Hans Leyendecker – Siegfried Mundlos hat wohl Recht!

Hans Leyendecker von der Süddeutschen Zeitung griff am 21.04.2012 Herrn Siegfried Mundlos an, er wäre “eigentlich ein Verschwörungstheoretiker, der sich von seinen Verschwörungstheorien sofort distanziert.” Dabei scheint es jetzt, dass der Vater des mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos mit seinem Urteil doch Recht behält! Die “Pannen”-Serie beim Verfassungsschutz, die Affären um die Mundlos-Akte beim Bundeswehr-Geheimdienst MAD, Zschäpes angebliche Doppelgängerin beim Verfassungschutz, der TNT-Lieferant und spätere Informant Thomas Starke, lassen auf sein Urteil schließen.

In der Garage von Frau Zschäpe wurde 1998 eine Bombenwerkstatt entdeckt. Die dort aufgefundenen Rohrbomben wurden mit gestohlenen TNT bestückt.

Am 01.04.2012 äußerte der Vater von Uwe Mundlos seine Überzeugung, dass der Sprengstoff-Fund in Zschäpes Garage vom Verfassungsschutz “inszeniert” worden wäre, um das Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe in den Untergrund zu treiben und als Informanten in die rechtsextreme “Blood & Honour”-Bewegung einzuschleusen.

“Ohne direkte Einflußnahme des Verfassungsschutzes über den “selbstgegründeten und finanzierten Thüringer Heimatschutz” wäre “nie zu den schrecklichen Straftaten” der rechtsextremen Terrorzelle gekommen. Diese habe nur durch “professionelle” Unterstützung zu “einer radikalen Mörderbande” werden können.”  (Focus)

Am 21.04.2012 nahm Hans Leyendecker gegen Herrn Mundlos Stellung und verteidigte in diesem Zusammenhang die Sicherheitsbehörden. Die Einschätzung von Herrn Mundlos tat er als “Verschwörungstheorie” ab:

“Da ist mir der Vater Mundlos, der darüber räsoniert, ob man wirklich alles weiß, was damals so passiert ist. Ob da nicht der eine oder andere, auch V-Mann des Staatsschutz war, ob das nicht eine ganz andere Aktion war. Er ist eigentlich ein Verschwörungstheoretiker, der sich von seinen Verschwörungstheorie sofort distanziert. Er ist Professor der Mathematik, also eigentlich rational und dennoch hängt er ein wenig der Theorie nach, da muss ein unheimliche Hand dazwischen gewesen sein, vielleicht gab es doch eine Kumpanei des Staates mit den Tätern.” (sueddeutsche)

Im Zuge der Ermittlungen des NSU-Bundestags-Untersuchungsausschusses kam jedoch bislang u. a.  zum Vorschein, dass …

  • … man inzwischen in “Ermittlerkreisen” nicht mehr ausschließen will, “dass das Abtauchen der drei Neonazis im Januar 1998 vom Verfassungsschutz bewusst in Kauf genommen oder sogar forciert wurde.” (fr-online) Mehr Infos, friedensblick.
  • … es einen geheimdienstlichen Kontakt zu Uwe Mundlos gab, der laut Herrn Edahty nach einem typischen Anwerbeversuch aussehe (siehe Radio-Interview, rbb-radio). Auf diese Information wurde der U-Ausschuss monatelang nicht ausdrücklich hingewiesen, schlimmer auf Nachfrage stellte der MAD in Abrede, dass es eine Mundlos-Akte überhaupt gäbe. Die Bundestagsabgeordnete Pau kommentierte: “Ich bin vom MAD belogen worden”. Doch verbarg sich ein Hinweis “in einem Aktenberg und ohne gesonderte Kennzeichnung” (tagesschau). Die später vom Bundeswehr-Geheimdienst “MAD” dem Ausschuss gelieferte Mundlos-Akte ist jedoch unvollständig (mdr), auch wenn sie vom Verteidigungsministerium als vollständig deklariert wurde (mdr)!
  • … es zufälligerweise eine Doppelgängerin von Frau Zschäpe im Thüringer Heimatschutz gab, die Verfassungsschutz-Informantin war. Die U-Ausschussmitglieder verlassen sich bislang auf die behördliche Darstellung, dass es sich lediglich um eine Doppelgängerin handelte (siehe Blogeintrag).
  • … der TNT-Lieferant Thomas Starke von 2000 – 2011 eine “Vertrauensperson” (VP) des Berliner Landeskriminalamts (LKA) war. Davor wäre er bereits von 1998-1999 vom Verfassungsschutz abgehört und überwacht worden. Starke war bereits in der DDR ein Informeller Mitarbeiter (IM) der Staatssicherheit, “nach der Wende rutscht S. in die rechte Skinheadszene seiner Geburtsstadt ab.” (stern) Er wird straffällig und ein führender Kopf der inzwischen verbotenen Neonazi-Organisation Blood & Honour (B&H). Während seiner Haftstrafe besuchten ihn Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe, mit der er ein “Techtelmechtel” gehabt hätte. 1998 belieferte er sie mit dem TNT für ihre Rohrbomben und unterstützte sie während ihrer Flucht vor der Zielfahndung. Starke wies 2002 sogar auf mögliche Aufenthaltsorte des Trios hin – nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe wurde polizeilich gefahndet. Der damalige Berliner Innensenator Körting (SPD) wäre darüber nicht informiert worden (mdr). Obwohl Starke dem Verfassungsschutz als Rechtsextremist bekannt war, bleibt er bei deren Sicherheitsprüfungen unbeanstandet. Dies rief beim NSU-Ausschussvorsitzende Edathy ein „spontanes Stirnrunzeln“ hervor (faz).

Die Affäre um den Informanten Thomas Starke

Der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde auch hier monatelang belogen und nicht über diesen Informanten in NSU-Nähe informiert – trotz mehrfacher ausdrücklicher Rückfrage beim Berliner Landes-Innenministerium.

Ende September berichtet der Spiegel über ein vertrauliches Schreiben des Berliner Staatsschutzchefs Oliver Stepien an die Bundesanwaltschaft. Es dokumentiert die Sorge, dass Akten in die Hände des U-Ausschusses fallen könnte.

“… die Berliner wohl vor allem eines im Sinn hatten: dem Ausschuss die Geheimakten vorzuenthalten. (…) Grund: “Bei Übersendung der Unterlagen” [an die Bundesanwaltschaft] könne deren “Einsicht durch den Untersuchungsausschuss nicht ausgeschlossen werden” (Spiegel 39/2012, S. 41).

Erst am 13.09.2012 wurde der NSU-Ausschuss informiert – obwohl seit März 2012 der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) Bescheid wusste! Der NSU-Ausschuss reagierte schockiert. Zum Abspielen des Videos auf Bild klicken (weiterleitung auf youtube):

Das NSU-Ausschussmitglied Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/die Grünen):

“Wir kriegen immer nur das, wo wir aus anderen Quellen wissen, dass es da was geben muss.” (welt)

Die Tagesschau fragt zweifelnd, Foto: (tagesschau)

Laut des Vorsitzenden der Berliner Piraten-Fraktion, Christopher Lauer, log der Berliner CDU-Innensenator Henkel. Er hätte noch am Donnerstag [13.09.2012] im Plenum des Abgeordnetenhauses gesagt, er “sei von diesem Vorgang überrascht und lasse ihn mit Hochdruck prüfen”.  Dabei wäre aber Henkel schon seit März 2012 über den Informanten in NSU-Nähe informiert gewesen. Aus Unionskreisen wird Henkel verteidigt, dass er “mit Blick auf das laufende Verfahren” sich nicht hätte äußern können (Berliner Morgenpost). Der Generalbundesanwalt bestätigte, dass “er den NSU-Ausschuss erst am 24. Juli informiert habe, nachdem eine Gefährdung laufender Ermittlungen nicht mehr zu befürchten war.” Jedoch wies ein Sprecher der Generalbundesanwaltschaft darauf hin, dass Henkel nicht angewiesen wurde, die Information nicht an den NSU-Ausschuss weiterzugeben. “Absprachen über Zeitpunkt und Form der Übermittlung der Erkenntnisse an den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurden nicht getroffen”. (morgenpost) Dagegen zweifelt Henkel an der Darstellung der Berliner Polizei nicht, dass “es eine Vereinbarung mit dem Generalbundesanwalt gegeben [habe], Informationen über S. solange geheim zu halten, bis die Gefährdung des V-Mannes und der Ermittlungen geprüft sei.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Benedikt Lux, bezeichnet es als “fadenscheinig” und “unsensibel”. Henkel “hätte mit Hinweis auf ein laufendes Ermittlungsverfahren informieren müssen, anstatt so zu tun, als wüsste er nichts”. Der Innenexperte der Berliner SPD, Thomas Kleineidam, nahm wiederum Berlins Innensenator in Schutz. “Nach meinem heutigen Kenntnisstand hat Henkel keine Informationen bewusst zurückgehalten.” (welt) Weiter spricht Kleineidam von “menschlichen Versagen” bei der Polizei. Er vermutet, dass man einfach unterlassen hatte, die gewonnenen Informationen weiterzugeben (welt). Dagegen schenkt die SPD-Sprecherin im NSU-Ausschuss, Eva Högl, weniger Glauben. Aus Högls Sicht stehe fest, “dass Herr Henkel und seine Polizeiführung erneut falsche Auskünfte gegeben haben.” Unterstützung erhielt der CDU-Mann Henkel vom CSU-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU): “Er wollte nie irgendwo etwas verheimlichen.” (welt)

Laut Spiegel wären in den Akten bestimmte “Einzelheiten” zu Thomas Starke von 2000 bis 2003 “nur noch lückenhaft nachvollziehbar”. Es habe zum damaligen Zeitpunkt “keine Aktenhaltung in der VP-Führung des Staatsschutzes” gegeben. Zudem sei “ein damals genutzter PC” wegen eines anderen Strafverfahrens von der Staatsanwaltschaft “beschlagnahmt” worden (Spiegel).

Fazit

Hans Leyendecker sollte in seinen Urteilen bedenken, dass sich eine “Verschwörungstheorie” sehr schnell bewahrheiten kann – auch wenn er sich bei seinen anfänglichen Ver-Urteilungen auf behördliche Darstellungen “stützen” könnte. Dabei wären Herrn Leyendecker Beispiele bekannt, indenen deutsche Sicherheitsbehörden in terroristischen Anschlägen verwickelt waren und sie jahrelang vertuschten – etwa dem Celler Loch, Ohnesorg-Mord etc. (sueddeutsche).

Ein Gedanke zu „Hans Leyendecker – Siegfried Mundlos hat wohl Recht!“

  1. Die eigentliche Frage lautet: Wieso gibt es einen Untersuchungsausschuss, obwohl es noch nicht mal einen Prozess gibt? Also auch kein Urteil dass die Schuld der Verdächtigen nachweist? Warum geht der UA von der Schuld der Verdächtigen aus, obwohl es kein Gerichtsurteil gibt?
    Zweifel wurden in diesem Blog ja genannt.

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