Einspruch gegen die Antwort des BR-Rundfunkrates zur Programmbeschwerde NSU-Komplex

Bayerischer Rundfunk
Geschäftsstelle des Rundfunk- und Verwaltungsrats
Rundfunkplatz 1
80335 München

Einspruch gegen Ihre Antwort vom 22.05.17 auf meine Programmbeschwerde zum „NSU-Komplex“ vom 14.02.2017

Sehr geehrter Herr Rundfunkratsvorsitzender Dr. Wolf, 

vielen Dank für Ihre gestrige Antwort auf meine Programmbeschwerde zum Beitrag „NSU-Komplex“. Hiermit lege ich Beschwerde gegen Ihre Antwort ein.

Sie ignorieren meine detaillierten Punkte, bei denen gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen wurde. Dulden Sie etwa die Verstöße? Es erscheint sogar, dass sie das Vorgehen der Journalisten gutheißen. Sie halten den „NSU-Komplex“ für „ausgewogen“ und sehen keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Objektivität. Wie kommen Sie darauf?

Halten Sie die damaligen Ermittlungsergebnisse, bis Ende 2011 gültig, für falsch, genauso wie die sichergestellen bis heute anonymen DNA- und Fingerabdrücke, die Phantombilder der Zeugen und ihrer Aussagen? Sie schreiben, dass eine Täterschaft von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt „kaum mehr ernsthaft bezweifelt“ werden könnte. Dabei räumen Sie selbst ein, dass offene Fragen existieren. Sie verweisen sogar auf den letzten Ceska-Mordfall in Kassel, bei dem ein Geheimdienstler unter Mordverdacht geriet. Obwohl auch dort keinerlei Hinweise auf eine Tatbeiligung Böhnhardts/Mundlos bestehen, verteidigen Sie die Grundaussage des „NSU-Komplexes“:

„Ein mörderisches Drama mit zehn toten Opfer und zwei toten Tätern.“

Die von Ihnen angeführten Gründe, warum es sich bei Böhnhardt/Mundlos um die Haupttäter handeln muss, sind nicht stichhaltig.

Zum anderen verweisen Sie auf den sogenannten „NSU-Bekennerfilm“, in dem „die beiden“ die Verbrechen „für sich reklamierten“. Diese Behauptung ist falsch, da in dem sogenannten „NSU-Bekennerfilm“ Böhnhardt/Mundlos weder zu sehen noch zu hören sind. Stattdessen reklamiert die Comicfigur „Paulchen Panther“, dass die Verbrechen der NSU sowie Böhnhardt/Mundlos begangen hätten.

Zum anderen führen Sie an, dass Beate Zschäpe die Täterschaft ihrer zwei Freunde „bezeugt“ hätte. Ihre Aussagen entsprechen jedoch nicht der Wahrheit. Zu dieser Einschätzung kamen auch Anwälte der NSU-Nebenklage im NSU-Prozess.

„Über den Sinn oder Unsinn von Fragen an Zschäpe hat jetzt eine Diskussion unter Nebenklagevertretern begonnen. Denn längst nicht alle Anwälte der Hinterbliebenen sehen einen Sinn darin, überhaupt Fragen an Zschäpe zu richten: „Ich schließe faktisch aus, dass die Angeklagte irgendeinen Beitrag zur Aufklärung leistet“, sagt Thomas Bliwier von der Hamburger Kanzlei bdk.

Er und seine Kollegen Doris Dierbach und Alexander Kienzle, die die Familie des NSU-Mordopfers Halit Yozgat aus Kassel vertreten, hätten sich daher bewusst entschlossen, ihr keine Fragen zu stellen. „Ihre Einlassung aus dem Dezember ist längst durch die Beweisaufnahme widerlegt, wir werden Zschäpe nicht aufwerten, indem wir weitere Fragen stellen“, so Bliwier.“ https://www.welt.de/politik/deutschland/article157918087/Die-umstrittene-Fragenflut-an-Beate-Zschaepe.html

Beispielsweise bezeugte Zschäpe, dass sie die sogenannten Bekennerfilme am 04.11.11 in den Postkasten vor ihrer Wohnung schmiss. Der Postkasten wurde jedoch am gleichen Tag abgenommen und negativ durchsucht. Oder sie bezeugte, dass der Heilbronner Polizistenüberfall wegen der Dienstwaffen der Polizisten verübt worden wäre. Dem widerspricht Herr Martinek, der Anwalt des schwerverletzten Polizisten Martin Arnold:

„Das ist für mich in keiner Weise plausibel und damit nicht nachvollziehbar. Die Täter verfügten über ein ganzes Arsenal tauglicher Schusswaffen. Warum sollten sie also das Risiko eines Polizistenmordes eingehen, nur um an zwei weitere Pistolen zu kommen?“ http://www.focus.de/politik/deutschland/nsu-anschlag-von-2007-ueberlebender-polizist-von-heilbronn-keinen-hass-auf-beate-zschaepe_id_7017435.html

Ich bin der nachwievor der Meinung, dass der „NSU-Komplex“ keinen objektiven Überblick über die Hintergründe der Verbrechen bietet, da sich der Film entgegen der Faktenlage auf die Haupttäter Böhnhardt/Mundlos festlegt, sowie auf ein rechtsextremistisches Tatmotiv. Dafür wird gegen die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen, wie in der Programmbeschwerde vom 14.02.17 detailliert dargelegt.

Ich bin übrigens nicht der Meinung, dass die „Täter (…) dunkelhaarige, südländisch wirkende Männer gewesen“ sein mussten. Sie legen mir diese Aussage in den Mund. In manchen Phantombildern der sogenannten „NSU-Verbrechen“ sind auch hellhäutige, blonde Männer vertreten, nur eben niemals „hellhäutige Männer mit fast-Glatzen, wie sie Böhnhardt und Mundlos in den 2000er Jahren hatten, oder bemerkte die abstehenden Ohren Böhnhardts.“

Ich schließe nicht aus, dass hellhäutige, blonde Männer mit neonazistischer Gesinnung an den Taten beteilgt waren, im Gegenteil: Ich halte es für wahrscheinlich. Meine Aussage in der Programmbeschwerde ist gewesen, dass kein einziges Phantombild wirklich zu Böhnhardt/Mundlos passt, da die Bilder entweder dunkelhäutige Männer zeigen oder Männer mit vollen Haupthaar, ohne abstehende Ohren.

Zum Zwecke der Transparenz wird dieser Schriftverkehr auf meiner Internetsseite http://www.friedensblick.de/ veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Lehle

Ein Gedanke zu „Einspruch gegen die Antwort des BR-Rundfunkrates zur Programmbeschwerde NSU-Komplex“

  1. Sie halten es für wahrscheinlich, dass hellhäutige Neonazis die Taten begangen haben. Ich nicht. Wenn es denn so gewesen wäre, meinen Sie nicht, dass man dann zumindest irgendwo ein eingeritztes Hakenkreuz oder ähnliches gefunden hätte ? Aber seis drum, die wirklichen Mörder laufen garantiert noch frei herum.
    Bin mal gespannt, wann Sie eine Antwort auf Ihre Beschwerden bekommen, ob das dieses Jahr noch sein wird ?

    MfG

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