Der thüringer NSU-Ausschuss erhielt erst Ende März 2014 den Obduktionsbericht von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Der Bericht entblößt die Lügen der höchsten Repräsentanten deutscher Ermittlungsbehörden: Jörg Ziercke, Chef Bundeskriminalamt, und Generalbundesanwalt Range. Wer ermittelt gegen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt? Das Schweigen der System-Medien zur Staatskrise ist unüberhörbar.
Im Obduktionsbericht steht, dass weder Böhnhardt noch Mundlos Brandruß in der Lunge hatten.
“(60. Sitzung) Themen u.a. keine Rußpartikel bei Leichenobduktion in den Lungen von Mundlos & Böhnhardt gefunden; (…) Die Vors. Abg. Marx spricht nochmal die erwähnten Rauchspuren bzw. Rußpartikel an, welche in der Lunge des getöteten Uwe Mundlos gefunden worden sein sollen. Im Sektionsbericht, der dem NSU-Untersuchungsausschuss vorliegt steht jedoch, dass das nicht der Fall sei, so die Vorsitzende [“Hinweise auf eine Rufeinatmung… wurden nicht festgestellt”] (haskala)
Dies stützt die Aussage, dass die zwei bereits tot waren, als ihr Wohnmobil zum brennen anfing. Mehr Fakten: “NSU: Böhnhardt, Mundlos wurden erschossen, keine Selbstmorde!”
In der Öffentlichkeit propagierte der Chef des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke das Gegenteil: Laut Obduktion gäbe es in Mundlos Lunge Brandruß. (Friedensblick) Generalbundesanwalt Range hielt nicht nur jahrelang den anderslautenden Obduktionsbericht zurück, Generalbundesanwalt Range deckte Zierckes Lügnerei am 21.11.11 im Innenausschuss des Bundestages. Folgendes Sitzungsprotokoll gibt die unverfrorene Dreistigkeit wieder, wie Abgeordnete des deutschen Bundestages hinter Licht geführt wurden, die Demokratie mit Füßen getreten wurde:
“Jörg Ziercke: (…) Deshalb hatte ich gesagt: In dem einen Fall haben wir bei der Obduktion Ruß in der Lunge gefunden und in dem anderen Fall nicht. Daraus ergibt sich dann im Grunde die Abfolge, wer wen.
(Wolfgang Wieland (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN): Wer hat als Letzter gelebt?)
Jörg Ziercke: “Es war mir klar, dass Sie das so fragen. Ich kann das mit absoluter Sicherheit nicht sagen; denn das sagt auch der Obduktionsbericht in der Form nicht. Es kann letztlich nur eine Rekonstruktion sein.
Vorsitzender Wolfgang Bosbach: Aber einer hat doch Rußpartikel in den Lungen gehabt. (Zuruf: Wer hatte denn Rußpartikel? – Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann muss ich das im Spiegel lesen, Herr Ziercke!)
Jörg Ziercke: Entschuldigen Sie bitte; ich habe doch eben ausführlich dargestellt, wie das Obduktionsergebnis im Kern aussieht. Wenn ich den Namen nicht sage, dann möchte ich hier keinen falschen Eindruck erwecken, als wenn das eine Erkenntnis des Bundeskriminalamtes sei. Ich weiß auch nicht, welche Relevanz das für Sie hat, dass Sie sich jetzt so echauffieren.
(Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann sagen Sie es halt, wenn es keine Relevanz hat!)
– Ich verstehe nicht ganz, was Sie jetzt von mir wollen.
(Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Den Namen, Herr Ziercke!)
– Ich kann Ihnen den im Moment nicht sagen. Das habe ich doch gerade gesagt. Also wo ist da das Problem?
Vorsitzender Wolfgang Bosbach: Bevor wir jetzt herumraten – das dauert zehn Minuten -, Herr Range.
Harald Range, Generalbundesanwalt: Ich denke, das kann man sagen. Nach dem bisherigen Ergebnis der Obduktion ist es so, dass Herr Mundlos Herrn Böhnhardt erschossen hat und dann sich selbst gerichtet hat.
Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes: Nach dem bisherigen Ergebnis.
Harald Range, Generalbundesanwalt: So wie es dargestellt ist. Gut; das kann man ja schlussfolgern. Warum nicht?
Vorsitzender Wolfgang Bosbach: Herr Ziercke, Sie sind dran.
Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes: Ich weiß nicht, was das jetzt für eine Erkenntnis bringt. Aber das mag ja dahingestellt sein. Es ist okay.” (zum Sitzungsprotokoll im pdf-Format)
Die Leitmedien berichten über den Fall bisher nicht. Lediglich die Frankfurter Allgemeine Zeitung veröffentlichte einen Artikel (faz).
Der fehlende Medienaufschrei steht im krassen Kontrast zu dem Verdacht, der jetzt auf den höchsten Vertretern deutscher Ermittlungsbehörden lastet: § 153 StGB, uneidliche Falschaussage. Dafür stünde eine Haftstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. (wiki) Ein Kommentar von “Siggi”:
“Das hier ist ein besonders schwerer Fall, Ziercke hat seine Lügen über 2 Jahre aufrecht erhalten, und es ist ein Mordermittlungsverfahren behindert worden. Daher auch: § 258a, Strafvereitelung im Amt, zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Eine Bewährung ist kaum vorstellbar, oder doch, ich vergaß, dass die Herren Bundesanwälte selber mit drinstecken.
Jeder, der hier kommentiert, sollte die relevanten Artikel aus dem Netz ausdrucken und bei der nächsten Polizeidienststelle Strafanzeige stellen. Ich werde das heute tun.” (friedensblick)
Habe heute (07.04.2014), ohne die Aufforderung zu kennen, gwnau das getan: Strafanzeige gegen Zierke wg. uneidlcher Falschaussage und gegen Unbekannt, wg. Mordes an Mundlos, evtl auch an Bönhard.
Prof. Dr. Andreas Wittmann
Sender “Gleiwitz” lässt grüßen. Diese Inszenierung war von Anfang an stümperhaft und für jeden selbstdenken Menschen von der ersten Minute , ich sage es mal PC “ergebnisoffen”.
Eine Verleumdungsklage wäre doch jetzt Ehrensache für unsere BRD-Ehrenmänner. Wenn sie es nicht schaffen, die NSA anzuklagen, dann werden sie es doch schaffen, uns kleine Lichter fertig zu machen.
Oder haben sie etwa Schiss vor dem Wahrheitsbeweis?
Das kann doch nicht sein!