So könnte man die Antwort der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zusammenfassen, welche ich aufgrund meiner Strafanzeige gegen Bundesanwalt Diemer erhielt.
Da gegen BAW Diemer kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und da mir nicht bekannt ist, dass die StA Karlsruhe die Bundesbürger öffentlich davor gewarnt hat, dass sich möglicherweise ein weiteres unbekanntes NSU-Mitglied auf freiem Fuß befindet und damit weitere Morde begehen könnte, halte ich es für meine Pflicht, die Replik in dieser Sache zu veröffentlichen, Zitat:
“Staatsanwaltschaft Karlsruhe
xxxxx xxxxxx xxxxxxxxxx xxxxxxxxx
Akademiestraße 6-8
76133 Karlsruhe
520 Js xxxxx/19 – Ihr Schreiben vom 16.06.2019
Sehr geehrter Herr xxxxx xxxxxxxxxxxxx,
Ihr Schreiben vom 16.06.2019 habe ich erhalten und bedanke mich für die Erläuterung der Rechtslage. Ihre Ausführungen bezüglich des von mir gegen Bundesanwalt Diemer geäußerten Verdachts der Rechtsbeugung, sind in hohem Maße nachvollziehbar. Meine diesbezüglich geäußerten Vermutungen haben sich damit als haltlos herausgestellt.
Ich erlaube mir jedoch auf Folgendes hinzuweisen. Sie schreiben, Zitat:
„Dies gilt auch soweit der Anzeigeerstatter in seiner Ergänzung der Strafanzeige nunmehr geltend gemacht hat, dass ein bisher unbekannter Dritter das Drehbuch zu dem NSU-Bekennervideo erstellt haben muss. Selbst wenn die Schlussfolgerung des Anzeigeerstatters stimmte….“ Zitat Ende
Wenn die von mir vorgetragenen Tatsachen stimmen würden – und Sie haben nichts Gegenteiliges behauptet – dann läuft ein bisher unbekanntes Mitglied der Terrororganisation NSU frei herum. Denn dass das Bekennervideo unter tätiger Mithilfe eines unbekannten Dritten erstellt worden ist – und das dieser unbekannte Dritte wie von mir dargelegt, eine Vielzahl weiterer Beweismittel in der Zwickauer Frühlingsstraße hinterlassen hat – war nicht Gegenstand im NSU-Strafprozess. Demzufolge kann es sich bei dieser Person nicht um einen der dort Verurteilten handeln. Auch ist das Bekennervideo nicht irgendein Beweismittel in Sachen NSU, sondern es ist nach Aussage des Bundesanwalts Diemer das Hauptbeweismittel der Bundesanwaltschaft in Sachen NSU.
Nun ist es eine offensichtliche Tatsache, dass sich bis zum heutigen Tag NSU-Untersuchungsausschüsse mit der Thematik beschäftigen. Hunderte Beamte wurden bisher zu der Frage vernommen, wie es möglich sein konnte, dass die Terroristen über ein Jahrzehnt unentdeckt ihre Verbrechen verüben konnten. Die gleichlautende Antwort war sinngemäß immer, dass die strategischen Tarnhandlungen im Zuge der Tatplanungen und Begehungen nahezu perfekt waren, niemand also hätte etwas ahnen – und demzufolge auch niemand eher hätte eingreifen können.
Deswegen, sehr geehrter Herr xxxxxx xxxxxxxxxxxx, irritiert mich Ihr Schreiben. Denn ich entnehme daraus, dass Sie gar nicht abstreiten und nicht einmal den Versuch unternehmen, die von mir behaupteten Tatsachen zu widerlegen. Sie ziehen sich auf den Standpunkt zurück, dass dem Bundesanwalt Diemer eine Schuld nicht nachzuweisen wäre und schließen den Fall bis auf das Berliner Ereignis damit.
Was aber, wenn ich tatsächlich Recht hätte mit den von mir behaupteten Tatsachen bezüglich der Existenz eines weiteren – bisher noch unbekannten – Mitglieds der Terrororganisation? Bestünde dann nicht die Gefahr weiterer Morde? Nunmehr beispielsweise aus Rache für die Verurteilung der Komplizin Zschäpe? Hat dieses weitere NSU-Mitglied möglicherweise Herrn Lübcke ermordet oder war an der Tatplanung beteiligt? Plant es vielleicht gar den Bundesanwalt Diemer oder andere Mitglieder der Bundesanwaltschaft zu ermorden?
Es kann doch nicht sein, dass der Staat selbst über mittlerweile 7 Jahre einen ungeheuren Aufwand betreibt, um die Hintergründe dieser Terrororganisation aufzuklären und dann, wenn er darauf hingewiesen wird, dass das BKA selbst eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Existenz dieses unbekannten Mitglieds der Terrororganisation ermittelt hat, der Sache nicht weiter nachgeht. Damit würde dieser Staat dann doch die gleichen Fehler wieder begehen, welche die Mordserie erst ermöglichten.
Um es nochmals deutlich zu sagen: Es geht hier nicht darum ob Bundesanwalt Diener sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Es geht darum, dass vom BKA eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür ermittelt wurde, dass in der Zwickauer Frühlingsstraße ein bisher unbekanntes NSU-Mitglied aufhältig gewesen sein muss, welches exponiert in die Erstellung des Hauptbeweismittels der Bundesanwaltschaft – nämlich des NSU-Bekennervideos – eingebunden war. Gesondert sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um Andre Eminger handeln kann.
Die Aufklärung des Sachverhalts ist von hohem öffentlichen Interesse. Es besteht der begründete Verdacht, dass das bisher unbekannte NSU-Mitglied auch weiterhin Verbrechen begeht. Daraus folgt naheliegend ein weiterer Verdacht, nämlich dass die Terrororganisation mit der mutmaßlichen Ermordung von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 04.11.2011 – siehe hierzu Mordermittlungsvefahren der StA Meiningen 227 Js 22943/17 sowie wegen Beihilfe zum Mord 227 Js 9836/18 und 227 Js 20232/18 – nicht untergegangen ist, sondern bis zum heutigen Tage fortbesteht.
Ich rege deswegen an, die von mir im Zusammenhang mit der Existenz eines weiteren unbekannten NSU-Mitglieds behaupteten Tatsachen inhaltlich zu prüfen und mich zu informieren, was an meinen Schlussfolgerungen falsch sein soll. Bitte setzen Sie mich über den weiteren Fortgang des Verfahrens in Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen”
Aktualisierung vom 28.07.2019
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat mit Schreiben vom 25.07.2019 geantwortet. Darin enthalten ist eine im Fettdruck hervorgehobene Passage, welche als eine Art Gegendarstellung aufgefasst werden kann. Ich zitiere die Antwort der Staatsanwaltschaft deswegen wie folgt:
“Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dieses Schreiben nicht in der Weise zu verstehen ist, dass bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe von der Existenz weiterer Mitglieder des NSU ausgegangen wird. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe stimmt auch keinen in den Unterlagen behaupteten Tatsachen zu. Das gilt auch für Behauptungen, denen in den Bescheiden der Staatsanwaltschaft Karlsruhe nicht ausdrücklich widersprochen wird“ Zitat Ende
Den weiteren Inhalt bzw. meine Antwort darauf, behandle ich vorerst vertraulich.
Hallo,
Wieso kann es sich dabei nicht um Andre E. handeln?
MfG
“und schließen den Fall bis auf das Berliner Ereignis damit.” Zitat Ende
Das Berliner Ereignis betrifft eine Strafanzeige gegen BAW Diemer aus 2017 mit dem Vorwurf, Diemer würde beweiserhebliche Tatsachen bezüglich einer Beteiligung Emingers an der Erstellung des Bekennervideos unterdrücken. 2019 hat sich dann durch einen Zufall herausgestellt, dass diese Strafanzeige offensichtlich im polizeilichen System nicht existiert. Merkwürdig insofern, weil die Bundesanwaltschaft durch die Strafanzeige dann ja sozusagen automatisch – von Amts wegen – Kenntnis von Emingers mutmaßlichem Tun erhalten hätte. Wie Sie sehen, stellt man sich aber heute hin und sagt, der Nachweis dass die Bundesanwaltschaft davon gewusst habe, sei nicht zu erbringen. Das korrespondiert also. Kann aber auch einfach den “Berliner Verhältnissen” geschuldet sein.
Neben (mutmaßlich) Eminger muss “mit hoher Wahrscheinlichkeit” eine weitere – bisher namentlich unbekannte – Person, ganz zentral an der Erstellung des Bekennervideos mitgewirkt haben. Die Einstufung “hohe Wahrscheinlichkeit” geht hier auf das BKA zurück. Dieser unbekannten Person sind weitere Spuren in der Frühlingsstraße zuzuordnen. Eminger kommt hierbei als Spurenleger aber nicht infrage.
Sind also zwei Sachverhalte. Höhere Beteiligung Emingers wahrscheinlich ja – aber zusätzlich noch eine weitere unbekannte Person. Beide Sachverhalte waren in der Strafanzeige auch getrennt dargelegt.
Im “abweichenden Abschlussbericht” der sächsischen Linken und Grünen steht etwas, was zum Artikel passen würde. Den Textteil markierte ich fett. Die Zahlen sind Fußnoten, die im Bericht stehen:
“In einem von Eminger genutzten Navigationsgerät waren zudem drei Adressen in Glauchau hinterlegt. In einer der eingespeicherten Straßenzüge war der Vermieter der Wohnung in der Frühlingsstraße 26 ansässig.4348 (…)
Um 15.30 Uhr wurde von dem Handy des André Eminger – nachdem Zschäpe ihn mutmaßlich erreicht hatte – eine SMS zu dem von Susann E. genutzten Mobilfunkanschluss gesandt. Der Versand dieser SMS ergibt sich aus Verbindungsdaten, sie liegt aber auf beiden später sichergestellten Endgeräten nicht mehr vor, sondern wurde jeweils gelöscht, sodass der Inhalt nicht bekannt ist.4359 Hernach war das von Zschäpe genutzte Telefon ausgeschaltet, das verwendete Endgerät und die darin eingelegte SIM-Karte wurden nicht aufgefunden.4360 In der folgenden Nacht zum 5. November 2011 wurde von einem Münztelefon am Bahnhof Glauchau aus um 2.57 und 3.45 Uhr noch zweimal das Handy des Eminger angewählt. Um 3.43 Uhr wurde ein von Eminger genutzter Festnetzanschluss angewählt sowie um 3.44 Uhr zweimal das Handy der Susann E. Diese Anwahlversuche dauerten jeweils nur wenige Sekunden, sodass vermutlich eine Sprechverbindung nicht zustande kam.4361″
Das deutet auf Unterstützung hin – nicht darauf, dass Eminger von den Verbrechen des NSU Kenntnis hatte. Für diese Art der Unterstützung ist Eminger ja auch verurteilt worden.
Ich meinte auch den “Vermieter”! Das ist doch der Vietnamese, der von Schneeberg seine Gmbh führte, oder? In Glauchau gab doch auch ein Wohnungsbrand, am 07.11. Ziemlich viele Zufälle.