NSU: Hat Kiesewetter-Kollege Martin Arnold Angst auszusagen?

Der durch den Überfall schwer-verletzte Kollege der ermordeten Polizistin Michele Kiesewetter, Martin Arnold, sagte heute im NSU-Gerichtsverfahren als Zeuge aus.

“Er könne sich nur noch daran erinnern, wie er damals mit Kiesewetter für eine Pause auf die Heilbronner Theresienwiese gefahren sei, wo die Tat geschah, sagte er. “Dann hört es auch schon langsam auf.” Versuche, ihn unter Hypnose zu vernehmen, brachten keine schlüssige Aussage.” (mdr)

Diese Aussage erscheint unverständlich, da sich Arnold nach der Hypnose schlüssig erinnern konnte. In den Ermittlungsakten steht:

“Er hatte klare und konkrete Erinnerungen an die Situation, die er sich immer wieder vor seinem „inneren Auge” abrief und beschrieb.”

Auch seine damalige Freundin bestätigte, dass …

“… Martin ihr erzählt habe, dass er aus den Augenwinkeln heraus gesehen haben will, dass an Michele ‘s Fenster eine Person mit einer Waffe gestanden habe (…).”

Martin Arnold und das staatsanwaltschaftliche Rede-Verbot

Zur Untermauerung ein Auszug aus den Ermittlungsakten.

12.4 Vernehmungen des Geschädigten, Martin Arnold
12.4.1 Befragung vom 05.06.2007

(…) Zusammengefasst konnte festgestellt werden, dass Martin Arnold noch Erinnerungen an die Vortatphase hatte, jedoch keine Erinnerung an das eigentliche Tatgeschehen.

12.4.6 Befragung von Martin Arnold unter Hypnose
Am 22.04.2008 wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Geschädigten eine Befragung unter forensischer Hypnose durchgeführt. Die Befragung erfolgte in einem Videovernehmungszimmer der PD Heilbronn und wurde durch Frau Dr. B. von der Uni Erlangen durchgeführt. Mit Zustimmung des Geschädigten wurden Bild- und Tonaufzeichnungen gefertigt.

Zum eigentlichen Tatgeschehen machte der Geschädigte während der Hypnose und bei der anschließenden Befragung weiterführende Angaben. Zunächst wurden die Angaben zur Vortatphase wiederholt. Sie seien von der Frankfurter Straße her auf die Theresienwiese eingefahren und hätten rückwärts neben dem Stromverteilerhäuschen geparkt. Im Fahrzeug hätten sie gegessen und dann eine Zigarette geraucht. Er habe sich mit Michele über ihre weitere Verwendung bei der Polizei unterhalten. Die Türen am Dienstfahrzeug seien geschlossen gewesen, die Fenster auf beiden Seiten geöffnet. Im Rückspiegel habe er dann einen Mann gesehen, der von hinten auf der Beifahrerseite an das Fahrzeug herangetreten sei. Der Mann sei mittleren Alters gewesen, bekleidet mit dunkler Jeans, schwarzen Schuhen und Kurzarmhemd. Der Mann hatte dunkle Haare, trug keine Brille und hatte keinen Bart. Michele habe gesagt: „da will jemand eine Auskunft”.
Er habe dann instinktiv auf ihre Seite geschaut und dabei auf Höhe der B-Säule eine männliche Person gesehen. Er konnte nur den Oberkörper und die Mundpartie sehen.
Bekleidet sei der Mann mit einem rot/weiß karierten Kurzarmhemd gewesen. Michele habe noch etwas zu dem Mann gesagt. Dann habe er auf seiner Seite ein Geräusch gehört und danach keine Erinnerung mehr.

Er könne zwar nicht mit Sicherheit ausschließen, dass der Mann auf seiner Seite derselbe Mann wie der bei Michele war, aber er glaube, dass es sich um zwei Männer gehandelt hatte. Eine Frau habe er bewusst nicht wahrgenommen. Danach sei er wie eine dritte Person aus dem Auto gefallen (out of body-Erfahrung).

12.4.7 Vernehmung vom 10.07.2008
Nach der Erinnerung an seine Hypnosevernehmung vom 22.04.2008 erklärte der Geschädigte, dass ihm diese Vernehmung sehr viel gebracht habe. Erstmals seien Erinnerungen wiedergekommen. Sicher sei er sich seither, dass es zwei Täter waren. Während seiner Unterhaltung mit Michele sei ihm erstmals hinten am Heck des Fahrzeugs auf der Beifahrerseite der Mann aufgefallen. Gesehen habe er ihn durch den Spiegel an der Beifahrertür. Der Mann sei 170 -180 cm groß gewesen. Er hatte eine normale Figur. Er trug ein helles einfarbiges Hemd mit Knopfleiste. Kurz bevor er seine Erinnerung verloren hatte, habe er sich zur rechten Seite hin gewandt. Durch das rot/weiß gemusterte Hemd verlief ein schwarzer Streifen. Die Person auf der Fahrerseite hatte eine weiß-graue Armbehaarung und dürfte daher über 40 Jahre alt gewesen sein.

12.4.8 Vernehmung vom 11.09.2009
Vor dieser Vernehmung wurde dem Geschädigten ein Ordner mit sieben Lichtbildmappen vorgelegt. (…)

12.4.9 Geplante zweite Vernehmung unter Hypnose
Es war geplant, am 02.03.2010 mit dem Geschädigten Martin A., eine zweite Hypnosevernehmung in Heilbronn durchzuführen, da die erste Vernehmung unter Hypnose aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden musste. Erneut sollte bei dieser Vernehmung auf das eigentliche Tatgeschehen, aber auch auf die An- und Einfahrt zur Theresienwiese eingegangen werden. Am 26.02.2010 erklärte Martin A. entgegen seiner Zusage vor drei Wochen, dass er dieser Vernehmung nicht zustimmen werde, da er mögliche gesundheitliche Probleme sehe.

12.4.10 Erstellung eines Phantombildes
Mit Herrn Martin A. wurde in Villingen-Schwenningen am Dienstag, dem 02.11.2010 an der Hochschule für Polizei die Erstellung eines Phantombilds durchgeführt. (…)

Er hatte klare und konkrete Erinnerungen an die Situation, die er sich immer wieder vor seinem „inneren Auge” abrief und beschrieb. (…)

Die Erstellung des Phantombildes dauerte am Dienstag, dem 02.11.2010 von 14 Uhr bis 16:45 Uhr. Herr Arnold empfand, dass das gefertigte Phantombild seiner Erinnerung entsprechend gefertigt ist und es keiner Verbesserung einzelner Gesichtsbereiche und dem Gesamtbild einschließlich der Bekleidung bedarf. Er ist der Meinung, dass es sehr gut getroffen ist.

12.4.12 Vernehmung vom 16.05.2011
Nachdem am 11.05.2011 eine frühere Freundin von Martin, R. V. in ihrer Vernehmung angegeben hatte, dass Martin ihr erzählt habe, dass er aus den Augenwinkeln heraus gesehen haben will, dass an Michele ‘s Fenster eine Person mit einer Waffe gestanden habe, wurde Martin am 16.05.2011 mit dieser Aussage konfrontiert.
Martin erklärte, dass er nie eine solche Aussage ihr gegenüber gemacht habe. Die Tat habe sich so abgespielt, wie er bisher geäußert hatte. Auch der Vorhalt, dass R. geäußert habe, dass auf seiner Seite ein Mann eine Waffe auf ihn gerichtet hatte, wurde von Martin dementiert.

12.5 Nervenärztliches Gutachten vom 15.07.2011
Auf Anforderung der StA Heilbronn vom 30.06.2011 wurde am 15.07.2011 vom Klinikum W., Dr. med. T. H., ein nervenärztliches Gutachten über Martin A. erstellt. Als Grundlage für die Begutachtung wurdem dem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie Akten unbekannten Umfangs überlassen.
Abschließend kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass in einer Gesamtschau aus sachverständiger Sicht bei Berücksichtigung des Krankheitsverlaufes, der aus den Akten hervorgehenden Informationen und der jetzt von Herrn Arnold getroffenen Äußerungen die von ihm gemachten Angaben zum unmittelbaren Kerngeschehen der Tat nicht verwertbar sind.”

12 Gedanken zu „NSU: Hat Kiesewetter-Kollege Martin Arnold Angst auszusagen?“

  1. Ich hoffe, es stört keinen, dass ich hier nicht unter meinem richtigen Namen kommentiere. Ich bin seit fast 25 Jahren in der forensischen Psychiatrie als Psychiater tätig, und was hieraus “Ermittlungsakten” zitiert wird, zieht einem echt die Schuhe aus. In all den Jahren habe ich es noch nicht erlebt, dass jemand ohne Eigeninteresse an der Verdunkelung einer Straftat zuerst so konkrete Erinnerungen hat und dann plötzlich so gar nichts mehr wissen will. Jeder auch nur einigermaßen erfahrene Fachmann, ja jeder ältere Kriminalpolizist, nimmt so etwas nicht ernst. […]
    Ich sehe mir diesen Blog seit einigen Monaten ab und zu an. Was hier zutage gefördert wird, ist erschreckend. Einen so klaren Fall von Zeugenbeeinflussung, vor aller Augen, hätte ich aber trotzdem nicht für möglich gehalten. Das “nervenärztliche Gutachten”, von dem hier die Rede ist, und das die Erinnerungen des Zeugen für wertlos erklärt, möchte ich sehen. Treiben Sie es auf, Herr Lehle! Dann fertige ich unter meinem richtigen Namen ein Evaluationsgutachten an und wir gehen an die Presse damit.

    1. mir ist nicht klar, was Ihre Quelle dafür ist: Herr Arnold hätte eine “Erinnerungslücke” mit “Fremdmaterial als falsche Erinnerung “aufgesogen”. Das ist nirgends im Internet berichtet worden. Waren Sie denn bei der Gerichts-Verfahren anwesend? Solange das nicht geklärt ist, bleibt Ihr Kommentar auch rechtlichen Gründen editiert.

    1. Also hat der Staatsanwalt Meyer-Menoras gelogen, denn der hatte Martin A. “privat” im Krankenhaus besucht und behauptete anschließend, Martin A. könne sich an nichts erinnern.

      Wir wussten zwar vorher bereits, dass dieser Staatsanwalt gelogen hatte, aber mit Tiefenbacher haben wir jetzt eine weitere Bestätigung dafür.

      1. Bolko, ich erreiche Sie nicht per e-mail. Haben Sie eine fake-email angegeben? Wenn ja: Würden Sie dieses Verhalten angesichts des Inhalts Ihrer letzten Beiträge (nicht von mir freigegeben) als mutig bezeichnen?

        1. Es ist keine Fake-eMail-Adresse, sondern eine gültige Adresse.

          Was genau stört dich denn an meinen vorherigen Beiträgen?
          Wurden die nicht freigeschaltet, weil diese Spur so sehr politisch unkorrekt ist oder gibt es auch andere Gründe?
          Vielleicht fehlen die ein paar Infos und deswegen kannst du dieser Spur nicht folgen?

          – Hast du die Fotos von Florian H. auf Facebook gesehen?
          – Hast du die ARD-Doku über die serbischen “Pink-Panthers” gesehen?
          – Leugnest du die verwandschaftlichen Beziehungen der H.s?
          – Kennst du die Aussage von Gilbert H? (diese Aussage ist die Verbindung von der Familie H. und dem Sabac-Clan)

          Wenn man diese Fakten akzeptiert und miteinander verbindet, dann ergibt sich doch ein ganz anderes Bild.

          Irgend einen logischen Grund für die Ablehnung dieser Spur muss es geben, denn sonst ist es purer linker Ideologie geschuldet, also Zensur, weil es nicht ins linke Weltbild passt.

          Man kann natürlich auch diese Fakten ausblenden und den offiziellen “NSU”-Fake sinnbefreit nachplappern, aber was bringt das?

          1. @E.Krüger:
            Zitat:
            –It was the Daily Mail which named the gang
            [/Zitat Ende]

            Das ist falsch.
            Den Namen bekamen sie von Scotland Yard.

            Zitat 1:
            Ihren Namen erhielten die Pink Panther nach einem ihrer ersten Überfälle in der Londoner Bond Street, als sie einen Diamantring, mehr als eine halbe Million Euro wert, in einer Dose mit Gesichtscreme versteckten, wie im “Pink Panther”-Film mit David Niven und Peter Sellers von 1963. Ein Scotland-Yard-Beamter gab ihnen daraufhin den Namen.
            http://www.stern.de/panorama/organisierte-raubueberfaelle-operation-pink-panther-706210.html

            Zitat 2:
            Penibel, präzise, schnell
            Ihren Namen erhielten die Pink Panther nach einem ihrer ersten Überfälle in der Londoner Bond Street. Dort versteckten sie einen mehr als 500.000 Dollar teuren Diamantring bei ihrem Überfall in einer Dose mit Gesichtscreme – so wie im „Pink Panther“-Film. Ein Fahnder von Scotland-Yard gab ihnen daraufhin den Namen.
            http://www.derwesten.de/panorama/pink-panther-plaudern-in-ard-doku-ueber-ihre-verbrechen-id8136115.html

            Weder die “Daily Mail”, noch der “Stern”, noch “Der Westen” hat den Namen “Pink Panther” vergeben, sondern die Ermittler von Scotland-Yard.

            Wenn nun dem Verfassungsschutz der tatsächliche Täter bekannt war (Sabac = Pink-Panther) und er darauf einen dezenten Hinweis geben wolllte, dann hat man ein Motiv für die Pink-Panther-Figur im “NSU”-Video.

          2. Mir ist nicht klar, welche Quellen Sie für folgende Behauptungungen:
            “- Leugnest du die verwandschaftlichen Beziehungen der H.s?
            – Kennst du die Aussage von Gilbert H? (diese Aussage ist die Verbindung von der Familie H. und dem Sabac-Clan)”
            Es gibt keine Verbindungen, es handelt sich um andere Personen.

      2. Dafür hätte gerne eine Quelle:

        “Also hat der Staatsanwalt Meyer-Menoras gelogen, denn der hatte Martin A. “privat” im Krankenhaus besucht und behauptete anschließend, Martin A. könne sich an nichts erinnern.”

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