Ermordung Mundlos/Böhnhardt – was könnte der NSU-Untersuchungsausschuss in Thüringen fragen?

Der Gastautor “Brain freeze”, https://parlograph.wordpress.com/, schrieb:

“Sehr geehrtes Mitglied des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses,

die Verbrechen, die dem NSU zugeschrieben werden, haben die Republik in ihrem Innersten erschüttert und nachhaltig verändert. Die Aufklärung der Taten und ihrer Hintergründe ist eminent wichtig, um verloren gegangenes Vertrauen in staatliche Behörden und demokratische Institutionen wiederherzustellen und den Bestand des rechtsstaatlichen Fundaments unserer Gesellschaft zu sichern.

Der Thüringer Untersuchungsausschuss leistet bei der Aufklärung des NSU-Komplexes einen heraus­ragenden Beitrag. Das starke Interesse an der Arbeit der Ausschüsse ist ungebrochen. Das zeigen viele Presseartikel mit Leserkommentaren, Internetblogs, der Austausch in sozialen Netzwerken, Podiumsdiskussionen, Veranstaltungen und Dis­kus­sions­­foren.

Das hohe Niveau der Rezeption und Diskussion, das sich exemplarisch auf dem Blog Friedensblick.de über einen langen Zeitraum verfolgen lässt, ist Hinweis auf persönliche Betroffenheit und Anteilnahme der Bürger.

Es wird allerdings vielfach auch die Befürchtung ausgesprochen, dass staatliche und parteipolitische Interessen und Rücksichtnahmen eine echte Aufklärung des NSU-Komplexes verhindern könnten. Das wäre umso problematischer, weil schon die Möglichkeiten einer Wahrheitsfindung im juristischen Verfahren nur begrenzt sind.

Ein Versagen der Ausschüsse bei der Aufarbeitung des NSU-Komplexes könnte eine gesellschaftliche Vertrauenskrise in parlamentarische Strukturen verschärfen. Sie tragen damit eine erhebliche Verantwortung für die künftige Akzeptanz unserer Demokratie.

In der Anlage sind einige Fragen nach Schwerpunkten zusammengestellt, die in der PUA-Sitzung am 27. August ergänzend helfen können, einige wesentliche Unklarheiten des Geschehens am 4.11.2011 in Eisenach-Stregda aufzu­klären. Die bisher bekannt gewordene Auswahl der Geladenen gibt Anlass zu hoffen, dass der Thüringer PUA entschlossen ist, die wirklichen Hintergründe der Ereignisse aufzudecken.

Mit freundlichem Gruß

Anlage Fragekomplexe zur Zeugenbefragung im NSU-Untersuchungsausschuss Thüringen am 27. August 2015

1. Komplex Rechtsmedizin

1a Ablauf

  • Prof. Mall und Dr. Heiderstädt sollen bereits in Eisenach gewesen sein, als sie an den Tatort Stregda gerufen wurden. Mit welchem Auftrag und in welchem Zeitraum?
  • Wann und von wem wurden die Rechtsmediziner über den Fund in Stregda informiert?
  • Wer hat die Rechtsmediziner am Tatort über die Situation in Kenntnis gesetzt?
  • Welche Anweisungen gab es zur Tatort- und Spurensituation?
  • Gab es Anweisungen zur Geheimhaltung im Zusammenhang mit der Auffindesituation der Leichen, zu Todesumständen und Protokollierung von Obduktionsergebnissen?
  • Wer hat das Wohnmobil betreten und sich in welcher Weise einen Überblick über den Fundort verschafft in Bezug auf Todesursache und Todesumstände?
  • In welcher Lage und Position wurden die Leichen aufgefunden (räumliche Lage, Körperposition)?
  • Gab es Anweisungen rechtsmedizinische Maßnahmen einzuschränken oder zu unterlassen?
  • Wer stellte den Tod der beiden im Wohnmobil befindlichen männlichen Personen fest, wer unterschrieb den Totenschein?

1b Maßnahmen

  • Welche rechtsmedizinischen Maßnahmen haben sie bereits im Wohnmobil durchgeführt?
  • Wie wurden diese Arbeiten dokumentiert?
  • Wurden von den Rechtsmedizinern Fotoaufnahmen gemacht?
  • Wie wurde der Todeszeitpunkt beider Leichen bestimmt? (Bereits vor Ort oder erst in der Rechtsmedizin, welche zeitlichen Unschärfen ergeben sich?)
  • Welche Schussverletzungen wurden bei der Erstbeschau im Wohnmobil festgestellt? (hier bezugnehmend auf die Aussage des Feuerwehreinsatzleiters Nennstiel, der bei UB keine große Kopfschussverletzung gesehen haben will)

1 c Weiteres

  • Inwieweit wurde die Position der Leichen im Wohnmobil bei der Untersuchung durch die Rechtsmediziner verändert?
  • Gab es weitere Verletzungsbilder, die den Tod hätte herbeiführen können oder auf Verdeckungsstraftaten hindeuten (Schlageinwirkungen, Kopfschuss mit kleinem Kaliber usw.)?
  • Waren die Verletzungen, die im Wohnmobil festgestellt wurden mit dem Befund der Sektion im Institut identisch?
  • Welche Erklärung gibt es für die Schleifspuren auf dem Rücken von Mundlos in Bezug auf den Todeszeitpunkt?
  • Handelte es sich bei der Schulterverletzung Böhnhardt um eine Schusswunde?
  • Sind die Zerstörungen der Schädel jeweils ausschließlich auf die Schussverletzung zurückzuführen?
  • Warum gibt es keine Fotodokumentation einer rechtsseitigen Kopfprofilansicht der Leiche Uwe Mundlos?
  • Bitte um Erläuterung von Gründen, Umfang und Ergebnissen für die zweite Obduktion der Leichen

2. Komplex Feuerwehr

  • Wer rief 110 oder 112 an, was wurde gemeldet und wann genau war das? Liegt ein Notrufprotokoll vor?
  • Welche Meldung wurde von der Einsatzzentrale in Bezug auf Gefährdung von Menschenleben gesteuert?
  • Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die im Wohnmobil vermuteten Personen zu bergen und retten?
  • Welche Absprachen und Abstimmungen zur medizinischen Erstversorgung wurden mit den vor Ort befindlichen medizinischen Einsatzkräften getroffen, die bereits vor der Feuerwehr eingetroffen waren?
  • War ein Rettungsarzt anwesend?
  • Wurde dem anwesenden medizinischen Personal Zugang zu den möglicherweise verletzten Fahrzeuginsassen gewährt?
  • Wie wurde behördenseitig begründet, es habe für die Feuerwehrleute während ihres Einsatzes keine Gefahr durch die bewaffneten Fahrzeuginsassen bestanden?
  • Wie wurde das Einbehalten der Fotodokumente (Speicherchip) durch die Polizeieinsatzleitung gegenüber der Leitungsebene der Feuerwehr begründet?
  • Wie war Bereitschaft und Verfügbarkeit von Einsatzkräften der BW während des Einsatzes von BW und FFW in Bezug auf Verhältnismäßigkeit und Dauer der Brandbekämpfung in Stregda sichergestellt?
  • Welche gesonderten Geheimhaltungsvorgaben für den Einsatz in Stregda gab es durch welche Behörde und welche Bereiche umfassten diese Anweisungen?
  • Wie verhalten sich die Feuerwehreinsatzkräfte zum Vorwurf der unterlassenen versuchten Hilfeleistung in Bezug auf die Fahrzeuginsassen unbekannten Zustandes?

3. Komplex Abschleppfirma Tautz

  • Gab es bereits vor dem 04.11.2011 behördenseitige Kontakte mit der Firma oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder Anmietungen von Räumen/Hallen?
  • Wurden im Vorfeld des 04.11.2011 behördenseitig örtliche und räumliche Gegebenheiten der Firma in Augenschein genommen oder räumliche Kapazitäten erfragt?
  • Wann wurde die Firma Tautz am 04.11.2011 durch wen kontaktiert?
  • Gab es eine vertragliche Regelung über die Anmietung von räumlichen Kapazitäten der Fa. Tautz und wenn ja, für welche Dauer und mit wem?
  • Wurde die Abschleppfirma über die mögliche Risiken im Zusammenhang mit dem Fahrzeugbrand und mangelhafter Nachkontrolle durch die Feuerwehr hingewiesen? Gab es darüber versicherungstechnische Abreden?
  • War der Abschleppfirma bekannt, dass sich im Wohnmobil Leichen und Waffen befanden, die in ihren Firmenräumen umgelagert wurden bzw. wann wurde der Firmeninhaber informiert?
  • Gab es Geheimhaltungsvereinbarungen über Einsatz und Nutzung der Lagerkapazitäten und auf welcher rechtlichen Grundlage?

4. Komplex Fotografin (hier in Abhängigkeit, ob es sich um eine Fotografin der Tatortgruppe des TLKA handelt oder eine Mitarbeiterin einer TV-Anstalt/Zeitung)

  • Wenn es sich um die Fotografin der Tatortgruppe handelt:
  • Wurden vor dem Abtransport des Wohnmobils Fotos im Inneren des Wohnmobils angefertigt?
  • Wo befinden sich diese Bilder momentan?
  • Wie wird Situation im Inneren des Wohnmobils geschildert?
  • Wie weit ging die Fotografin selbst in das Wohnmobil hinein?
  • Lage und äußerlicher Zustand der Leichen?
  • Gab es Anweisungen, bestimmte Dinge nicht zu fotografieren?
  • Sah die Fotografin eine Pistole H&K P2000 im Eingangsbereich der Nasszelle?
  • Warum fehlen Fotos von der H&K P2000?
  • Wurde eine Pistole H&K P2000 vor dem Abtransport fotografisch dokumentiert?
  • Was für Bilder der H&K P2000 wurden durch die TLKA-Fotografin angefertigt?
  • Wenn es sich um eine externe freie/angestellte Fotografin ohne direkten Zutritt zum Tatortbereich:
  • Welche Informationen wurden durch den Polizeisprecher öffentlich gemacht?
  • Welche Informationen über Leichenfunde wurden im Umfeld des Tatortbereiches ausgetauscht?

12 Gedanken zu „Ermordung Mundlos/Böhnhardt – was könnte der NSU-Untersuchungsausschuss in Thüringen fragen?“

  1. Prof. Mall und Dr. Heiderstädt sollen bereits in Eisenach gewesen sein, als sie an den Tatort Stregda gerufen wurden. Mit welchem Auftrag und in welchem Zeitraum?
    Wann und von wem wurden die Rechtsmediziner über den Fund in Stregda informiert?
    Wer hat die Rechtsmediziner am Tatort über die Situation in Kenntnis gesetzt?
    Welche Anweisungen gab es zur Tatort- und Spurensituation?
    Gab es Anweisungen zur Geheimhaltung im Zusammenhang mit der Auffindesituation der Leichen, zu Todesumständen und Protokollierung von Obduktionsergebnissen?
    Wer hat das Wohnmobil betreten und sich in welcher Weise einen Überblick über den Fundort verschafft in Bezug auf Todesursache und Todesumstände?

    Zitat Ende

    Und? Allein mit diesen “Fragen”, könnte sich der UA locker 10 Jahre beschäftigen, ohne zu einem konkreten Ergebnis zu gelangen. Ich spar es mir, die Liste weiter zu kopieren.

    Wo befinden sich diese Bilder momentan?
    Wer rief 110 oder 112 an, was wurde gemeldet und wann genau war das? Liegt ein Notrufprotokoll vor?
    War ein Rettungsarzt anwesend?

    Könnte man in der Tat fragen oder untersuchen! Aber bitte dabei beachten, dass diese Art von möglichen Verfehlungen verjährt ist. Ich halte diese Ansätze für nicht zielführend und um eventuellen Fragen, was ich für zielführend halte, gleich vorzubeugen – zielführende Ansätze haben im Netz eh nichts verloren! Hab ich schon vor einem Jahr im Forum geschrieben! Akten in Papierform zurück in die Mühlen der Justiz kippen – alles andere ist meiner Meinung nach sinnlos.

  2. Zitat: “Akten in Papierform zurück in die Mühlen der Justiz kippen – alles andere ist meiner Meinung nach sinnlos.”

    Ja, die Justiz wird das schon richten. Sie ist ja schliesslich nicht weisungsgebunden. (Ironie)

    Anders als durch Veröffentlichung der vielen offenen und nicht nachvollziehbaren Punkte in diesem Fall wird man dem Schweige- bzw. Verschleierungskartell aus Politik, Geheimdiensten und Justiz nicht beikommen können. Jeder kleine Zweifel säende Wassertropfen wird (hoffentlich) irgendwann das Fass zum Überlaufen bringen.

  3. Der Vorschlag, Güterzüge von Akten an die Justiz zu verklappen, gemeint ist wohl die Staatsanwaltschaft, hat den gleichen Charme wie der Vorschlag, Obama möge der Aufklärung des Abschusses von Flug MH17 durch Herbeiziehung von CIA-Akten dienlich sein.

    Die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden. Wenn die Weisung lautet, sich um die wirklich wichtigen Fälle zu kümmern, dann befördern die den Zug in die Fabrik, die aus den Akten Toilettenpapier herstellt.

    Insofern bedürfen die eines Denkanstoßes seitens ihres Vorgesetzten, des Souveräns, also des Volkes in Form des momentan konstituierten Parlaments.

    Das bedarf der Öffentlichkeit. Georg Lehle als Elemtar des Souveräns hat demzufolge das gute Recht, an diesem Prozeß teilzuhaben. Auch öffentlich. Gemauschelt wurde in den vergangenen vier Jahren viel zu viel, da macht es sich ganz gut, wenn er ein paar Wegmarken absteckt, an denen sich das Volk entlang hangeln kann.

    Akten zurück an die Kungelmafia? Schlechtere Ideen habe ich selten vernommen.

    1. “Akten zurück an die Kungelmafia? Schlechtere Ideen habe ich selten vernommen.”

      Es kommt immer auf die Ausführung einer Idee an.
      Die Administration mit ihrer eigenen Verwaltung schlagen und vor allem damit zu Fehlern zwingen, ist eine Frage der Strategie und nicht der isolierten Einzelkämpfer.
      Insofern ist der Ansatz absolut ok, es gibt nur keine entsprechende Ausführung. Jede DOS-Attacke führt irgendwann zum Erfolg wenn Ziel und Infoflut stimmen.

      Das gilt auch für Verwaltungen. Die sind ab einer bestimmten Masse gar nicht in der Lage abgestimmt, weisungsgebundenen Widerstand zu leisten und vor allem keine Fehler zu machen.
      Nimm die Flüchtlinge, die Antragsflut kippt die Verwaltung. Nicht einmal hier, im eigenen Interesse, reagiert die Verwaltung mit weisungsgebundenen Veränderungen als Überlebensstrategie.
      Sie geht einfach pflichtgemäß unter.

      Daneben klemmt auch die zweite Front, Öffentlichkeitsarbeit zum NSU-Märchen.
      Das gleiche Problem.
      Es werden keine Wege und Allianzen gesucht, die Masse für das NSU-Märchen zu interessieren. Ganz vorne der AK-NSU, der durch die Art des Auftritts seines Frontmannes die wichtigen Infos entwertet und jede Zusammenarbeit mit dem Stalinhammer entsorgt. So bleiben die Akteninfos stigmatisiert in der Ecke, sind nicht zitierfähig und damit als Multiplikator entschärft.
      Würde es das Konstrukt so nicht geben, ein Geheimdienst müsste es genau so entwerfen …

      Das Rumdümpeln hat also durchaus Gründe, die aber nicht in Stein gemeißelt sind …

      1. Wer dümpelt hier rum? Du? Wir publizieren wenigstens laufend und erscheinen im Mainstream-TV. Wenn man selber außer den üblichen anonymen Klugscheißer-Kommentaren nichts liefert, kann man sich solche Einschätzungen ruhig auch mal verkneifen.

        1. “Wenn man selber außer den üblichen anonymen Klugscheißer-Kommentaren nichts liefert, kann man sich solche Einschätzungen ruhig auch mal verkneifen.”

          Ja, wenn.
          Und wenn nicht?
          Dann ist ok was ich geschrieben habe?
          Ansonsten nicht?

          Abgesehen von deiner schlechten Logik, ich liefere mehr.

          Damit meine ich natürlich nicht die Kommentare im Fatalist Blog, die er immer löscht … 😉

        2. Sigi, mit Trollen und Blog-Stalkern befasst man sich grundsätzlich nicht. Das wollen sie, genau das: Aufmerksamkeit. Ich leite die mails mit dem Blödsinn ungelesen an brain freeze weiter, der freut sich darüber. Sagt er.

          1. @nsu-arbeitskreis

            Wurden die Rechtsmediziner gestern im thüringer NSU-Ausschuss vernommen? Trotz der Bedeutung gibt es keinerlei Medien-Berichte oder Tweets…

          2. Da ist also dein Sekretär brain freeze Schuld, wenn du Mängel in deinem Blog nicht korrigierst?
            Ist Beispielsweise Fehler Notärztin Heilbronn bei dir angekommen?

            Damit wir keine Umwege machen, einen deiner neuesten Fehler mal hier aufgezeigt.
            Kann dann jeder verfolgen wann du ihn korrigierst.
            Die Behauptung in deinem Blog, das Polizist Lotz Frau Mall an den Tatort geholt hat ist falsch. Sie hat ausgeführt, das sie in eine Sektion in Eisenach war. Der dortige teilnehmende Beamte hat sie gebeten in Stregta vorbeizuschauen und hat sie auch hin gelotst.
            Nur, zu dem Zeitpunkt wollte man sie vor Ort gar nicht haben.
            Das ist der Punkt!

            Du siehst es gibt Netzwerke die laufen nicht übers Internet und sind schnell im Informationsaustausch.
            Du siehst also auch, der Roger sucht Aufmerksamkeit, ist falsch. Da würde er ja Fatalist heißen. Der Roger arbeitet am Informationsaustausch ganz unbekümmert ohne Bühne.

            Im übrigen, liegt auch der Schwerpunkt der Auswertung im Zusammenhang mit Frau Mall ganz anders. Das Thema heißt Ungereimtheiten beim bestimmen des Todeszeitpunktes, sowie Feststellung des Todes durch einen Arzt.
            Dazu ein Blogbeitrag aus der Sicht der Akten und der Zeugengespräche, so er sachlich und faktenbezogen ist, bringt deutlich mehr Erkenntnis.

          3. @ roger

            Nichts unversucht lassen, nichts unbeachtet …

            So wie ich DEINEN Vorschlag, den Thüringer PUA anzuschreiben, UMGESETZT habe, weil es sonst niemand machen wollte bzw. allen die Sinnlosigkeit klar war, wie es sich ja jetzt eindrucksvoll bestätigt hat,

            … so habe ich mich BEREIT ERKLÄRT, deinen Spam zu lesen, damit deine Mühen nicht völlig unbeachtet im digitalen Orkus verschwinden und mit ihnen das berühmte Korn eines Federviehs mit Sehschwäche. Von Freuen kann also eher keine Rede sein …

            Freuen würde ich mich, wenn du es schaffst, deine zahlreichen Hinweise in strukturierter Form auf einem eigenen Blog zu veröffentlichen und dich auf diese Weise vernetztest zum Nutzen aller.

            Ich hoffe, du hast den Unterschied zwischen den Tätigkeiten eines Sekretärs und eines Resteverwerters verstanden.

    2. Möchte nur an die letzte Strafanzeige von Prof. Wittmann erinnern. Da sind Akten in Papierform zurück in die Mühlen der Justiz gekippt worden.

      Anders geht es aus formalen Gründen auch nicht. Oder soll ein Gremium etwa auf Grundlage des im Browser geöffneten Sicherungsblogs zusammenkommen?

  4. @ brain freeze
    Lieb, das du mich nur als Resterampe eingestuft hast. Methodisch ist das zwar eine Anleihe bei Gabriel, inhaltlich hast du die Keule aber deutlich unter der Schwungkraft gelassen, mit der der Dicke in Heidenau durch die Kritikerreihen sauste.
    Nach dem Lesen meiner Kommentare, erklärst du Fatalist im gegebenen Fall wie und mit welchen Erfolg die Mängel seiner Darstellungen? … geschenkt 😉

    Zum Thema.
    Es ging mir um die Hilfestellung Aktenbezug für die UAM, nicht die Fragen.
    Die Fragen kennen die selber. Die sind im Thema besser aufgestellt, als das von euch immer abwertend dargestellt wird. Das Problem liegt in der Übersicht, kaum zu schaffen.
    Solltest du meiner Intention gefolgt sein und dem UA die Fragen als Schlussfolgerungen aus den Akten, mit Aktenauszug als Anlage, zugesendet haben, war das keinesfalls umsonst. Dazu muss man aber wissen wie der TUA arbeitet.

    Bei Frau Mall ist es konkret so, dass die Legende sagt, sie hatte überhaupt keinen Auftrag vor Ort. Es ist lächerlich einzuwerfen, das der AK das vorher wusste, das wusste nicht mal der UA.
    Thema des UA war aber die Auffindesituation. Die haben Themenschwerpunkte. Deswegen werden Zeugen auch mehrmals vorgeladen.
    Insofern sind die UAM nicht unfähig und doof und könne nicht die richtigen Fragen stellen, die sind zum Tatort bezüglich Gerichtsmedizin am Sitzungstag objektiv nicht möglich gewesen.
    Damit ist aber das Thema Gerichtsmedizin nicht abgehakt.

    Bezüglich Blog.
    Wie lange ist ein Blogger in D auf Sendung, der geleakte Akten veröffentlicht und auf Fehler hinweist? Es ist also keine Frage des Inhaltes und der Bereitschaft, sondern der Möglichkeit.

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