Im abweichenden Abschlussbericht der sächsischen Linken und Grünen gibt es einen Abschnitt, der über einen “Silvio G.” informiert. Es würden mich auch mehr Infos über den “„Zittauer Schleuserring“ interessieren. Die Presseartikel stehen allerdings hinter einer Bezahlschranke. Wer weiß mehr?
“Hierzu bestätigte das LfV Sachsen, dass in Aktenbeständen zum Fall „Terzett“ auch Dokumente zu einem Silvio G. enthalten seien: Sie betreffen die „Weiterleitung einer dienstlich bekannt gewordenen Information über Waffenbeschaffung/-besitz der Person an das LKA Sachsen.“2040 Es existiert kein Beleg, dass diese Information, die im Fall „Terzett“ im November 2000, also nach dem faktischen Ende der operativen Maßnahmen, aktenkundig geworden war, tatsächlich die Polizei erreicht hätte.2041 (…)
Anhand von Unterlagen, die der 1. UA zu Silvio G. beizog,2045 ergibt sich, dass er in der zweiten Hälfte der 1990er Jahre Mitglied einer bandenmäßig agierenden Gruppierung war, die als „Zittauer Schleuserring“ öffentlich bekannt wurde.2046 Der Gruppierung waren Dienstinterna der Polizei bekannt, die über einen BGS-Beamten erlangt wurden, mit dem G. in Kontakt stand.2047 Von Oktober 1998 bis Juni 1999 führte er nachweislich 34 erfolgreiche Schleusungsfahrten durch,2048 in einigen weiteren Fällen blieb es bei unvollendeten Versuchen.2049 (…) Am 25. Juni 1999 wurde Silvio G. in Löbau zunächst vorläufig festgenommen, nachdem BGS-BeamtInnen ihn bei einer Schleusungsfahrt beobachten konnten. 2051 Infolge belastender Aussagen eines mutmaßlichen Auftraggebers erging am 30. November 1999 auf Anregung des LKA Sachsen ein gegen ihn gerichteter Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge,2052 der am 7. Dezember 1999 vollzogen wurde.2053 Seither befand sich G. in Untersuchungshaft. Am 28. Juni 2000 erhob die Staatsanwaltschaft Görlitz Anklage zum Landgericht Görlitz wegen des Vorwurfs des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.2054 Infolge der Hauptverhandlung vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Görlitz am 28. August 2000 wurde G. rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.2055
Mithin war G. zu dem Zeitpunkt, als er im Fall „Terzett“ aktenkundig wurde, bereits fast ein Jahr lang ununterbrochen inhaftiert gewesen. Der ihn betreffende Hinweise kann daher, falls er überhaupt zutraf, nicht aktuell gewesen sein.”
“Der Urteilsbegründung zufolge hatte G. in seiner elterlichen Wohnung seit Sommer 1996 neben anderen verbotenen Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenständen eine Vorderschaftrepetierflinte vom Typ Winchester Mod. 25 aufbewahrt.2064 Zudem hatte er im März 1997 mindestens
60 Schuss Manövermunition (Plastik), im Mai 1997 bis zu 40 Schuss Manövermunition (Messing) und Mitte Juli 1997 sieben Patronen Gefechtsmunition einbehalten. Diese Munition war ihm im Rahmen der Gefechtsausbildung während seines Grundwehrdienstes ausgehändigt worden, die er im März 1997 in der Jägerkaserne Schneeberg aufgenommen hatte.2065 Wegen dieser Vorfälle wurde er in Disziplinararrest genommen, degradiert und entlassen.2066
Das Landgericht Görlitz bescheinigte G. später unter Verweis auf diese Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz denn auch eine „gewisse Leidenschaft für Waffen“.2067