Zeugenmanipulation bei Bombenanschlag in Probsteigasse

In einem Interview mit dem “Spiegel” verteidigte sich Johann Helfer, nicht für den Bombenanschlag in der Probsteigasse verantwortlich gewesen zu sein. Er hätte Ende 2000 keine langen Haare gehabt, deshalb würde das Phantombild nicht zu ihm passen. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen (NRW) schreibt im seinem Abschlussbericht, dass es keine Belege gäbe, dass er der Bombenleger war. Die Internetseite “Volldraht” berichtete jedoch von Zeugenaussagen, die ihn belasten könnten. 

Djavad und Mahshid M. sahen den Bombenleger, als er in ihrem Geschäft die Sprengfalle abgab. Als Mashia M. nach einigen Wochen die “Geschenkdose” mit der darin versteckten Splitterbombe aufmachte, explodierte sie. Die 19jährige Mashia M. wurde schwer verletzt.

Unabhängig von der Schuld Helfers, erscheint es, dass er seitens der Behörden geschützt wird, bis heute. Das wäre nicht verwunderlich – er war ein langjähriger Informant des Geheimdienstes “Verfassungsschutz” in NRW.

Offenbar wurden Zeugen seitens der Polizei manipuliert, dass sie Helfer tunlichst nicht erkennen können. Der geschilderte Vorgang erinnert stark an Befragungsstrategien, dass Tatortzeugen Böhnhardt oder Mundlos positiv identifizieren.

Januar 2012, Hinweis auf Helfer 

Der NSU-Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen stellte den Vorgang wiefolgt im Abschlussbericht dar: Anfang 2012 erkannte eine Geheimdienstbeamtin Ähnlichkeit zwischen einem Phantombild und einem ihr unbekannten Mann aus der rechtsextremen Szene, von dem ihr ein Foto vorlag. Es stellte sich als Johann Helfer heraus, einem Informant des Geheimdienstes.

“Am 18. Januar 2012 übersandte das BKA dem BfV die im Zusammenhang mit dem Anschlag in der Probsteigasse erstellten Phantombilder.(…) Beim BfV erkannte eine Mitarbeiterin eine Ähnlichkeit zwischen dem nach Angaben des Djavad M. gezeichneten Phantombild und einem Mitglied der „Kameradschaft Köln“, respektive „Kameradschaft Walter Spangenberg“. (…)”

Der “Spiegel” stellte in einem Artikel am 26.06.2014 den zeitlichen Bezug falsch dar:

“Der Verfassungsschutz teilte, kurz nachdem das Phantombild erstellt worden war, dem polizeilichen Staatsschutz in Köln mit, das Bild ähnele einem Kölner Neonazi. Eine Staatsschutzbeamtin fertigte darüber einen Vermerk. Nun beantragten die Anwältinnen der Familie M., die ehemalige Präsidentin des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Mathilde Koller, als Zeugin zu laden. Der Spur sei nicht in ausreichender und ordnungsgemäßer Weise nachgegangen worden, sagte Rechtsanwältin Christina Clemm.”

Die damalige Spiegel-Journalistin Gisela Friedrichsen informierte falsch, dass “kurz nachdem das Phantombild erstellt” wurde, der Hinweis auf Helfer gegeben worden wäre. Das stimmt nicht. Die zwei Phantombilder sind im Januar 2000 erstellt worden, der Hinweis auf Helfer kam erst 2012! Der Abschlussbericht betont:

“Zugleich hat er verneint, dass dem Verfassungsschutz NRW vor dem 8. Februar 2012 eine Ähnlichkeit zwischen dem Phantombild und Johann Helfer aufgefallen sei.”

Was dann passierte, kann als Zeugen-Manipulation bezeichnet werden. Der Abschlussbericht beschreibt, wie den zwei Zeugen nicht das Foto vorgelegt wurde, bei welchem die Geheimdienstbeamtin 2012 die Ähnlichkeit mit Helfer feststellte, sondern Fotos schlechter Qualität oder mit einem 3-Tage-Bart:

“Sodann erstellte das BKA Lichtbildvorlagedateien respektive Wahllichtbildvorlagen, die auch Bilder enthielten, auf denen Johann Helfer abgelichtet ist. Hierfür verwendete das BKA ins-gesamt zwei Bilder von Johann Helfer.

Das eine Bild stammt aus einem Passantrag aus dem Jahr 2004 und wurde dem BKA vom Einwohnermeldeamt zugesandt. Auf diesem Passbild hat Johann Helfer braune und relative kurze Haare sowie einen Dreitagebart. Vor dem Hintergrund, dass der Täter längere Haare gehabt hat, wurde auch dieses Bild hinsichtlich der Frisur dem nach Angaben des Djavad M. gezeichneten Phantombild entsprechend angepasst.

Demgegenüber wurde hinsichtlich des Dreitagebarts nicht so verfahren. Obwohl Djavad und Mahshid M. angegeben haben, dass der Täter keinen Bart getragen hat, wurde der Dreitagebart nicht entfernt.”

“Das andere Bild ist eine vom Verfassungsschutz NRW dem GBA übergebene Ganzkörperaufnahme des Johann Helfer. Da es sich dabei allerdings nur um eine aus einem Gruppenfoto entnommene Ausschnittsvergrößerung handelt, ist der damit einhergehende Qualitätsverlust deutlich zu erkennen.”

Die beiden Zeugen erkannten bei den zwei vorgelegten Fotos keine Ähnlichkeit mit dem Bombenleger und dem Phantombild.

2014 taucht besseres Foto im Internet auf

Der parlamentarische Bericht beschreibt, dass ein im Internet aufgetauchtes Foto eine neue Zeugenbefragung bewirkte. 

“Nachdem Ende Juni 2014 im Internet eine Abbildung veröffentlicht wurde, auf der das nach Angaben des Djavad M. gezeichnete Phantombild einem den Ermittlungsbehörden bislang offensichtlich nicht bekannten Bild des Johann Helfer gegenübergestellt und auf die Ähnlichkeit hingewiesen wurde, vernahm das BKA am 24. Juli 2014 Djavad und Mahshid M. erneut. Dabei wurden ihnen jeweils zwei Lichtbilder des Johann Helfer vorgelegt. Zum einen das ihnen bereits durch die vorherigen Vernehmungen bekannte – hinsichtlich der Frisur verfremdete – Passbild sowie zum anderen das nunmehr im Internet veröffentlichte Bild, dessen Aufnahmedatum das BKA nicht feststellen konnte.”

Zeugen könnten Helfer belastet haben

Djavad M.

„Die Haare stimmen zu 100%. Das Gesicht ist auch ungefähr so gewesen. Er hat auch keinen Bart gehabt.
Vom Herzen her würde ich sagen er ist es. Damit meine ich nicht, dass ich möchte, dass er der Täter ist, sondern ich habe intuitiv das Gefühl, er könnte es sein. Ich würde die Wahrscheinlichkeit auf etwa 20-30 % beziffern.“

Mahshid M.

„Ich kenne dieses Bild schon aus der Zeitung. Als ich es zum ersten Mal gesehen habe, dachte ich: „Der ist es!“
Augenbrauen, Nase und Mund passen. Auch die Haare und die Gesichtsform stimmen überein. Der Täter hatte auch helle Augen. Die Zusammensetzung aller Merkmale, vor Allem aber das gesamte Erscheinungsbild entsprechen meinen Erinnerungen an den Täter. Ich habe direkt ein Kribbeln gespürt, als ich das Bild gesehen habe. Er kam mir bekannt vor. Das ist ein Bauchgefühl, welches in mir hochkommt. Ich würde es nicht als Angstgefühl bezeichnen. Ein Schauern überkommt mich aber, so als ob ich diese Person schon einmal gesehen hätte. Das Gesamtbild ist schon sehr ähnlich.“

Oberstaatsanwältin Anette Gregor lehnt weitere Ermittlungen ab

“Ausweislich eines Vermerks des BKA vom 6. August 2014 wurde am 25. Juli 2014 der Inhalt dieser Zeugenvernehmungen dem GBA zur Kenntnisnahme übermittelt. Weiter heißt es in dem Vermerk:

„Am 04.08.2014 teilte Fr. GREGER fernmündlich mit, dass derzeit keine weiteren Maßnahmen in der Spur HELFER zu tätigen sind, insbesondere ist ein Herantreten an Herrn HELFER nicht vorgesehen.“

Zur Begründung dieser Entscheidung hat die Zeugin Anette Greger auf die Aussagegenese verwiesen:

„Ein Zeuge hat zunächst einmal eine Person ausgeschlossen bzw. nicht wiedererkannt, je nachdem, Zeugin M. oder Zeuge M.. Dann werden Bilder in der Presse veröffentlicht. Und die Angaben nach Presseveröffentlichungen sind für uns nicht belastbar.“

Bundesanwalt Herbert Diemer verteidigt Vorgehen

Die “Junge Welt” berichtete am 11.03.17 aus einer Sitzung des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages. Dort verteidigte Bundesanwalt Herbert Diemer die NSU-Ermittlungen damit, dass die zwei Zeugen Johann Helfer nicht wiedererkannt hätten. 

“Auf Nachfrage erklärte Diemer, die Opferangehörigen hätten J.H. nicht als Tatverdächtigen wiedererkannt, als ihnen Lichtbilder von ihm vorgelegt worden seien, die in zeitlicher Nähe zu dem Anschlag aufgenommen worden seien.

Tempel erwiderte etwas lauter, darunter sei ein Ganzkörperbild »von sehr schlechter Qualität« gewesen – und eine Aufnahme aus dem Jahr 2004, die ihn mit einem Doppelkinn zeige, das auf älteren Fotos nicht zu erkennen ist. Die problematische Bildqualität habe auch die Schwester der Verletzten selbst angesprochen.

Auf geeigneteres Fotomaterial hätten Vater und Tochter ganz anders reagiert. Die zur Tatzeit 14jährige Schwester von Mashia M. habe ausgesagt, die Zusammensetzung aller Merkmale entspreche ihrer Erinnerung an den Täter. Sie habe bei diesem Anblick »direkt ein Kribbeln gespürt«, zitierte Tempel aus dem Protokoll.

Diemer wehrte sich zum Schluss nur noch gegen den Vorwurf, er habe »bewusst« nicht ermittelt, weil es sich um einen V-Mann handle.”

Auch hier bestätigte der Abschlussbericht aus NRW diesen unglaublich dreisten Vorgang. Das gute Foto, welches 2012 die Ermittlungen überhaupt in Gang setzte, wurde nicht den Zeugen vorgelegt. Die offene Frage ist, ob dieses Foto identisch ist mit dem, welches 2014 im Internet auftauchte.

Der Ausschuss kritisierte zusammenfassend folgende Punkte:

“Schließlich ist es unerklärlich, warum der Verfassungsschutz NRW das Foto, auf dem eine Sachbearbeiterin des BfV erstmals eine Ähnlichkeit zwischen Johann Helfer und dem Phantombild feststellte, nicht dem GBA übergab.

Zwar ist dem Ausschuss nicht bekannt, aus welchem Jahr dieses Foto stammt, jedoch wäre es aufgrund seiner guten Qualität für eine Wahllichtbildvorlage sehr geeignet gewesen – jedenfalls geeigneter, als die vom Verfassungsschutz NRW dem GBA zur Verfügung gestellte Ganzkörperaufnahme. Durch das Vorenthalten dieses Fotos hat der Verfassungsschutz NRW die Ermittlungen in der Spur „Helfer“ beeinträchtigt.”

“Jedoch wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen der Bart auf dem Porträtbild des Johann Helfer nicht retuschiert – obwohl die beiden Augenzeugen Djavad M. und Mahshid M. ausgesagt hatten, dass der Täter des Anschlags keinen Bart getragen habe.”

“Im Übrigen verwundert, dass es dem Verfassungsschutz NRW nicht möglich war, Foto- und / oder Videomaterial von Johann Helfer aus den Jahren 2000 oder 2001 aufzufinden, obwohl er immerhin in verschiedenen Beobachtungsobjekten des Verfassungsschutzes NRW aktiv war.”

„Die dienstliche Erklärung, welche durch den Verfassungsschutz NRW im Internet erlangte Fotos von Johann Helfer enthielt, wurde, ohne dass ein sachlicher Grund dafür erkennbar ist, seitens des Verfassungsschutzes NRW als Verschlusssache eingestuft.“

Ein Gedanke zu „Zeugenmanipulation bei Bombenanschlag in Probsteigasse“

  1. Das ist noch etwas komplexer.
    Die Sprengfalle war die dritte ihrer Art in Köln. Die zwei davor haben einen vermuteten TNT Zusammenhang mit der Nationalistischen Front. V-Mann J.H. war auch auf die angesetzt. Auffällig, die Aufklärung wurde vom VS bestmöglich sabotiert. Mit Erfolg.
    Schon da V-Mann Schutz?

    Es ist auch nicht so, das J.H. keine Ahnung von Sprengstoff hat. Er hat schon in jungen Jahren geübt. Eine Halle musste daran glauben. Brachte ihm eine Jugendstrafe ein.

    J.H. ist erst raus, wenn er wirklich kurz vor dem Attentat Igel hatte. Ansonsten ist er deutlich belastet. Auch vom Opfer.

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