Teil 3) Wollten Ermittler nicht wissen, wer Ceska mit Schalldämpfer erhielt?

Die ersten beiden Teil zeigen die erstaunliche Vorahnungen auf, welche der Chef-Ermittler der Ceska-Mordserie Wolfgang Geier in den Jahren 2005-2007 entwickelte. Es wurde hinterfragt, ob es sich um Vorwissen über eine geplante “NSU-Selbstenttarnung” handeln könnte und hinterfragt, warum es dann doch nicht dazu gekommen sein könnte. Dieser Teil drei befasst sich mit den unfassbaren Ermittlungs”pannen” bzgl. der Tatwaffe und stellt die These auf, dass Ermittler gar nicht ermitteln wollten, an wem die Tatwaffe gelangt sein könnte.

Die Lieferung der Tatwaffe zum Täterkreis

Der zdf-Bericht “Seltene Waffe Ceska 83 – Die Ungenutzte Spur der NSU-Morde” gibt einen guten Einblick in die Ungereimtheiten bei der “Waffenspur”. Der damalige grüne Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland fasst zusammen:

Die Ceska war von Anfang an die einzige richtige Spur. Wir hatten keine DNA-Spuren, die auf die Beiden hinweisen, wir hatten keine Fingerabdrücke an den Tatorten, ganz wenig Zeugenaussagen, die nicht sehr präzise waren. D.h. alles drehte sich eigentlich auch bei der Verfolgung um diese Waffe. Umso unverständlicher und umso ärgerlicher, dass man diese Spur hat kalt werden lassen.

Der Hintergrund ist, dass der tschechische Hersteller nur 55 Handfeuerwaffen der Marke “Ceska” produzierte, bei denen an der Mündung ein Schalldämpfer angeschraubt werden konnte. Dazu baute der Hersteller einen verlängerten Lauf mit Gewinde in die Pistole ein. Der schweizer Waffenhändler Luxik erhielt 27 Ceskas, der sie zum Teil an den Zwischenhändler Schläfli verkaufte. Er sagte 2007 den Ermittlern, dass er Ceskas an Anton Germann verkaufte. Hier endeten gleichzeitig die Nachforschungen bis zum 04.11.11. 

Chronologisch sortierte Ermittlungsabläufe

Erst im Mai 2006 stellte das BKA fest, dass an der Ceska-Tatwaffe ein Schalldämpfer war. Damit engte sich die Anzahl möglicher Tatwaffen von über Hunderttausend auf nur noch 55 ein. Laut des BKA-Mannes Wolfgang Hoppe hätte seine Behörde im September 2008 festgestellt, dass die Tatwaffe aus des Luxik-Lieferung stammt.

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Der unbekannte Hinweisgeber

Ein unbekannter Hinweisgeber machte die Ermittler jedoch bereits im Juli 2006 auf diese “schweizer” Luxik-Waffen aufmerksam!

“Erste Ermittlungsansätze zur Tatwaffe Marke Ceska lieferte der Hinweis eines Herrn Mayer, ehemaliger Mitarbeiter der Schweizer Waffenfirma Schläfli und Zbinden, der sich am 20.07.2006 telefonisch bei der BAO Bosporus meldete. Ihm war ein Inserat des Waffenhändlers Jan Luxik in einem internationalen Waffenmagazin aus 1993 in Erinnerung, worin eine Ceska 83 mit Schalldämpfer zum Verkauf angeboten wurde.” Abschlussbericht, Bundestag-Untersuchungsausschuss, 2013

Bis August 2006 war jedoch der Öffentlichkeit nicht bekannt gewesen, dass auf der Ceska ein Schalldämpfer war. Wie kam der Hinweisgeber darauf, ausgerechnet auf Luxik hinzuweisen? Der tschechische Hersteller produzierte über Hunderttauschend Ceskas ohne verlängerten Lauf. 

Der parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) des Bundestags fand in den Akten einen Bericht der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) “Bosporus”: Während deren Chef Wolfgang Geier mit seinen Anfragen beim tschechischen Ceska-Hersteller bis Mitte 2007 “abgetropft” wäre (siehe Teil 2), gab am 20.07.2006 Herr “Mayer” den telefonischen Hinweis an die BAO, dass der schweizer Waffenhändler Jan Luxik Ceskas mit Schalldämpfer zum Verkauf anbot. Diese Informationen hätte das BKA aber erst ein Jahr später im Jahr 2007 erhalten, glaubt man der Aussage Hoppes!

“Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja. – Eine ganz andere Frage noch mal. Wir haben hier von einem Staatsanwalt eine Zusammenfassung, Ermittlungszusammenfassung – Weyde, Staatsanwalt als Gruppenleiter -, wo folgende Passage drin ist:

Erste Ermittlungsansätze zur Tatwaffe Marke Ceska lieferte der Hinweis eines Herrn Mayer, ehemaliger Mitarbeiter der Schweizer Waffenfirma Schläfli und Zbinden, der sich am 20.07.2006 telefonisch bei der BAO Bosporus meldete. Ihm war ein Inserat des Waffenhändlers Jan Luxik in einem internationalen Waffenmagazin aus 1993 in Erinnerung, worin eine Ceska 83 mit Schalldämpfer zum Verkauf angeboten wurde.

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Woher hatte der Hinweisgeber sein Wissen?

Der linke Bundestagsabgeordnete Jens Petermann sprach den leitenden BAO-Ermittler Albert Vögeler auf den Hinweisgeber an.

“Jens Petermann (DIE LINKE): Ich will das mal abkürzen. Es gab doch eine Information aus der Schweiz. Vielleicht können Sie dazu noch mal was sagen.” (Bundestag, Protokoll Nr. 12, PUA, 5. Juni 2012)

Vögeler erklärte den Hinweis damit, dass es eine “sehr große Öffentlichkeitsfahndung” nach “dieser Ceska” vom Waffenhändler Luxik gab!

“Zeuge Albert Vögeler: Es gab sehr große Öffentlichkeitsfahndung zu dieser Ceska 83, und hier wurde eben auch bekannt, dass ein Waffenhändler, genannt Luxik, Generalimporteur für Ceska-Waffen in die Schweiz war.”

Der Hinweisgeber hätte sich an ein Inserat von Luxik erinnert, wo der die Ceskas mit Schalldämpfer anbot.

“Jens Petermann (DIE LINKE): Woher wurde das bekannt? Das ist jetzt die Frage, die uns interessiert.
Zeuge Albert Vögeler: Es waren in Waffenzeitschriften regelmäßig Inserate von dem Herrn Luxik drin. Es gibt eine alte Zeitschrift aus dem Jahr 1993, und hier wurde eben so ein Inserat festgestellt.”

Interessanterweise schaltete sich der Ausschuss-Vorsitzende Edathy in dem Moment ein. Er mahnte den Abgeordneten “letzte Frage”.

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Die Erklärung Vögeles ist nicht stichhaltig: Der Hinweisgeber machte die BAO auf die Luxik-Waffen am 20.07.2006 aufmerksam. Erst im August 2006 suchte Geier im Fernsehen öffentlich nach Ceskas mit Schalldämpfern (siehe Teil 2) und erst im März 2010 fahndete die Ermittlungsgruppe nach Luxik-Waffen.

Auch das BKA war 2006 informiert

“Mayer” rief am 18. Juni 2006 beim BKA an und wies auch dort auf die Luxik-Ceskas hin. Laut des BKA hätte er aber keinen Schalldämpfer erwähnt. Konfrontiert mit dem Sachverhalt sagte im Jahr 2012 der damaliger BKA-Chef Jörg Ziercke den Bundestagsabgeordneten im PUA des Bundestages: 

“Im Juli 2006 wies dann ein Hinweisgeber auf verschiedene Waffenfirmen in Deutschland und der Schweiz hin, die das Modell Ceska 83 vertreiben würden. Allerdings handelte es sich hierbei um einen allgemeinen Hinweis auf legale Waffenfirmen. Die Spezifikation, dass auch Ceska-Waffen mit Schalldämpfern
angeboten wurden, blieb gänzlich unerwähnt.

Erst im April 2007 nahm dieser Hinweisgeber erneut Kontakt zum Bundeskriminalamt auf. Seine Informationen waren diesmal konkreter. Er wies darauf hin, dass derartige Waffen – Ceska mit verlängertem Lauf und Schalldämpfer – durch einen legalen Waffenhandel in der Schweiz in den 90er-Jahren zum Kauf angeboten wurden, und belegte dies durch die Übersendung einer entsprechenden Zeitungsannonce.”

An Zierckes Darstellung wird im Abschlussbericht des PUA leise gezweifelt, denn …

“In den dem Ausschuss vorliegenden Akten befinden sich mehrere Schreiben des Lothar M., in welchen dieser allein in den Monaten Juni bis August 2006 mehrfach auf die Firma Luxik als Generalimporteur für die Schweiz aufmerksam machte. Ein spezifizierter Hinweis von Lothar M. erreichte die BAO „Bosporus“ am 24. Oktober 2006. Darin verwies er darauf, dass es die Läufe einer Česká 83 mit 7,65 mm mit Gewinde für Schalldämpfer nur in der Schweiz zu kaufen gebe.” (Abschlussbericht, Bundestag, PUA)

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Desweiteren wies der Bundestag darauf hin, dass der Verbindungsbeamte des BKA in der Schweiz bereits im Juni 2004 Kontakt mit dem Zwischenhändler Schläfli hatte. Der Händler verkaufte dieselbe spezielle PCM-Munition, wie bei den ersten Ceska-Morden eingesetzt wurde. In der Antwort des Verbindungsbeamten wäre jedoch nicht erwähnt worden, dass Schläfli auch Ceskas verkaufen würde.

“Dies galt auch für die Rückmeldung des Verbindungsbeamten des BKA in der Schweiz vom 24. Juni 2004. Diese enthielt keine Information darüber, ob die Firma Schläfli & Zbinden neben der PMC-Munition auch die Česká 83, 7,65 mm Browning im Sortiment und diese ggf. gemeinsam mit der Munition (und/oder einem Schalldämpfer) verkauft habe.”

Das Problem bei der Anfrage an den den Verbindungsbeamten wäre gewesen, dass sich das BKA “insbesondere” für Munition und  Schalldämpfer interessierte, die an “türkische Staatsangehörige” verkauft wurden.

“In den Anfragen des BKA wurde darüber hinaus insbesondere auf türkische Staatsangehörige als potentielle Abnehmer von Munition und Schalldämpfer eingegangen. Der Verbindungsbeamte in Bern wurde zusätzlich gebeten zu prüfen, ob in dem Zeitraum durch die Firma Schläfli & Zbinden auch Schalldämpfer insbesondere an türkische Staatsangehörige abgegeben wurden.”

Das BKA schrieb in der Anfrage:

„Kann dort überprüft werden, ob Schalldämpfer im fraglichen Zeitraum insbesondere an türkische Staatsangehörige abgegeben wurden?“

Zwar wären im Juni 2004 die Munitionsverkaufsbücher von Schläfli durchforstet worden, aber (angeblich) lediglich nach türkischen Käufern und: “Und über den Verkauf von Schalldämpfern sei nicht Buch geführt worden.” (derbund

Warum wurde 2004 überhaupt nach Schalldämpfer gefragt?

Der Chef der bayerischen “BAO” sagte dem Bundestag, dass “nach der fünften Tat 2004” der Einsatz eines Schalldämpfers nachgewiesen worden wäre. Der fünfte Mord fand am 25.02.2004 statt!

“Zum damaligen Zeitpunkt wurden auch die Ermittlungen zu den Tatwaffen und der Tatmunition intensiviert. Durch einen Munitionswechsel bei der fünften Tat in Rostock konnte der Sachverständige des BKA die Benutzung eines Schalldämpfers nachweisen – erst nach der fünften Tat 2004. Dadurch konnten Einschränkungen bei der infrage kommenden Anzahl von Ceskas gemacht werden.”

Munitionswechsel 2004

Ab Anfang 2004 wechselten die Mörder die Munition, sie verwandten die gebräuchliche, handelsübliche Sellier-&-Bellot-Munition. Wurden die Täter über Ermittlungsergebnisse informiert?Sie hinterließen beim fünften Mordfall, 25.02.2004 in Rostock, eine einzige Hülse am Tatort, die aufrecht am Boden stand.

„Im hinteren rechten Bereich der Küche befand sich eine Kühlzelle, unter deren vordererrechter Tür eine stark deformierte Patronenhülse stand (Spur V.3.6.).”

Munitionskäufer bekannt?

Wer kaufte die Spezialmunition beim schweizer Händler Schläfli? Es kam zu einem vielsagenden Austausch zwischen dem CDU-Bundestagsabgeordneten Binninger und BKA-Ermittler Jung. Es wird klar, dass sowohl Binninger wie Jung über die Identität einer bis heute unbekannte Person informiert sind, die die passende Munition kaufte.

Clemens Binninger (CDU/CSU): Hätten dann bei Ihnen aber, finde ich, zwei – – 2004 diese wahrscheinlich schon heiße Spur – –Man muss noch mal daran erinnern: Der Waffenbesitzer, von dem wir heute wissen, dass er die Tatwaffe gekauft hat, er selber ohne Bezug zur Tat, die aber dann ihren Weg gefunden hat bis nach Thüringen, hat ja nicht nur die Waffe dort gekauft bei Schläfli & Zbinden, sondern auch Munition gekauft, und zwar PMC.
Zeuge Werner Jung: Welcher?
Clemens Binninger (CDU/CSU): Der G.
Zeuge Werner Jung: Nein.
Clemens Binninger (CDU/CSU): Der hat keine Munition gekauft?
Zeuge Werner Jung: Nein.
Clemens Binninger (CDU/CSU): Der andere dann?
Zeuge Werner Jung: Ja.
Clemens Binninger (CDU/CSU): Okay. Macht es ja nicht besser. – Zwei Jahre später – die Spur ist dann hier wohl erledigt – gibt
es wieder einen Hinweis, für mich ein bisschen aus heiterem Himmel, wieder auf die Schweiz, über den Generalimporteur für Ceska-Waffen, die Firma Luxik. Sie haben nie mit dem Zeugen gesprochen, der diesen Hinweis gegeben hat. Ist das richtig?
Zeuge Werner Jung: Das ist richtig.
Clemens Binninger (CDU/CSU): Sie hatten vorhin den Namen gesagt, Lothar M. Sie haben mit dem nie selber gesprochen?
Ich habe auch keine Vernehmung von ihm gefunden.
Zeuge Werner Jung: Also ich nicht, ich nicht.” Protokoll 31, Bundestag.

Hinweis auf Überfall mit Ceska

Der Hinweisgeber aus dem 2006 informierte außerdem, dass der Täterkreis auch einen Raubüberfall verübt hätte, mit einer Ceska! Daraufhin fragte Binninger, ob dies eine “Verschwörungstheorie” sei.

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Stafette zum NSU-Umkreis, der mit Ceska Überfall beging?

Laut der Bundesanwaltschaft wäre die Tatwaffe von Anton Germann gekauft worden, der sie an Hans-Ulrich Müller weitergab. Müller hätte sie Enrico T. gegeben. Im Jahr 1997 wurde Enrico T. eines Raubüberfall verdächtigt! T. verneinte den Verdacht und verwies auf einen Andreas H., der eine Ceska 75 gehabt hätte. Enrico T. war in den 90er Jahren mit Uwe Böhnhardt befreundet.

„1997 solle sich Th. vor Dritten mit dem Überfall auf einen Geldboten bei Rewe in Jena gebrüstet haben und deswegen unter Tatverdacht geraten sein. Bei Th. sei dieselbe Munition gefunden worden wie beim Tatort. Das Verfahren sei aber eingestellt worden.“ (nsu-watch, Aussage KHK Torsten We. vom BKA )

“Entsprechend liest sich die Liste der Delikte, mit denen T. bei der Polizei auffiel: Mord, Raub, Diebstahl, Sachbeschädigungen, usw. 1997 soll er in Leipzig einen Wachmann niedergeschossen und lebensgefährlich verletzt haben. Das sagte jedenfalls eine Zeugin aus, die ihm zudem bescheinigte, dass er „vor nichts zurückschreckt“. (bitterlemmer)

Paradoxerweise hätte laut der Bundesanwaltschaft Enrico T. die Ceska mit Schalldämpfer nicht direkt an Böhnhardt weitergegeben, nein stattdessen ging sie an einen Jürgen Länger, der dies vor Gericht jedoch dementierte, genauso wie T. selber. Länger hätte sie dann für 2000 Euro verkauft. Der Käufer Andreas Schultz verkaufte sie mit 500 Euro Gewinn an Carsten Schultze weiter, der sie an Böhnhardt auslieferte. Das Geld hätte Schultze von Ralf Wohlleben erhalten!?!

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Dient diese (widersinnige) Stafetten-Konstruktion der Vertuschung eines Geheimdienst-Informanten bzw. einer Gewährsperson der Polizei sowie der Auslegung einer Trugspur, weg von der organisierten Kriminalität hin zum NSU? 

Wurde ein Informant geschützt?

Waren Ermittler der Ceska mit Schalldämpfer bereits 2004 auf der Spur? Wurde Schläfli oder Germann schon zur der Zeit befragt? Sagte man wahrheitsgemäß aus, nur den falschen Namen, etwa von einem Informanten? Fiel deswegen in dem Jahr eine möglicherweise geplante “NSU-Selbstenttarnung” ins Wasser?

Offizielle Darstellung geht nicht auf

Laut des BKA-Beamten Hoppe erging die Bitte um Rechtshilfe an die schweizer Behörden “Ende 2007”! Der grüne Bundestagsabgeordnete Wieland drückte über diese Verzögerung seinen Unglauben aus. 

“Ja, dann müssen wir das möglicherweise noch mal klären; denn wenn schon 2006 im Juli ein Hinweis wäre, dann wäre ein Rechthilfeersuchen ein Jahr später an die Schweiz ja nun deutlich verzögert.”

“Im Laufe des Jahres 2008” wäre ihre Anfrage beantwortet worden, der schweizer Bericht stammt von “Ende 2008”.

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Die Aussage von Germann war mehr als unglaubhaft: Er sagte, dass er die Ceskas niemals bekommen hätte. Trotzdem wäre laut des leitenden BAO-Ermittlers Vögeler der “Weg der letzten acht (…) nicht mehr weiterzuverfolgen. So war der Stand Anfang 2008.”

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Es war wieder Wieland, der diese Darstellung massiv anzweifelt.

“Dieser Herr G. wurde zweimal von Schweizer Beamten vernommen, wurde dann auch von Beamten des BKA gemeinsam mit Schweizer Beamten vernommen, beschwerte sich: Was sollen diese vielen Vernehmungen? Ich bin krank. – So viel wird man ja sagen dürfen. – Ich bin wegen meiner Krankheit in finanzieller Not. Lasst mich doch endlich in Ruhe. – Die Story, die er erzählt hat: Ich habe zwei Waffenerwerbskarten, mit denen ich aber keine Pistole Ceska bestellt habe. (…)

Weiter heißt es: Habe nie Waffen bestellt und habe nie Waffen bekommen. – Und dann sagt er noch: Im Übrigen, wenn ich sie bekommen habe, meine Eingangstür ist immer offen – sinngemäß -, dann muss sie da jemand entwendet haben. – Nun mal im Ernst: Eine solche Zeugenaussage, kann die dazu führen, dass Ende der Ermittlungen ist?
(Zwischenruf Clemens Binninger (CDU/CSU): Drei Waffenkarten!)
– Ja, drei Waffenkarten. Wo die sind, weiß er auch nicht mehr, sagt er. Waffenkarten weg. Sagt zunächst: Ich habe nie eine Waffe bekommen. – Dann sagt die Firma: Wir haben sie ihm aber gesendet an seine Wohnanschrift.

Und dann sagt man: So ist es halt. – Findet auch keine bei der Durchsuchung. Er war ja nun mehrfach vorgewarnt, dass da was kommen könnte, und die Durchsuchung kam ja nun wirklich nicht überraschend.

Also, ich wundere mich. Ich wundere mich, man gibt sich so viel Mühe: Man macht international, man grenzt sie ein, man macht Beschießungen und scheidet Waffen aus, und dann ist man kurz vor der Tatwaffe und glaubt diese Story eines Schweizer Rentners.”

Die schweizer Staatsanwaltschaft verhörte Germann insgesamt acht Mal, laut des deutschen Oberstaatsanwalts Weingarten “in den Jahren 2007 bis 2014”.

“Der Zeuge Germann wurde 2014 originär für dieses Verfahren auf entsprechendes Ersuchen des erkennenden Senats von der Staatsanwaltschaft Berner Oberland im Wege der Rechtshilfe zeugenschaftlich vernommen worden; zuvor war er bereits [auf Antrag der] Staatsanwaltschaft Nürnberg am 16.08.2007 am 08.07.2008 sowie 06.11.2009 als Zeuge vernommen worden, (…).”

Wesentliche Ungereimtheiten, bis heute ungeklärt

  • Wie konnte Germann schon am 16.08.2007 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg befragt worden sein, wenn laut des BKA erst “Ende 2007” die schweizer Behörden um Amtshilfe gebeten wurden?
  • Wie konnte seine erste Vernehmung am 16.08.2007 stattfinden, wenn laut Geier die Ermittlungen zur Waffenspur bis zum 22.07.2007 beim tschechischen Waffenhersteller “abgetropft” gewesen wären?
  • Warum erwähnte Wolfgang Geier weder Germanns erste Vernehmung im August 2007 noch den Luxik-Hinweis vom 20.07.2006,  während seiner Aussage im Bundestag im Jahr 2012? 
  • Wie kann es sein, dass laut Hoppe die schweizer Polizei “im Laufe des Jahres 2008” die 27 schweizer Luxik-Ceskas fand und überprüfte, wenn laut Vögeler bereits “Anfang 2008” acht Ceskas als fehlend feststanden?

Germann ändert Aussage, nach “NSU-Selbstenttarnung”

Germann erschien nicht im NSU-Prozess, jedoch der schweizer Staatsanwalt Ry. Laut der schweizer Staatsanwaltschaft hätte Peter Germann bis 2012 seinen Freund Hans Ulrich Müller geschützt. Er hätte kein Wort darüber verloren, dass eine der Ceskas an Müller ging. Clemens Binninger verwunderte das (angebliche) Aussagenverhalten Germanns:

“Was ja nur verwundern muss, ist, dass die Person, die Ihnen dreimal nicht die Wahrheit gesagt hat, dann nach Bekanntwerden der Täter relativ schnell alles eingeräumt hat: dass sie die Waffe eben doch gekauft, aber weitergegeben hat. Weiter will ich das jetzt nicht ausführen. Insofern macht es einen noch mehr ratlos, dass es nicht gelungen ist, bei drei Befragungen vorher da vielleicht auch die Wahrheit herauszubekommen.”

Dabei erwähnt Binninger, dass Germann 2009 sogar von einem “Kollegen des Parlamentarierinnen und Parlamentarier Mittelfranken” befragt wurde! Welcher Politiker war das?

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Trotz dubioser Aussage gab es über Germann keine weiteren Nachforschungen!

“Clemens Binninger (CDU/CSU): Aber, ich meine, Sie wussten jedes Jahr mehr, und 2009 waren Sie sehr sicher, dass es die Waffen sind. Aber Sie waren 2007 schon mal an dieser Person, 2008 noch einmal, 2009 noch einmal. Meine Frage ist jetzt:

Wenn man vor Ort nicht weiterkommt und die Durchsuchung nichts erbringt, haben Sie Kenntnis darüber, was an Überprüfungen dieser Person gemacht wurde hinsichtlich ihrer Kontakte nach Deutschland? Und – da wir ja die Waffenspur auch eng mit der Spur 195 verbinden – gab es umgekehrt Abfragen bei Verfassungsschutzbehörden, auch beim BfV – jetzt hatte man ja eine Region, man hatte einen Ort, wo ein potenziell Verdächtiger wohnt -, ob es irgendwelche Kontakte von deutschen Rechtsextremisten in diese Region mal gegeben hat im Laufe der letzten Jahre?

Zeuge Christian Hoppe: Solche Abfragen sind mir nicht bekannt. (…).”

Hans-Ulrich Müller soll Ceska bekommen haben

Erst nach der “NSU-Selbstenttarnung” hätte Germann den Namen Hans-Ulrich Müller erwähnt. Müller hätte ihm seine Waffenbezugsscheine abgekauft, dann hätte der die Waffen über seine Scheine bestellt und weiterverkauft. Die Pakete des Zwischenhändlers Schäfli gingen jedoch weiter an Germann, die er ungeöffnet an Müller weitergegeben hätte.

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Hans-Ulrich Müller soll Ceska an Informanten verkauft haben

Laut Germann hätte er sich mit Müller über den Verkauf unterhalten. Müller hätte die Vermutung geäußert, die Ceska einem Informanten verkauft zu haben – der deutsche Käufer hätte den Preis nicht drücken wollen. Müller wollte nicht wissen, zu wem sie gegangen wäre, weil das zu gefährlich hätte werden können. Der Hintergrund wäre organisierte Kriminalität gewesen.

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Auch Müller kam nicht als Zeuge zum NSU-Prozess. Er wurde in der Schweiz vernommen. Er sagte, dass er eine Ceska mit Schalldämpfer nach Deutschland verbrachte und, dass er festgenommen worden wäre. 

“Er wurde im Februar 2012 von den Schweizer Behörden festgenommen und ihm wurde der Tatverdacht der Beihilfe zum Mord eröffnet. Daraufhin verwies er darauf, er sei in den 1990ern in Deutschland mit einer Ceska 7.65 mit Schalldämpfer festgenommen worden.” (nsu-nebenklage

Er verneinte gleichzeitig Aussagen von Germann. Der schweizer Staatsanwalt berichtete im NSU-Prozess von seinen wirren Darstellungen. Er wäre von der Polizei verfolgt und festgenommen worden, als er sich mit einer Person treffen wollte.

Aufgrund seiner widersprüchlichen Aussagen ist bis heute nicht klar, ob, wann, welche Waffe Müller an wen in Deutschland verbrachte. Fest steht nur, dass Müller 1997 in Deutschland verhaftet wurde und eine Waffe [eventuell mit Schalldämpfer (?)] in seinem Auto war. Er befand sich mehrere Monate in Haft.

Während des NSU-Prozesses zitierte Richter Götzl aus den gerichtlichen Protokollen aus der Verhandlung gegen Müller. Laut der Gerichtsprotokolle seiner damaligen Verhandlung wäre bei Müller eine “Luger” gefunden worden.

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Laut der Einschätzung des schweizer Staatsanwalts St. hätte sich Müller 2012 wohl geirrt. Es hätte wohl zwei Waffentransporte nach Deutschland gegeben, die Müller verwechselte. 1997 sei in seinem Auto eine Luger gefunden worden.

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Hans-Ulrich Müller lebte, bevor er in die Schweiz zog, in den frühen 90er Jahren in Jena und kannte Böhnhardts Jugendfreund Enrico T.

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Im Jahr 2014 zogen beide Zeugen, Germann und Müller, ihre Aussagen zurück, die sie 2012 den Ermittlern gaben. Sie hätten niemals mit der Ceska mit Schalldämpfer zu tun gehabt.

Hatte Müller Kontakt mit einer Gewährsperson der Polizei?

Müller sagte, dass er die Brüder Ron oder Gil Eh. nur “vom Hörensagen” kennen würde.

“Auf die Frage, ob er Ron oder Gil Eh. kenne, antwortet Müller, vom Hörensagen. Einer sei bei ihm gewesen mit einem Kumpel. Das seien eineinige Zwillinge, zwielichtige Gestalten, im Milieu tätig, wisse er nur vom Hörensagen. Er wisse nicht, aus welchem Ort sie stammten, sie seien in Jena gewesen.” (nsu-watch)

Laut eines Aktenauszugs, veröffentlicht im Blog “nsu-leaks“, hätte es im Jahr 1996/1997 ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Gera gegen T., Müller sowie einem der Brüder Eh. gegeben, wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Erpressung. Folgende Personen wären dort (angeblich) “in Erscheinung” getreten:

“(…) Müller, T. sowie mindestens einer der Brüder Eh. (…). Die Namen T. und Eh. fallen u. a. in Zusammenhang mit Straftaten als Kontaktpersonen des Müller nach Deutschland.”

Laut eines MDR-Berichts belegen Aktenfunde, dass beide Zwillingsbrüder Ron oder Gil Eh.  zeitweise als Spitzel der Polizei geführt wurden, einer wurde sogar 1997 reaktiviert!

Unterweltbosse waren Spitzel der Polizei

Doch die ganze Sache könnte nun brisant werden. Denn die beiden Ex-Unterweltbosse hatten in den 1990-Jahren offenbar ein besonderes Verhältnis zur Polizei. Aus internen Unterlagen, die MDR THÜRINGEN vorliegen, geht hervor, dass sie für das Landeskriminalamt spitzelten. (…) Laut Polizeiunterlagen ging es um Sprengstoff und Drogengeschäfte. (…)

Das Landeskriminalamt schaltete die Brüder Mitte der Neunziger offiziell wieder ab. Aber eben nur offiziell, denn trotz eines behördlichen Verbots aktivierte ein Polizeibeamter einen der beiden 1995 erneut. Lange blieb das verborgen. Aber jetzt tauchen internen Polizei-Dokumente auf, aus denen hervorgeht, dass einer der beiden bis mindestens 1997 als V-Mann aktiv gewesen sein könnte, also zwei Jahre nach der verbotenen Quellen-Reaktivierung. (…)

Nachdem das Trio aufgeflogen war, führte schnell eine Spur in die Schweiz zu Hans Ulrich M.. Er soll mutmaßlich die Waffe besorgt und über Mittelsmänner nach Jena verkauft haben – was er vehement bestreitet. Doch M. hatte bereits in den 1990-Jahren Kontakte nach Thüringen. Er hatte in Apolda eine Firma, wohnte dort zwischen 1991 und 1996.

Immer wieder finden sich in alten Ermittlungsakten Hinweise darauf, dass die beiden Jenaer Unterwelt-Brüder Kontakt zu M. hatten und auch in der Schweiz gewesen sein sollen. In seiner Zeugenvernehmung sagte auch Ex-Banden-Mitglied Thomas M., dass Waffen aus der Schweiz nach Jena gebracht worden seien.” (nsu-leaks)

Hier ist ein mdr-Bericht über den Sachverhalt.

Der Kreis zu Wolfgang Geier würde sich schließen, wenn ein anderer seiner großen Mordfall-Ermittlungen hinzugerechnet würde: Eine DNA-Spur Böhnhardts wurde 2016 an den sterblichen Überresten Peggys festgestellt. Ihre Knochen lagen in der Nähe einer Hütte, die ausgerechnet Enrico T. gehört hätte. Inzwischen steht jedoch fest, dass die DNA-Spur vom Wohnmobil zum Fundort der Überreste verbracht wurde. Wie dies geschehen konnte, ist bis heute ungeklärt. Sollte der Mordfall beim NSU entsorgt werden?

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