Der Münchner Journalist Ulrich Chaussy untersucht seit Jahrzehnten das Oktoberfest-Attentat und veröffentlichte seine neuesten Erkenntnisse 2014 in Buchform: “Oktoberfest, das Attentat”. Darin zitiert Ulrich Chaussy aus Ermittlungsakten, die ihm zugespielt wurden, und aus Gesprächen mit Zeugen und Ermittlern. Dieser Artikel fasst die Inhalte zusammen, alle Angaben von Seitenzahlen beziehen sich auf das Buch.
Die Bombenexplosion am Haupteingang des Festes fand am 26. September 1980 statt und forderte 13 Tode und mehr als 200 Verletzte. Es war der blutigste Terroranschlag in der Geschichte der Bundesrepublik. Angesichts dessen wäre anzunehmen, dass die Bundesanwaltschaft als federführende Ermittlungsbehörde an Aufklärung interessiert gewesen wäre. Das im Buch aufgezeigte Versagen beweist das Gegenteil, die Hintergründe wurden und werden weiter vertuscht. Die Frage drängt, wer der Bundesanwaltschaft diese Weisungen gab und weiterhin gibt.
Die Bundesanwaltschaft – eine weisungsgebundene Behörde
Die politisch gewünschte Darstellung ist: Gundolf Köhler ist ein von seinem Leben verbitterter Mensch, der sich an der Gesellschaft rächten möchte. Er wäre ein Einzeltäter, der mit selbstmörderische Absicht die Bombe zündete, ohne politischen Hintergrund.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft ordnete sich diesem vorgefassten Ergebnis unter. Ulrich Chaussy schreibt:
“Beim Umgang mit Beweisstücken findet sich bei den Oktoberfest-Ermittlern häufig dieses Muster: Stießen sie auf Asservate, (…) die aber tendenziell auf eine Gruppentat hinwiesen, wurden diese entweder nach geraumer Zeit vernichtet oder gar nicht erst im Original sichergestellt.
Wie auf Schienen bewegen sich die Ermittler entlang der Einzeltäter-These und erlaubten sich selbst keinen anderen Gedanken.” (S. 238)
Um das Ergebnis zu erzielen, bewertete die Behörde je nach Geschmack Zeugenaussagen als glaubwürdig oder nicht und widersprach sich zur Not einfach selbst. Eine Reihe von Beispielen untermauern diese Schlussfolgerung.
Frank Lauterjung
Lauterjung fiel Köhler kurz vor der Bombenexplosion auf, da er sich am Hauptausgang in der Nähe öffentlicher Toiletten aufhielt. Der Hintergrund war seine sexuelle Vorliebe und Suche nach jungen Männern. Lauterjung sah, dass Köhler in seiner linken Hand eine “zum Zerreißen beladene weiße Plastiktüte” hatte, unter seiner rechten Hand war am Boden ein “kleiner, bräunlicher Koffer abgestellt” (S. 58) gewesen, “ledernen Kinder- oder Landarztkoffer” (S. 59). Dann ging Köhler mit der Plastiktüte zum späteren Explosionsort zu (S. 117). Lauterjung konnte jedoch den Moment der Zündung nicht beobachten, weil ihm die Sicht durch Menschenmassen versperrt war (S. 21).
Der Koffer wäre gefunden worden, aber dann spurlos verschwunden – das bestätigte die Bundesanwaltschaft in ihrem Abschlussbericht:
“Tatsächlich ist an der Sprengstelle auch ein kleinerer Koffer zurückgeblieben; das Behältnis war jedoch aus unbekannter Ursache bei Eintreffen des Spurensicherungsdienstes nicht mehr vorhanden.” (S. 164)
Nachdem die Ermittlungen eingestellt wurden, befragte Chaussy im Jahr 1984 den damaligen Generalbundesanwalt Kurt Rebmann. Auf einmal handelte es sich um Köhlers Werkzeugkoffer, den man in seinem Auto fand.
“Welche Erklärung Rebmann für das merkwürdige Verschwinden des Handkoffers von Gundolf Köhler habe, fragte ich.
Den habe er entweder von der Bombenexplosion wieder ins Auto gebracht, denn im Kofferraum von Köhlers Fahrzeug sei ein Werkzeugkoffer gefunden worden, den der Zeuge, der Köhler mit dem Koffer gesehen hatte, mit einiger Wahrscheinlichkeit wiedererkannte. Oder, meinte Rebmann, der Koffer hätte doch ganz nah am Tatort gestanden und sei bei der Detonation in Stücke gerissen worden.” (S. 183)
Der Zeuge Frank Lauterjung sah nicht nur den Koffer sondern auch zwei Männer, die mit Köhler kurz vor der Explosion heftig diskutierten. Die Drei standen “eng beieinander.” Die Begleiter Köhlers trugen “Parka mit olivgrüner Farbe” und hatten “kurz geschnittene Haare”. (S. 57)
Wie reagierten die Ermittler?
“Sie demontieren die Aussagen des Zeugen Frank Lauterjung. So wie ihm in seinem letzten Verhör mit suggestiven Fragen abgepresst wird, die beiden von ihm beobachteten Begleiter könnten, anders als er es beobachtete und empfand, vielleicht doch gar nicht mit Gundolf Köhler bekannt gewesen sein, wird auch Lauterjungs störende Aussage über Köhlers Koffer für die Alleintäterthese kompatibel gemacht. Lauterjung wird dazu gebracht, den nach dem Anschlag im Kofferraum von Köhlers Auto aufgefundenen Werkzeugkoffer als das Gepäckstück zu identifizieren (…). (S. 185)
Frank Lauterjung erkrankte nach dem Anschlag am Herzen und verstarb im Sommer 1982 mit 38 Jahren. Er wurde in seiner neuen Wohnung gefunden, um ihn herum lagen verschiedene Arzneimittel. Der Amtsarzt vermutete einen Selbstmord, eine hinzugekommene Ärztin bescheinigte jedoch einen natürlichen Tod durch Herzversagen. “Die bei allein in der Wohnung aufgefundenen Toten übliche Obduktion unterblieb.” (S. 96)
“Lauterjungs Angst und sein verändertes Verhalten haben der Stiefvater und eine Bekannte von Lauterjung mit der Angst vor einem erneuten Infarkt erklärt.” (S. 188)
Zeugen-Manipulation und Vertuschung
Birgit Wenzel (Name geändert)
Sie erlebte unmittelbar die Explosion mit und bestätigte teilweise Lauterjungs Beobachtung. Sie sah “etwas Weißes, etwa 50 Zentimeter breit und ca. 35 Zentimeter hoch. (…) Die beiden beobachteten Personen hatten ihre Hände dran.”
Sie wunderte sich noch, “Was reißen, was zerren die denn da?”, …
“… dann flog der weiße Gegenstand nach oben, es kam zu einem Lichtschein. “Während dieser großen Helligkeit sah ich aus dem beobachteten Bereich zwei Beine weglaufen (…). Die beiden Beine liefen aus dem hellen Lichtschein heraus. (…) Unmittelbar nach dem Licht nahm ich einen wahnsinnigen, dumpfen, lähmenden Knall war.” (S. 21)
Nana Holzapfel (Name geändert)
Tage vor dem Anschlag sah sie Köhler mit vier weiteren Männern in seinem Auto. Sie wurde darauf aufmerksam wegen des Kennzeichens aus ihrer Region und weil Leute aus ihrer Nachbarschaft manchmal in München zu Besuch waren. Sie sah fünf Personen im Auto. Daher dachte sie, es handelte sich um die ihr bekannte Familie. Daher blickte sie genau ins Auto und sah “wie mich da fünf Personen unwahrscheinlich entsetzt anstarren.”
“Ich habe nur gemerkt: Ich habe mich geirrt, das sind nicht meine Bekannten, habe weiter ins Auto reingelacht (…).”
Und dann kam auf einmal noch diese schwere japanische Maschine. Da ich für Motorräder schwärme, habe ich mir diesen Burschen auch angeguckt (…). Der fuhr an dem Wagen vorbei, gab denen ein Zeichen mit der Hand, so viel wie: Kommt!” (S. 115)
Sie erstellte sogar Zeichnungen von vier der fünf Wageninsassen. “Eine der gezeichneten Personen habe Gundolf Köhler sehr ähnlich gesehen.” (S. 116)
Aber auch sie wurde als unglaubwürdig angegriffen.
“Da sagen sie, die kann den Köhler in seinem Auto mit vier weiteren Personen und einem Motorradfahrer (…) deshalb nicht gesehen haben, weil drei Zeugen, außer Köhler Mutter, behaupten, dass er an diesem Tag in Donaueschingen war. Wer sind diese Zeugen? Peter Wiegand, Peter Wiegands Mutter und ein Nachbar der Familie Köhler.”
Köhlers Eltern trafen jedoch an dem Tag nicht persönlich ihrem Sohn, weil sie verreist waren. Die Mutter rief ihren Sohn lediglich an und “zwar am Sonntagabend.” (S. 116) Da Frau Holzapfel Köhler gegen Mittag sah, hätte es für Gundolf Köhler genug Zeit gegeben, wieder nach Hause zu fahren.
“(…) aus der Aktenlage geht hervor, dass der Beamte Frau Holzapfel einfach nach dem Namen der Bekannten gefragt hat, mit deren Auto sie das Fahrzeug von Gundolf Köhler in München verwechselt haben will. Dann hat er bei diesen Leuten herausgefunden, dass sie nie einen Ford Consul wie Köhler gefahren haben. Daraus schließt der Beamte: Frau Holzapfel ist unglaubwürdig. Dass sie die Verwandten ihrer Nachbarn nur flüchtig kennt und nicht genau weiß, was für ein Auto die Leute fahren, übersieht er dabei.”
Gisela Lehmann (Name geändert)
Nach der Explosion beobachtete sie zwei Männer, die um eine entstellte Leiche ohne Arme standen. Einer war schwer schockiert und sagte: “Ich wollts nicht! Ich kann nichts dafür! Bringts mich um!” Bei dem Toten handelte es sich um Köhler, da kein anderes Opfer diese Verletzungen erlitt.
Lehmann wurde zweimal verhört, ihr wurden zehn Lichtbilder von Männern vorgelegt, ohne dass sie die Verdächtigen wiedererkennen konnte.
“Die Polizei hat nicht versucht, mithilfe der Bevölkerung den Mann zu finden, dessen so schwer erklärliches Verhalten die Zeugin geschildert hatte. Kein Aufruf in der Presse, dieser Mann möge sich selbst melden; keine Veröffentlichung der detaillierten Beschreibungen, die die Zeugin gegeben hatte. Seit ihrer zweiten Vernehmung im Oktober 1980 hat die Zeugin (…) bis zur Einstellung der Ermittlungen nie wieder etwas von der Polizei gehört.” (S. 26)
Peter Wiegand, Max Gärtner
Ein anderes Beispiel ist der Umgang mit Köhlers Vertrauten Peter Wiegand und Max Gärtner. Im Sommer 1980 war die kommende Bundestagswahl Thema bei ihren Treffen. Gärtner sagte aus, dass Köhler mit ihm und Wiegand eine mögliche Beeinflussung der Wahl diskutierte, im Gespräch waren mögliche “spektakuläre Geschehnisse”. Dazu gehörten Mordanschläge auf Politiker, auch das Oktoberfest wurde als Anschlagsziel diskutiert. Es würde “zur Not” auch ein “blinder Bombenalarm” ausreichen, um die Menschen zu manipulieren.
“Gundolf sagte, dass es leicht möglich sein, dass irgendwo eventuell eine Bombe losgehen könnte, wenn die Wirtschaft kaputt sei und das Volk nach einem Führer schreie.” (S. 141)
“In den drei Diskussionen gab Gundolf an, wenn zum Beispiel einmal was losginge, dann könne man es den Linken in die Schuhe schieben.” (S. 139)
Laut Auffassung der Bundesanwaltschaft wäre jedoch das Gespräch so nicht verlaufen. Oberstaatsanwalt Holland von der Bundesanwaltschaft schrieb im Schlussbericht, Gärtners Aussage sei mit Vorsicht zu genießen. Grundlage waren Verdächtigungen über Gärtners geistige Gesundheit. Er hätte “Störungen der Realitätsprüfung” etc. (S. 142).
Dagegen stützte sich die Behörde auf Aussagen von Peter Wiegand. Seine Schilderungen übernahm sie seitenweise in den Abschlussbericht. Er sagte aus, dass Köhler in einer “persönlichen Katastrophe” gesteckt wäre. “Enttäuschung” hätte sich an “Enttäuschung” geknüpft, die alle strikt persönlicher Natur waren, so dass eine “politisch motivierte Tat undenkbar” ist. (S. 142)
“Die Aussagen Wiegands, über elf Seiten hinweg von der Bundesanwaltschaft zitiert, war, nicht nur an dieser einzigartigen Länge bemessen, zum Credo der Ermittler über das Attentat und den mutmaßlichen Attentäter geworden:”
Wiegands Aussageverhalten macht jedoch misstrauisch.
Laut Max Gärtner hätten sie sich nach dem Anschlag abgesprochen, “nichts über ihre gemeinsamen Gespräche mit Gundolf zu erzählen.” (S. 156) Wie reagierte die Ermittler?
“Am Tag darauf wurde Peter Wiegand erneut verhört. Nach acht Stunden nichtprotokolliertem Vorgespräch begann die von 18 Uhr bis 0.30 Uhr dauernde eigentliche Vernehmung. (…) Wiegands schon in früheren Vernehmungen bemerktes beharrliches Schweigen war nach Gärtners Bekundungen (…) erst recht verdächtig geworden.
Peter Wiegand packte nun ebenfalls aus – auf seine Weise: Gärtners Angaben bestritt er. Der habe sich seine Erzählungen über die politische Motivation (…) nachträglich aus den Zeitungsberichten zusammengeklaubt (…). So wie ich es sehe, ist das Geschehen (…) das Fazit einer persönlichen Katastrophe.”157
Chaussy kommentiert:
“Wiegands Theorie ist von den Ermittlern zur offiziell anerkannten Version des Tatgeschehens erhoben worden. (…) Die Ermittler kaufen ihrem vorher hartnäckig verschlossenen Zeugen ab, dass er von Köhler bis zum Frühjar 1980 alles erfahren habe, auch dessen Sympathie für Sprengstoff, dann aber nichts mehr gehört habe. Sie glauben das einem Mann, der einräumt, mit Köhler auf einer Fahrt nach Zürich zwei Waffengeschäfte aufgesucht zu haben – im August 1980, nur einige Wochen vor dem Münchner Attentat. Wiegand war nicht nur, wie schließlich zugegeben, Köhlers engster Freund, er war nach den Bekundungen anderer Zeugen politisch rechts eingestellt und somit für seinen Freund Gundolf Köhler auch ein bevorzugter Adressat für politische Äußerungen. (…)
Die Ermittler vertrauten (…), obwohl Polizeibeamte am Tag der Vernehmung bei einer Hausdurchsuchung in Wiegands Wohnung einen Gesetzestext fanden, in dem der § 138 Strafgesetz deutlich unterstrichen war. In dem Paragrafen geht es um die “Nichtanzeige geplanter Straftaten.” (S. 157)
Werner Reisch (Name geändert)
Werner Reisch sah Köhler am Tattag in seinem Wagen, zusammen mit zwei weiteren Leuten, “einer vorne, einer hinten.” (S. 199) Der Zeuge meldete sich zwar bei der Sonderkommission, doch “hörte nichts mehr von den Ermittlern.”(S. 199)
Die verschwundene Hand
Keiner der Opfer verlor durch die Explosion seine Hände. Nur Köhler wurden seine Arme abgerissen. Tatsächlich wurde eine abgetrennte Hand 25 Meter vom Explosionsort entfernt gefunden und Fingerabdrücke ihr abgenommen. Jedoch konnte lediglich an einem einzigen Objekt Köhlers ein identischer Abdruck nachgewiesen werden. Es war ein DIN-A4-Blatt.
“Eine Fingerspur, gesichert von einem DIN-A4-Blatt aus dem Ordner “Wintersemester” ist mit dem Abdruck des Leichenfingers identisch, der den Opfern des Anschlags nicht zugeordnet werden konnte.” (S. 204)
Die Hand wurde serologisch untersucht im Gerichtsmedizinischen Institut der Universität München in der Nußbaumstrasse (S. 204). Der führende Ermittler, Kriminalhauptkommissar Peter Kitschler, bat eine “Zuordnung der abgetrennten Leiche mit der Bergungsnummer 641 (d.i. Gundolf Köhler, U. C.) zu versuchen, sowie andere Möglichkeiten der Zuordnung zu prüfen.” Im Schlussvermerk der Soko Theresienwiese steht:
“Eine serologische Zuordnung zur Leiche des Gundolf Köhler war nicht möglich.”
Ab diesem Moment verliert sich die Spur der Hand in den Ermittlungsakten, die Chaussy besitzt. Das Gutachten fehlt (S. 204). Er schließt:
Wenn die Hand keinem bekannten Opfer gehört, auch nicht Köhler, dann …
“… gehört es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Person, die aktiv in das Anschlagsgeschehen verwickelt war.”(S. 209)
Im Jahr 2008 fragt er deshalb das LKA nach einer genetischen Untersuchung der Hand, die Herkunft der Hand könnte mit modernen Verfahren leicht bestimmt werden.
Das LKA antwortete, dass “alle Asservate (…) an die GBA übersandt” wurden (S. 205). Im Mai 1981 lieferte das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) der Bundesanwaltschaft “501 Asservate”. Daher forderte Chaussy dort eine Untersuchung der Hand. Er erhielt als Antwort, dass die Asservate bereits im Dezember 1997 vernichtet wurden (S. 236). Bundesanwalt Hemberger schränkte jedoch ein:
“Unter den vernichteten Asservaten befand sich jedoch nicht das von Ihnen angesprochene Handfragment.” (S. 236)
Chaussy forderte weitere Erklärungen, erhielt aber erst im Jahr 2009 von Bundesanwalt Bernd Steudl Post. Auf einmal gehörte die Hand Köhler und die Hand hat die Bundesanwaltschaft gar nicht!
“Dieses Handfragment ist nach Aktenlage dem Beschuldigten Köhler zuzuordnen. (…) bei der Bundesanwaltschaft und beim Bayerischen Landeskriminalamt in München sind keinerlei Asservate mehr vorhanden.” (212)
Nachdem Chaussy weiterbohrte, wurde er im Jahr 2010 eingeladen. Dort erklärte ihm Steudls Mitarbeiterin Staatsanwältin Fuhrmann, dass die Asservate 1997 “wegen Platzmangel in der Asservatenkammer” vernichtet wurden (S. 225). Steudl verteidigte die Beweis-Vernichtung außerdem, dass das Verfahren gegen Unbekannt eingestellt sei, “mangels Täterermittlung.” (S. 226)
“Das Verfahren sei eingestellt, weil der ermittelte Täter Gundolf Köhler tot sei, (…) und gegen unbekannt mangels Täterermittlung.” (ebd)
Die Einstellung bedeutet, dass es “nie einen oder mehrere unbekannte Täter” gab, Gundolf Köhler ist Alleintäter.
Die Akten-Lüge des bayerischen Landeskriminalamtes (LKA)
Im Zuge der Hand-Recherchen erhielt Chaussy vom LKA die Auskunft, dass “in München keinerlei Akten” (S. 235) mehr seien. Diese Aussage stellte sich 2010 als falsch heraus, als Chaussy Akteneinsicht bei der Bundesanwaltschaft erhielt. Die Akten waren dort “nur auszugsweise vorhanden”. Als Opfer-Anwalt Werner Dietrich daraufhin Akteneinsicht beim LKA forderte, wurden dort auf einmal “datenschutzrechtliche Vorschriften des Freistaates Bayern” vorgebracht (S. 236). Chaussy kommentiert:
“Immerhin war damit, wenn auch zunächst unerreichbar, ein riesiges verschwunden oder vernichtet geglaubtes Konvolut an Akten wieder aufgetaucht.” (S. 236)
Zigarettenkippen
In Köhlers Auto wurden Zigarettenkippen gefunden, die ihm nicht zuordbar waren. Trotz der Zeugenaussagen über Köhlers Begleiter wurden die Kippen vom LKA vernichtet.
“Auf einem Vermerk vom 2. Februar 1981 verzeichnete Kriminaloberkommissar Emmerich, dass er nach Rücksprache mit Hauptkommissar Kitschler die Saug- und Faserproben – und sämtliche Zigarettenkippen mit Speichelanhaftungen aus den Aschenbechern in Gundolf Köhlers Auto – zerstört habe; schon ein Vierteljahr vor der Abgabe der Akten und Asservate an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.” (S. 237)
Fingerabdrücke
In Köhlers Auto wurden Fingerabdrücke festgestellt. Das Bundeskriminalamt (BKA) verglich sie mit den Fingerabdrücken der gefundenen, abgetrennten Hand. Im Untersuchungsbericht des BKA steht, dass keine Übereinstimmung vorliegt:
“Die in und am Fahrzeug gesicherten daktyloskopischen Spuren werden auf Spurenkarten aufgebracht und dem Erkennungsdienst des BLKA zum Sofortvergleich mit einer vom mutmaßlichen Tatverdächtigen, Gundolf Köhler, stammenden Fingerspur übergeben. Der Vergleich verlief negativ.” (S. 203)
Chaussy weist ausdrücklich darauf hin, dass auch die Fingerabdrücke vom Werkzeugkoffer oder Kofferraumdeckel nicht übereinstimmen. Dabei hätte Köhler laut Bundesanwaltschaft möglicherweise den Koffer kurz vor dem Anschlag in der Hand gehabt, ihn zum Auto zurückgetragen und dort deponiert. (S. 203)
Teil 2 folgt
Wem fehlt [gelöscht, bitte keine voreiligen Schlüsse] Hand?
http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Peter_Naumann.jpg
Wer will denn bestreiten das P. N. die Hand fehle?
Die Formulierung war juristisch einwandfrei, denn auch kein Anwalt Naumanns kann und wird die Tatsache bestreiten wollen, dass Peter Naumann Handfragmente fehlen. Dass sich DIE (Hand – bestimmter Artikel) auf das Oktoberfestattentat beziehe, ist eine Unterstellung, nicht weniger und nicht mehr, die der Leser im Kopf vollziehen mag, die aber in der Schrift keineswegs gegeben ist, von daher also keine unbelegbare Tatsachenbehauptung aufstellt.