Der Bundestag-Untersuchungsausschuss setzt auf den ehemaligen BGH-Richter Gerhard Schäfer, um wichtige Unterlagen zu sichten und sie ggf. zu schwärzen. Es sollen die Namen von Verfassungsschutz-Informanten unkenntlich gemacht werden (tagesschau). Für diese Aufgabe wurde ausgerechnet Schäfer ausgewählt, der im Frühjahr 2012 den sogenannten “Schäfer-Bericht” für das Thüringer Innenministerium erarbeitete. Dieser Bericht war zwar gut recherchiert, jedoch wurden die Ergebnisse seitens Schäfer politisch im Sinne seines Auftragsgebers interpretiert:
Schäfer machte während der Vorstellung seines Berichtes öffentlich einen führenden Thüringer Zielfahnder nieder, der von 1998 bis 2001 nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe suchte. Der Fahnder äußerte vor der Schäfer-Kommission den Verdacht, dass das Trio logistische Unterstützung vom Verfassungsschutz erhalten haben könnte. Der erfolgreiche Zielfahnder wurde kurz darauf, 2012, vom Innenministerium versetzt.
Schäfer informierte nicht über die Existenz der polizeilichen Sonderkommission (Soko) “Rechte Gewalt”, die von 2000-2001 das Netzwerk “Thüringer Heimatschutz” analysierte. Aus dieser rechtsextremistischen Gruppe wurde das flüchtige Trio unterstützt. Obwohl ihm diese SoKo “Rechte Gewalt” bekannt war, stellte Schäfer das Fehlen einer solchen Sonderkommission in seinem Bericht fest. Es hätten “vorausgehenden Strukturermittlung” im Umfeld des Trios gefehlt.
Als dieser Skandal an die Öffentlichkeit kam, konnte sich Schäfer einen Tag lang an die Soko “Rechte Gewalt” nicht mehr erinnern. Tags darauf ließ er über das Thüringer Innenministeriums verlautbaren, dass die Soko “Rechte Gewalt” nicht mit der Fahndung nach dem untergetauchten Neonazi-Trio befasst gewesen wäre, deshalb hätte er sie nicht in seinen Bericht aufgenommen.
Mehr Infos: Zielfahndung 1998-2001
Daher bleibt zu hinterfragen, ob Gerhard Schäfer der richtige Mann für diese Aufgabe ist.