Teil 11) War das “Heilbronner Phantom” eine gelegte Trugspur?

Am 25.04.07 überfielen Unbekannte die Polizeistreife Kiesewetter/Arnold und entnahmen verschiedene dienstliche Gegenstände. Die ungenügende Arbeit der Sonderkommission (Soko) Parkplatz legt den Verdacht nahe, dass eine mögliche Beteiligung von Kollegen am Raub vertuscht wurde. Auch die anscheinend unterlassene DNA-Untersuchung des Tatortes und das Auftreten des “Heilbronner Phantoms” würden den Verdacht unterstreichen. Das “Phantom” entpuppte sich 2009 als eine Trugspur. Wattestäbchen, mit denen DNA-Proben am Tatort genommen wurden, wären von einer Mitarbeiterin der Verpackungsfirma (mit ihrer DNA) verunreinigt worden. In den Polizeiakten steht sie als “unbekannte weibliche Person” (uwp).

Angenommen die Soko hätte gewusst, dass Kollegen die dienstlichen Gegenstände entnommen hätten und so ihre DNA am Tatort hinterließen. Was würden Sie tun? Einerseits würde ich das Opferfahrzeug und die Bekleidung der Opfer nicht nach DNA untersuchen lassen. Andererseits würde ich ein DNA-Phantom als Trugspur erfinden, um die Ermittlungen in die falsche Richtung zu lenken. Erstaunlich viel würde für diese These sprechen. 

Kurz nach dem Heilbronner Polizistenüberfall suchte die Spurensicherung nach verdächtiger DNA. So tupfte sie etwa mit Wattestäbchen Gegenstände und das Fahrzeug ab oder klebte Klebefolie an Beweismaterial, zog es wieder ab, um Hautschuppen etc. zu gewinnen. Für die gesammelten Spuren hätten dann eigentlich DNA-Untersuchungsanträge gestellt werden müssen. 

Die DNA-Untersuchungsanträge sind im Ordner 24 gesammelt. Dort finden sich eine Vielzahl von Anträgen aus dem Jahr 2007. Sie betreffen aber keine wichtigen Beweismittel, sondern meistens bloßen Müll, welcher in Tatortnähe gefunden wurde. So gibt es in Ordner 24 keinen Antrag, die Wattestäbchen-Proben des Opferfahrzeugs nach DNA zu untersuchen, oder die Bekleidung der Opfer betreffend; stattdessen sind in Ordner 24 beispielsweise Abfalltüten, Zigarettenkippen, leere Flaschen, Junkie-Spritzen, McDonald-Getränkebecher dargestellt. 

Die Hinweise auf mögliche DNA-Untersuchungsanträge tatrelevanter Objekte sind, dass in der Asservaten- und Spurenliste vom 01.05.2007 elf Wattestäbchen-Proben des Opferfahrzeuges mit einem Kreuz bei “KT-Unt” gekennzeichnet sind (Kriminaltechnische Untersuchung): Kfz. 6 – Kfz.17. Desweiteren wurden mit Wattestäbchen der Gürtel Kiesewetters abgetupft: Asservaten- und Spurenliste vom 29.04.2007, MK.25-32. Auch hier ist ein Kreuz bei “KT-Unt”, genauso wie bei den Gürteln MK.18 und MA.5. Sie wurden zum BKA geschickt, um sie kriminaltechnisch nach Fingerabdrücke zu untersuchen.

Verschiedene Untersuchungsanträge aus dem Jahr 2007 sind in Ordner 25 aufgeführt. Sie betreffen jedoch nicht die DNA-Untersuchung wichtiger Beweismittel. Stattdessen sollte der Schmauch und die Fasern untersucht werden, sowie Hülsen, Geschossteile, Ballistik, z. B.:

“Bezugnehmend auf die Unterredung am 08.05.2007 beim LKA BW werden die beiliegenden Ass.
– SO. 10 (2 Mikrospurenfolien)
– SO. 12.1 (7 Mikrospurenfolien)
– SO 12.2 (5 Mikrospurenfolien)
übersandt. Sie wurden an zwei unterschiedl. örtlichkeiten (siehe beil. Asservatenliste) erhoben, an denen „verdächtige Personen” beobachtet wurden.

Konkreter Untersuchungsauftrag / Fragestellung
(Was genau soll untersucht bzw. ausgewertet werden? Welche Vergleichsuntersuchungen sind erforderlich?)

Mikrofaserspurenuntersuchung in abgesprochener Weise.”

Die Spuren wurden wieder abseits des eigentlichen Tatortes gesichert!

SO. 10, Theresienwiese, nördl. des eigentl. Tatortes,
Anstieg zum Fuß-/ Radweg, Geländer/ Metallzaun

SO.12.1, abgesperrte Treppe vor Bahnunterführung Hafenstraße/Stellwerk

DNA-Untersuchungsergebnisse

Die DNA-Untersuchungsberichte aus dem Jahr 2007 sind im Ordner 26 zusammengefasst. Dort sind die Ergebnisse aufgelistet, betreffend der 2007 beantragten DNA-Untersuchungen, beispielsweise der Abfalltüte. 

Im Ordner 28 ist die Asservaten- und Spurenliste vom 26.05.2009. Dort sind auf einmal eine große Anzahl von 66 Wattestäbchen aufgelistet: Kfz. 5.1 bis Kfz.17.19. Seltsamerweise sind die Stäbchen 17.6 und 17.7 als “nicht vergeben” gekennzeichnet. Desweiteren stehen 54 Wattestäbchen von Kfz.53 bis KFZ.97 in der Liste. 

Einzig  die Stäben KFZ.82 bis Kfz.97 sind als kriminaltechnisch untersucht gekennzeichnet. Ausgerechnet die Stäbchen, an denen die uwp-DNA war, werden als -nicht- untersucht angegeben!

Es könnte sich natürlich um einen Fehler in der Aktenführung handeln, aber in den Akten aus dem Jahr 2007 sind weder DNA-Untersuchunganträge noch -berichte der Wattestäbchen zu finden.

Sehr seltsam mutet auch die Vermehrung der Stäbchen an: In der Spurenliste aus dem Jahr 2007 gehen die Kfz-Wattestäbchen von Kfz. 6 bis Kfz.17, im Jahr 2009 geht die Liste dann bis Kfz.97! Hat die Soko nach Jahren zusätzliche Wattestäbchen gefunden? Die Frage nach der Herkunft ist sehr relevant, weil unter den neu aufgetauchten Stäbchen bei sieben DNA-Verunreinigungen festgestellt wurden. Lediglich ein einziges verunreinigtes Stäbchen befindet sich in der Asservaten- und Spurenliste aus dem Jahr 2007, Kfz.17! Dieses Stäbchen wäre “später dann konkretisiert” worden auf “Kfz. 17.19”. Was bedeutet diese Aussage?

DNA-Untersuchung der Wattestäbchen erst 2009? 

Am 04.06, 15.06 und 29.06.2009 listet das kriminaltechnische Institut des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg verschiedene Nummern von Untersuchungsanträgen auf, zum Großteil stammen sie aus den Jahren 2007 und 2008. Die Anträge selber sind nicht dokumentiert, nur ihre Nummern. So tauchen fast alle relevanten Beweismittel auf: Bekleidung Opfer, Wattestäbchen-Proben von Opferfahrzeug. Dann schreibt das Institut, dass die Asservate ihr  von der Polizeidirektion Heilbronn zur Untersuchung zugesandt wurden. Das würde heißen, dass es zuvor die Gegenstände gar nicht hatte, also nicht untersucht konnte.

“1. Untersuchungsauftrag
Die PD Heilbronn, KI4, übersandte in dem oben genannten Ermittlungsverfahren die in der dortigen Asservatenliste aufgeführten Beweismittel zur molekulargenetischen Untersuchung.

In Absprache mit KOK F., PD Heilbronn, wird zusammenfassend eine Tabelle mit den Untersuchungsergebnissen übermittelt. Wo nötig, kann jederzeit ein ausführlicher Untersuchungsbericht nachgereicht werden.”

Die auf den Anträgen basierende Untersuchungsberichte stammen dementsprechend alle aus dem Jahr 2009! Es werden die verschiedenen Ergebnisse tabellarisch angeführt, darunter finden sich am 15.06.09 erstmals auch DNA-Spuren der “unbekannten weiblichen Person” (uwp), dem “Heilbronner Phantom”: Kfz.13.11, Kfz. 17, Kfz. 17.1, 17.14, 17.16, 17.17, Kfz.66.1:

“DNA-Profil „uwP”. Inzwischen ist belegt, dass es sich um eine Trugspur handelt.”

Das “Heilbronner Phantom” tauchte jedoch aufgrund einer (angeblichen) DNA-Untersuchung bereits 2007 auf! Die Akten machen dagegen den Eindruck, dass die Wattestäbchen überhaupt erst 2009 untersucht wurden.

Welche Erklärung wird in den Ermittlungsakten gegeben?

Warum liegen keine DNA-Untersuchungsberichte aus dem Jahr 2007/2008 vor, die das Vorhandensein des “Heilbronner Phantoms” beweisen?  

Ordner 13: “Zusammenfassender Bericht über die durchgeführten kriminaltechnischen Maßnahmen”: 

“Am 31.05.2007 teilte das LKA BW der SOKO „Parkplatz” telefonisch mit, dass am Dienst-Kfz. eine DNA-Spur, bezeichnet mit „Kfz. 17″, gesichert wurde, deren Profil mit demjenigen unbekannten weiblichen DNA-Profil übereinstimmt, dass seit 1993 u.a. an Tatorten zweier Tötungsdelikten (Idar-Oberstein und Freiburg) und mehrerer Einbruchsdiebstählen, auch in Österreich, festgestellt wurde.”

Nur “telefonisch” mitgeteilt, “keine schriftlichen Untersuchungsergebnisse”?

In Ordner 13 ist der Ermittlungsbericht der Kriminaltechnik Heilbronn dokumentiert, vom 04.12.2008. Darin wird folgendes kursiv vermerkt: 

“Über die DNA-Auswerteergebnisse am Dienst-Kfz. liegen noch keine schriftlichen Untersuchungsergebnisse vor. Die DNA-Treffermitteilungen gingen jeweils telefonisch ein. Hierbei teilte Fr. Dr. S. vom KTI des LKA BW mir mit, dass sich sowohl am Ass. Kfz. 17 (später dann konkretisiert an Kfz. 17.19), nämlich an der Dachkante des Beifahrertürausschnittes, zwischen A- und B-Säule, als auch am Ass. Kfz.66.1, nämlich am Verriegelungsknopf der Beifahrertür, das DNA-Profil einer bislang unbekannten weibl. Person (zwischenzeitlich als „UWP” bezeichnet) befindet. Weitere DNA-Befunde, die auf diese Person hindeuten, liegen im Spurenkomplex „Theresienwiese”nicht vor.”

Der Ermittlungsbericht aus dem Jahr 2012 erklärt, dass die DNA-Treffer “vor dem 04.06.2009” nur “telefonisch” der Soko mitgeteilt worden wären! 

“Mit Untersuchungsbericht vom 04.06.2009 erging das schriftliche DNA-Gutachten zu den erhobenen Spuren am Dienst-Kfz.
Die DNA-Treffermitteilungen vor dem 04.06.2009 gingen jeweils telefonisch ein. Hierbei teilte Fr. Dr. S. vom KTI des LKA BW mit, dass sich sowohl am Ass. Kfz. 17 (später dann konkretisiert an Kfz. 17.19), nämlich an der Dachkante des Beifahrertürausschnittes, zwischen A- und B-Säule, als auch am Ass. Kfz.66.1, nämlich am Verriegelungsknopf der Beifahrertür, das DNA-Profil einer bislang unbekannten weibl. Person (zwischenzeitlich als “UWP” bezeichnet) befindet.
Weitere DNA-Befunde, die auf diese Person hindeuten, liegen im Spurenkomplex „Theresienwiese” nicht vor. Die molekulargenetischen Gutachten sind im Ordner 26 abgelegt.” (Siehe Ermittlungsbericht 2012, im Internet verfügbar: https://fdik.org/nsuleaks/Ordner%201.pdf )

In den Ermittlungsordnern konnte ich keine Dokumentation zum “Heilbronner Phantom” finden, sprich keine ausgefüllten Formulare von DNA-Untersuchungsaufträgen und keine -berichte. 

Irreführende Aktenführung

Der Ermittlungsbericht aus dem Jahr 2012 erweckt den Eindruck, dass die Wattestäbchen-Proben „Kfz 90 bis Kfz 97“ uwp-DNA gehabt hätten. Genau diese Proben werden in einer neuen Seite aufgezählt. Im Gegensatz zu den vorherigen Seiten, ist die gesamte Farbgebung der Seite blass. Deswegen erscheint der Text und die Tabelle nicht schwarz, sondern grau. Dann steht unter der (grauen) Tabelle:

“Bei den grau hinterlegten Eintragungen handelt es sich um die Spuren, die das DNAProfil der so genannten „uwP”-Spur aufwiesen.”

In der (grauen) Tabelle steht jedoch nicht, dass „Kfz 90 bis Kfz 97“ uwp-Spuren waren. Es heißt, z. B.:

“Kfz.90, DNA-Abrieb / Wattestabchen”

Dazu im Vergleich, die wirklichen Treffer, die in den vorherigen Seiten (schwarz) aufgelistet werden, z. B.: 

Kfz.66.1,DNA-Abrieb / Wattestäbchen ,uwP-DNA‘.

Im DNA-Untersuchungsbericht vom 15.06.09 steht, dass die sieben Wattestäbchen „Kfz 90 bis Kfz 97“ “keine bewertbaren Befunde” hatten “- Spur nicht zuordenbar”. Der Eindruck, den der Ermittlungsbericht 2012 macht, ist also irreführend.

Vorwissen über Heilbronner Phantom?

Daher stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage der Leiter der Polizeidirektion Heilbronn Roland Eisele und der Chef der Sonderkommission Parkplatz Frank Huber von einer heißen Spur reden konnten, als sie am 16.06.07 eine Pressekonferenz gaben. Welchen Beweis gibt es, dass zum damaligen Zeitpunkt wirklich eine Trugspur existierte?

Frage: Wir wissen in all diesen Fällen nicht, dass es eine Frau war?

Roland Eisele, Leiter der Polizeidirektion Heilbronn:

“Mit hoher Wahrscheinlichkeit, nicht mit letzter Sicherheit. Auch die Kriminalwissenschaftler, die ja umfangreiche, sehr komplexe Untersuchungen gemacht haben, können uns, und darauf müssen wir uns schon verlassen, können uns das nicht mit absoluter Sicherheit, mit 100 prozentiger Sicherheit sagen.”

 “Wir haben diesen Spurtreffer Anfang des Monats gehabt (…). Deshalb konnten wir nicht vor dem jetzigen Zeitpunkt bzw. was wir vorhatten Anfang letzte Woche an die Öffentlichkeit gehen. Dazu bedurfte es einige Abklärungen (…).”

10 Gedanken zu „Teil 11) War das “Heilbronner Phantom” eine gelegte Trugspur?“

  1. @ Bio

    Ein glattes NEIN.

    Ich habe zwar nur zu wenigen der SoKo Kontakt gehabt, doch die glaubten tatsächlich an diese DNA Spur und betrieben einen ungeheuerlichen Aufwand um das Phantom zu finden. Manche Details sind Haarsträubend. So musste ein 13 Jahre altes Mädchen eine Speichelprobe abgeben, nach einer Schießerei in einer Zigeunersippe. Die Kleine trug bei der “ersten Tat” des Phantoms noch Windeln.

    Allerdings mussten erfahrene Ermittler geahnt haben das die DNA des Phantoms von einer Verunreinigung der Wattestäbchen kam. So viele Straftaten und bei allen nicht ein Schatten vom Phantom und nicht der geringste Hinweis auf die Beteiligung einer Frau oder einer unbekannten Person.

    Ein Fall in Österreich macht dies deutlich. Die Täter waren verurteilt und bestritten nach wie vor die Beteiligung einer Frau an der Tat.

    Daher wäre eine andere Frage zulässig: Haben einige Personen in der PD Heilbronn geahnt das Chargen der Wattestäbchen verunreinigt sind und solche verunreinigte Wattestäbchen gezielt eingesetzt?

    Weit her geholt? Sicher, doch Alexander G. zum Beispiel wurde u.a. von der PD Heilbronn bezahlt bzw. hat für diese gearbeitet.

    Fehler der SoKo war nach meiner Meinung: Alle weiteren relevanten Spuren wurden vernachlässigt und nicht weiter verfolgt. Die SoKo jagte nur noch das Phantom.

    Zeit um Spuren zu verwischen und Irrspuren zu legen, wenn die Täter Kontakte in die PD hatten.

    Wie einfach dies geht beweist ein uns allen bekannter Blog. Der behauptet: Martin Arnold habe dunkle ( schwarze) Haare.

    Nein, hat er nicht (immer).

    1. Erklärst Du Dir die Ungereimtheiten mit Schlamperei?

      Wegen der Haarfarbe Arnolds: Es sind Krankenfotos von ihm in den Akten. Sie zeigen dunkles Haar, eindeutig kein blondes Haar. Auf der anderen Seite fand ich keine Bestätigung in den Akten für die fatalist-Darstellung, der Streifenpartner Kiesewetters hätte blondes Haar gehabt. Ja, es war ein Foto von einem blonden Mann in einer zdf-Doku, aber was Medien schreiben, kann vernachlässigt werden, wegen der vielen Presseenten.

      1. Zur Haarfarbe: Ich habe dunkelbraunes Haar. Zwei Wochen Sonne und Meer und ich habe blondes Haar.
        Ich habe mit Arnold nie gesprochen. Ihn mir nur zeigen lassen und gesehen. Der hatte eindeutig meine Haarfarbe.
        Gleiches bestätigten mir Anwälte im Münchner Verfahren. Ach ja, für einen Türken habe ich auch ohne Sonne und Meer blondes Haar.

        Zur Schlamperei bei der SoKo: Bin gerade dabei einen ehemaligen der Heilbronner Stimme und ehemaligen Redakteur eines GEZ – TV- Senders zu einem gemeinsamen Artikel auf Deinem Blog zu überreden.

        Darin vermutlich mehr.

        Er kennt die Verantwortlichen persönlich, kann sie also einschätzen. Aktenwissen hat oftmals wenig mit der Realität zu tun.

        Dienstag oder Mittwoch kaspern wir es durch. Dauert dann einige Tage, bis die jeweiligen Teile aufeinander abgestimmt sind. Häng Dich an, wenn Du willst.

        Wäre sinnvoll, denn nur Du trägst die Verantwortung für Deinen Blog.

        1. Habe die Krankenhausfotos von Arnold in Augenschein genommen und ziehe mein Beispiel vorläufig zurück.

          Mal sehen, vielleicht ruf ich seinen Anwalt doch noch an um einen dicken Brief für seinen Mandanten anzukündigen. Dieser wird in diesem Brief viele, viele Details über Personen seines damaligen Umfeldes finden. Vielleicht ruft er dann mich an.

          Bin mir noch nicht schlüssig, wie ich vorgehe.

  2. Was über die Jahre hinweg nun sehr oft erklärt wurde ist, daß wenn Ermittler so einen Wattestäbchenabstrich machen, sie angehalten sind, ein zweites Röhrchen aus der gleichen Packung mit der selben Kennzeichnung zu versehen und neben der tatsächlich genommenen Probe einzureichen.
    Daraus resultiert automatisch, daß alles, was an den beiden Stäbchen gleich ist, auf das Ausgangsmaterial zurückzuführen ist. Alles was zusätzlich vorhanden ist, kommt in den Recall.
    Somit ist das Wattestäbchenphantom das gleiche wie das NSU-Phantom.
    Getürkt.

    Und wenn die blonden Haare ein Problem darstellen, dann guck doch einfach nochmal die Funkzellenauswertung von @nachdenkerin.
    Dort findest Du nicht nur heraus, daß sowohl bei Kiesewetter und auch bei Arnold zu den Providerabfragen und den Hardwareauswertungen noch unerklärliche SMS aus luftiger dritter Quelle in die Akten schwuppsten, sondern die beiden sich um die Mittagszeit ca. einen Km voneinander entfernt aufhielten (bzw. deren Handys).
    Die gefälschten Dienstpläne bestätigen in keiner Weise, daß die beiden zusammen auf Streife waren.
    Aber all das kannst Du (Ihr) mit dem Aktenmaterial auch selber rausfinden.

    1. Laut Aktendarstellung wurden erst ab April 2008 “regelmäßig” Leerproben genommen.

      „Aufgrund der Tatsache, dass die Sicherung der „uwP“-Spuren in Heilbronn mit Wattestäbchen der Fa. Greiner vorgenommen worden war, werden beginnend ab April 2008 regelmäßig sog. Leerproben von Greiner-Wattestäbchen beim Kriminaltechnischen Institut des LKA BW untersucht. In der Summe sind dies bis zum 27. März 2009 ca. 300, alle ohne DNA-Befund. Nach Erkenntnissen des LKA BW sind solche systematischen Untersuchungen durch andere Stellen nicht durchgeführt worden.“
      http://friedensblick.de/20706/nsu-enttarnung-stoppte-dna-krimi-gegen-kollegen-von-kiesewetterarnold/

      1. Das suche ich jetzt nicht nochmal raus.
        Es gibt die Bedienungsanleitungen aber international für die Polizeien.
        Ist ja auch logisch. Schlaue Anwälte konnten sofort argumentieren, daß das Stäbchen an anderer Stelle kontaminiert wurde. Deswegen die eingepackte Blindprobe.

  3. @ Bärlaus
    “Die SoKo jagte nur noch das Phantom. ”
    Das war grob unwissenschaftliches Arbeiten. Es ist in der Kriminalistik eine bekannte Grundtatsache, dass eine DNA-Spur (abgenommen in Heilbronn angeblich an einem per se unverdächtigen Ort im oder am Fahrzeug) nur eine lose Beziehung zu möglichen Personen am Tatort herstellt. Noch nicht einmal der Zeitpunkt, an dem die DNA-Spur dorthin gekommen ist, ist ohne weitere Informationen klar.
    Deshalb heißt es u.a. in diesem Standardwerk:
    https://www.amazon.de/DNA-Analyse-Strafverfahren-Rechtliche-biologische-Grundlagen/dp/3406513727
    ausdrücklich auf Seite 121:
    “Wichtig ist auch hier festzuhalten, dass ein DNA-Beweis immer nur ein Indiz ist, wenn auch ein sehr gutes.”
    und auf Seite 123:
    “Wenn zum Beispiel ein Schraubendreher gefunden wird und am Griff dieses Schraubendrehers findet sich genügend biologisches Material, um ein Muster zu erstellen, muss man sich fragen, ob dieses Material von der Person stammt, die mit diesem Werkzeug zum Beispiel eine Tür aufgehebelt hat, oder ob es von einer Person stammt, die das Werkzeug vorher besessen hat, aber eventuell nichts mit dem Einbruchsdelikt zu tun hat. Solche Phänomene, ebenso wie der sogenannte secondary transfer, die Übertragung von biologischem Material durch eine dritte Person, müssen bei der Beurteilung der erhobenen Befunde berücksichtigt werden. Ganz im Gegensatz zu einer großen Blutspur, die sich ohne Mitwissen und Mitarbeit der Person, von der das Blut stammt, kaum an einen Tatort verbringen lässt, müssen heute im Sinne einer Materialkritik die erhobenen Befunde vorsichtig gewürdigt werden.”
    Im Klartext: es war bekannt, dass die DNA-Spur allein nicht beweist, dass die zugehörige Person irgendeinen Beitrag zur Tat geleistet hat. Hätte man die Person gefunden, hätte der Tatbeitrag immer noch unabhängig bewiesen werden müssen. Und so war es ja dann auch: die Person, die man zuletzt gefunden hat (die Packerin), hatte mit der Tat nichts zu tun.
    Deshalb war es objektiver Unsinn, nur das Phantom zu jagen und dabei so zu tun, als müsste es zwingend die Täterin sein. Die Zitate aus einem unter Juristen verbreiteten Buch zeigen, dass das vielen Beteiligten klar gewesen sein muss. Der Verdacht einer bewussten Trugspur ist deshalb gut begründet.

  4. Das die Ermittler an die Phantomspur geglaubt haben, sei ihnen unbenommen.
    Sie bleibt aber unter dem Verdacht, das sie eine Stand by Waffe der Dienste war, die bei Bedarf reingestreut wurde. Zu Recht wurde ja hier schon darauf hingewiesen, das Blindproben das Thema Verunreinigung beherrschen.

    Stand by heißt, der dafür aufgebaute DNA Befund wird bei Bedarf zur Ablenkung „beigesteuert“.
    Nicht am Tatort, sondern in der Auswertung.
    Als echten Fund oder Papiertiger, ist dabei Wurst.
    Das eine ist so einfach wie das andere.
    Erinnert sei an die Putzfrau im LKA Berlin, die gleich mal fünf DNA Proben vom Tisch fegte.
    Die Theorie, bei Not am Mann wird die Stand by Spur beigesteuert, zeigt auch der Fall.
    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordprozess-um-v-mann-im-auto-mit-drei-leichen-das-war-ein-horror-a-589613.html

    Das Arnold keine Vormittagsstreife fuhr, heißt Eulen nach Athen tragen.
    Wenn die Bäckerdamen ihn auch deshalb erkannt haben, weil er schon öfter da war, war er es als Heilbronnerstling garantiert nicht.
    Bei Durchsicht der Einsätze kommen dann auch nur noch zwei andere in Frage.
    Wer, da liegt der ultimative Beweis als kleine Scheibe im Archiv des LKA …

    1. Das mit der Beisteuerung als Papiertiger ist eine plausible Idee. Man braucht dann nur noch Verbindungsleute unter den hohen Ermittlern, die die Ermittlungen danach stur in diese Richtung steuern, gegen alle fälligen Zweifel.
      Das ist das klassische Vorgehen wie im Fall Buback durch den BKA-Vize Böden und den GBA Rebmann, seinen Nachfolger. Dagegen kommen dann auch kritische Ermittler nicht an, und der Rest schaut nicht so genau hin und wundert sich nur ein bisschen.

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