Wolfgang Drexler stützt sich auf die Darstellung der Behörden, deren Glaubwürdigkeit er eigentlich kritischer sehen müsste. Besonders kommt dies beim Todesfall Florian Heilig zum Vorschein:
“Die Beweisaufnahme hat keine Hinweise auf ein Fremdverschulden erbracht, aber einige Hinweise auf einen Suizid. Jeder im Saal konnte miterleben, wie ein Augenzeuge berichtet hat, dass er die Explosion gesehen hat und keine weitere Person dort gewesen ist. Es hätte also ein Fernzündmechanismus gefunden werden müssen. Es ist aber keiner gefunden worden.” (kontext)
Der von Drexler zitierte Explosions-Zeuge roch kein Benzin bei Florian Heiligs Wagen, genausowenig wie die Feuerwehrleute vor Ort. Die Feuerwehrleute bezweifeln daher, im Gegensatz zur Polizei, dass Benzin als Brandbeschleuniger verwendet wurde. Der Polizist, Jörg B., der Benzin roch, machte just an dem Tag zufälligerweise ein Praktikum im Bereich „Brandermittlungen“ und war zufälligerweise der Bruder eines Polizisten, der beim Ku Klux Klan – mitdabei war. Sein Bruder ist Steffen B.
“Von deren Umtrieben will auch Kriminaloberkommissar Jörg B. nichts Genaues wissen. Der Bruder Steffen B.s, des Sicherheitsoffiziers des EWK KKK, besuchte immer wieder jene Sportsbar in Schwäbisch Hall, die zur Stammkneipe seines Bruders und von Achim Schmid geworden war. Nur wenige Tische von Jörg B. entfernt traf sich die EWK-KKK-Spitze mit Interessenten der Kapuzentruppe. 2001 stellte Jörg B. seinem Bruder seine beiden Kollegen Jörg W. und Timo H. vor – die beiden enttarnten KKK-Polizisten. Da B. auch im Fall des unter rätselhaften Umständen verstorbenen NSU-Zeugen Florian Heilig ermittelte, stand er bereits im März den Parlamentariern Rede und Antwort. Damals ging er auf Distanz zu seinem Bruder, zeigte sich unglücklich über dessen Gesinnung: „Klar war er in der rechten Szene aktiv, aber ich kann nichts für meinen Bruder.“ (Stuttgarter-Nachrichten)
Eine Aufgabe, an der B. mindestens zwei Mal scheiterte:
Die zwei Mitfahrer von Florian Heilig, die angeben, dass er Benzin in einen Kanister getankt (bei einer bis heute unbekannten Tankstelle), sich lebensmüde gegeben hätte, verstrickten sich im Ausschuss in grundsätzliche Widersprüchlichkeiten.
Erst nachträglich kam diese wirre Geschichte auf, die ersten polizeilichen Vernehmungen in Heiligs Wohnheim ergaben auf Selbstmord keine Hinweise, auch nicht die Durchsuchung seines Zimmers. Wer führte die zweite Vernehmung, zwei Tage später? Genau Jörg B.
Manipulierten Polizisten Zeugenaussagen über Florian Heilig?
Jörg B. überbrachte am 16.09.13 auch die Todesnachricht der Familie Heilig und behauptete wahrheitswidrig, dass Florian Heilig an der Shell-Tankstelle an der Stuttgarter „Wasen“ den Kanister aufgetankt hätte. Spätestens am 18.09. stand jedoch fest, durch Überprüfung der Videoaufzeichnung der Tankstelle an der „Wasen“, dass Heilig dort kein Benzin tankte. Und genau am 18.09. machte sich Jörg B. ins Wohnheim Heiligs auf und fand die Zeugen.
Der bei der Obduktion beteiligte Mediziner bezweifelte die Handlungsfähigkeit Heiligs, da er eine eine tödliche Mischung aus Medikamenten intus hatte. Es hätte sich um einen zweifelhaften “Doppel-Selbstmord” gehandelt. Die Polizei hätte herausfinden müssen, woher Heilig die verschreibungspflichtigen Medikamente hatte.
Drexlers Aussage “Die Beweisaufnahme hat keine Hinweise auf ein Fremdverschulden erbracht” ist sachlich nur schwer nachvollziehbar, politisch sehr wohl. Wolfgang Drexler ist vom baden-württemberger NSU-Ausschuss als Vorsitzender wiedergewählt worden.
Ich würde da stärker differenzieren.
Der Satz von Drexler ist zunächst richtig.
Für Fremdverschulden hat man keine Fakten. Vielleicht weil nicht richtig ermittelt wurde.
Der offene Punkt ist ein anderer.
Der Selbstmord ist nicht schlüssig bewiesen. Das ist zu zeigen und zu kritisieren. Daraus ergibt sich aber nicht automatisch Fremdverschulden. Die offenen Punkte sind erst zu klären.
Ganz vorne, die Tankstelle nachweisen, wo F.H. den Kanister und Inhalt erstanden hat. Das der harte Beweis durch die Ermittler nicht gebracht wird und der StA das nicht abverlangt, ist unakzeptabel. Nur wenn Benzin tatsächlich der tödliche Brandbeschleuniger ist, gibt es wenig Spielraum für Fremdverschulden. Das Zeitfenster für auskippen und erfolgreich anzünden liegt zwischen 30 und 60 Sekunden. Zu eng für einen Dritten, ohne gesehen zu werden.
Fragezeichen wird verstärkt durch Indizien vor Ort, die stärker einen anderen Brandbeschleuniger, wie Alkohol oder Gas, annehmen lassen. Benzin also nur als Tatverdeckung, das für Selbstmordthese ein bisschen auf die Klamotten verteilt wurde?
Ob Mord oder Selbstmord ist aber auch nur die eine Frage.
Die andere, was wird bezüglich F.H. unter den Teppich gekehrt, indem jede Umfeldermittlung (z.B Big Rex) vom StA und den Ermittlern abgewürgt wird. Die Absicht wird mit der Ein-Tag-Fertig- Ermittlung deutlich.