ganzen Anwälten im NSU-Prozess, die die Unterlagen auch haben sollen.
Daher haben ich den von “Bolko” beanstandenden Satz umgeändert in eine Frage.
@ Bolko
Deine Einwände sind berechtigt aber gegenstandslos.
Einschlägige “Elfmeter” gibt es nicht.
Bemerkenswert finde ich es, den Analytikern immer wieder Manipulationen zu unterstellen oder diese zumindest offensiv in den Raum zu stellen, wo doch klar ist, WER hier manipuliert hat.
Ohne Akteneinsatz, nur nach dem Betrachten des
Es sind (1. Bildes mit den 2 roten Kreisen) 2 potenzielle Hülsen zu sehen; oben rechts (1.4./11.0) und unten links, jeweils neben den Füßen von Mundlos. Versehentlich wurde statt der Hülse neben den Fuß, worauf das Hinweiskärtchen 1.4./3.0 zeigt, die Patrone unter dem Tisch unter dieser Nummer asserviert (vermutlich später im Büro anhand der Bilder).
Die “Hülse” unter dem Tisch ist demnach in Wirklichkeit 1.4./143.0, weswegen dieser Fund faktisch 2x (als 1.4./3.0 und 1.4./143.0) auftaucht.
Eine schlichte Verwechslung.
So wurde ich das als BKA-Beamter erklären.
Könnt ihr das entkärften?
Könnte sein. Unsere Parlamentarier müssten zeitnah das Ermittlungsdesaster / Manipulation durch einen U-Ausschuss aufklären, sonst werden sich die beteiligten Polizisten wieder an nichts mehr erinnern können.
Es wurden keine leeren Hülsen dokumentiert, nicht fotografiert, nicht asserviert.
Das sagt alles. Die Hülsengeschichten sind reine Fantasie. Dem liegt keine “Verwechslung” zugrunde.
Trotzdem wurden plötzlich leere Hülsen kriminaltechnisch untersucht.
Es gibt da gar nichts mehr zu deuteln.
Zitat:
Dieser Pfeil, schreibt der Blogger “fatalist”, wäre nicht von ihm eingefügt worden, sondern wäre so original in den Akten!
[/ZITAT ENDE]
Das Bild inklusive rotem Pfeil ist tatsächlich in der Akte
“Bd 4-1 9 Obj Tatbefund….pdf” enthalten.
Screenshot :
http://s7.directupload.net/images/140923/n8xnfs8d.jpg
Siehe: NSU-Leaks-Forum, Asservate, Patrone Brenneke.
Dann gab es in den Akten also mindestens 4 (vier) falsche Benennungen von Asservaten, alleine im Bereich dieser Patronen/Hülsen:
a) Asservat 1.4./11.0 (angebliche Hülse neben dem linken Fuß von Uwe Mundlos) wird auch als Asservat 1.4./3.0 bezeichnet (roter Pfeil von Täfelchen 1.4./3.0 zum Objekt 1.4./11.0). Zwei Täfelchen mit unterschiedlichen Bezeichnungen (1.4./3.0 und 1.4./11.0) weisen auf das selbe Objekt (neben dem linken Fuß von Uwe Mundlos).
b) Asservat 1.4./143.0 (Patrone zwischen den Sitzbänken) wird als Asservat 1.4./3.0 bezeichnet (Nummer falsch)
c) volle Patrone 1.4./143.0 wird als Hülse (1.4./3.0) bezeichnet (Bezeichnung Patrone/Hülse vertauscht). Das ist ein anderer Fehler als b), denn da ging es nur um die Nummer an sich.
d) Objekt 1.4./143.0 (zwischen den beiden Sitzbänken) wurde von linker hinterer Sitzbank zur vorderen Sitzbank verlegt, verschoben, hingerollt.
4 Fehler bei 3 Objekten.
Waren die Kripo-Beamten besoffen?
Restalkohol vom Vorabend?
Nein, mit bloßer Schlamperei lässt sich das nicht mehr erklären.
Also war das Absicht.
Zweck: Vertuschung von fehlenden Hülsen mittels Umdeklarierung von vollen Patronen.
Dieser Fall hat so viele Ungereimtheiten, dass es mittlerweile fast schon unerheblich ist, ob nun eine volle oder leere Patronenhülse etwas beweist oder nicht.
Es ist für Außenstehende sonnenklar, dass hier ein Verbrechen, von wem auch immer begangen, jemanden anders in die Schuhe geschoben und die Öffentlichkeit hinters Licht geführt werden sollte.
Dieser Skandal bleibt bei den bundesdeutschen Behörden hängen.
MH 17 lässt schön grüßen.