Der Untersuchungsausschuss des Bundestages befragte gestern Oberstaatsanwältin Anette Greger.
“Sie ist im Auftrag der Generalbundesanwaltschaft seit Jahren mit der juristischen Aufarbeitung der Mordserie betraut.”
Sie bestätigte zwar, dass an den sogenannten NSU-Tatorten keine DNA des Trios Zschäpe, Böhnhardt, Mundlos gefunden wurde, sondern von anonymen Personen, das wäre jedoch kein Problem; auch bei drei Tatorten mit DNA-Übereinstimmung! Oberstaatsanwältin Anette Greger: Übereinstimmende DNA an drei Tatorten wahrscheinlich verunreinigt! weiterlesen