Beschämender NSU-Bericht von Innenminister Reinhold Gall (SPD)

Der Innenminister von Baden-Württemberg (BW) Reinhold Gall (SPD) stellt am 12.02.2014 seinen Bericht über “Bezüge der Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nach Baden-Württemberg” vor.

Das Ergebnis:

Es gibt kein NSU-Netzwerk in BW. Böhnhardt und Mundlos wären nach Heilbronn gefahren und hätten zufälligerweise Michele Kiesewetter erschossen. Der inhaltlich oberflächliche Bericht gibt altbekannte pauschale Behörden-Dementis wieder, die sich in der Vergangenheit oft als freches Gelüge herausgestellt haben. Es wird lediglich soviel zugegeben, wie bereits medial bekannt geworden ist.

Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/die Grünen) war Mitglied des NSU-Untersuchungs-Ausschusses im Bundestag und beschrieb die Vertuschungs-Strategie:

“Wir kriegen immer nur das, wo wir aus anderen Quellen wissen, dass es da was geben muss.” (welt)

Offenbar richteten sich die Ermittlungen nach dem vorgegebenen Ergebnis, von widersprechenden Fakten ist nicht zu lesen. Nur dann, wenn man sie scheinbar widerlegen konnte.

Schändlicher Höhepunkt der Vertuschung: Der Bericht verschleiert, dass der Gründer des Ku Klux Klans bezahlter Informant des BW-“Verfassungsschutzes” war. Für wie dumm hält man im Innenministerium eigentlich die Öffentlichkeit?

Es stellt sich die Frage, ob Innenminister Reinhold Gall politisch noch tragbar ist. Er war offensichtlich nicht der richtige Mann, um die Ermittlungen auch gegen seine eigene Behörden voranzutreiben. Seine schönen Worte im Vorwort hinterlassen daher einen schlechten Beigeschmack. Es bestünde eine …

“… Verpflichtung, aus der Vergangenheit zu lernen, um den Schutz aller hier lebenden Menschen zu gewährleisten. Wir tun dies auch im Gedenken an die Opfer und im Mitgefühl für deren Familien.”

Ein Untersuchungs-Ausschuss ist dringend erforderlich.

Auszüge aus dem Bericht:

“Selbstmord” Florian Heilig

“Nach den Ermittlungen der EG Umfeld und den Ermittlungen des für das Todesermittlungsverfahren zuständigen Polizeipräsidiums Stuttgart bestehen keine Zweifel, dass es sich um einen Suizid des jungen Mannes gehandelt hat, es konnten keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gewonnen werden.”

Ku Klux Klan (KKK)

“Ein direkter Bezug von KKK-Strukturen in Baden-Württemberg zum NSU besteht nach vorliegenden Erkenntnissen nicht. Die Begehung strafbarer Handlungen im Namen einzelner KKK-Klans wurde durch die Ermittlungen nicht bekannt.” S. 26

“Die Ermittlungen im Komplex KKK/Schwäbisch Hall führten zu dem Ergebnis, dass ein Bezug von KKK-Strukturen in Baden-Württemberg zum NSU oder dessen Umfeld nicht nachgewiesen werden konnte. Die Begehung strafbarer Handlungen im Namen einzelner Klans wurde durch die Ermittlungen nicht bekannt.” S. 48

“Insbesondere führte der ehemalige Leiter der Soko Parkplatz bereits bei seiner Befragung durch den PUA NSU hinsichtlich der EWK KKK Spur aus, dass man in Abstimmung mit dem GBA und dem BKA zu dem Ergebnis gekommen sei, dass keine Relevanz für die Tat in Heilbronn bestehe.” S. 72

“Der PUA NSU hat sich auch mit der Frage befasst, ob belegbare Kontakte zwischen dem EWK KKK und dem Trio bestanden haben. Einziger Anhaltspunkt dafür war, dass eine Quelle des BfV (im Abschlussbericht des PUA NSU als „Q 1“ bezeichnet) auch zeitweise Mitglied im EWK KKK gewesen ist und sich deren Namen zugleich auf einer Kontaktliste von MUNDLOS befand.
75 Ein Beleg für Kontakte zwischen dem EWK KKK und dem Trio konnte im Ergebnis nicht gefunden werden.” S. 96

KKK-Gründung durch Informanten des BW-Verfassungsschutzes?

“Der EWK KKK wurde am 1. Oktober 2000 durch den baden-württembergischen Rechtsextremisten A. S. gegründet. Die ca. 20 Mitglieder kamen aus unterschiedlichen Bundesländern und waren über das Internet oder durch direkte Ansprachen geworben worden. Im Jahr 2001 wurden die in Deutschland aufgetretenen Gruppen des KKK, u. a. auch der EWK KKK, von den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zum Beobachtungsobjekt erhoben. (…)

Der EWK KKK war seit dem Bekanntwerden seiner Gründung im Jahr 2000 Ziel umfangreicher nachrichtendienstlicher Aufklärungsmaßnahmen. So konnte seine Existenz bestätigt, sein Wirken und die Namen seiner Mitglieder festgestellt werden, u. a. auch die zeitweilige Mitgliedschaft von zwei Polizeibeamten.
Am 31. August 2002 fand schließlich eine konzertierte Anspracheaktion der Mitglieder des EWK KKK durch das BfV, das LfV BW und anderen Landesbehörden für Verfassungsschutz statt. Ziel der Maßnahme war es, Informationen zu der Gruppierung zu erhalten und eine Verunsicherung der Szene zu bewirken. Nach Einschätzung des LfV BW sowie des BfV konnte die Aktion als Erfolg gewertet werden.” S. 97

“Durch fortlaufenden Informationsaustausch mit dem LfV BW und weiteren Ermittlungen konnten neben Mitgliedern und Aktivitäten der Gruppierung drei weitere Polizeibeamte aus Baden-Württemberg ermittelt werden, die zumindest kurzfristig
Kontakt zu einzelnen Klanmitgliedern hatten.” S. 47

Geheimnisverrat 2002

“Im September 2002 erhielt das LfV BW von verschiedenen Stellen Hinweise, dass es aus den Reihen der Sicherheitsbehörden einen Hinweisgeber geben müsse, der die Führung des EWK KKK – A. S. – mit vertraulichen Informationen versorge. Das LfV führte daraufhin von September bis Ende 2002 Maßnahmen zur Aufklärung des Verdachts des Geheimnisverrats durch. (…)

Er hat den gegen ihn erhobenen Vorwurf indes nicht eingeräumt. Mit der ihm vorgeschlagenen Lösung einer Abordnung zum Regierungspräsidium Stuttgart erklärte er sich aber einverstanden. Diese Abordnung erfolgte daraufhin. Von Februar 2006 bis Januar 2014 war bzw. ist der Beamte auf seinen Antrag hin beurlaubt.” S. 98

“… eine Aufarbeitung der diesbezüglichen Akten erfolgt war, unterrichtete das LfV BW das Innenministerium im August 2012 über den Personalfall im Kontext EWK KKK. Nach entsprechender Prüfung durch das Innenministerium wurde das LfV BW mit Schreiben vom 4. Oktober 2012 gebeten, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Das Disziplinarverfahren wurde mit Verfügung vom 17. Oktober 2012 eingeleitet. Danach erhielt der Beamte Gelegenheit zur Äußerung und es wurden mehrere Zeugen zu dem Sachverhalt vernommen. Mit Schreiben vom 26. Juni 2013 erfolgte die Anhörung des Beamten. Mit Disziplinarverfügung vom 2. Oktober 2013 wurde gegenüber dem Beamten die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis angeordnet. Gestützt wurde die Entscheidung auf den genannten Sachverhalt des Geheimnisverrats sowie weitere Vorkommnisse beim Regierungspräsidium Stuttgart.
Der Beamte hat gegen die Verfügung Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben. Das LfV BW hat zwischenzeitlich eine Klageerwiderung abgegeben und die Akten zu dem Verfahren an das Gericht übersandt. Der Rechtsstreit ist derzeit noch anhängig.

(…)

Die Aufarbeitung des Sicherheitsproblems im Jahr 2002 hat keine grundsätzlichen strukturellen Defizite beim LfV BW gezeigt. Bei dem Fall, der für das Sicherheitsproblem im Jahr 2002 ursächlich war, hat es sich lediglich um einen Einzelfall gehandelt.” S. 100

War KKK ein Projekt des BW-Verfassungsschutzes?

“Der EWK KKK löste sich im Übrigen nach einer konzertierten Anspracheaktion mehrerer Verfassungsschutzämter bei Klanmitgliedern im August 2002 nach und nach auf. Der Sinn und Zweck dieser Aktion würde sich nicht erschließen, wenn der EWK KKK als „Testballon“ der Verfassungsschutzbehörden gedacht gewesen sein sollte.”

“A. S. hat im Übrigen selbst öffentlich mitgeteilt, dass er seinerzeit nicht als Quelle des LfV BW im EWK KKK tätig war.

Im Ergebnis entbehrt die – ohnehin nicht belegte – Behauptung, der EWK KKK sei von den Sicherheitsbehörden im Land Baden-Württemberg als eine Art „Testballon“ oder „Honigtopf“ gegründet worden, jeglicher Grundlage. Dem LfV BW ist es im Übrigen schon mit Blick auf das Rechtsstaatsprinzip untersagt, selbst extremistische Organisationen zu gründen oder maßgeblich Einfluss auf solche zu nehmen.” (S. 103)

War Achim S. ein Informant?

“Zur Frage einer möglichen Tätigkeit von A. S. als Vertrauensperson des LfV BW wurden verschiedentlich Spekulationen – auch in der Presse – geäußert. Dazu ist anzumerken, dass sich das LfV BW grundsätzlich nicht zu operativen Angelegenheiten äußert. A. S. bestreitet bis zum heutigen Tage eine Tätigkeit als Vertrauensperson für das LfV BW (so auch gegenüber dem PUA NSU78). S. 102

Achim S. Kontaktperson des Trios?

Am 2. Juli 2013 übersandte das LfV Sachsen diese „Kontaktliste“ vom 7. März 2000 an das LfV BW. Die als Zusammenstellung möglicher Kontaktpersonen im „Fall Terzett“ bezeichnete Liste enthält die Namen von 22 Personen, wobei von diesen lediglich A. S.,(…)

Seitens des LfV Sachsen wurde in der Folge mitgeteilt, dass sich der im Rahmen der Operation „Terzett“ verfasste Vermerk nicht auf mögliche Kontaktpersonen des Trios bezogen habe. Vielmehr handele es sich dabei um eine Auflistung möglicher Kontaktpersonen von A. G., der Zielperson einer im März 2000 vom LfV Sachsen eingeleiteten Observationsmaßnahme. Hintergrund für die Observation seien Erkenntnisse des LfV Thüringen gewesen, wonach A. G. berichtet habe, „dass es den Dreien gut gehe”.”

Keine Ermittlungen im persönlichen Umfeld

“Zum Mord und versuchten Mord in Heilbronn ist festzuhalten, dass bereits wenige Stunden nach der Tat Ermittlungen im privaten und beruflichen Umfeld beider Opfer aufgenommen wurden.” S. 71

“Darüber hinaus hat sich der PUA NSU damit befasst, dass der
Onkel der ermordeten Polizistin Kiesewetter, ein Kriminalbeamter aus Thüringen, bei seiner ersten Zeugenbefragung direkt nach der Tat in Heilbronn angab, dass die Tat etwas mit den „Türkenmorden“ zu tun habe.”

“In Bezug auf die Zeugenaussage des Onkels der Polizistin Kiesewetter ist festzuhalten, dass dieser seine Vermutung u. a. auf die falsche Annahme einer angeblich gleichen/ähnlichen Tatwaffe stützte.” S. 72

“Sämtliche Ermittlungen der Soko Parkplatz, des BKA und des GBA erbrachten keine Hinweise auf eine wie auch immer geartete Vorbeziehung der Opfer zum NSU.” S. 72

NSU-Wohnmobil

“Nach der Tat in Heilbronn bestanden zunächst keinerlei konkrete Fahndungshinweise. Insbesondere wurde auch eine Zeugenaussage auf ein Wohnmobil am Tatort am Abend vor der Tat erst wesentlich später abgegeben. Eine Tatrelevanz dieses einzelnen Hinweises ist auch bei retrograder Betrachtung nach Bekanntwerden des NSU nach den hier vorliegenden Erkenntnissen nicht bestätigt. (…) Nachdem der Soko Parkplatz im Rahmen der Ermittlungen verschiedene Hinweise bekannt wurden, konnten die Datensätze zielgerichtet hierauf ausgewertet und weitere Ermittlungen entsprechend initiiert werden.”

AUSWERTUNG DES PRIVATEN E-MAIL-KONTOS

(“…) Gleichwohl wäre aus heutiger Sicht die rechtzeitige
Auswertung des E-Mail-Kontos geboten gewesen.” S. 70

AUSWERTUNG VON VIDEOAUFZEICHNUNGEN,  BEAUFTRAGUNG EINES GUTACHTENS ZUM SCHUSSVERLAUF

“In Bezug auf die Priorisierung und Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen sowie die Auswertung sichergestellter Daten wird auf die Ausführungen zu den Kontrollstellenlisten verwiesen, die hier in gleicher Weise gelten.”

Mord unter Beobachtung?

“Wie sich aus den aufgrund der Anfrage des „stern“ durchgeführten Überprüfungen ergeben hat, sind die in dem „stern“-Artikel vom 1. Dezember 2011 sowie in weiteren Presseartikeln enthaltenen Sachverhaltsdarstellungen unzutreffend.
Weder war zum maßgeblichen Zeitpunkt ein Mitarbeiter des LfV
BW am Tatort oder der Nähe des Tatorts in Heilbronn, noch fand an diesem Tag dort eine Observation der vom „stern“ genannten Personen durch das LfV BW statt. Zudem hat sich das vom „stern“ zitierte Observationsprotokoll eindeutig als Fälschung erwiesen.
Der in diesem Zusammenhang gegen das LfV BW erhobene Vorwurf entbehrt somit jeder Grundlage.”

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