roger fragt: “Kann man die Existenz des NSU belegen?” – aktualisiert am 21.08.2019 mit Replik von roger

Roger hatte hatte das interessante Thema in anderem Zusammenhang wie folgt aufgegriffen, Zitat:

@Kay-Uwe Hegr

„Die Existenz der terroristischen Vereinigung NSU wird von mir nicht in Frage gestellt.“

Du kannst die Existenz belegen?
Gründung, Mitglieder, Manifest der Ziele?
Aktivitäten 1998 bis 2011, die in dem Zeitraum auch als NSU registriert wurden und nicht erst nach 2011 „gefunden“?

Also da wärst du der erste.
Aber ohne Fakten keine Existenz.

Weder die Dienste hatten den Begriff NSU im Computer (was noch Schutzbehauptung sein kann) noch die Antifa in ihren publizierten rechten Sammelwerken in dieser Zeit. Letzteres wiegt schwer und ist eigentlich ein K.O.-Kriterium für irgendeine NSU-Existenz. Die haben jeden Pups und Feuerstein registriert und als Bedrohung publiziert. Ich hatte da mal durchgeblättert …

Es ist sogar noch einen Zacken schärfer.
Der NSU-Spendenbrief, nach 2011 „entdeckt“ wurde vom Verfassungsschutz de facto auf „Spender unbekannt“ kastriert. Die Schlapphüte arbeiteten dem OLG München in dieser Frage zu. Was wusste man über die Spender und den Vorgang. Natürlich eigentlich nichts. Aber man fand noch ein Art Deckblatt zur Vorgangsakte.
Zur Erinnerung:

„Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern liegt im Zusammenhang mit „Weißer Wolf“ Deckblattmeldung aus 2002 vor ANONYME SPENDE von 2.500 Euro soll bei „Weißem Wolf“ eingegangen sein … „Macht weiter so. Das Geld ist bei Euch gut aufgehoben.“… in Deckblattmeldung keine weitere Information dazu enthalten, auch keine weiteren Sachverhalte im genannten Zusammenhang …“

Die Großbuchstaben war ich.
Anonym ist jetzt kein Synonym für NSU, da sind wir uns doch einig?
Wenn ja, Spendenbeweis NSU tot.
Vom VS gemeuchelt … 😉” Zitat Ende

Ich möchte darauf gern antworten.

Es gibt glaubhafte  Zeugenaussagen aus denen hervorgeht, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe notfalls anstreben würden, den Gesamtstaat unter Anwendung von Gewalt umzustürzen, wenn sich ihre politischen Ziele nicht anderweitig verwirklichen ließen. Nun fallen diese Aussagen ausschließlich in die Zeit des THS bzw. die ersten Jahre nach dem Untertauchen.

Ich möchte hier einmal folgendes zu bedenken geben. Josef Fischers “Putztruppe” war nichts anderes als eine terroristische Vereinigung, um den Staat mit Gewalt zu bekämpfen. Hitler, Marx, Lenin, Mao, Pol Pot usw. hatten die Idee vom gewaltsamen Umsturz – also von der Revolution – bereits in jungen Jahren. Die RAF entstand aus dem revolutionären Geist der Jugend. Die antifa besteht aus gewaltbereiten Jugendlichen und verfolgt zumindest in Teilen  das Ziel, die Gesellschaftsordnung mit Gewalt umzustürzen.

Ich will das nicht gutheißen. Allerdings es ist generell das Privileg der Jugend, über den Umsturz und einer daraus erwachsenden neuen (scheinbar) gerechteren Welt zu philosophieren, bzw. auch tatkräftig dabei mitzuwirken. Verstehen kann das nur jemand, der selbst mal jung war und selbst solchen Träume – oder auch mehr – hatte.

Das man Jugendliche, welche im Vakuum der Wendezeit ohne echte Orientierung waren, hier mit Hilfe von viel Geld und Kreaturen wie dem V-Mann Otto auf die schiefe Bahn locken konnte, ist kein Wunder, sondern war kalkulierte Absicht. Nur um das mal deutlich zu machen. Der ehemalige LKA Präsident Kranz äußerte sich vor dem UA 5/1 dazu wie folgt, Zitat:

Vors. Abg. Marx: Da darf ich vielleicht gleich anknüpfen. Sie haben gesagt, Sie haben dann in der Sicherheitslage darauf hingewiesen, auf diese beiden Punkte wohl?

Herr Kranz: Nicht auf beide. Bei der ersten Geschichte hat er ja gesagt, ich weiß von nichts, mein Name ist Hase. Da hat er ja abgestritten, dass er da irgendwie involviert war. Zur selben Zeit hat das ganze LKA, einschließlich ich, keiner von uns hat gewusst, dass Thomas Dienel auf der Gehaltsliste steht mit 50.000 und unser aller Freund .Otto” mit 200.000. Das sind 3.000 € im Monat, die habe ich damals gerade so verdient. Das kriegt dann der vom Verfassungsschutz, der mir die Arbeit gemacht hat; der den Thüringer Heimatschutzverein gegründet hat und den ganzen Laden hochgezogen hat. Ich fasse es einfach heute noch nicht. ich darf gar nicht darüber nachdenken.

Vors. Abg. Marx: Schade, dass wir sie trotzdem fragen müssen.

Herr Kranz: Ich habe mich auch vorbereitet auf diesen Tag.

Vors. Abg. Marx: Sie haben sich dann darüber beschwert in dieser berühmten Lage.

Herr Kranz: Darüber habe ich mich beschwert und gesagt, das kann nicht sein, dass niemand was weiß, und wir haben keine Erkenntnisse. Da müssen Sie jetzt die Mitglieder fragen von der Sicherheitslage oder Herrn Roewer am besten.

Vors. Abg. Marx: Es gab dann aber keine Reaktionen, dass Herr Roewer vom Ministerium in Senkel gesteilt worden wäre?

Herr Kranz: Das gab es nicht, nein. Ich sage mal so, ich kann das ja nicht sagen. Es gab immer nur VierAugen- Gespräche mit Roewer. Ich kann dazu nichts sagen. Es gab dann regelmäßige entre nous, ein Tete-a-Tete. Ich war da ausgeschlossen. ich hätte gern – mein Ziel war ja immer, möglichst eng Verfassungsschutz und ich habe auch erwartet, dass vom Verfassungsschutz was kommt, habe auch wirklich gedacht, mein Gott, der hat doch V-Leute, der muss doch V-Leute haben. Dass es die Topleute sind, auf diese idiotische Idee bin ich gar nicht gekommen, muss ich sagen. Das war außerhalb meiner Denkweise. Wer züchtet schon Nattern an seiner Brust, um zuzugucken, wie die anderen die bekämpfen müssen. Das war schon eine sonderbare Zeit.” Zitat Ende (siehe Wortprotokoll 7. Sitzung UA 5/1 Thüringen, Seite 137)

Ja, wer züchtet schon Nattern an seiner Brust und vor allem warum. Dazu noch ein kurzer Auszug aus der Vernehmung von Staatssekretär a.D. Prof. Lippert, die Jahre 1990 bis 1994 betreffend, Zitat:

Prof. Dr. Lippert: (…) 1993 – weiß ich noch – prallten an Thüringens Grenzen geplante Großveranstaltungen zum Heß-Geburtstag ab und Thüringen konnte seinerseits den benachbarten Hessen Amtshilfe anbieten, um entsprechende Aufmärsche dort zu vermeiden. Erkenntnisse über zentral geleitete militante rechtsextremistische Organisationsformen in Thüringen hatten wir meiner Erinnerung nach damals nicht….

(…)

Abg. König: Also für Sie sind Skinheads kein politischer, sondern ein wirrer Haufen, der politisch tief nicht verfestigt ist? .
Prof. Dr. Lippert: Ich würde mal sagen, sie sind anpolitisiert. Sie gehen nach Rechts und sind dort tätig, aber sie sind nicht führbar durch eine zentrale Organisation, jedenfalls damals nicht. Ich habe das nicht mehr weiter verfolgt. Damals war es das nicht. Das war, wie sich dann bei dem Ereignis Buchenwald zeigte, ein Haufen, der von irgendwoher kommt und irgendwo abgeschmettert wird und dann irgendwo hinfährt.
Abg. König: Dahinter steckt Ihren Erkenntnissen nach keinerlei Struktur oder Führung?
Prof. Dr. Lippert: Da hatten wir nicht die Erfahrung, dass da irgendwie eine strategische Komponente dahinter steckt. Anders war auf der anderen Seite der sogenannte schwarze Block, der damals auch versuchte, in Thüringen Fuß zu fassen. Da hat auch der Verfassungsschutz wesentliche Erkenntnisse geliefert im Rahmen der Sicherheitslage, wie wir dann auch der PKK berichtet haben so wie die anderen Sachen auch.

(…)

Abg. König: Sie sprechen von Demonstrationen, benannt haben Sie bisher die eine, den Rudolf-HeßAufmarsch. Welche weiteren Demonstrationen fallen Ihnen denn ein?
Prof. Dr. Lippert: In Erfurt teilweise am Anger, in Jena, in Weimar, überall, wo Gelegenheit war, wenn Sie Demonstrationen von Rechts meinen, fallen mir die ein. Wenn Sie von Links meinen, die Demonstrationen des “schwarzen Blocks”, die der Verfassungsschutz auch angekündigt hat. Sie wissen, was der “schwarze Block” war?
Abg. König: Nein.
Prof. Dr. Lippert: Aha, dann darf ich Sie aufklären: Das war eine mit Standort Göttingen und Berlin ausgerüstete Einheit, vermummt, aus den 70er-, 80er-Jahren, die Entglasungsriten durchgeführt hat, also ganze Straßenzüge entglast – Scheiben eingeschmissen, durchmarschiert, Körperverletzung. Da hat uns der Verfassungsschutz einmal einen wichtigen Hinweis gegeben und dadurch konnte ein größerer Schaden, ich glaube in Erfurt, ausgehend von Südthüringen, verhindert werden. Das weiß ich noch, weil das eine Leistung des Verfassungsschutzes war, ich glaube in der Amtszeit von Herrn Winkler noch.” Zitat Ende (siehe Wortprotokoll 13. Sitzung UA 5/1 Thüringen, Seiten 47, 96, 103-105)

Festzustellen ist demnach, dass in Thüringen zwei – wahrscheinlich geheimdienstlich finanzierte – extremistische Strukturen aufgebaut wurden, welche sich gegenseitig wie die Luft zum atmen brauchen. Der “schwarze Block” und der “Thüringer Heimatschutz”. Ostdeutsche Jugend wurde demnach mit Hilfe von Geldern und personeller Unterstützung aus dem Westen radikalisiert, wobei das langfristige strategische Ziel auf der Hand liegt. Dieses Ziel muss noch vor der Wiedervereinigung definiert worden sein. Aber darauf werde ich hier nicht weiter eingehen.

Jedenfalls komme ich selbst aus den neuen Bundesländern. Ich bin selbst in einer Plattenbausiedlung aufgewachsen und war auch Mitglied in so einer ostdeutschen Jugendclique.

Hätte man uns einen “Otto”  mit ein paar hundertausend Mark auf den Hals geschickt, ja dann wären wir alle Nazis geworden. Wäre jemand mit Geld und Perspektiven von der antifa zu uns gekommen, dann hätten wir halt im schwarzen Block mitgemacht.  Zufall also, wohin  Jugendliche in der Wendezeit  in Ostdeutschland gerieten.  Ich empfinde übrigens durchaus Sympathien für den Jenaer Pfarrer König.  Wir hatten auch so einen Pfarrer und ich bin gern hingegangen.

Man hat die ostdeutsche Jugend also für höhere Ziele planmäßig missbraucht und in entgegengesetzten politischen Lagern radikalisiert.  Deswegen war die Gründung von Terrororganisationen im rechts- wie im linksradikalen ostdeutschen Milieu nur eine Frage der Zeit gewesen.  Wahrscheinlich gibt es bis heute (offiziell) unentdeckte Vereinigungen in beiden Lagern, welche als Ziel –  zumindest im Zuge des offenen geistigen Kontakts – die Abschaffung unseres demokratischen Rechtsstaats durch Anwendung von Gewalt verfolgen.

Auf Basis meines bisherigen Vortrags kann also durchaus geschlussfolgert werden, dass es wahrscheinlicher ist das es einen NSU gab, als unwahrscheinlicher. Zur Erichtung einer konspirativen Terrororganisation braucht es auch keine Gründungsurkunde, sondern es reicht kollusives Zusammenwirken im Zuge des offenen geistigen Kontakts., Zitat:

“Erneut angesprochen auf den Komplex “Bombenbastler” aus Jena habe XX angegeben, er “würde jederzeit wieder als Kurier fungieren”, dies sehe er unter dem “Kameradschaftsaspekt”.  XX. sei davon ausgegangen, dass sich die in  “der Illegalität Lebenden” aufgrund des zu erwartenden Strafmaßes nicht den Behörden stellen würden, Die drei “Bombenbastler” hätten sich schon auf der Stufe als “Rechtsterroristen” bewegt, die mit einer gewissen Zielsetzung eine Veränderung dieses Staates haben herbeiführen wollen, Auch XX. würde sich im Rahmen einer Revolution daran beteiligen [wollen], aber nur, wenn Gewalt das einzige mögliche Mittel sei, Zielvorstellungen zu erreichen”, XX. sei stolz, diesem Staat als Soldat dienen zu können, wenngleich er Deutschland nicht als seinen Staat definieren könne/wolle. Zum Aspekt Kuriertätigkeit habe XX. ergänzend geäußert, dass er davon ausgehe, von staatlichen Institutionen überwacht worden zu sein. XX, sei der Einzige gewesen, der sich bereiterklärt habe, die Kurierfunktion zu übernehmnen. XX. stehe zu dem was er getan habe und würde wieder Unterstützung leisten. Kameradschaft werde von XX. höher bewertet als staatliche Interessen. Er wiederhole, er würde wieder klassische Unterstützerfunktionen leisten.” Zitat Ende – (Quelle: vor langer Zeit im Netz gefunden)

Vorstehendes Zitat bestätigt jedenfalls meine Hypothese von der Existenz dieser Terrororganisation und das Zitat fügt sich darüber hinaus auch nahtlos in den Gesamtvortrag ein. Insofern ist hier auch der Bundesanwaltschaft zuzustimmen.

Was allerdings die Verbrechen angeht, welche dieser Terrororganisation zur Last gelegt werden, gibt es objektiv erhebliche Zweifel. Es ist ja nun keine Verschwörungstheorie mehr zu konstatieren, dass der Verdacht besteht, dass Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ermordet worden sind. Allein dieser Umstand hat Auswirkungen auf die Rekonstruktion der Geschehnisse, welche sich am 04.11.2011 in Zwickau bzw. am 25.04.2007 in Heilbronn ereigneten.

Kürzlich wies der AK-NSU mit Recht darauf hin, dass die Vernehmungen von BAW Diemer und OStAin beim BGH Greger zeigen, dass erhebliche Zweifel an den Tathergangshypothesen der Bundesanwaltschaft auch bezüglich der Migrantenmorde mehr als berechtigt sind. Auch hier im Blog wurde das von Georg wiederholt thematisiert.  Bevor hierzu aber geschlussfolgert werden kann, muss zuerst einmal die detaillierte Urteilsbegründung im NSU-Prozess vorliegen.  Denn möglicherweise haben sowohl BAW Diemer als auch OStAin beim BGH Greger aus strafprozessualen Erwägungen heraus, wichtige Tatsachen vor dem UA nicht preisgegeben.

Warten wir also ab lieber roger.

“Roger” antwortete am 21.08.2019 um 17.18 Uhr wie folgt, Zitat:

Vielleicht eine kurze Korrektur zur Überschrift.

Ich fragte nicht, ob es Belege zum NSU gibt, sondern behaupte, nein, gibt es nicht.
Das nicht als Annahme, sondern Ergebnisthese meiner Suche.
Die kann man gerne ernst nehmen, denn sie schließt die Antifaquellen ein.
Was die nicht in den Jahren 1998 bis 2011 zu Rechts veröffentlicht haben, das gab es auch nicht.

Warum ist das wichtig?
Weil die Anklage auf terroristische Vereinigung läuft.
Für den Tatbestand gibt es festgeschriebene Qualifikationstatbestände. Sind die nicht erfüllt, ist die Anklage schon formal falsch. Das OLG hätte die Klage gar nicht annehmen dürfen.
Weder werden im Fall NSU die Bedingungen, die die Verwendung des juristischen Begriffs TeVer verlangt, noch die Normkriterien, erfüllt.
Ein Beispiel für diese Kriterien, Werbung für eine terroristische Vereinigung, die darauf gerichtet ist, Mord, Totschlag, Völkermord oder andere schwere Verbrechen zu begehen.

Da gibt es jetzt von 1998 bis 2011 wie viel, in der Zeit aktenkundig gemachte, Werbeauftritte eines NSU?
Null.
Das ist dann auch Null TeVer. Ohne adressierte Einschüchterung kein Terror.
Der nachgereichte Spendenbrief heilt dabei nichts.
Zu spät „gefunden“ und laut VS Meckpom anonym. Ein NSU ist aber nicht Status „anonym“ sondern Status „unbekannter NSU“.
Das kann ein VS schon noch unterscheiden.
Hat also wer im Nachgang im Spendenbrief/Postille weißer Wolf, rumgemalt …;-)

Zu diesem Nichts fehlt weiterhin, die zwingend notwendige Verbindung, dass es BMZ sind, die den Schweigeterror des NSU lautlos begehen.
Was hat sie zu Mitgliedern gemacht?
Das Video bestimmt nicht, was Anderes ist nicht da.
Die Mitgliedschaft ist allerdings zu beweisen, um jemanden dafür verurteilen zu können.

Aber nicht genug, es muss auch noch bewiesen werden, dass nur BMZ Mitglieder sind.
Wie immer sich, aus Sicht der Anklage, ein Mitglied qualifiziert von Unterstützern unterscheidet. Man muss beweisen, was macht ausschließlich, und nur, BMZ zu NSU-Mitgliedern.
Warum wichtig?
Weil, nur ein Mitglied mehr und Mundlos und Böhnhardt können nicht mehr als Mörder geführt werden. Ihre Mörderzuweisung lebt ausschließlich vom NSU-Video, nicht aber von Beweisen an Tatorten.
Zur Erinnerung, die Anklage verlautet, dass es der NSU war, Beweis Video. Der NSU wiederum ist laut Anklage „nur“ BMZ. Dann, so die Anklage, sind BMZ auch zwangsläufig die Mörder.
Dieser „logische Dreisatz“ ist der einzige „Beweis“!
Der wird von der BAW panisch gegen die Linken verteidigt, die mit ihren Phantasien zu NSU-Netzwerken noch nicht geschnallt haben, das dann der Prozess erledigt ist.

Das Problem, ein K oder L als Mitglied mehr und BMZKL sind gleichberechtigt im Topf.
Wer geschossen hat, wäre zu beweisen, M und B sind raus, weil nicht mehr alternativlos.
Revision lässt grüßen.
usw usw usw.

Die Urteilsbegründung wird den ganzen Schwindel nicht heilen können.
Sie wird den Schwindel verwässern oder kackfrech ins Gegenteil verkehren.

Es wird aber auch keinen geben, der den Rechtsstaat gegen diese Urteilsbegründung verteidigt.
Dann ist der Damm gebrochen und politische Rechtsprechung ohne Skrupel hat ihre Lex-NSU, ein Jagdschein für politisch korrekte Willkür im Namen des Volkes.
DDR reloaded, viel Spass …

38 Gedanken zu „roger fragt: “Kann man die Existenz des NSU belegen?” – aktualisiert am 21.08.2019 mit Replik von roger“

  1. Mir scheint, lieber Herr Hegr, in diesen Ausführungen eine Art Kunstgriff mittels nicht ganz sauberem Dreisatz vorzuliegen. Und zwar werden im ersten Schritt vage, theorielastige Umsturzabsichten mehr oder weniger organisierter Kameraden (deren teils lächerliche Aktionen im krassen Gegensatz zu konkreten Planungen einer staatsgefährdenden Bedrohung standen) dramatisch zur terroristischen Vereinigung aufgewertet.

    Daraus folgt nach fragwürdigem Abtauchen der “Jenaer Bombenbastler” (denn als solche wurden sie offiziell gesucht wegen Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens) “retrospektiv” der sehr spezifische und bis 2011dennoch unbekannte NSU, um diesen anschließend mit den vorgeworfenen Verbrechen zunächst notwendig in Verbindung zu bringen (denn darauf gründet ja die Anklage), zuletzt aber in einem Salto mortale aus der Verantwortung als Terrororganisation NSU wieder zu entlassen.

    Diese Entlastung geschieht imo nicht ganz denklogisch dadurch, daß B+M ermordet worden sein sollen. Aber warum sollte ausgerechnet ihre Ermordung ein Indiz dafür sein, daß sie die Taten nicht begingen?

    PS: Natürlich unterstütze ich weiter die These, daß der NSU eine retrograde Konstruktion ist und BMZ die vorgeworfenen Migrantenmorde nicht verübten; ich kritisiere die Ausführungen lediglich mit Blick auf ihre Konsistenz unabhängig von der jeweilig vertretenen Ausgangsthese. 😉

    1. Hallo brain freeze, danke für Ihre Anmerkungen. Sie haben insofern recht, als ich das Thema “NSU” in der Tat lange Zeit nicht auf dem Radar hatte. Denn die Rekonstruktion der Ereignisse, welche sich am 04.11.2011 in Eisenach-Stregda abgespielt haben, tangiert den NSU (scheinbar) nicht. Die Hypothesenbildung – das Mordermittlungsverfahren gegen Menzel betreffend -, hatte lange Zeit keine Berührungspunkte zum Thema dieses Blogbeitrags.

      Mittlerweile sieht das aber anders aus. Zwei Schnittstellen

      1. einen Banküberfall, welchen die beiden am 04.11.2011 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht begangen haben können, und

      2. die Heilbronner Dienstwaffen, welche aus (mutmaßlicher) Tätersicht (wahrscheinlich) eine zentrale Rolle bei der Tarnung der Morde an Böhnhardt und Mundlos spielen – und zwar weit über das hinaus, was im Netz bisher dazu vermutet wurde -,

      führen automatisch zu weiteren Fragen bezüglich der Ereignisse von Zwickau und Heilbronn. Und damit ist man dann direkt bei den Verbrechen, welche dem NSU zur Last gelegt werden.

      Im übrigen vertrete ich die Auffassung, dass Böhnhardt und Mundlos sehr wohl am 25.04.2007 in Heilbronn waren.

      Roger hat gefragt, ich habe ehrlich geantwortet, und zwar ohne rogers Hypothese in irgendeiner Form anzugreifen. Ich hab einfach mal aus dem Stehgreif aufgeschrieben, was mir dazu einfällt. 2016 hätte ich das genau wie roger gesehen, aber heute bin ich der Meinung, dass auch die Geschehensauffassung der Bundesanwaltschaft unbedingt Beachtung verdient. Ich bin überzeugt davon, dass diese (mindestens) einen wahren Kern enthält – gerade was den NSU betrifft.

      Mal schauen, wie der Abschlussbericht vom Thüringer UA 6/1 ausfällt. Aber bezüglich der Frage von roger, wird die schriftliche Urteilsbegründung im NSU-Prozess natürlich Priorität haben. Da wird es noch Überraschungen geben, bin ich mir ziemlich sicher.

      1. “Im übrigen vertrete ich die Auffassung, dass Böhnhardt und Mundlos sehr wohl am 25.04.2007 in Heilbronn waren.”

        Aus welchen Erkenntnissen haben sie denn ihre Auffassung gewonnen, wenn ich nachfragen darf.
        Eine ungewaschene Hose und ein angeblich registriertes Kennzeichen,reichen da ja eigentlich nicht aus.
        Bei den objektiven Spuren vor Ort gibt es da ja eigentlich nichts oder handelt es sich bei ihrer Aussage nur um eine Annahme um das Gesamtkonstrukt und die Verbindung Heilbronn- Eisenach-Zwickau besser erklären zu können?

          1. Stimmt. Durch solche “Beweismittel” macht es einem die Bundesanwaltschaft schwer, ihrer Geschehensauffassung zu folgen. Darauf kann man weder die Anwesenheit der Uwes in Heilbronn, noch deren Tatbeteiligung stützen.

            In diesem Zusammenhang frage ich mich auch immer, was das BKA mit den Bluttupfern der Gerichtsmedizin gemacht hat, Zitat Prof Mall:

            “Nein, weil ich ja gerade eben gesucht hatte, ich habe noch Faxe gefunden, dass irgendweIche bei der Obduktion asservierten Bluttupfer sozusagen an Mitarbeiter des BKA übergeben wurden usw. Da liegen Faxe vor.” Zitat Ende
            (Wortprotokoll 12. Sitzung UA 6/1 Thüringen, Seite 42)

            Die DNA der Uwes war lange in die Datenbank eingepflegt und hundertfach abgeglichen. Was also kann man mit diesen Bluttupfern im kriminalistischen Sinne denn anfangen? Vielleicht hat ja jemand eine Idee. Jedenfalls muss ich immer daran denken, wenn ich an diese Geschichte mit dem DNA-kontaminierten Taschentuch in der Trainingshose erinnert werde. Nicht das beim BKA die Bluttupfer “unsachgemäß” gelagert wurden, im Mai 2012.

          2. “Die DNA der Uwes war lange in die Datenbank eingepflegt und hundertfach abgeglichen. Was also kann man mit diesen Bluttupfern im kriminalistischen Sinne denn anfangen? Vielleicht hat ja jemand eine Idee. Jedenfalls muss ich immer daran denken, wenn ich an diese Geschichte mit dem DNA-kontaminierten Taschentuch in der Trainingshose erinnert werde. Nicht das beim BKA die Bluttupfer „unsachgemäß“ gelagert wurden, im Mai 2012.” Zitat Ende

            Wenn man jetzt böse wäre, müsste man sich schon fragen, ob das BKA nicht auch im Besitz von “Blutasservaten” einer jungen Polizistin war, die man im Jahr 2012 an eine ungewaschene Hose anschleuderte, weil man doch arg in Beweisnot war, was Heilbronn bedraf, aber nur wenn man sehr böse ist…….
            Na und die Rotzfahnen vom Mundlos lagen doch zuhauf im Mülleimer des Womo in Eisenach, also von daher kein Problem.

  2. “Bei den objektiven Spuren vor Ort gibt es da ja eigentlich nichts oder handelt es sich bei ihrer Aussage nur um eine Annahme um das Gesamtkonstrukt und die Verbindung Heilbronn- Eisenach-Zwickau besser erklären zu können?” Zitat Ende

    Könnte man eigentlich so stehen lassen. Erstens wissen wir mit ziemlicher Sicherheit nicht alles, zweitens würde ich ausschließen, dass die Anklage eine durchgängige Phantasiegeschichte präsentiert hat. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos wussten über Heilbronn Bescheid – davon gehe ich zumindest aus und dafür gibt es eine auf den ersten Blick einleuchtende Erklärung. Diese ist allerdings mittlerweile ebenfalls Gegenstand der Ermittlungsverfahren und deswegen werde ich hier nicht näher darauf eingehen.

    Natürlich könnte man einen solchen Denkansatz ablehnen und einfach behaupten, dass Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nicht in Heilbronn waren. Ja, kann gut sein. Wissen wir aber nicht. Ich halte es deswegen auch für angezeigt, bei der Hypothesenbildung einen unbekannten Sachverhalt zuerst einmal im Sinne der Anklage zu berücksichtigen. Die Urteilsbegründung steht ja noch aus. Man kann ja nicht argumentieren, dass die Anklage sämtliche entlastende Indizien nicht ermittelt oder vorgetragen hat, wenn man selbst genauso agiert, und auch alles unter den Tisch fallen lässt, was einem (scheinbar) nicht ins Bild passt.

    1. Würden der Anklage über die bekannten Beweismittel hinaus weitere Indizien dafür vorliegen, daß B+M “in Heilbronn waren” (was immer das konkret heißen mag), hätten wir wohl davon erfahren – entweder aus dem Aktenmaterial, dem Prozeß selbst, von “Investigativmedien” oder aus den U-Ausschüssen.

      Natürlich kann eine Anklagekonstruktion nichts mit dem realen Geschehen zu tun haben und trotzdem (zunächst) erfolgreich sein – besonders bei einem wechselseitigen Zusammenspiel zwischen Ermittlern, GBA, Zeugenaussagen, Gutachtern, Verteidigung und Gericht wie im NSU-Prozeß.

      Wenn Beweismittel und Tatorte manipuliert wurden (und das ergibt sich ja zwingend aus den gemachten Vorwürfen), z.B. bei Auffinden, Analyse und Auswertung der Jogginghose, wird sich die Anklage gleichwohl ruhigen Gewissens auf diesen Sachbeweis stützen; ganz einfach, weil die BAW keinen Anlaß hat, die vorgelegten Ermittlungsergebnisse und Beweismittel anzuzweifeln (das wäre vor allem Sache der Verteidigung), sondern die werden präsentiert, um die Anklagekonstruktion zu stützen.

      Sie handelt hier also innerhalb juristischer Anforderungen korrekt, selbst dann, wenn sie insgesamt eine “durchgängig erfundene Phantasiegeschichte präsentiert” und alle Verfahrensbeteiligten das wissen.

        1. Es gab ja zwei Verteidigergruppen mit unterschiedlichen Strategien.

          Wenn man unterstellt, daß Beate Zschäpe ihren Anwälten nicht mitgeteilt hat, was am 4.11.2011 wirklich passiert ist, bzw. was sie mit den Anklagepunkten NICHT zu tun hat, wenn also die Anwälte fest davon ausgehen mußten, daß ihre Mandantin z.B. das Haus FS 26 tatsächlich in Brand steckte, dann lassen sich beide Herangehensweisen ihrer Anwälte (HSS -> Schweigen bzw. BG -> Kooperieren) letztlich auch ohne Mandantenverrat/Fremdsteuerung erklären.

          Der Prozeßverlauf läßt ausschließen, daß sich Zschäpe ihren Anwälten gegenüber als unbeteiligt erklärt hat. Die Frage ist also eher, was Beate Zschäpe geritten hat, bei dieser Farce von Anfang an mitzumachen und mglw. auch ihre Anwälte zum eigenen Nachteil zu täuschen.

          1. Spätestens mit Kenntnis des Mordermittlungsverfahrens wäre jedem Bäckerburschen klar gewesen, dass hier etwas nicht stimmen kann. Das erschüttert die Anklage fundamental und hätte nicht nur von der Verteidigung, sondern auch vom Gericht durch erneuten Eintritt in die Beweisaufnahme geprüft werden müssen. Im Angesicht des beantragten Strafmaßes gibt es hier überhaupt keinen Ermessensspielraum. Das wird Ihnen auch jeder Strafverteidiger bestätigen. Kann ich mir nur so erklären, dass damit einfach niemand gerechnet hatte. Der Fall war schlicht nicht eingeplant. Das nun ausgerechnet die Staatsanwaltschaft, welche die Ausgangssachverhalte der Selbstenttarnung ursprünglich ermittelt hatte, wegen Mordes gegen die von ihr mit der Sachverhaltsaufklärung beauftragte Polizei ermittelt, ist schwer fassbar. Nur werden Mordermittlungsverfahren eben sehr selten eingeleitet, denn dazu gehören Leichen und ein Anfangsverdacht. Jetzt naht die Urteilbegründung und das Mordermittlungsverfahren läuft immer noch. Wie bitte will das Gericht denn im Angesicht dieser Tatsache sein Urteil begründen? Hab ich ja alles schon dargelegt

            http://friedensblick.de/29253/nsu-prozess-hat-das-gericht-recht-gebeugt/

            Ich sehe nur eine Möglichkeit – Verfahrenseinstellung bevor die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt. Aber auch damit könnte das Handeln von Verteidigung und Gericht nicht mehr geheilt werden. Die haben beide auf den Eintritt eines zukünftigen Ereignisses – nämlich Verfahrenseinstellung – spekuliert. Spekulation ist aber unvereinbar mit der geforderten persönlichen Überzeugung der Richter. Von der öffentlich-rechtlichen (Pflicht) Verteidigung müssen wir da garnicht erst reden. Schande!

            Ihren letzten Satz unterschreibe ich sofort. Genau!

          2. “Der Prozeßverlauf läßt ausschließen, daß sich Zschäpe ihren Anwälten gegenüber als unbeteiligt erklärt hat. Die Frage ist also eher, was Beate Zschäpe geritten hat, bei dieser Farce von Anfang an mitzumachen und mglw. auch ihre Anwälte zum eigenen Nachteil zu täuschen.”
            Zitat Ende
            Das ist die große Frage. Wahrscheinlich fühlt sie sich sicherer die nächsten 15 Jahre in der JVA Chemnitz mit einem halbwegs geregelten Tagesablauf mit diversen Freizeitaktivitäten zu verbringen.
            Egal welche Rolle sie auch gespielt hat und ob sie wirklich mal für das sächsische LfV tätig war, sie weiß das die beiden Uwes ermordet wurden. Vielleicht hatte sie einfach Angst in Freiheit auch so zu enden. Meiner Meinung nach hat sie den Prozess einfach über sich ergehen lassen, schließlich dieses lächerliche Geständnis unterschrieben und hat sich für die nach ihrer Meinung nach “sicherere” Variante entschieden.
            Vielleicht hat sie auch irgendwann erkannt, dass sie gegen dieses System keine Chance hatte. Sie wurde doch vom ersten Tag an durch die Medien vorverurteilt (Bild:”Der Teufel hat sich schick gemacht”) Sie hatte doch nie die Chance auf einen fairen Prozess. Das Urteil stand von Anfang an fest. Man stelle sich vor Beate Z. wäre freigesprochen worden und dann? Wo sollte sie hin? Nach Südamerika mit neuer Intentität? Die Hexenjagd hätte doch nie aufgehört. Irgendwie tut sie mir leid.

          3. Zitat Freigeist:

            “Vielleicht hat sie auch irgendwann erkannt, dass sie gegen dieses System keine Chance hatte. Sie wurde doch vom ersten Tag an durch die Medien vorverurteilt ” Zitat Ende

            Nicht nur durch die Medien. An Dreistigkeit nicht zu überbieten ist diese Veranstaltung an der Polizeiakadamie Niedersachsen, welche vor Zschäpes Erklärung stattfand:

            https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104523/3155029

            Dazu schrieb das Blaulichtportal u.a., Zitat:

            Dieter Buskohl, Direktor der Polizeiakademie, eröffnete die Ausstellung und stellte klar, dass es einen NSU oder etwas Vergleichbares nicht mehr geben dürfe: “Die Landespolizei und der Verfassungsschutz in Niedersachsen werden hier ein wachsames Auge haben!”, so Buskohl.

            Stellvertretend für den Innenminister Boris Pistorius begrüßte Landespolizeipräsident Uwe Binias die Gäste und stellte fest, dass die Sicherheitsbehörden enger zusammen arbeiten müssen, um solchen Verbrechen vorzubeugen. Binias dazu: “Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus müssen ganzheitlich, gemeinsam und auf breiter Basis bekämpft werden.”

            (…)

            Anschließend wurden die rund 150 Gäste, darunter namhafte Persönlichkeiten aus Polizei, Politik und der Region Nienburg, durch die eindrucksvolle Ausstellung geführt.” Zitat Ende

            https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104523/3161847

            Rechtliche Normen zur Unschuldsvermutung sind z.B. Artikel 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, Zitat:

            „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ Zitat Ende

            sowie Artikel 6, Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Zitat:

            „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ Zitat Ende

            Die “Veranstaltung” an der Polizeiakademie verstieß also klar gegen geltendes Recht. Ich bin der Hypothese sehr zugeneigt, dass die Erklärung Zschäpes auch deswegen abgegeben wurde, um die bundesweite komplexe Vorverurteilung im Nachhinein zu legitmieren.

          4. @ Freigeist

            Wenn Angst ihr Motiv ist, wäre die Sicherheit in der JVA Chemnitz natürlich auch trügerisch. Nicht einmal, daß sie ein mutmaßlich falsches Geständnis abgelegt hat, würde an dieser diffusen Bedrohungssituation etwas ändern und sie “retten”.

            Es ist imo absurd, anzunehmen, daß ein lebenslänglicher Gefängnisaufenthalt (besonders für eine Frau) aufgrund falscher Selbstbezichtigung (inkl. lebenslanger Stigmatisierung) im Vergleich zu einer neuen Identität im neuen Umfeld eine akzeptable Lebensperspektive sein soll. Zumal sie ein zurückgezogenes Leben im Untergrund gewöhnt war.

            Daß die Uwes ermordet wurden, ist weiter nur ein mehr oder weniger begründeter Verdacht trotz laufender Ermittlung. Daß Beate sichere Kenntnis von Ermordung und Tätern gehabt haben soll, ebenfalls.

            Und selbst, wenn; daraus ergibt sich immer noch nicht, warum Zschäpe deshalb die Verantwortung für die schwere Brandstiftung FS 26 übernommen haben soll (schon gar nicht, wenn B+M im kriminellen Milieu ermordet wurden oder durch Unfall ums Leben kamen oder oder).

            Daß das Urteil von Anfang an “feststand”, wurde unter anderem gerade deswegen möglich, weil die Verteidigung Zschäpes Täterschaft nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen hat – wegen Zschäpes fehlender Unschuldsbeteuerung. Dieser Ansatz; “alles sinnlos, das Urteil steht ja fest”, wäre also selbsterfüllende Prophezeiung gewesen.

  3. @brain freeze
    Wir wissen alle nicht, aus welchen Motiven BZ geschwiegen hat und sich ihrem Schicksal mehr oder weniger ergeben hat.
    Alles Spekulation und deshalb findet ja auch auf einem Blog wie diesem ein interessanter Meinungsausaustausch statt, wobei man natürlich immer seine eigene Ansichten darbringt und diese bei neuen Erkenntnissen gegebenenfalls auch korrigieren kann oder muss. Ich gebe ihnen völlig recht, dass eine sicherere JVA natürlich illusorisch ist, aber ich versuche ja ihre!, also Zschäpes Beweggründe zu ergründen und nicht meine. Natürlich gab es eine katastrophale Schlechtleistung ihrer Anwälte, aber sie hätte ja jederzeit selbst das Wort ergreifen können.
    Sie scheint ja auch Intellektuell nicht gerade die hellste gewesen zu sein und deshalb kann ich mir dieses Motiv schon gut vorstellen, als sie merkte das der Staat oder Teile davon, der Jahre die Hand über sie gehalten hat, sie plötzlich fallen ließ. Wer hätte ihr den auch nur einen Satz geglaubt? Niemand!
    Ob die Uwes ermordet wurden oder nicht werden wir vielleicht mit 100% Sicherheit nie erfahren, aber deshalb ist eine Einschätzung und Meinung dazu trotzdem statthaft.
    In diesem Falle halte ich, nach jahrelanger eigener zeitintensiver Beschäftigung mit diesem Thema einen Suizid für nahezu ausgeschlossen. Aber wie gesagt, alles nur meine Meinung und sonst nichts. Grüße

    1. Von einem Suizid der Uwes geht wohl niemand aus, der nur ein wenig am NSU-Lack gekratzt hat.

      Wer hätte Beate geglaubt? Nun, das wäre zum Beispiel durch ein Alibi für die Tatzeit Brandstiftung (FS26) möglich gewesen (ihre Flucht bereits Tage vorher, in der FS26 in der letzten Woche nicht mehr anwesend).

      Vor allem hätten sich der Verteidigung ganz andere Möglichkeiten eröffnet, wenn sie von der Unschuld Zschäpes ausgehen mußten (was sie offenbar nicht taten). Zschäpe hatte es in der Hand, den Prozeß jederzeit platzen und den ganzen NSU-Schwindel auffliegen zu lassen, hat aber der Anklagekonstruktion zum Erfolg verholfen. Dahinter tritt das Versagen der Verteidigung imo zurück. Das war meine Antwort auf Georg Lehle.

      1. @ brain freeze

        “Zschäpe hatte es in der Hand, den Prozeß jederzeit platzen und den ganzen NSU-Schwindel auffliegen zu lassen, hat aber der Anklagekonstruktion zum Erfolg verholfen.”

        Genau das ist der Punkt, weswegen es aus meiner Sicht nur eine vernünftige Erklärung gibt:
        Es gab einen Deal zwischen den Diensten und Zschäpe nach dem Motto: Du sagst nichts, sonst ergeht es dir wie den Uwes. Lass uns mal machen.
        Beim Verlesen des “Geständnisses” von Zschäpe müssen damals die Sektkorken in Köln und Meckenheim geknallt haben.

        brain freeze schrieb

        “Es ist imo absurd, anzunehmen, daß ein lebenslänglicher Gefängnisaufenthalt (besonders für eine Frau) aufgrund falscher Selbstbezichtigung (inkl. lebenslanger Stigmatisierung) im Vergleich zu einer neuen Identität im neuen Umfeld eine akzeptable Lebensperspektive sein soll. Zumal sie ein zurückgezogenes Leben im Untergrund gewöhnt war. ”

        Und das könnte der zweite Teil des Deals sein, als Belohnung für ihr Mitspielen:
        Beate Zschäpe wird ein paar mal verlegt und dann, wenn genug Gras über die Sache gewachsen ist, still und heimlich mit einer neuen Identität und etwas Startkapital ausgestattet nach Lateinamerika oder sonstwohin entlassen, ähnlich wie damals Peter Urbach.

        1. Ein Deal ist ein zweiseitige Sache: Geben und Nehmen. Was bekam Beate Zschäpe (außer, daß man sie nicht ermordet), als sie die Verantwortung für ein fremdes Verbrechen (Brandstiftung FS26) übernahm?

          Diese Einseitigkeit ist imo widersprüchlich genug: Den “Deal” mußte es NACH dem 4.11. geben, andernfalls hätte nicht mit dem Schicksal der Uwes gedroht werden können. Aber ohne Deal VOR dem Ereignis hatte Beate Zschäpe keinen Grund zu fliehen oder das Verbrechen Dritter (schwere Brandstiftung) abzutarnen. VOR dem Ereignis entfiel aber auch die Drohung mit den ermordeten Uwes.

          Die herbeigeführte Explosion der FS26 hatte Vorlauf (Kamera Blumenkasten, Handwerker) und fiel in sächsische Zuständigkeit, aber Beate Zschäpe hat nichts Besseres zu tun, als sich nach dem Prozeß nach Chemnitz verlegen zu lassen, wo die Linke besonders aufpaßt (Köditz & Genossen) und wo der Modus operandi der NSU-Raubserie (Merten) erfunden wurde?

          1. In Chemnitz (eine sächsische Stadt wie Zwickau / FS26) locken nicht nur Linke – laut Narrativ war das Trio nach dem Untertauchen dort bei Thomas Starkes B&H-Freunden sesshaft geworden (staatlich geschont bzw. geschützt) und außerdem war Zschäpe in der dortigen JVA näher an ihrer zur Ersatzmutter gewordenen Oma,
            https://www.freiepresse.de/chemnitz/heimatnahe-unterbringung-fuer-beate-zschaepe-artikel10394759

            Schon wenige Tage vor dem 4.11.11 muss man ihr einen „Deal angeboten“ (oder bereits aufgedrückt?) haben: Sie hätte sonst (mangels Vorwissens kommender Beschwernisse) keinen Grund gehabt für einen in der Sache stummen, aber tränenbenetzten Abschied von einer guten Freundin, die etwas ratlos nach Zschäpes Weggang über deren mögliche Suizidpläne gegrübelt haben will.

            Falls die Uwes ermordet wurden, hatte Zschäpe zum Zeitpunkt der Tränen mit Sicherheit keine Möglichkeit mehr, sie aus den Händern ihrer Entführer etc. zu befreien oder befreien zu lassen.
            Die Tränen können aber ganz unabhängig von den Uwes ihrer eigenen Zukunft gegolten haben.

            Denn die Frage, ob die zu Böhnhardt & Mundlos erklärten gesichtslosen Leichen wirklich deren eigene Leichen sind und nicht z.B. aus einer „behördennahen“ Anatomie „ausgeliehen“ wurden, wurde anhand der Böhnhardt-Tätowierungen auf diesem Blog schon mal aufgeworfen.

            Ob tot oder wo immer die Uwes jetzt sein mögen – sie haben alles Lästige seitens des Staates hinter sich gelassen. Für Zschäpe begann das Lästige damals erst und dauert noch an. Warum sie sich darauf einlassen wollte bzw. musste, wissen wir nicht.

            Sie hat bestimmt keine Verbrechen auf dem Kerbholz, die ein „lebenslang“ rechtfertigen.
            Selbst wenn, bestünde zum einen kein Vorteil für sie darin, (anstelle der für die eigene Schuld anstehenden Strafe) für eine fremde Schuld eine gleich hohe bzw. eher höhere Strafe auf sich zu nehmen. Zum anderen scheint es zweifelhaft, dass deutsche staatliche Stellen eine Schwerverbrecherin für einen Fake-Prozess in einer anderen Sache benutzen und amnestieren wollen und sich auch noch auf ihr dauerhaftes Mitwirken vor den Augen der Öffentlichkeit verlassen.

            Hat dagegen jemand tatsächlich nur die eigene Ermordung oder den Knast bis zur Sargreife vor Augen, dann kann er / sie leicht in eine depressive und dann in eine Kamikaze-Stimmung verfallen („Jetzt pack ich aus und wenn es mein baldiges Ende bedeutet“).
            Bei einer notorischen Plaudertasche wie Zschäpe könnte dieser Punkt vielleicht schon nach wenigen Jahren (echter) U-Haft plus Schweigezwang erreicht sein.

            In diesem großen Schauspiel kann vieles gespielt sein. Die Echtheit der 10 Leichen dürfte kam zu bezweifeln sein. Die Täterschaft hingegen sehr wohl und damit ist die Echtheit der Uwe-Leichen ebenso zu hinterfragen wie die Echtheit von Zschäpes (U-)Haft.

            Das 2011 erschaffene NSU-Narrativ war (trotz verbissen vertretener Begrenzung auf das BMZ-Trio) staatlicherseits jedenfalls auf Langlebigkeit ausgelegt: 2013 ging das BKA laut WELT davon aus, dass die Suche nach weiteren NSU-Taten (aus rund 4000 ungeklärten Tötungsdelikten und mehr als 100.000 nicht aufgeklärten Sprengstoffdelikten) 20 Jahre dauern wird,
            https://www.welt.de/politik/deutschland/article117134341/Suche-nach-weiteren-NSU-Taten-dauert-20-Jahre.html

            Die Antifas verzichten dagegen auf die Begrenzungs-Marotte auch in zeitlicher Hinsicht und schreiben unbekümmert die angebliche Vergangenheit in die Zukunft fort. Sie sind trotz Tod und Haft für BMZ fest von einem Weiterleben und -wirken des großen Feindbilds überzeugt: „Straftaten mit NSU-Bezug nehmen zu“, verlautete vor wenigen Tagen Martina Renner, Sprecherin für Antifaschistische Politik der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag,
            https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/straftaten-mit-nsu-bezug-nehmen-zu-1/

          2. @ bekir

            Ja, ich gehe auch davon aus, daß Absprachen bereits im Vorfeld des Showdowns getroffen wurden. Wenn Zschäpe im Oktober 2011 zumindest noch phasenweise in der FS26 lebte, konnte ihr die Präparierung des Terrornestes (Blumkasten) nicht entgangen sein, ergo geschah das mit Wissen und Einverständnis.

            Es widerspricht auch dem Grundgedanken des betreuten Untergrundes, daß sie vom sächsischen Innenministerium oder BfV/BND mit Ermordung bedroht worden sein soll.

            Wären die Uwes bereits vor dem 4.11. durch Fremddienste ermorden wurden, hätte man Zschäpe aus Fürsorgeerwägungen in ein Zeugenschutzprogramm genommen und geschützt, statt sie ins Rampenlicht zu rücken und lebenslänglich zu verheizen. (siehe die anderen Spitzel Starke, Piatto usw.) Daß Sachsen einen Rechtsterror-Staatsschutzprozeß der BAW nicht würde steuern können, mußte allen vorher klar sein (inkl. Zschäpe). Nicht mal KDF konnte das.

            Die Uwes waren für den Showdown 4.11. gar nicht mehr notwendig, gebraucht wurde ihre virtuelle Identität, mehr nicht.

            Wie man es dreht und wendet, es ist das Wahrscheinlichste, daß Beate Zschäpe mit ihrer Flucht aktiv an der Realisierung des synchronen Showdowns und an der Verschleierung von staatsterroristischen Verbrechen mitwirkte.
            Ob sie im Detail wußte, was sich ereignen würde, darf bezweifelt werden.

            Diese Mitwirkung setzt ein hohes Maß an Loyalität, Idealismus und Einverständnis mit den Zielen der staatlichen NSU-Inszenierung voraus. Das konnten naturgemäß dann nur positiv besetzte Ziele sein: Schutz der Demokratie und Terrorismusprävention.

            Was die Frage der Echtheit der Todesfälle betrifft, bin ich nach reiflicher Überlegung selbst bei den 10 NSU-Opfern nicht mehr sicher, jedenfalls mindestens in Bezug auf den Mordanschlag Kiesewetter/Arnold mglw. auch der unauflösbare Fall Yozgat.

          3. Zitat brain freeze:

            “Es widerspricht auch dem Grundgedanken des betreuten Untergrundes, daß sie vom sächsischen Innenministerium oder BfV/BND mit Ermordung bedroht worden sein soll.” Zitat Ende

            Ein frühes Wetterleuchten spiegelt sich in der Aussage der Zeugin Böhnhardt, Zitat:

            Frau Böhnhardt:
            Da lag ein Zettel im Briefkasten mit einer Zeit, einem Tag und einer Telefonzelle. Ich muss zu meiner Schande sagen, ich war so naiv, ich wusste nicht mal, dass man eine Telefonzelle anrufen kann. Ja, da haben wir dann dort gestanden und den ersten Anruf erwartet. Ich glaube, ich habe in der letzten Zeit noch nie so viel geheult wie an dem Tag, als ich das erste Mal von ihm wieder etwas hörte, dass ich also wusste, dass er lebt, dass ich wusste, dass sie noch zusammen waren, dass er nicht allein war. Mitarbeiter vom Landeskriminalamt hatten damit gedroht zu schießen, wenn sie sie aufspüren und deswegen war ich beruhigt, dass sie alle drei· noch leben. Das habe ich übrigens nirgendwo, in keinem Protokoll gelesen.

            Vors. Abg. Marx:
            Was meinen Sie jetzt, was Sie nicht gelesen hätten?

            Frau Böhnhardt:
            Dass man damit gedroht hat, sie zu erschießen, wenn man sie aufspürt.

            (…)

            Abg. Renner:
            Gut. Dann sagten Sie, Ihnen sei gesagt worden von einem Mitarbeiter des LKA, wenn man sie findet, würde man sie erschießen. Auch hier die Nachfrage, die ich am Anfang gestellt habe: Können Sie sich erinnem, welcher Mitarbeiter des LKA das war und wann das war?

            Frau Böhnhardt:
            Nein. Ich weiß nicht mehr, leider. Ich kann den Mann beschreiben: großer kräftiger Mann. Die waren ja immer zu zweit und da ging es darum, weil wir auch von Anfang an gesagt haben, wir versuchen, dass sie sich stellen, das hat keine Zukunft. Da sagte er in irgendeinem Gespräch mal, wir haben Kenntnis davon, dass sie eine Waffe haben. Na, da war ich ja erst einmal vollkommen aus dem Häuschen, denn das überschritt ja dann schon eine rote Linie, das konnten wir wirklich nicht tolerieren. Und da hat er mir dann gesagt, versuchen Sie, dass sie sich stellen, denn wenn wir sie treffen, aufspüren und sie zucken, und ich weiß noch genau, wie er sich vorbeugte auf meiner Couch – da war ich alleine, da war mein Mann gar nicht mit dabei – und er sagte mir, Frau Böhnhardt, unsere Leute sind schneller, die haben das gelernt. Im Nachhinein sage ich mir, das war eine Falle für mich oder für uns Eltern. Sie wussten ganz genau, dass wir diese Aussage den Kindern natürlich erzählen und für mich war dann danach vollkommen klar, die wollen gar nicht, dass die’ sich stellen. Die haben damit gedroht, sie zu erschießen.” Zitat Ende
            (siehe Wortprotokoll 39. Sitzung UA 5/1 Thüringen Seiten 23 und 40)

            Der Blogbeitrag stellt ja die Frage, ob die Existenz des NSU eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist. Sie werden mir zugeben müssen, dass die Bewaffnung den Rahmen sprengt, in welchem man das Ganze noch als “infantile Spinnerei” hätte abtun können. Die offenkundige Bewaffnung legt im Zusammenhang mit den politischen Zielen den Schluss nahe, dass bereits zu diesem frühen Zeitpunkt eine terroristische Vereinigung bestand. Ob die damals schon NSU hieß, sei mal dahingestellt.

            Etwas ganz anderes ist natürlich die glaubhafte Schilderung der Zeugin, die Spezialkräfte würden die im Fall eines Falles erschießen. Denn es wäre doch ein seltener Zufall, dass sich die Drohung des Beamten mit dem (mutmaßlichen) Zustand deckt, in welchem sie am 04.11.2011 aufgefunden wurden.

          4. @ Kay-Uwe Hegr

            Das war Show, Wichtigtuerei und Angstmache. Man hatte die angeblichen Bombenbastler endlich in den “Untergrund” bugsiert. Klar mußte man einen Kontakt Böhnhardts zur Mutti nach Möglichkeit unterbinden. Aber weder das TLKA, noch die Sachsen, noch irgendwer wollte die Drei WIRKLICH aufspüren. Es sei denn, Sie halten das für denkbar, daß die von Spitzeln umgebenen Drei in Chemnitz unauffindbar waren.

            Siehe auch das Theater um die Böhnhardt-Sichtung in Jena https://www.mdr.de/thueringen/zwickauer-trio812.html

            Ein “Wetterleuchten”, das sich 13 Jahre später in einem Mord durch Thüringer Polizisten entlädt? Wegen Bombenattrappen, Kreuzverbrennung und Puppe? Wie gesagt, wenn diese Fabel den NSU-Schwindel juristisch zu Fall bringt, bin ich sehr einverstanden.

          5. Merkwürdige Konstellation.

            Auf der einen Seite übersteigt die StA Meiningen mit dem Mordermittlungsverfahren noch die schlimmsten Szenarien der Aufklärer – und spricht Sie damit zumindest vorerst vom Vorwurf frei, Verschwörungstheoretiker zu sein.

            Auf der anderen Seite weigern sich diese Aufklärer aber standhaft, in Sachen NSU die Existenz der Terrororganisation ernsthaft in ihre Gedankenexperimente einzubeziehen.

            Ich kritisiere das auch nicht lieber brain freeze, sondern ich stelle das nur fest.

          6. “Auf der anderen Seite weigern sich diese Aufklärer aber standhaft, in Sachen NSU die Existenz der Terrororganisation ernsthaft in ihre Gedankenexperimente einzubeziehen. ”
            Zitatende
            Ich verstehe nicht warum das Ermittlungsverfahren der StA Meiningen als Bedingung einen NSU als Terrorzelle benötigt. Für mich gab es eine NSU Terrorzelle maximal szeneintern auf dem Papier, als eine Art braune RAF, aber nie als ausführende Einheit in “echt”.

          7. @Freigeist

            Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass es verschiedene Sichtweisen gibt. Wer hier nun letztendlich “Recht” hat, ist doch vollkommen offen. Je nach Informationslage ändert sich auch die Geschehensauffassung.

            Warum z.B. sollte ich rogers Ansichten kritisieren? Bis Ende 2016 habe ich das genauso gesehen.

            Ich finde es aber heute angebracht, auch Positionen in meine Gedankenexperimente mit einzubeziehen, welche meiner Auffassung (scheinbar) widersprechen.

            Sie haben ja vollkommen recht. Meine Strafanzeige gegen Herrn Menzel aus 2017 kommt ohne die Erwähnung des NSU aus. Aber trotzdem ergeben sich damit natürlich Fragen bezüglich der dem NSU zur Last gelegten Verbrechen – hier zumindest die Frage, wer dann am 04.11.2011 die Sparkasse in Eisenach überfallen hat.

            Gerade vorgestern ist dem GBA nun eine neue Strafanzeige gegen Menzel, wg. Beihilfe zum Mord an Michele Kiesewetter zugestellt worden. Die Begründung umfasst ohne Anlagen 90 Seiten und kommt ebenfalls ohne die Erwähnung des NSU aus.

            Aber trotzdem ergeben sich auch hier natürlich Fragen zum NSU. Woher kamen die Dienstwaffen? War Menzel Mitglied beim NSU? usw. – auch wenn in den Strafanzeigen selbst der NSU nicht erwähnt wird.

            Warum soll man nicht zuerst einmal davon ausgehen, dass die Auffassung der Bundesanwaltschaft richtig ist, und Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 25.04.2007 in Heilbronn bei den dort verübten Verbrechen anwesend waren? Sie waren nicht dabei und ich auch nicht. Mir erscheint es deswegen naheliegend, mich soweit vorerst der Auffassung der Bundesanwaltschaft anzuschließen.

            Und genau deswegen ist es äußerst interessant, wie das Urteil im Strafprozess begründet wird. Ich gehe davon aus, dass ich wesentliche Faktoren noch nicht kenne. Im Laufe meiner Recherchen habe ich auch oft falsch geschlussfolgert, so dass ich mittlerweile einfach vorsichtig geworden bin und meine eigene Auffassung kritisch hinterfrage.

          8. @Kay-Uwe Hegr
            Daccord Herr Hegr, dem kann ich mich grundsätzlich anschließen.
            Was den Banküberfall in Eisenach betrifft ist die Frage, “Warum musste die Bank am 04.11 um 9 Uhr überfallen werden?” fast spannender, als die Frage, wer sie überfallen hat!

      2. Die Darstellung der Brandlegung durch die Einlassungen der Z. widerspricht dem Gutachten zur Bestimmung der Brandbeschleuniger diametral, die Art der angeblichen Anzündung ebenso.

  4. Im Prozess war sie die große Schweigerin, von der man sagte, dass sie eigentlich ganz redefreudig sei und die neue (wohl von den Anwälten dringend angeratene?) Rolle kaum verkrafte. Schon nach dem Untertauchen des Trios soll sie diejenige gewesen sein, die sich stellen und reinen Tisch machen wollte und der die beteiligten Männer u.a. deshalb nichts von der Ceska-Anschaffung sagen konnten.

    Dazu passend hatte sie sich (allerdings erst nach einer äußerst merkwürdigen Aktion „Brandstiftung & Flucht“, denen einige Tage vor Stregda ebenso merkwürdige Vorahnungen vorausgingen) freiwillig gestellt und „Nun will sie reden und hofft dabei auf die Kronzeugenregelung“, meldete z.B. n-tv am 16. November 2011, [1].
    In ihren eigenen, von einem BKA-Beamten bezeugten Worten klang das etwas bescheidener: „Sie habe sich nicht gestellt, um nicht auszusagen“, [2].

    War also der Kronzeugen-Status ihre eigene Hoffnung (ggf. nach eingeholtem Rechtsrat) oder hatte man die Hoffnung nur in sie hineingedeutet? Vor allem jedoch: Gegen welche(n) noch lebenden Täter konnte sie sich als Kronzeugin überhaupt anbieten?

    Das wären eher theoretische Fragen, hätte nicht der SPIEGEL 2017 (beim Plädoyer der Anklage ein Jahr vor dem mündlichen Urteil) den mächtigsten Kronzeugen-Fan ins Spiel gebracht, der mit diesem Instrument ja tatsächlich auch hantieren konnte und hantiert hatte (siehe Carsten Schultze):
    „Vor dem Mammutverfahren hatte die Bundesanwaltschaft versucht, Beate Zschäpe als Kronzeugin zu gewinnen. Doch die lehnte ab“, [3].

    Gegen die toten Uwes kann es keine Anklage geben und braucht es daher auch keine Kronzeugen.
    Gegen die Hauptangeklagte Nr. 1 kam sie als Kronzeugin nicht in Betracht, denn das war sie ja selber; eine entsprechende Aussage wäre daher ein schlichtes (ggf. strafmilderndes) Geständnis.
    Gegen Wohlleben als Hauptangeklagten Nr. 2 auch nicht, denn wenn sie die Ceska-Anschaffung insgesamt nicht mitbekommen sollte / hatte, dann schon gar nicht seine „Tat“, die angebliche „Anstiftung“ des Anschaffers Schultze.

    Gegen die dubiosen drei („Neben“-)Angeklagten wollte die BAW ersichtlich keine großen Geschütze auffahren, sonst hätte es nicht die frühen Entlassungen aus der U-Haft gegeben.

    Zudem: Schultze war schon selber Kronzeuge (nicht der geeignetste, aber als jungenhafter und einziger „singender Aussteiger“ war ihm ein fortwährendes Gehätschelt-Werden sicher).

    Gerlachs Dauerunterstützung bis 2011 fiel irgendwie unter den Tisch, obwohl sie sich keinesfalls z.B. unpolitisch-amourös begründen lässt wie bei Zschäpe oder früh endend wie bei Wohlleben. Ebenso sein (normalerweise verhängnisvolles) Teil-Schweigen, dessen Bumerang-Effekt die Medien bei Zschäpe und Wohlleben ständig warnend aufbauschten – schon lange bevor deren Aussagen konkret anstanden.

    Und obwohl Eminger „die engste Bezugsperson des abgetauchten Trios“ war – auch er „half ihnen bis zum Schluss im November 2011“ [4], erhielt er die geringste Strafe von allen fünf. Seine spektakuläre zweite U-Haft kurz vorm Urteil lässt sich daher eigentlich nur so erklären, dass er in der Rolle als verstocktester Brauner unter allen Angeklagten was auf die Mütze kriegen musste, um den allzu starken Eindruck des Kuschelns für die Öffentlichkeit zu entkräften.

    Thomas Starke, Multitalent in Sachen (Ex-)Lover, Sprengstofflieferant und DNA-Stifter für die FS26, hätte sich als Anstifter-Alternative zu Wohlleben vor den Schranken des Gerichts auch gut gemacht und ein Andreas Temme alias Klein-Adolf hätte in Sachen Verdacht auf Mörder-Mitwissen gleich- oder höherrangig neben den offiziell eher als ahnungslos geltenden Schultze und Gerlach stehen können.

    Doch da sind wir schnell im Bereich Staatsdiener und V-Leute, weshalb es für die BAW außerhalb des BMZ-Trios nur kleine Lichter und große Trottel (und ein paar wenige, aber schützenswerte Geheimnisträger) geben darf.
    Selbst Mainstream-Medien stellten daher nach dem Urteil Fragen wie „Was wusste der Staat?“ in ihre Überschriften und bezweifelten, ob Zschäpe die einzige war mit Interesse daran, dass mögliche Beweismittel in Stregda und Zwickau verbrannten bzw. gar in den Amtsstuben geshreddert wurden. [5]

    Wer wollte wann für Zschäpe (k)eine Kronzeugenrolle und gegen wen konnte sich diese Rolle vernünftigerweise richten – alles bleibt unklar und im Vagen.
    Warum sollte sie erst auftauchen und aussagen wollen, dann (warum eigentlich?) eine Kronzeugenregelung ablehnen, um nach vier Jahren U-Haft dann doch einen Geständnis-Deal einzugehen, der offiziell aber nicht so gehandelt wird und (den sichtbaren äußeren Umständen nach) weder notwendig war noch (dem Geständnis-Inhalt nach) vorteilhaft für sie ist?

    Solange ihre eigene Rolle im Prozess unklar ist, lässt sich die Rolle ihrer Anwälte kaum klären. Sturm, Stahl und Heer wurden angeblich wegen ihrer Schweigestrategie geschasst, aber hat die zweite Garnitur mit dem schriftlichen, zeitverzögerten 1:1-Abnicken der Anklage wirklich die Erwartungen von Zschäpe erfüllt, die ja weniger formalistisch denkt, sondern eher als impulsive Quasselstrippe gilt?
    Die zwei neuen Anwälte haben zudem für eine höhere Strafe plädiert als drei alten, denen wiederum zur anstehenden Revision durchaus Geistreiches eingefallen ist: Dass die Anklage die Mittäterschaft in einer Weise aufgebauscht hat, die nicht zur (zumindest bisherigen) BGH-Rechtsprechung passt. [6]

    [1] https://www.n-tv.de/politik/Kronzeugenregelung-schuetzt-nicht-article4788216.html
    [2] https://www.tagesschau.de/inland/zschaepe-aussage-faq-101.html
    [3] https://www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-anklagte-nennt-zschaepe-tarnkappe-des-terror-trios-a-1159680.html
    [4] https://taz.de/Urteil-im-NSU-Prozess-fuer-Andre-Eminger/!5517433/
    [5] https://www.focus.de/politik/deutschland/o-o_id_9240259.html
    [6] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/nsu-zschaepe-mord-verurteilung-bgh-revision-pflichtverteidiger-stahl/

    1. “Gegen die toten Uwes kann es keine Anklage geben” Zitat bekir Ende

      Zumindest hätten die Eltern am Strafprozess teilnehmen können, mit staatlich bezahlten Rechtsanwälten. Das wurde jedoch offensichtlich von denen abgelehnt.

      Paragraph 137 Abs. 1 StPO begrenzt die Anzahl der (Pflicht)Verteidiger zudem auf drei. Beate Zschäpe wurden allerdings schon 4 Pflichtverteidiger beigeordnet.

      https://dejure.org/gesetze/StPO/137.html

      Widersprüche wohin man schaut. Hatte schon einen Blogbeitrag zur Verteidigung fertig. Der muss allerdings noch warten.

  5. Vielleicht eine kurze Korrektur zur Überschrift.

    Ich fragte nicht, ob es Belege zum NSU gibt, sondern behaupte, nein, gibt es nicht.
    Das nicht als Annahme, sondern Ergebnisthese meiner Suche.
    Die kann man gerne ernst nehmen, denn sie schließt die Antifaquellen ein.
    Was die nicht in den Jahren 1998 bis 2011 zu Rechts veröffentlicht haben, das gab es auch nicht.

    Warum ist das wichtig?
    Weil die Anklage auf terroristische Vereinigung läuft.
    Für den Tatbestand gibt es festgeschriebene Qualifikationstatbestände. Sind die nicht erfüllt, ist die Anklage schon formal falsch. Das OLG hätte die Klage gar nicht annehmen dürfen.
    Weder werden im Fall NSU die Bedingungen, die die Verwendung des juristischen Begriffs TeVer verlangt, noch die Normkriterien, erfüllt.
    Ein Beispiel für diese Kriterien, Werbung für eine terroristische Vereinigung, die darauf gerichtet ist, Mord, Totschlag, Völkermord oder andere schwere Verbrechen zu begehen.

    Da gibt es jetzt von 1998 bis 2011 wie viel, in der Zeit aktenkundig gemachte, Werbeauftritte eines NSU?
    Null.
    Das ist dann auch Null TeVer. Ohne adressierte Einschüchterung kein Terror.
    Der nachgereichte Spendenbrief heilt dabei nichts.
    Zu spät „gefunden“ und laut VS Meckpom anonym. Ein NSU ist aber nicht Status „anonym“ sondern Status „unbekannter NSU“.
    Das kann ein VS schon noch unterscheiden.
    Hat also wer im Nachgang im Spendenbrief/Postille weißer Wolf, rumgemalt …;-)

    Zu diesem Nichts fehlt weiterhin, die zwingend notwendige Verbindung, dass es BMZ sind, die den Schweigeterror des NSU lautlos begehen.
    Was hat sie zu Mitgliedern gemacht?
    Das Video bestimmt nicht, was Anderes ist nicht da.
    Die Mitgliedschaft ist allerdings zu beweisen, um jemanden dafür verurteilen zu können.

    Aber nicht genug, es muss auch noch bewiesen werden, dass nur BMZ Mitglieder sind.
    Wie immer sich, aus Sicht der Anklage, ein Mitglied qualifiziert von Unterstützern unterscheidet. Man muss beweisen, was macht ausschließlich, und nur, BMZ zu NSU-Mitgliedern.
    Warum wichtig?
    Weil, nur ein Mitglied mehr und Mundlos und Böhnhardt können nicht mehr als Mörder geführt werden. Ihre Mörderzuweisung lebt ausschließlich vom NSU-Video, nicht aber von Beweisen an Tatorten.
    Zur Erinnerung, die Anklage verlautet, dass es der NSU war, Beweis Video. Der NSU wiederum ist laut Anklage „nur“ BMZ. Dann, so die Anklage, sind BMZ auch zwangsläufig die Mörder.
    Dieser „logische Dreisatz“ ist der einzige „Beweis“!
    Der wird von der BAW panisch gegen die Linken verteidigt, die mit ihren Phantasien zu NSU-Netzwerken noch nicht geschnallt haben, das dann der Prozess erledigt ist.

    Das Problem, ein K oder L als Mitglied mehr und BMZKL sind gleichberechtigt im Topf.
    Wer geschossen hat, wäre zu beweisen, M und B sind raus, weil nicht mehr alternativlos.
    Revision lässt grüßen.
    usw usw usw.

    Die Urteilsbegründung wird den ganzen Schwindel nicht heilen können.
    Sie wird den Schwindel verwässern oder kackfrech ins Gegenteil verkehren.

    Es wird aber auch keinen geben, der den Rechtsstaat gegen diese Urteilsbegründung verteidigt.
    Dann ist der Damm gebrochen und politische Rechtsprechung ohne Skrupel hat ihre Lex-NSU, ein Jagdschein für politisch korrekte Willkür im Namen des Volkes.
    DDR reloaded, viel Spass …

  6. In seiner mündlichen Urteilsbegründung am 438. Verhandlungstag (11. Juli 2018) führt der Vorsitzende Richter Götzl dazu wie folgt aus, Zitat:

    “Die Feststellungen zum Zeitpunkt der Gründung eines Personenverbandes durch die Angeklagte Zschäpe sowie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt und die Feststellungen zur Zielsetzung dieses Verbandes, beruhen in weiten Teilen auf den insofern glaubhaften Aussagen der Angekkagten Zschäpe. In den wesentlichen Kernbereichen beruhen sie aber auf einer Gesamtschau der hierzu relevanten Umstände.” Zitat Ende

    (aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schultz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 2; Seiten 1845/1846)

    Hinzuzufügen wäre hier, dass die Beweisaufnahme im Prozess keine Tatsachen erfasste, welche gegen die vorstehend zitierten Schlussfolgerungen Götzls sprechen.

  7. Da stellt sich anhand der erhobenen Beweise zumindest die Einlassung der Z. zum Vorgehen bei der Brandlegung als wahrheitswidrig heraus. Inhaltlich widerspricht die z. dem Gutachten zu Zahl und Art der Brandbeschleuniger, der angeblichen Entzündung ebenso diametral.
    Sprich m.E gegen Götzel.

    1. Waren Sie denn im Strafprozess anwesend? Ich kann mir darüber erstmal kein Urteil erlauben, weil ich an keinem einzigen Verhandlungstag dort war. Meiner Meinung nach muss zumindest erstmal die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden, ehe hier weiter geschlussfolgert werden darf.

      Nur um das nochmal klar zu sagen: Ich persönlich bin der Auffassung, dass das Zustandekommen dieses Urteils wahrscheinlich ein Verbrechen ist. Deswegen hatte ich auch die Zschäpe-Verteidigung wegen Parteiverrats, das Gericht wegen Rechtsbeugung und Bundesanwalt Diemer wegen Prozessbetrugs angezeigt.

      Aber in diesem Blogbeitrag geht es ja darum, ob eine rechtsextreme terroristische Vereinigung NSU existierte. Es ging nicht darum, ob der NSU die ihm zur Last gelegten Verbrechen alle begangen hat. Also das muss man auseinanderhalten.

      1. Moin, mein Kenntnistand beruht auf der schriftl. Einlassung/Z. und dem Gutachten vom LKA Sachsen.
        So wie Z. ausführt kann es sich nicht zugetragen haben, falls das Gutachten fachlich richtig ist. Letzteres sehe ich derzeit als gegeben an.
        Die allgemeine Spurenlage spricht gegen ein solches NSU – Konstrukt.

        1. Ja, stimmt wahrscheinlich.

          Darum geht es in diesem Blogbeitrag aber nicht. Es geht darum, ob es wahrscheinlicher ist, dass eine Terrororganisation mit dem Namen NSU existierte, oder ob es wahrscheinlicher ist, dass ein derartiger Zusammenschluss nicht existierte.

          Bezüglich der Glaubhaftigkeit von Zschäpes Geständnis führte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung aus, Zitat:

          “Die Gründung des Verbandes ohne die Angeklagte Zschäpe ist vor dem persönlichen, ideologischen und konzeptionellen Hintergrund auszuschließen. Soweit sich die Angeklagte in diesem Zusammenhang bestreitend einlässt, kommt ihren Angaben kein Gewicht zu. Im Rahmen der mündlichen Begründung wird darauf verwiesen, dass im Hinblick auf den Vortrag verschiedener Sachverhalte, die für den Senat nicht nachvollziehbar sind, Zweifel an der Glaubhaftigkeit ihrer Einlassung bestehen. ” Zitat Ende

          (aus “Der NSU-Prozess. Das Protokoll”; Ramelsberger, Ramm, Schulz, Stadler, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung im Jahr 2019; Band 2; Seite 1846)

          Wahrscheinlich zweifelt der Senat jedoch aus ganz anderen Gründen an der Glaubhaftigkeit der Aussage, als Sie das tun. Das kommt durch die unterschiedliche Perspektive. Stehen zwei Leute mit einem Elefanten im Raum dann sagt der Eine: “Dies ist ein Elefant, ich erkenne ihn an seinem Rüssel” – während der andere entgegnet: “Dies ist ein Schwanz, ich erkenne ihn am Elefanten”.

          1. Das Detail sollte hier halt nochmals Gehör finden. Ansonsten darf zur Existenz eines “NSU” i.S. : der StA festgestellt werden, dass sich dafür keine Anhaltspunkte ergaben.
            Die Fülle kriminaltechnischer Details begründet erhebliche Zweifel , dazu die Tatausführung mit allen Begleitumständen. Mein derzeitiges Fazit: einen “NSU” wie vom GBA_Vertreter kolportiert, hat es nie gegeben.

  8. Wie „existent“ ist ein NSU, der über ein grafisches Logo verfügt, aber über eine ganze (NSU-?)Mordserie hinweg keine (ideologie-technisch dringend nötigen) Tatort-Bekennerbriefe hinbekommt?

    Und wie „existent“ ist eine BMZ-WG, deren männliche zwei Drittel fast dauer-abwesend sind, jedenfalls im Jahr des großen Showdowns (2011), der diese WG (und ihr enges Zusammenwirken gerade am 4.11.11) erst ins Rampenlicht der Öffentlichkeit zerren soll?

    Im ersten Prozess-Jahr wurde in epischer Breite die Camping-Urlaube des Trios (und vor allem der des Jahres 2011) im Gerichtssaal ausgebreitet. Die Urlaubs- bzw. Haushaltskasse wurde zur Terrorkasse (v)erklärt und aus Zschäpes (Mit-?)Verwaltung dieser Kasse ihr Status als „Terror-Finanzchefin“ aufgebauscht. Nicht zur Sprache kam dagegen, dass es viele Urlaubs-Cliquen gibt, die einmal jährlich ein bis zwei Wochen zusammen verreisen, ohne im Alltag großen Kontakt zu pflegen – und gerade auf diesen (vermeintlichen Terror-)Alltag kam es der Anklage doch eigentlich an.

    Dass Götzls „konspiratives Terror-Trio“ aus Zschäpes Sicht eher ein privater (und allmählich erlahmender) „flotter Dreier“ war, bestätigt sich in der Rolle des meist alleine zurückgelassenen „Hausmütterchens“.
    Letzteres wird von der Anklage indirekt bestätigt – indem sie die Anwesenheit an den Tatorten (die sie ja auch den Uwes nicht nachweisen kann) bei Zschäpe nicht einmal behauptet (oder wenigstens als nicht ganz auszuschließende Vermutung äußert).

    Und wie „konspirativ“ lebte dieses Trio? Nach dem als hektisch-panisch inszenierten Abtauchen bewegten sich die drei recht entspannt – im Bewusstsein einer verlässlich schützenden Hand, die Versteckspiele überflüssig machte. Daher wohl auch die legalen Arbeitsverhältnisse von Mundlos / Zschäpe bei Marschner ausgerechnet in der Zeit der ersten (NSU-?)Morde.

    Bis 2011 hatte sich daran – für Zschäpe – nichts geändert:
    „Nach Recherchen des NDR Fernsehens hat sich Beate Zschäpe in der Illegalität deutlich sicherer gefühlt als bisher angenommen. Die NDR Dokumentationsreihe ’45 Min’ zeigt Beate Zschäpe am Strand von Fehmarn als Teilnehmerin eines Fitness-Kurses. Im Sommer 2011 ließ sie sich dabei von einem Kamerateam für ein Inselporträt filmen. Die tanzende Zschäpe konnte das Fernsehteam gut sehen. ‘Wir standen schon lange vor Beginn der Kursstunde mit unserer Kamera am Strand’, so erinnert sich der Autor des Inselporträts, ‘es wäre leicht gewesen, einfach wieder zu gehen.’ Doch Zschäpe, die damals seit 13 Jahren im Untergrund lebt, bleibt und lässt sich beim Frühsport drehen“, so der NDR am 4.4.13, ein Monat vor Beginn des Prozesses in München,
    https://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/pressemeldungndr12003.html

    Die Anklage landete früh in einer Zwickmühle:
    Einerseits durfte es nie viel mehr als das Trio gewesen sein, weil sonst V-Leute wie Starke & Co. oder gar Staatsbeamte wie Temme & Co. mit auf die Anklagebank gekommen wären. Andererseits erwartete man von ihr den einen, großen NSU-Prozess – hierfür musste es mindestens ein Trio gewesen sein, denn strafrechtlich kann ein Duo keine terroristische Vereinigung sein.

    Clemens Binninger glaubt (was „die Öffentlichkeit gar nicht so mitbekommen“ habe) an einen Sachzwang für die Bundesanwaltschaft, endlich eine Anklage vorzulegen, weil sonst der Ermittlungsrichter reihenweise die U-Haftbefehle habe aufheben müssen. Quasi aus Zeit- und Beweisnot heraus (und wegen des öffentlichen Erwartungsdrucks) habe mit der schweren Keule des Vorwurfs einer terroristischen Vereinigung der schwerfällig anlaufende (Einheits-)Prozess gerettet werden müssen,
    siehe https://www.youtube.com/watch?v=WiGI3EU6gQc&feature=youtu.be&t=1842
    und https://friedensblick.de/29415/clemens-binnninger-am-08-11-11-war-dimension-des-nsu-terrors-klar/

    Die BAW tat sich angesichts der unklaren Ceska-Übergabe zunächst in der Tat schwer, die ersten Morde mit in die Anklage zu packen.
    Und Zschäpes Rolle (Kronzeugin? Mitläuferin? Hauptangeklagte?) war nicht nur anfangs unklar:
    Wir wissen immer noch nicht, warum die einzige Frau, die am wenigsten Fanatismus und Gewaltbereitschaft gezeigt hatte (und anders als die „harten NSU-Männer“ nichts von der Ceska-Übergabe wissen durfte), in diesem Verfahren, das ganz überwiegend ein „Ceska-Prozess“ ist, (zwingend?) in der Rolle der Hauptangeklagten landen musste.

    Bei der These vom inszenierten NSU als Dauer-Narrativ (zerknirschte Deutsche verneigen sich vorm Sultan Erdogan, um ihn im NATO-Boot zu halten) kommt es dagegen nicht auf StPO-Feinheiten an: Zwei tote Mörder und ihre zur Hexe aufgebauschte Köchin sind die beste Grundlage für eine aufgeblasene, aber unechte Ermittlungs-Show und lassen reichlich Spielraum für nachträgliche Narrativ-Änderungen aller Art – man kann beliebig Brisanz streuen (um die Sache am Köcheln zu halten) und irgendwann vielleicht sogar Zschäpe „begnadigen“ (wenn das NSU-Narrativ nicht mehr gebraucht wird).

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