Im Rahmen freiwirtschaftlicher Reformen würden Böden durch den Staat aufgekauft werden. Dies würde dazu führen, dass Spekulationen verhindert würden und die Mietpreise in Ballungszentren fielen. Der Hintergrund der dort explodierenden Mieten sind die durch Spekulation hochgetriebenen Bodenpreise. Im Moment werden auch hier “marktkonform” die Gewinne privatisiert, die Kosten tragen die Mieter in Form steigender Mieten. Es ist anzunehmen, dass beim Platzen der Blase, wie in Spanien, der Steuerzahler die Spekulanten retten muss “marktkonform”.
In erster Linie liegt “in den offiziellen Mietberechnungen der Posten Verzinsung bei 60 und mehr Prozent” (Helmut Creutz). Auch der Bodenwert fließt in diese Berechnung ein.
Wenn Sie ein Haus kaufen und den Kauf per Kredit finanzieren, dann würden Sie am Ende der Kreditlaufzeit mindestens 2 Häuser abbezahlt haben. Es gehört Ihnen jedoch nur ein Haus, das zweite Haus gehört dem Reichen, der Ihnen sein Geld lieh, und der Bank, die das überschüssige Geld ihnen vermittelte und Vermittlungsprovision abzweigt!
Falls Sie ihr Haus vermieten, dann ist klar: Ihre Zinskosten werden auf die Mieter umgewälzt, sind also in den Mietpreisen! Und auch, wenn Sie ihr eigenen Geld teilweise im Hausbau investierten, dann kalkulieren Sie die Zinsen in den Mietpreis ein. Denn Sie wollen doch ihr Kapitel verzinsen!
“Bei einer Wohnung im Wert von 100.000 Euro erwartet der Besitzer eine Verzinsung seines investierten Kapitals mindestens entsprechend dem Geldmarktzinssatz. Eine Verzinsung von 5% entspräche hierbei 5.000 Euro jährlich bzw. ca. 420 Euro monatlich, die der Mieter pro Jahr an den Wohnungsbesitzer bezahlen muss. Bei einer Miete von 600 Euro entspreche der Anteil der Kapitalkosten etwa 70 Prozent.” (heise)
Ent- und Verschärfung der Mietpreise
Im Zuge der eskalierenden Übervermögen und Überschuldung ist es in Deutschland zu sinkenden Zinsen gekommen. Die geringeren Zinsen schlagen sich auch in den Mietpreisen nieder, die vielerorts gesunken sind (focus).
Jedoch treten viele Geld-Vermögenden in den Streik und legen ihre Gelder nicht mehr mittel- oder langfristig bei der Bank an. Stattdessen wird spekuliert, Geld in Sichtanlagen geparkt oder es wird in “Betongold” investiert. Dadurch steigen die Immobilienpreise.
“Der Hauptgrund für die steigenden Preise sind jedoch auch hier nicht kurzfristige Investoren, sondern die Angst vor steigender Inflation und die niedrigen Zinsen. Die Käufer setzen langfristig auf Betongold. Gepaart mit der seit Jahren andauernden nachlassenden Bautätigkeit verursachte dies eine Angebotsknappheit und somit steigende Preise.” (immobilienscout)
Die Folge sind steigende Preise:
“So sind die Preise für Eigentumswohnungen in städtischen Ballungszentren in den letzten zwölf Monaten um bis zu 20 Prozent gestiegen. Im Monat Mai stiegen die Preise zuletzt in Berlin und München am deutlichsten an.” (waz)
Spekulation auf Böden, Beispiel Japan
“Eine solche von den Verbrauchern zu verantwortende Deflation erleben wir seit rund zehn Jahren in Japan. Ausgelöst wurde sie- ähnlich wie Ende der 20er-Jahre – durch einen Börsencrash, der in Japan Ende der 80er-Jahre ablief und bereits damals manche Banken in Schwierigkeiten brachte. Diesem Crash an der Börse folgte eine Flucht des Geldes in die Bodenwerte mit extrem in die Höhe getriebenen spekulativen Grundstückspreisen. In den Spitzenlagen Tokios stiegen die Quadratmeterpreise auf völlig irreale Werte von einer Million Mark an, und der Garten des Kaiserpalasts war damals rechnerisch mehr wert als der Boden ganz Kaliforniens!” Helmut Creutz, “Die 29 Irrtümer rund ums Geld, Signum-Verlag, S. 126
http://www.derwesten.de/wohnen/experten-warnen-vor-immobilienblase-id8117107.html#1987961340
http://www.derwesten.de/wohnen/experten-warnen-vor-immobilienblase-id8117107.html#1987961340
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Die steigenden Immobilienpreise erhöhen die Mietpreise:
Die Kosten der Baugrundstücke liegen heutzutage fast bei einem Drittel der gesamten Immobilienpreise. Ihr Anteil allein an den Mieten beträgt um die 20 bis 25 Prozent! (Grundeinkommen)
Aber auch bei uns verteuert der private Grundbesitz das Wohnen ganz erheblich. In den ländlichen Gebieten liegt der Bodenkostenanteil in den Mieten etwa bei 10 bis 20 Prozent, in den Großtädten bei 30 bis 60 Prozent. Diese für die Bodennutzung zu zahlenden Mietanteile sind der entscheidende Grund für die hohen und überhöhten Mieten in den Großstädten und Ballungsgebieten. (FU-Berlin)
Von dieser Entwicklung sind manche Familien negativ betroffen:
“Dementsprechend unterschiedlich hoch ist der Anteil der Wohnkosten am Familieneinkommen. In Frankfurt/Main, Jena, Freiburg und München geben einkommensschwache Familien durchschnittlich mindestens jeden zweiten Euro für die Miete aus. In Iserlohn und Witten hingegen bleiben 80 Prozent des Familieneinkommens für sonstige Lebensbereiche.
Möchte eine Familie maximal 30 Prozent ihres Einkommens – das ist der bundesweite Durchschnittswert – fürs Wohnen ausgeben, tendiert mancherorts das Angebot auf dem Wohnungsmarkt gegen null. In Frankfurt am Main, Offenbach, Freiburg, Konstanz, München, Potsdam und Jena können sich dann Familien mit niedrigen Einkommen von allen familiengeeigneten Angeboten nur jede hundertste Wohnung leisten. Anders in Hildesheim und Zwickau, wo sich mit 30 Prozent des Familieneinkommens mehr als 40 Prozent der angebotenen Wohnungen finanzieren lassen.” (Bertelsmann-Stiftung)
Ausweg Umlaufsicherung (“Freigeld”) und “Freiland”
“Mit einer Geldreform in unserem Sinne, also Kosten auf die Geldhaltung, würde auf jeden Fall der hohe Gebäude-bezogene Zinsanteil in den Mieten sinken und da der durchweg geringere Bodenanteil heute auch mit seinem Anschaffungswert mitverzinst wird, wäre das auch hier der Fall. Der Anschaffungspreis des Bodens würde – ohne Bodenreform – allerdings eher steigen.” (Helmut Creutz)
Bodenreform
“Ein weiterer Kritikpunkt der Freiwirtschaft an der bestehenden Verteilung der Produktionsgüter und Mittel ist das private Eigentum am Boden. Es verschafft seinen Eigentümern generell eine Bodenrente, die ihnen als leistungsloses Einkommen zufließt, sowohl bei Selbstnutzung der Grundstücke wie auch beim Verpachten und Vermieten. Nach freiwirtschaftlicher Auffassung soll die Bodenrente nicht in private Verfügung gelangen, sondern der Allgemeinheit zukommen, weil Boden ein Produkt der Natur und kein vom Menschen geschaffenes Gut ist, und der Wert, und damit die Bodenrente, nur durch die Allgemeinheit entsteht.
Durch eine Bodenreform will die Freiwirtschaft öffentliches Eigentum am Boden mit dessen privater Nutzung verbinden. Dazu fordert sie, allen Boden gegen volle Entschädigung seiner bisherigen Eigentümer in öffentliches Eigentum zu überführen, zum Beispiel in Eigentum der Gemeinden. Die bisherigen Eigentümer behalten dabei das Nutzungsrecht an ihren Grundstücken gegen Entrichtung einer regelmäßig wiederkehrenden Nutzungsabgabe an die öffentliche Hand. Boden in bis dahin öffentlichem Eigentum, der nicht ausdrücklich für öffentliche Zwecke gebraucht wird, soll an die Meistbietenden zur Nutzung vergeben werden.
Im Unterschied zum Boden dürfen und sollen darauf befindliche oder künftig zu errichtende Einrichtungen wie Gebäude oder gewerbliche Anlagen weiterhin Privateigentum sein und können privat genutzt werden, weil sie aus menschlicher Arbeit hervorgegangen sind. Die Rechte zum Vermieten oder Verpachten solcher Einrichtungen bleiben nach freiwirtschaftlicher Vorstellung gewährleistet, nicht jedoch das private Verpachten der Bodennutzung.
Wer Boden benötigt und nutzen möchte – sowohl Privatpersonen wie juristische Personen, sowohl bisherige Eigentümer wie neue Nutzer –, soll der zuständigen Bodenverwaltungsbehörde für die Nutzung des Bodens regelmäßig wiederkehrend eine Nutzungsabgabe entrichten, welche in ihrer Höhe ungefähr der Bodenrente entspricht. Die Höhe der Abgabe sollte je nach Begehrtheit des betreffenden Grundstücks bemessen sein und kann zum Beispiel in einer Versteigerung von Nutzungsrechten als Höchstgebot ermittelt werden. Damit wäre die Höhe der Nutzungsabgabe entsprechend marktwirtschaftlichen Prinzipien durch Angebot und Nachfrage bestimmt.
Diese Bodenreform bedingt die Schaffung einer rechtlichen Trennung zwischen Boden und darauf befindlichen Einrichtungen, wogegen das bestehende Recht nicht zwischen Boden und Bauten unterscheidet, sondern beides zusammen als Grundstück bezeichnet und rechtlich als Ganzes behandelt. Mit der neuen Ordnung wären Handel und Spekulation mit Boden nicht mehr möglich, nach wie vor jedoch Kauf und Verkauf der privaten Einrichtungen. Beim Verkauf eines Bauwerks müsste der Käufer vom Verkäufer auch den Bodennutzungsvertrag mit der betreffenden Behörde übernehmen.
Mit der Bodennutzungsabgabe wird die Bodenrente der Allgemeinheit zufließen. Gesell selbst plante, das durch die Vergesellschaftung der Bodenrente gewonnene Geld als Mutterrente, eine Art hohes Kindergeld, an die Mütter zu verteilen, um diese wirtschaftlich unabhängig von Männern zu machen.
Eine Bodenreform nach freiwirtschaftlichem Modell wäre notwendig, um zu verhindern, dass Großgeldbesitzer, deren leistungslose Einkommen aus Zinsen nach der Einführung von Freigeld beschnitten sein würden, auf den Aufkauf von Grundstücken ausweichen. Dadurch würden die Grundstückspreise in unermessliche Höhen klettern und damit auch die Bodenrente in privater Hand, sehr zum Nachteil aller Übrigen, weil jeder Mensch zum Leben und Arbeiten auf Boden angewiesen ist.
Gesell bezieht sich dabei auf die Landreform-Theorie von Henry George. Diese sieht für Land eine Eigentumssteuer in einer Höhe vor, die die Grundrente angemessen neutralisiert. Gesell hält dabei aber Freiland für die systemisch überlegene Lösung. (wikipedia)