Der Untersuchungs-Ausschuss des Bundestages ging der Kontroverse zwischen dem ehemaligen hochrangigen Bundespolizisten Heinz-Dieter M. und dem Bundeskriminalamt (BKA) nach. M. verdächtigte das BKA, einen Löschauftrag für Handy-Daten gegeben zu haben, um damit eventuell einen “Vertrauensmann” zu schützen. Ende Januar 2013 berichtete die “Frankfurter Rundschau”, dass es eine “Lücke” bei den ausgewerteten Handy-Verbindungen des Angeklagten Andre E. gäbe (wenzel). Der Bundestag Abschlussbericht der NSU-Ausschusses gibt leider keine Auskunft darüber, ob E.´s Handydaten tatsächlich eine solche “Lücke” aufweisen, und welcher Person ein zweites sichergestelltes und ausgewertete Handy gehörte.
Laut des “tagesspiegels” ginge es ..
“… bei der Löschaktion (…) um Daten von zwei Handys, die vom BKA bei den Ermittlungen sichergestellt worden waren. Eines der Handys gehörte dem festgenommenen André E. Er gilt als wichtigster Helfer des Neonazi-Trios, dem zehn Morde zur Last gelegt werden. Sein Mobiltelefon war den Fahndern am 24. November bei seiner Festnahme in die Hände gefallen.” (tagesspiegel)
Welcher Person das zweite Handy gehörte ist unbekannt. Es gibt Vermutungen, dass das zweite Handy einem Angeklagten im NSU-Verfahren gehören könnte: Ralf Wohlleben – seine Wohnung wurde am 24. November durchsucht, am 29. November wurde er festgenommen (wetzel) (stern).
Im “politikforum” analysierte “nachdenkerin” die im NSU-Abschlussbericht (PUA) veröffentlichten Erkenntnisse:
“7. Dezember
“Am 7. Dezember 2011 wurde ein bei dem Beschuldigten André Eminger sichergestelltes Handy, Marke Sony Ericsson, von einer Mitarbeiterin des BKA zur Dienststelle der Bundespolizei in Swisttal-Heimerzheim mit der Bitte gebracht, den Inhalt dieses Handys lesbar zu machen (physikalische Auswertung).” PUA-Bericht S. 804
Das Handy von Eminger wurde zur Bundespolizei gebracht, damit diese die Handy-Daten auslese.
8. Dezember
“Der Abteilungsleiter des Mitarbeiters der Bundespolizei sagte, vom Generalbundesanwalt als Zeuge vernommen, über die anschließenden Vorgänge bei der Bundespolizei Folgendes aus:
„Am Folgetag (8. Dezember 2011) erhielt ich die Rückmeldung, dass der Auftrag erfüllt war, die Daten jedoch gelöscht seien und entgegen dem Üblichen nicht archiviert waren. Am Nachmittag dieses Tages erhielt ich eine schriftliche Erklärung des Mitarbeiters in Heimerzheim, dass die Daten gelöscht und nicht mehr vorhanden seien. […]” PUA-Bericht S. 804
Bei dieser Passage wird dem Leser suggeriert, dass der Mitarbeiter die Daten löschte und nichts mehr vorhanden ist. Außerdem hätten die Daten archiviert werden müssen, was der Mitarbeiter angeblich nicht tat. Auf der nächsten Seite, ein paar Abschnitte weiter steht nun ganz kaschiert folgendes aufgeführt:
“Am nächsten Tag meldete sich der Mitarbeiter […] dienstunfähig krank und befindet sich noch heute im Krankenstand.” PUA-Bericht S. 804
Da wir jetzt beim 8. Dezember sind, muss der Mitarbeiter am 9. Dezember erkrankt sein und die weiteren Schilderungen müssten sich in der Chronologie auf noch den 8. Dezember oder dann schon 9. Dezember beziehen. Aber plötzlich, so dass es offensichtlich niemand auffallen soll, springt der PUA-Bericht wieder auf den 7. Dezember zurück. Und da heißt es:
“Die gewonnenen Daten wurden [am 7. Dezember 2011 in Heimerzheim] auf zwei DVDs […] gebrannt. Mit Herrn B. [dem Mitarbeiter der Bundespolizei] wurde vereinbart, dass er die bei der Bundespolizei gespeicherten Daten löschen kann, sobald die Daten auf dem Datenspeichersystem von KI 26 gesichert sind.” PUA-Bericht S. 804
Gem. dem PUA-Bericht teilte Herr Jens B. seinem Abteilungsleiter am 8. Dezember die Löschung der Daten auf dem PC- seinem Abteilungsleiter mit. Am Vortag, dem 7. Dezember waren die Daten aber bereits auf zwei DVD’s gespeichert.
9. Dezember 2011
In einem Absatz beginnend mit dem 7. Dezember steht nun weiteres aufgeführt:
“Am 9. Dezember 11 gegen 9.00 Uhr wurden die von Herrn B. auf DVD gesicherten Daten von der Mitarbeiterin des BKA in das Datenspeichersystem ordnungsgemäß und ohne technische Probleme kopiert und die DVD versiegelt. Mit E-Mail vom 9. Dezember 2011, 09.17 Uhr wurde Herr B. von der Datensicherung informiert und um Löschung der bei der Bundespolizei gespeicherten Daten gebeten. Die E-Mail vom 9. Dezember 2011, 9.17 Uhr, wurde dem Ausschuss ebenfalls übersandt.” PUA-Bericht S. 804
Auf der Seite zuvor gibt es dann unter dem 8. Dezember noch eine Steigerung der angeblichen Geschehnisse, begleitet mit Irrungen und Wirrungen.
8. Dezember
“Der Abteilungsleiter des Mitarbeiters der Bundespolizei sagte……Am Folgetag (8. Dezember 2011)……. erhielt ich die Rückmeldung, dass der Auftrag erfüllt war, die Daten jedoch gelöscht seien und entgegen dem Üblichen nicht archiviert waren. ……. Da dieses Prozedere nicht der üblichen Vorgehens weise entsprach, erteilte ich den Auftrag, die Festplatte des Arbeits-PCs des Mitarbeiters in Heimerzheim zu sichern. […] Ein Mitarbeiter des Nachbarreferats, das den Sicherungsauftrag aus führen sollte, traf gegen 17.45 Uhr den Mitarbeiter in seinem Büro an. Dabei sahen sie auf dem Bildschirm des PCs den Löschvorgang laufen. Dies widersparch der Tatsache, dass bereits Stunden zuvor durch denselben Mitarbeiter über den Referatsleiter mitgeteilt worden war, die Daten seien bereits gelöscht. Die Mitarbeiter des Sicherungsreferates nahmen sodann die Festplatte an sich und es gelang ihnen, den Inhalt wieder sichtbar zu machen. […]Ich habe daraufhin den Mitabeiter mit seinem Dienstortleiter zu einem persönlichen Gespräch mit mir und meinem Referatsleiter gebeten. […] Auf Frage, weshalb er am 8. Dezember 2011 zu nächst der Wahrheit zuwider erklärt habe, die Daten seien bereits gelöscht und weshalb er am Nachmittag trotz des Wissens um die dienstlich er forderliche Redundanz tatsächlich die Löschung durchgeführt habe, vermochte der Mitarbeiter keine plausible Antwort zu geben. Er hat vielmehr erklärt, das BKA habe um die sofortige Löschung gebeten. […]” PUA-Bericht S. 804
ZUSAMMENFASSUNG:
7. Dezember
- Der Bundespolizist Jens B. liest die Daten aus und speichert sie auf seinem PC
- Jens B. erstellt zwei DVD’s mit den Daten
8. Dezember
- Jens B. teilt seinem Abteilungsleiter Heinz-Dieter M., dass er die Daten auf zwei DVD’s speicherte, die Daten auf seinem PC löschte und entgegen dem Üblichen nicht archivierte
- Mitarbeiter eines Nachbarreferats bauen die Festplatte vom PC von Jens B. aus und restaurieren wieder die gelöschten PC-Daten.
9. Dezember
- Jens B. meldet sich krank
- Eine DVD wird dem BKA übersandt
- Da Jens B. krank ist, erhält eine Vertretung eine E-Mail vom BKA, dass die Daten gelöscht werden können.
Wieso wird die Festplatte ausgebaut und die PC-Daten von der Festplatte wieder restauriert? Es gab doch zwei DVD’s, die einen Tag vorher erstellt wurden. Selbst wenn die Daten auf dem PC einen Tag zu früh gelöscht wurden und eine vorschriftmäßige Archivierung nicht erfolgte, so braucht man doch nur die DVD‘s in den Rechner einschieben und die Daten rüber kopieren.
“Am 9. Dezember 11 gegen 9.00 Uhr wurden die von Herrn B. auf DVD gesicherten Daten von der Mitarbeiterin des BKA in das Datenspeichersystem ordnungsgemäß und ohne technische Probleme kopiert und die DVD versiegelt.” PUA-Bericht S. 804
Dementsprechend erhielt das BKA nur eine DVD. Die andere DVD verblieb somit bei der Bundespolizei zu Archivierung.
In der Bild-Zeitung gibt es von Jens B. eine Gegendarstellung, wobei ich davon ausgehe, dass diese nicht vollständig abgedruckt wurde. Von den DVD’s ist nichts aufgeführt.
“Dazu stelle ich fest: Die Daten habe ich von meinem Arbeitsplatz in den Trash-Ordner verschoben, sie blieben also bei der Bundespolizei vorhanden. Ich habe sie nicht gelöscht. Dazu stelle ich fest: Ich habe keine Beweismittel manipuliert oder zerstört. Die Daten sind bei der Bundespolizei und beim BKA vorhanden. Ich kann über meine Tätigkeit Zeugnis legen. (Bild)
Warum wird hier nicht Bezug auf die DVD’s genommen? (…)
“Die Zeitung zitiert unter anderem aus einer Nachricht vom 9. Dezember: Darin fordert eine BKA-Mitarbeiterin den Bundespolizisten Jens B. auf, Handy-Daten von André E. zu löschen. “Ich habe die Daten auf unserer Seite gesichert, du kannst die bitte löschen”, schrieb sie den Angaben zufolge.” (spiegel)
Am 9. Dezember war Jens B. gem. PUA-Bericht schon krank, also konnte er die Mail nicht empfangen haben. Aber ob der Sachverhalt im PUA-Bericht stimmt, dass er am 9. Dezember 2011 abwesend war oder nicht, ist auch ohne Relevanz.
Jens B. hatte die Daten am 7. Dezember auf zwei DVD’s gespeichert, wovon am 9. Dezember eine DVD zum BKA ging. Also waren die Daten einmal beim BKA gesichert und ein anderes Mal bei der Bundespolizei selber. Wenn nun diese Mitarbeiterin vom BKA den Auftrag hatte ihm mitzuteilen, dass er seine Daten löschen kann, können somit hier nur die PC-Daten gemeint sein.” (politikforen)
“Der Mitarbeiter bestreitet die Behauptung, er habe auf Anweisung des BKA Handydaten gelöscht. Auch sei er nicht vom Standardverfahren abgewichen. Schließlich seien die Daten von der Festplatte gesichert worden.” (bild)
Der Chef des BKA Jörg Ziercke …
“… bestätigte die Löschung der als Kopie bei der Bundespolizei vorhandenen Daten nach ihrem Auslesen, bekräftigte aber, dies sei ein normales Verfahren. Alle sichergestellten Inhalte stünden „weiterhin vollständig und unverändert für die Ermittlungen des Generalbundesanwalts und des BKA zur Verfügung“. Dem Zeitungsbericht zufolge geht es um die Daten, die Spezialisten der Bundespolizei auf dem Handy des mutmaßlichen Unterstützers der Zelle, Andre E., nach dessen Festnahme im November entschlüsselt hatten.” (tagesspiegel)
Die Frage ist, welche Handy-Daten Heinz-Dieter M. meinte: Die von Andre E. oder von Ralf Wohlleben? Tatsächlich wurden ja zwei Handys am 24.11.11 sichergestellt und ausgewertet, jedoch verblieb offenbar nur eine DVD bei der Bundespolizei. Befand sich auf einer DVD die Daten von beiden Handys?
Fazit
Leider scheiterte der NSU-Untersuchungsausschuss bei der Klärung des Sachverhaltes. So kommentierte der Unions-Obmann Clemens Binninger (CDU) Ende Januar 2013 die Aussagen des ehemaligen Bundespolizisten Heinz-Dieter M.: Der Hinweis sei interessant. “Eine Brisanz würde ich dem allerdings nicht einräumen.” (welt)
“Nicht aufklären ließ sich die Diskrepanz, warum der Mitarbeiter der Bundespolizei bereits am 8. Dezember 2011 die Löschung vorgenommen haben soll, obwohl er erst am 9. Dezember 2011 hierzu vom BKA aufgefordert wurde.” (PUA-Bericht, S. 804)