Hexenprozess gegen Beate Zschäpe findet ein Ende

Ich bin gespannt, inwieweit und ob Zschäpes “prozessualer Selbstmord” genützt wird, sie möglicherweise lebenslänglich einzusperren. Es können hier Kommentare zum Urteil veröffentlicht werden.

Beate Zschäpe verzichtete zuvor am 26.07.18 auf Herausgabe von Munitionsteilen. Welche damit gemeint sind, ist unbekannt. Im Gehirn von Uwe Böhnhardt wurden Munitionsteile gefunden, die nicht untersucht wurden.

Quelle: twitter

20 Gedanken zu „Hexenprozess gegen Beate Zschäpe findet ein Ende“

  1. Ich verfolge live die Berichterstattung bei welt.de
    Gerade sagte die Reporterin, dass Michele Kiesewetter und das NSU-Trio sich gekannt hätten!

    1. Das ist entweder eine Sensation, oder die Welt-Reporterin erzählt Unsinn.
      Was erscheint uns wahrscheinlicher?
      Nichts für ungut, Herr Lehle.

  2. Lebenslange Haft aber das Mordermittlungsverfahren gegen Menzel von der “Verteidigung” nicht in den Prozess gezogen.

    Die mittelalterliche Inquisition verbrannte übrigens die armen Frauen als Hexen nur dann, wenn diese gestanden hatten. Ohne Geständnis waren sie frei zu lassen. Das ist hier durchaus vergleichbar.

    1. Jaja, absolut vergleichbar, außer dass Zschäpe die Folter der Inquisitoren körperlich bemerkenswert unversehrt überstanden zu haben scheint, näh? Aber Sie haben sicher Insiderwissen, was man ihr alles angetan hat.
      Übrigens können Zschäpes Einlassungen durchaus als Geständnis gewertet werden. Dass die Bekenntnisse nicht schlüssig sind – geschenkt.

      1. Ihr Kommentar zeigt, dass Sie mit der Materie nicht vertraut sind.

        Das Directorium Inquisitorum und auch Heinrich Kramer im Hexenhammer empfehlen, von der Folter nur äußerst zurückhaltenden Gebrauch zu machen. Denn wenn eine “Hexe” die Folter ohne Geständnis überstand, war diese freizulassen. Deswegen setzte der Inquisitor auf zermürbende Untersuchungshaft, ausgeklügelte Fragetechniken und die Zulassung von Zeugen, welche im regulären Verfahren nicht gehört werden durften. Im 3. Teil des Hexenhammers wird ausführlichst erörtert, wie man eine Angeklagte dazu bringt, die ihr zur Last gelegten Taten zu gestehen. Von Folter ist da kaum die Rede. Vielmehr versuchte man über Personen, welchen die Angeklagte vertraute, auf sie Einfluss zu nehmen. Zellengenossinnen wurden ihr beigegeben und Horcher platziert, welche das Gesprochene protokollierten usw. Recherchieren Sie einmal, wie sich RA Grasel das Vertrauen von Zschäpe erschlich, als diese noch der Linie ihrer Altverteidiger folgte. Wie dann RA Bochert hinzukam und wie der völlig festgefahrene Prozess dann durch Zschäpes-Geständnis wieder in Fahrt kam. Der Hexenhammer wusste schon vor 600 Jahren, wie sowas bewerkstelligt wird. Verbrannt wurden die armen Frauen dann gerade wegen ihres Geständnisses. Auch den Deal kannte man damals schon und Kramer gibt genau vor, wie der Angeklagten scheinbarer Strafnachlass gegen ein Geständnis vorgegaukelt wurde – nur um sie danach doch zu verbrennen. Exakt so ist das auch bei Zschäpe gelaufen.

      2. https://www.youtube.com/watch?v=EfZ1A65OF8M

        WDR vom 11.07.2018. Ab Minute 1.11.00 wird klar gesagt, dass die Form des Eintritts der Herren Grasel und Borchert in den Prozess und das “gemauschelte Geständnis”, mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu tun haben. Hexenhammer 3. Teil halt.

        Allerdings nützt alles Reklamieren nichts, wenn man selbst die Ermittlungsakten der gegen Menzel laufenden Verfahren nicht in den Prozess zieht, um die Mandantin vor der Höchststrafe zu bewahren. An dieser Stelle kann man feststellen, dass auch Heer, Stahl und Sturm nicht “rechtsstaatlich” agiert haben. Wenn auch ihre anfängliche Strategie durchaus erfolgversprechend schien.

        1. Möglicherweise will Zschäpe & Co. keine Aufklärung der Todesumstände Böhnhardt/Mundlos. Wenn dies den Anwälten so kommuniziert worden wäre, dürften die Anwälte darüber wohl die Öffentlichkeit nicht informieren, oder? Im Fall von Böhnhardt gibt es bei mir leise Zweifel, ob der überhaupt erschossen im Wohnmobil lag (fehlende Tätowierung/Narbe an Wade).

  3. Wenn das jetzt wirklich der Deal ist zwischen Götzl/Diemer/Zschäpe und Anwälten, dann hat die Beate schlecht “verhandelt” oder sie ist übers Ohr gezogen worden.
    Die ganz große Frage ist nachwievor das warum? Warum sagt sie nichts, warum unterschreibt sie ein falsches Geständnis?
    Weil sie weiß, dass sie im Gefängnis sicherer ist wie draußen?
    Gibt es ein unbekanntes Druckmittel?
    Was für ein Land, indem die Ehefrauen von
    IS-Kopfabschneidern ohne Strafe zurück ins Land geholt werden und andere in Schauprozessen verurteilt werden, für Strafen, die sie nie begangen haben……

    1. Ihre Frau kann man ja auch nicht für den Unsinn verantwortlich machen, den Sie ins Internet schreiben…
      Wirklich, wenn man die Kommentare hier manchmal liest fühlt man sich schon ins finstere Mittelalter zurückversetzt. Ohne Maß und Ziel.

      1. Sehr geehrter Backnang,
        danke für die Blumen! Natürlich zwingt sie auch keiner sich in einem ach so unseriösen Blog aufzuhalten und es zwingt sie auch niemand diesen Unsinn zu lesen. Dieser Blog und die Kommentare setzten sich nun mal kritisch mit dem Gesamtkomplex NSU auseinander.
        Meiner Meinung nach zu Recht!
        Ich für meinen Teil habe in den letzten Jahren ca. 10000 Seiten an Aktenmaterial/Protokolle der UA`s, Pressenachrichten usw. persönlich gelesen und studiert und mir aufgrund dieser Erkenntnisse meine Meinung gebildet. Dies wird wahrscheinlich auf den Blogbetreiber auch zutreffen.
        Wie viel haben sie gelesen?
        Wer danach noch an den Rechtsstaat und damit an ein rechtsstaatliches Verfahren gegenüber Frau Zschäpe glaubt, der glaubt auch wahrscheinlich an die Zahnfee. In so einem Verfahren hätte nämlich die Staatsanwaltschaft auch alle Beweismittel, die zu Unschuldsvermutung führen würden, vorzutragen. Dies ist nun nachweislich nicht erfolgt. Natürlich respektiere ich ihre Meinung.
        Schönen Gruß

        1. Sehr geehrter Freigeist, nein, ich habe im Gegensatz zu Ihnen rein gar nichts gelesen und bin von Haus aus unkritisch 😉
          Wie Sie meinem anderen Kommentar (zum Urteil) entnehmen können, habe auch ich große Bedenken bzgl. Rechtsstaatlichkeit. Ihren obigen Kommentar aber fand und finde ich sehr schwach. Wenn Sie diese Seite wichtig finden (so wie ich, allerdings oftmals ohne die Meinungen des Betreibers oder der Kommentatoren zu teilen!), dann achten Sie doch vielleicht ein bisschen auf Sachlichkeit und Ausgewogenheit. Sie können es doch, denke ich. Dann wird man sich auch eher mit Ihren Argumenten auseinandersetzen und dieses Umfeld hier ernster nehmen. Wäre doch in Ihrem Sinne, denke ich. Ist nur ein Vorschlag, wie Sie sich äußern habe ich ja wirklich nicht zu bestimmen.

  4. Zum Urteil:
    Lebenslang ohne Sicherungsverwahrung lässt ja ziemlich viel Gestaltungsraum. Aber die festgestellte besondere Schwere der Schuld schließt eine vorzeitige Entlassung aus.
    Man hat nun das harte Urteil für die Außenwirkung und ich könnte mir vorstellen, dass die besondere Schwere in der Revision kassiert wird (bin aber juristischer Laie), so dass man sie bei Wohlverhalten (Schweigen, still halten, politische Abstinenz) früher rauslassen kann. Damit hat sie noch die Option auf ein erträgliches Restleben.

    Aus meiner Sicht wurde der für dieses Urteil notwendige Nachweis der Schuld im Ramen des Prozesses nicht erbracht, da m.W. keine “harten” Beweise für Tatbeteiligungen vorliegen. Das macht mir große Sorgen. Allerdings aus grundsätzlichen rechtstaatlichen Erwägungen und keineswegs aus Mitleid für Zschäpe.

  5. Dies ist wohl als der groesste Justiz- und Medienskandal der Nachkriegszeit zu bezeichnen. Ein Kangoroo-Court.
    Wie auch die Untersuchungsausschuesse gezeigt haben: Sie stecken wieder einmal alle unter der selben Decke.
    George Lehle sei Dank fuer die gewissenhafte, ehrenhafte Arbeit, die er mit seinem Blog leistet und geleistet hat

  6. Vgl. Verteidiger Grasel ab Min.1
    “Das Urteil ist falsch”
    https://www.welt.de/politik/deutschland/video179157078/Stefan-Aust-zum-NSU-Prozess-Wirklich-aufgeklaert-ist-der-Fall-nicht.html
    Problem: durch das von der neuen Verteidigung (inkl.Grasel) formulierte Teilgeständnis durch Zschäpe in dem die Version der Bundesanwaltschaft wider besseres Wissen und der harten Beweislage bestätigt wurde, hat sie sich ans Messer liefern lassen.
    Vermutlich wird die Revision nur die “Brandlegung” bestraft wissen wollen.

  7. Ich bin absolut schockiert wie weit unsere Medien verkommen sind (oder auch gebrieft).

    In der Kommentarsektion der „Heilbronner Stimme“ auf facebook wurden heute sämtlichen kritischen Kommentare gelöscht und die jeweiligen Nutzer gesperrt. Wer nicht dem Narrativ der BAW folgt fliegt.

    Was ein unterirdisches Schmierenblatt!

  8. Man schaue doch nur auf:

    – die nichtöffentliche Sitzung des Innenausschuß des Bundestages, 21.11.2011, 11:08 bis 15:26 Uhr
    – die Rede der Merkel auf einer Gedenkveranstaltung am 23.02.2012, inklusive Schweigeminute des öffentlichen Dienstes (gut) und Trauerbeflaggung
    – die Überweisung mehrer hunderttausend Euro „Schweigegeld“ an die Verwandten der türkischen Erschossenen durch die Bundesregierung
    – u.a.

    Damals wurden die Weichen gestellt. Und über diese gestellten Weichen wurde mittels Schauprozess – bei einem Schauprozess stehen typischerweise die Urteile bereits vor Beginn fest (von Andrej Wyschinski lernen heißt siegen lernen!) – die Fuhre nun in den Zielbahnhof bugsiert. Ist da jetzt jemand erstaunt?

  9. Nicht erst seit Schorlau, schon vorher und aus den MSM, entlang des offiziellen Narrativs, wissen wir: Über dem Ende der 90er Jahre angeblich überraschend abgetauchten Trio hielten ihre „schützende Hand“ ausgerechnet diejenigen „Jäger“, denen das Trio angeblich unabsichtlich entwischt war – staatsbeamtliche Sicherheitskräfte (Befehl von LKA-Chef Jakstat 2003 in Sachen gesichteter Böhnhardt: „Finden Sie nichts heraus!“ – Amtlicher Arbeitgeber von Mundlos und Zschäpe während der ersten „Döner“-Morde war mit Neonazi-Bauunternehmer Marschner ein damals aktiver V-Mann).

    Speziell Zschäpe (die vor dem Abtauchen die berüchtigte „Sprengstoff-Garage“ ausgerechnet von einem – wiederum angeblich völlig ahnungslosen – Polizisten gemietet hatte), kooperierte schon Mitte der 90er mit den Behörden, d.h. machte Angaben über braune Kollegen.
    Damals nichts Besonderes, war doch der ganze Laden namens „Thüringer Heimatschutz“ eine braune Spielwiese der Schlapphüte, angefangen vom Gründer / Leiter / Einpeitscher Tino Brandt bis hin zu 40 weiteren Mitglieder, die für ihren staatlichen Spitzel-Lohn mangels (Mitglieder-)Masse eigentlich weitgehend nur sich gegenseitig „abschöpfen“ konnten.

    Sprengstoff-Lieferant für die ominöse Garage war mit Thomas Starke ein Mann mit zwei Gesichtern, der schon zu DDR-Zeiten (1986) die rechte Szene bespitzelt hatte, Ende 2000 die Rechtsrockband „Landser“ stark belastete und von 2001 bis Anfang 2011 für das Berliner spitzelte, wobei er von 2001 bis 2005 mindestens fünf Mal Hinweise zu dem BMZ-Trio und dessen Unterstützern lieferte.
    Also ein Viertel-Jahrhundert Spitzel-Karriere – aber ausgerechnet zu den brisanten Zeiten seiner Sprengstoff-Lieferungen ans Trio (und dann dem Beschaffen einer Wohnung für die frisch abgetauchten Thüringer in Sachsen) will aber keine staatliche Stelle ihn unter Vertrag und Aufsicht gehabt haben – das Märchen vom konspirativen NSU-Trio hätte sonst seine Geburtswehen kaum überlebt.

    Zschäpe wollte er nicht nur Sprengstoff schenken, sondern auch seine Liebe. Sie habe sich aber angeblich nur auf ein kurzes Techtel-Mechtel eingelassen und dann wieder nur ihre Uwes im Kopf gehabt. Im Kopf, aber viel seltener in der Wohnung hatte sie „ihre“ Uwes, was sogar die MSM anhand viel zu niedriger Verbrauchsabrechnungen der letzten Wohnung scharfsinnig feststellten. Dafür fanden sich in der letzten Wohnung DNA-Spuren, die zu über 99 % von einem Starke-Abkömmling stammen und demnach zu weniger als 1 % z.B. von einem genetischen Doppelgänger.

    Zur ganz großen Erleichterung der Verfechter des BMZ-NSU-Trio-Narrativs konnte am Ende doch ein (für die Öffentlichkeit namen- und gesichtslos gebliebener) Spurensammler / Laborant als der passende „Schlamperer“ unter all den Ermittlungs-Profis ausfindig gemacht werden, der nicht nur ganz unprofessionell die gezogene Probe mit seiner eigenen DNA verunreinigte, sondern dessen DNA „ganz zufällig“ und entgegen aller Wahrscheinlichkeit (1 %) den heiß ersehnten Doppelgänger zum Starke-Abkömmling lieferte.

    Weil die analysierte DNA zu Starke als Vater gepasst hätte, aber nicht zu seiner damaligen Partnerin als Mutter, hat man weitere Nachforschungen für unnötig erachtet. Dass Männer heimlichen Nachwuchs mit anderen Frauen haben können (parallel zur aktuell offiziellen oder aus früheren Phasen) schien wohl keine Überlegung wert. Nach 25 Jahren väterlichen „Staatsdiensts“ könnte solch ein heimlicher Sprössling erwachsen geworden und durchaus in den polizeilichen Labordienst gelangt sein. Und für die fehlenden Gene einer passenden Mutter muss nicht Zschäpe Urheberin sein, aber man hätte doch durchaus bei ihr mal eine Probe nehmen können? Gerüchteweise soll es sie ja ein Kind gehabt haben, wo immer dies abgeblieben sein mag.

    Jedenfalls müssten alle genanalytisch überführten Väter künftig höchst misstrauisch sein, wenn ihre Vaterschaft nur 99,x % feststeht statt zu vollen 100,0 %. Aber kein vernünftiger Experte rät ihnen zu so einem Misstrauen – haufenweise merkwürdige und höchst unwahrscheinliche Zufälle gibt’s halt nur im NSU- und ähnlichen Märchen, nicht im wahren Leben.

    Das unzertrennliche Trio – ohne diesen fragwürdigen Mythos ist es aus mit der Terroristischen Vereinigung (zwei sind nach unserem Recht zu wenig) und die behauptete Mittäterschaft müsste noch enger an den einzelnen – hier leider spurenlosen – Morden anknüpfen.

    Im Rahmen des offiziellen Narrativs hätte Zschäpe gute Karten gehabt, einfach zu schweigen und ihre Anwälte die Schwachpunkte des Narrativs angreifen zu lassen: Angefangen von der technisch nicht möglichen Brandstiftung (Benzinlunte ohne Fernzünder und völlig ohne Eigenverletzung) bis hin zu den irrwitzig großen – offensichtlich nachträglich platzierten und „nach-gefundenen“ – Beweisbergen in der Brandruine, wo Feuer Waffen schmelzen ließ, während es Patronen und wichtige Dokumente schonte.

    Sie wollte (oder durfte?) es aber nicht. Ebensowenig ihre Anwälte, egal ob alte oder neue. Sichtbar am unsinnigen und fatalen „Teil-Geständnis“, akkurat Mord für Mord eine nachträgliche Beichte der Uwes erhalten zu haben. Auch wenn die MSM noch so oft behaupten, Zschäpe habe nur das gestanden, was man ihr sowieso nachgewiesen habe: Niemand hatte auch nur den Hauch eines Beweises für eine Mitwisserschaft hinsichtlich irgendwelchen bzw. „den“ Morden.

    Nicht einmal hinsichtlich der „Geldquelle Banküberfälle“ – die häufig abwesenden Uwe hätten ihr üppiges Geld ja mit schnell verjährenden Taten (Schmuggel, Schwarzarbeit) verdienen können, ohne Zschäpe im Detail zu verraten, wieviel legales / illegales Einkommen sie nun im einzelnen erzielen (analog den prominenten Wirtschaftskriminellen im Nadelstreifanzug, die bei ihren straflos bleibenden Partnerinnen auf Schönheit wert legen, nicht auf deren Fähigkeit zur Bilanz-Analyse). Und dass sie trotz „Untergrund“ durchaus auch legal arbeiten und verdienen konnten, wusste Zschäpe doch selber bestens aus der Zeit mit Mundlos beim Bauunternehmer Marschner.

    Das Mord-Motiv im Fall Kiesewetter (riskanter Waffen-Raubmord trotz üppigem Waffenlager, trotz voller Kassen und trotz ausbleibenden Folgemorden) ist eine sehr unbeholfene, dümmliche Konstruktion der Anklage – es 1:1 zu übernehmen und es von Zschäpe absegnen zu lassen, kann man (im Rahmen des offiziellen Narrativs) nicht gerade als Glanzpunkt anwaltlicher Tätigkeit betrachten.

    Dem räumlich um die Leiche herum und zeitlich um den Mordzeitpunkt herum allgegenwärtigen Verfassungsschützer Andreas Temme hat niemand eine so hervorragende (und im eigenen Interesse völlig unnötige) Entlastung geliefert wie Zschäpe mit ihrem „Geständnis“, die Uwes hätte ihr die dortige Mordtat gestanden. Den Mord in Kassel überhaupt mitbekommen zu haben – separat vom nur zwei Tage vorher geschehenen Mord in Dortmund – kann ihr sogar als erschwerendes Indiz ausgelegt werden für eine präzise Report-Tätigkeit der Uwes gegenüber ihrer Beate.

    Schon im ersten Prozessjahr hatte sie aktiv mitgeholfen, die merkwürdige zeitliche Nähe der räumlich weit voneinander entfernten Morde Dortmund und Kassel zu verharmlosen: Was nüchtern betrachtet fast zwingend auf örtliche Helfer (und damit entgegen der Anklage einen NSU viel größer als ein Trio) schließen lässt, hat sie mit ihrem (abgefangenen) Brief an einen inhaftierten Dortmunder Neonazi umzudeuten ermöglicht in eine Art Dortmunder Ortskundigkeit der Uwes. Dortmund wurde so entschärft und gilt seither quasi als Beifang-Mord auf der Anfahrt nach Kassel.

    Nicht zu vergessen, hat sie sich wenige Tage vor dem 4.11.11 tränenreich von einer Freundin verabschiedet. Den fatalen Ausgang eines wiederholten Routine-Bankraubs konnte sie dabei nicht geahnt haben – sie muss ein Wissen um die bevorstehende große Wende gehabt haben, auch wenn ihr vielleicht nicht alle Details der nachfolgende Inszenierung in Stregda mitgeteilt wurden. Sie spielt jedenfalls ein tragende Rolle in einem Schauspiel, zu dem auch der ganze Prozess gehört. Daher die Vermutung (time will show): „Lebenslang“ wird einem Verschwinden unter neuer Identität nicht unbedingt entgegenstehen.

  10. Zschäpes Prozess dauerte über fünf Jahre, bis dann endlich (gestern vor genau einem Jahr) am 438. Prozesstag das Urteil – mündlich – verkündet wurde.

    Was lange währt, wird aber noch lange nicht gut:
    Nach den Rechenregeln des § 275 StPO kann sich das OLG (quasi als Pendant zum eh schon überlangen Prozess) anschließend noch bis zu 91 Wochen Zeit für die schriftliche Urteilsbegründung lassen.
    Diese Urteilsbegründung liegt bis heute immer noch nicht vor, aber für die Medien fällt zum einjährigen Jubiläum samt endlosem Warten anscheinend nicht viel ein.

    So etwa März bzw. April 2020 müsste das aber spätestens passiert sein, denn die Überschreitung der Frist (= nur in Ausnahmefällen zulässig) stellt nach § 338 Nr. 7 StPO einen absoluten Revisionsgrund dar. Das Urteil muss innerhalb der Frist vollständig und von allen Berufsrichtern unterschrieben zu den Akten gelangt sein.

    Götzl bekam bekanntlich nach dem mündlichen Urteil einen neuen (höherrangigen) Job an einem anderen Gericht, hat also wohl Gründe für das späte Abliefern seiner Hausarbeit. Allerdings erreicht er nächsten Monat das gesetzliche Ruhestandsalter. Vielleicht wird er in einem Seniorenstift mehr Zeit und Muße für sein letztes großes Werk haben?

    Angeklagte haben das Recht auf einen fairen, zügigen Prozess. In Berlin und Brandenburg mussten bei (bedingt durch Personalmangel) überlangen Verfahren schon Mord-Angeklagte ohne Urteil entlassen werden. Egal wieviel Personal man in Bayern hat oder nicht hat: Zeit hat man laut Rechtsordnung auch nicht mehr als in anderen Bundesländern. Man nutzt vorhandene Spielräume aber evtl. geschickter – siehe § 275.

    Wenn die Medien nun schon nicht Zschäpes Rechte oder das „Jubiläum“ an sich thematisieren – das Risiko eines doch noch platzenden Prozesses wäre ein paar Zeilen wert. Während des Prozesses warf man Angeklagten und Verteidigung immer mal wieder Verzögerungs-Strategien vor. So wie damals Zschäpes (alte) Anwälte nicht ausfallen (sprich: sich von den neuen ablösen lassen) durften, liegt jetzt auf der verlassenen Richterbank das formalitätenbedingte Ausfall-Risiko, das zunehmend ein biologisches werden könnte.

    Schon die U-Haft sollte höchstens ein halbes Jahr dauern – Zschäpes Prozess begann nach anderthalb Jahren U-Haft.
    Gründe für eine U-Haft sind Flucht- und Verdunklungsgefahr – Zschäpe hatte sich allerdings selbst gestellt und konnte an den abgefackelten Beweisorten WoMo und Frülingsstraße nichts mehr verdunkeln. Auch wenn bei letzterem die Zschäpe vorgeworfene Täterschaft wie auch Motivation konstruiert wirken – die „Brandstiftungsneigung“ musste wohl herhalten für die U-Haft; andere Gründe sind nicht ersichtlich.

    Die Beschaffung der im Prozess so zentralen Mordwaffe (Ceska) haben die harten Männer des NSU jedenfalls unter sich ausgemacht, gezielt hinter dem Rücken der einzigen angeklagten Frau, die (anders als die Männer) deutlich, mehrfach über viele Jahre hinweg und glaubhaft ihre Mord-Abneigung zum Ausdruck gebracht hat – aber als einzige noch hinter Gittern sitzt. Obwohl der für die Revision zuständige BGH-Senat an die Mittäterschaft hohe Anforderungen stellt und die wirtschaftlich abhängigen Ehefrauen / Freundinnen von Kriminellen fast nie als Komplizen belangt werden.

    Den Anklägern musste dieses Missverhältnis schon vor Prozessbeginn klar gewesen sein, dennoch war Zschäpe in ihren Augen hart genug, um die Rolle der Hauptangeklagten zu bekommen. Oder einfach nah genug an den Uwes, um anstelle jener verblichenen Bösewichte ersatzweise die böse Hexe herzugeben, die man so dringend brauchte?

    Denn schon beim Antrag auf eine (vom Gericht dann nicht verhängte) Sicherungsverwahrung muss man sich fragen, worin für die Ankläger eigentlich die erforderliche Wiederholungsgefahr bestanden haben soll. Ein erneutes Sich-Verlieben und Abhängig-Sein von bösen Buben?
    War die vaterlos und von der Mutter ungeliebt aufgewachsene Zschäpe in ein wendebedingt großes braunes Jugend-Milieu reingeschlittert oder ist bei ihr – anders als bei anderen Hexen – in der (manchmal gar nicht so konspirativen) Untergrundzeit der Besen fest am Hintern angewachsen?

    In Stregda wurde (aus Gründen, die nicht bei den Uwes liegen) eine pannenreiche Geschichte inszeniert, die dadurch sichtbar als Dauerbrenner angelegt war und demnach als solcher dringend benötigt wurde.
    Dies wird neben der langen Prozessdauer durch den späten Prozessbeginn und jetzt eben durch die endlos lange gerichtliche „Nachbereitung“ immer wieder aufs Neue bestätigt.

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