“Er sagte umfangreich gegen die Mitglieder der Zwickauer Terrorzelle aus und gestand, das Trio unterstützt zu haben – nun hat der Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen Holger G. aufgehoben. Es lasse sich derzeit nicht beweisen, dass G. mit den Mordanschlägen rechnen konnte.” (Quelle: SPON)
Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu früheren Verlautbarungen des BGH´s: Danach hätten laut Holger Ge. 1998 Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe (“das Trio”) beschlossen, als NSU-Terrorzelle Mordanschläge auf türkischstämmige Mitbürger und Polizisten zu verüben. Trotzdem unterstützte Ge. sie weiter, sogar mit einer Schusswaffe. Warum hob der BGH den Haftbefehl gegen ihn auf?
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