Bundestag-Untersuchungsausschuss und Zschäpes (angebliche) Fingerabdrücke am NSU-Film

Aktualisiert und wiederveröffentlicht am 22.01.28

Der zweite NSU-Ausschuss des Bundestages traf einige absurde Bewertungen der Faktenlage, vor allem hinsichtlich der Todesumstände von Böhnhardt/Mundlos und der Beweissicherung in Wohnmobil und Zwickauer Brandruine. Die Parlamentarier schreiben darüberhinaus in ihrem Abschlussbericht, dass an einem der fünfzehn versandten “Bekenner”-filme ein Fingerabdruck von Beate Zschäpe gewesen wäre:

“Zweifel an dieser Aussage weckt zum einen, dass sich nur auf einer der 15 von den jeweiligen Adressaten bekannt gemachten Zusendungen eine Spur Beate Zschäpes in Form eines Fingerabdruckes befand.” (Abschlussbericht, 2. NSU-Ausschuss, Bundestag)

Als Quelle gibt der Ausschuss einen Bericht des Bundeskriminalamtes an.

“In dem Erkenntnisbericht der BAOTrio vom 21. August 2012
wurde dazu folgendes Ergebnis vermerkt:

„Bei der molekulargenetischen/daktyloskopischen Untersuchung konnte in zwei Fällen DNA an den Postsendungen festgestellt werden, für die Uwe MUNDLOS als Spurenverursacher nicht auszuschließen ist. Uwe BÖHNHARDT konnte als Spurenverursacher einer daktyloskopischen Spur in einem Fall identifiziert werden, ebenso Beate ZSCHÄPE.
Dabei handelte es sich um zwei Fingerspuren ZSCHÄPES auf der Rückseite des Briefumschlages der Sendung an die ‚Lippische Landes-Zeitung, […] Detmold‘.

An allen untersuchten Zusendungen wären also nur ein Fingerabdruck von Uwe Böhnhardt, sowie zwei von Beate Zschäpe gewesen. Diese Darstellung wird anhand der im Internet veröffentlichten Untersuchungsberichte hiermit überprüft.

Die Untersuchungsberichte sprechen ein klares Bild: Es gab keine DNA und keine Fingerabdrücke von Beate Zschäpe an den versandten sogenannten “Bekenner”filmen, die Kuverts inklusive. Stattdessen gibt es DNA und Fingerabdrücke von bis heute unbekannten Personen!

Daraus kann nur geschlossen werden, dass Beate Zschäpe nichts mit den Zusendungen zu tun hatte.

Um diese Schlussfolgerung zu vermeiden, könnte sich das Bundeskriminalamt (BKA) zu Falschbehauptungen hingerissen haben, die die Parlamentarier ungeprüft nacherzählten.

Angebliche Fingerabdrücke Zschäpes

Während des NSU-Prozesses behauptete BKA-Auswerterin Jeanette Pf. am 21.07.15, dass an der Sendung an die „Lippische Landes-Zeitung“ zwei Fingerabdrücke von Zschäpe festgestellt worden wären. Sie sagte dem Gericht:

„Beim Asservat 56.1 hätten definitiv zwei Fingerabdrücke der Angeklagten zugeordnet werden können.“ (nsu-watch)

„Stahl sagt, dass Pf. angegeben habe, dass auf dem Asservat 56.1 zwei Fingerabdrücke festgestellt worden seien. Dazu sagt Pf., dass sie sich das KT-Gutachten nochmal explizit angeschaut habe zur Vorbereitung. Stahl: „Was für ein Asservat war das?“ Pf.: „Das war der Briefumschlag an die Lippische Landes-Zeitung.“ Sie meine, es sei einmal ein Zeigefinger gewesen und einmal ein Ringfinger, also ein Finger von jeder Hand.“

Was sagen die Akten?

Der Antrag auf kriminaltechnische Untersuchung des Umschlages datiert vom 29.12.2011 (ST14-140006/1 1).  Es sollte jedoch -nur- nach „anhaftenden Fasern“ gesucht werden! Der Untersuchungsbericht stammt vom 28.02.2012 (KT33 – 201116251168).

Am 29.02.2012 (ZD 36 – 140006/11) erfolgt der (erste) Antrag auf Untersuchung des Umschlages nach DNA/Fingerabdrücken!

“Es wird gebeten die nachfolgenden kriminaltechnischen Untersuchungen an dem Ass. 56 durchzuführen:
-Unterasservierung des Asservats sowie
-Suche, Sicherung und Abgleich daktyloskopischer Spuren.
-Suche, Sicherung und Auswertung molekulargenetischer Spuren an den Klebelaschen und Briefmarke. (Auf einen Abrieb an der DVD wird verzichtet, da vorr. Kreuzspurenkontamination vorliegt (DVD wurde in Brenner b. PP kopiert)
-Suche, Sicherung und Auswertung von Faserspuren”

Seltsam ist, dass bei der Datumsangabe “29.02.2012” handschriftlich eine Null bei der Monatsangabe 02 hineingeschmiert wurde. Es erscheint, dass die handschriftlichen Null eine maschinengeschriebene eins überschmiert. Ein zweiter (?) Antrag auf kriminaltechnische Untersuchung (Fingerabdrücke, DNA) des Umschlages stammt vom 29.12.2012! (ZD 36 – 140006111) Der Antrag ist identisch formuliert wie der erste.

„Es wird gebeten die nachfolgenden kriminaltechnischen Untersuchungen an dem Ass. 56 durchzuführen:
– Unterasservierung des Asservats sowie
– Suche, Sicherung und Abgleich daktyloskopischer Spuren.
– Suche, Sicherung und Auswertung molekulargenetischer Spuren an den Klebelaschen und Briefmarke. (Auf einen Abrieb an der DVD wird verzichtet, da vorr. Kreuzspurenkontamination vorliegt (DVD wurde in Brenner b. PP kopiert)
– Suche, Sicherung und Auswertung von Faserspuren“

Untersuchungsbericht: Zwei unbekannte Fingerabdrücke

Der Antrag auf kriminaltechnische Untersuchung (Fingerabdrücke, DNA) der Hülle / DVD datiert vom 29.12.11 (ST14- 140006/11). Laut des Untersuchungsberichtes vom 15.03.12 wurden an der Sendung zwei Fingerabdrücke festgestellt, die die Spurennummern 56.1.1-D1, 56.1.1-D2 erhielten. Die Abdrücke wurden „mit Sammlung/AFIS verglichen, das heißt mit den Fingerabdrücken der NSU-Verdächtigen, sowie mit dem BKA- Datenbestand. Ergebnis: Sie konnten nicht zugeordnet werden!

„Nach Auswertung der daktyloskopischen Spuren wurde festgestellt:

2 für Vergleichszwecke geeignete Spur, davon 2 mit Sammlung/AFIS verglichen

2 nicht zugeordnete, Spuren – Nrn.: 56.1.1-D1, 56.1.1-D2“, Aktenzeichen ZD 23-4 E11-474

Auch Medien berichten im Jahr 2012, dass -keine- Fingerabdrücke Zschäpes gefunden wurden.

“Allerdings konnten an keinem der sichergestellten Umschläge Fingerabdrücke oder DNA-Spuren von Zschäpe gesichert werden. Ob sie die Umschläge wirklich verschickt hat, ist daher fraglich.” (Frankfurter-Rundschau, “Indizien und Lücken”, 09.08.2012)

“Auch wenn auf den Umschlägen keine DNA gefunden wurde, wie es in Sicherheitskreisen heißt, deuteten auch die Poststempel auf sie als Absenderin.” (taz,”Knallharte Überzeugungstäterin”, 24. 1. 2012)

Fingerabdruck Uwe Böhnhardt bestätigt

An der Zusendung “Patria-Versand” war tatsächlich ein Fingerabdruck Böhnhardts. Im Untersuchungsbericht vom 11. Januar 2012 steht:

“Nach Auswertung der daktyloskopischen Spuren wurde festgestellt:
1 für daktyloskopische Zwecke nicht geeignete Spur – Nr.: 27.1-D3
2 für Vergleichszwecke geeignete Spuren , davon
2 mit Sammlung/AFIS verglichen
1 identifiziert (Spurnummer(n) siehe identifizierungsbericht(e))
1 nicht zugeordnete, Spur – Nr.: 27.1-D1

Bei der vergleichenden Untersuchung wurde festgestellt, dass die am 04.11.2011 in Erfurt letztmalig erkennungsdienstlich behandelte Person, geführt unter den Personalien
BÖHNHARDT, UWE, geb. am 01.10.1977 in JENA
Spurenverursacher/in ist.
Identität:
der Spur (Nr.)
27.1-D2
mit dem Abdruck des
rechten Ringfingers”, Aktenzeichen ZD 23-4 E11-474

Laut des Inhabers des Patria-Versandes, Franz Ludwig G., ging das Kuvert mit Film aber erst am 23.11.2011 ein.

“Vorgestern am 23.11.2011 gegen 11 Uhr kam die Post. Meine Tochter, Claudia G., öffnete unter anderem ein braunes DIN-A5-Kuvert.”

Beate Zschäpe soll die Filme jedoch bereits am 04.11.11 zur Post gebracht haben! Spätestens ab 08.11.11 war es ihr unmöglich, die Filme zu versenden – sie war in Haft. Der Film an “Patria-Versand” kam jedoch am 23.11.11 an!

Seltsam ist auch, dass ausgerechnet der Patria-Versand “kurz nach dem 04.11” von einem Informanten des Geheimdienstes “Verfassungsschutz” übernommen wurde. Ab wann genau ist nicht der Öffentlichkeit bekannt.

„Außerdem legte Röpke dem Ausschuss nahe sich mit dem kürzlich verstorbenen Hammerskin und V-Mann Roland Sokol auseinanderzusetzen. Sokol war Leiter des Patria-Versands, dem einzigen rechten Versandhandel, bei dem eine NSU-Bekenner-DVD einging.“ (nsu-watch)

Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Wie bewerten Sie denn die Erkenntnis – oder zu- mindest ist das in der Öffentlichkeit schon bekannt –, dass R. S., der vor Kurzem verstorben ist, kurze Zeit nach dem 04.11.2011 den PATRIA Versand übernommen haben soll, also die einzige Szeneadresse, die eine Bekenner-DVD des NSU erhalten haben soll?
Z. Beate Bube: Auch insoweit, Herr Abg. Salomon, würde ich sagen: Das ist Gegen-stand auch eines Beweisbeschlusses, der im Moment noch bereits in Bearbeitung ist. Sie bekommen dazu Akten vorgelegt. Die sind auch angefordert. Insoweit berührt dieser Sachverhalt allerdings sehr umfangreich. Ich kann dazu Auskunft geben, aber nicht in einer öffentlichen Sitzung.
Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Sie können nicht mal Ihre Bewertung dazu in einer öffentlichen Sitzung uns sagen?
Z. Beate Bube: Es geht ja nicht um eine Bewertung, sondern es geht um eine ganz konkrete Fragestellung.
Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Die ich mit einer Bewertung eingeleitet habe. Sie können mir auch gern die Erkenntnisse sagen in einer nicht öffentlichen Sitzung.
Z. Beate Bube: Also im Ergebnis, unter dem Strich: Wir haben im Amt keine Bekenner-DVD erhalten. Diese liegt bei uns im Amt nicht vor. Das kann ich auf jeden Fall in öffentlicher Sitzung dazu sagen.
Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Also, mir geht es um die Frage: Sind Sie dem Vorgang nachgegangen, dass an diesen PATRIA Versand, den R. S. übernommen hat, eine Bekenner-DVD gesandt wurde? Ist das Landesamt für Verfassungsschutz dem nachgegangen?

Einfügung 22.01.2018

Der private Ermittler Kay-Uwe Hegr ist anhand der Akten zu einem anderen Ergebnis gekommen, die ich hier zitieren möchte.

Zusammenfassend ist er zur Einschätzung gelangt, dass die DNA-Untersuchung erst nach dem Aktenstand erfolgte, der im Internet verfügbar ist. Das ist der 01.04.2012. Aufgrund von “Schlampereien” in der Aktenführung steht ein falschen Datum in Untersuchungsanträgen. Der Antrag auf kriminaltechnische Untersuchung (Fingerabdrücke, DNA) des Umschlages ist falsch mit dem 29.12.2012 (ZD 36 – 140006111) datiert. Es sollte jedoch 29.12.2011 heißen. Die dort gefundenen Fingerabdrücke beziehen sich auf das Cover der DVD.

“Lieber Georg, bin gerade mit dem Thema befasst und muss Dich deswegen darauf hinweisen, dass die Asservate 56.1 und 56.1.1 verschiedene Spurenträger bezeichnen. 56.1 ist der Briefumschlag und 56.1.1 ist die Plastikhülle, in welcher sich die DVD befand.

„2 nicht zugeordnete, Spuren – Nrn.: 56.1.1-D1, 56.1.1-D2“, Aktenzeichen ZD 23-4 E11-474“ – betreffen mithin die auf der Kunststoffhülle gesicherten Fingerabdruckspuren. Die von Dir erwähnte BKA-Beamtin bezog sich aber auf den Briefumschlag mit der Spurennummer 56.1!

Die (zweite?) Untersuchung des Briefumschlags  erfolgte laut Hegr “zwischen Mitte März 2012 und August 2012”.  Der Erkenntnisbericht des BKA ist vom 21. August 2012. 

“Habs nochmal genauer angeschaut. Tatsächlich lässt sich der Verlauf des Asservates 56 innerhalb der Ermittlungsbehörden nachvollziehbar rekonstruieren. Danach sind die Datumsangaben auf den KT-Anträgen einfach der üblichen Schlamperei geschuldet. Das Datum 29. Dezember 2011 auf Seite zwei des KT-Antrages taucht noch bei zig anderen KT-Anträgen genauso auf – ohne Bezug zur tatsächlichen Antragstellung. Der Sachbearbeiter hat jeweils nur das Datum auf der ersten Seite geändert, die zweite Seite immer unverändert mit ausgedruckt. Dazu kommt hier „unglücklicherweise“, dass das echte Datum der Antragstellung auch noch fehlerhaft ist und zudem noch mit der anderen Datumsangabe in Teilen überlappt.”

Darauf aufbauend kommt er zu einer interessanten Schlussfolgerung:

“Das “Problem” ist, dass sowohl der Fingerabdruck von Zschäpe als auch der Fingerabdruck von Böhnhardt entweder auf den zuletzt untersuchten (Ass 56) bzw. auf den zuletzt mit der Post verschickten Asservaten (Ass 27) zu finden sind. Es gibt insgesamt 277 Asservate in direktem Zusammenhang mit der NSU-DVD (DVDs, Briefumschläge, Briefmarken, Drehbuch, DVD-Hüllen), aber Böhnhardt und Zschäpe tauchen nur einmal ausgerechnet an den zuletzt untersuchten bzw. zuletzt verschickten Spurenträgern auf. Das ist schon ein beachtlicher Zufall, zumal das Trio Ass. 27 nicht verschickt haben kann. Also nicht die berühmte “Nachfindung” sondern hier eine “Nachsendung”. 🙂

“Außerdem ist im einleitenden Aktenvermerk vom Staatsschutz Bielefeld zum Ass 56 eine glatte Falschdarstellung enthalten. Koch hatte sich an den Staatsschutz gewandt, weil er das Video auf der DVD dem NSU zuordnete. Siehe Vernehmung Koch. Der Staatsschutz Bielefeld lässt das Video dann vom 18.11.2011 bis 24.02.2012 bei sich herumliegen? 3 Monate? Und schreibt danach in seinen Bericht vom 27.02.2012, Koch habe rechtsradikale Inhalte ohne strafrechtliche Relevanz angezeigt?”

Für Hegr´s Darstellung spricht, dass erst 2013 der Journalist Andreas Förster von Fingerabdrücken an einem Umschlag spricht.

“Nur auf einem der sichergestellten Umschläge sind jedoch Fingerabdrücke von Zschäpe gefunden worden, auf den restlichen gab es keinerlei Spuren oder DNA von ihr oder ihren beiden Freunden.” (Cicero, “13 Fragen, die der NSU-Prozess beantworten muss”, 10. April 2013)

Einfügung Ende und Fazit

Angesichts dieser Ungereimtheit verwunderte das mangelnde Engagement der Anwälte von Beate Zschäpe, die Aussage von Jeanette Pf. kritisch zu hinterfragen. Inzwischen ließ Zschäpe sogar von ihren neuen Anwälten eine Stellungsnahme vorlesen, dass sie die Filme am 04.11.11 eigenhändig in den Briefkasten vor ihrer Wohnung geschmissen hätte. 

Leider klärte auch der Bundestags-Ausschuss diese Ungereimtheit nicht auf. 

11 Gedanken zu „Bundestag-Untersuchungsausschuss und Zschäpes (angebliche) Fingerabdrücke am NSU-Film“

  1. Lieber Georg, bin gerade mit dem Thema befasst und muss Dich deswegen darauf hinweisen, dass die Asservate 56.1 und 56.1.1 verschiedene Spurenträger bezeichnen. 56.1 ist der Briefumschlag und 56.1.1 ist die Plastikhülle, in welcher sich die DVD befand.

    “2 nicht zugeordnete, Spuren – Nrn.: 56.1.1-D1, 56.1.1-D2“, Aktenzeichen ZD 23-4 E11-474” – betreffen mithin die auf der Kunststoffhülle gesicherten Fingerabdruckspuren. Die von Dir erwähnte BKA-Beamtin bezog sich aber auf den Briefumschlag mit der Spurennummer 56.1!

    1. Danke für Deine Verbesserungen. Es ist sehr wichtig, Fehler auszumerzen. Fehler dienen Vertretern der offiziellen Darstellung als “Beweis” dafür, dass der gesamte Inhalt gleichfalls fehlerhaft ist. Deswegen ist es sehr wichtig, auch in den Details richtig zu liegen.

      Über diesen Treffer gibt die betreffende Akte keine Auskunft, da er wohl erst 2013 festgestellt wurde. Es gibt jedoch Ungereimtheiten.

  2. Nicht 2013 sondern wie Du selbst schreibst, Zitat:

    „In dem Erkenntnisbericht der BAOTrio vom 21. August 2012
    wurde dazu folgendes Ergebnis vermerkt:” Zitat Ende

    also zwischen Mitte März 2012 und August 2012.

    Übrigens wurden auf der Zusendung an Patria auch die zwei DNA-Spuren gesichert, bei welchen Mundlos als Spurenleger nicht auszuschließen ist.

    Es ist allerdings zu fragen, was damit bewiesen werden soll. Doch wohl eigentlich das Gegenteil dessen, was ursprünglich bezweckt war, denn niemand von den Tatverdächtigen kommt als Absender in Frage. Das RA Stahl bei der Zusendung an die LIppische Landeszeitung nachfragt zeigt, dass er wohl selbst vom Ergebnis der Untersuchung überrascht ist.

    1. Ja, aber wenn ihr Fingerabdruck bereits Mitte 2012 gefunden worden wäre, dann hätte der Untersuchungsbericht doch in der Akte sein müssen.

  3. Unser Aktenstand ist der 01.04.2012. Man kann also damit rechnen, dass Ergebnisse welche nach Mitte März 2012 erzielt wurden, noch nicht in den Akten enthalten sind.

    1. 01.04.2012? Woran machst Du das fest? Es sind doch Akten drin, mit wesentlich späteren Datum! Siehe zweiter Antrag auf kriminaltechnische Untersuchung (Fingerabdrücke, DNA) des Umschlages vom 29.12.2012! (ZD 36 – 140006111)

  4. Der 29.12.2012 ist ein Schreibfehler. Siehe Seite 2 des KT-Antrags erste Zeile oben. und Spurensicherungsbericht vom 15.03. mit Bezug zum Auftrag vom 29.12.2011!

    1. Das ist die handschriftlicher Vermerk in der ersten Seite “5.4.12”, gestempelt davor “eingescannt”. Ja, das macht Sinn. Dann ist das ein Rechtschreibfehler, 29.12.12.

      Diesen “Antrag auf Kriminaltechnische Untersuchungen vom 29.12.2011, Az. ST14-140006/1 1” gibt es jedoch nicht in der Akte. Der Untersuchungsbericht ist in der Akte, bezieht sich “nur” auf diesen Antrag. Im Untersuchungsbericht geht es nur um die Suche nach Textilfasern. Für mich erging der Antrag auf Untersuchung nach DNA/Fingerabdrücke erst am 29.02.2012 (ZD 36 – 140006/11). Der Rechtschreibfehler bezieht sich dann auf den Monat.

      1. Guck mal auf Seite 20 PDF – Datum 29.12.2012 – und dann Seite 21 PDF ganz oben. Da steht ausgeschrieben – 29. Dezember 2011!! Das ist Dakty und DNA und Faserspuren.

        Jetzt vergleiche mit dem Duplikat auf Seite 22 PDF – korrigiert auf 29.02.2012.

        Dann Seite 7/8 PDF

        3.
        Der Leiter der BAO Trio NRW, LKD Kretzer, und sein Leiter EA Ermittlungen, KOR Druyen, wurden am 24.02.2012 durch den L/KI ST des PP Bielefeld, KR Schramm, mündlich
        vorab über die jetzt erfolgte Identifizierung der vermeintlichen Bekenner-DVD informiert. Der umgehend von KR Schramm verständigte Leiter der Direktion Kriminalität, LKD Rosenthal, informierte ebenfalls noch am 24.02.2012 die Leitenden Kriminaldirektoren Schürmann und Jacob vom MIK NRW, Abteilung 4. Auf Bitte von LKD Jacob übersandte das PP Bielefeld am 25.02.2012 einen gesonderten Bericht an das MIK NRW – nachrichtlich an das LKA NRW, Leiter Abt. 2 und ZA 2 –
        4.
        Am heutigen Montag, dem 27.02.2012, informierte KR Schramm den Leiter der Führungsgruppe BAO Trio NRW, KOR Schünke, fernmündlich über den aktuellen Sachstand
        und Inhalt des Berichts an das MIK NRW. Ferner wurde die weitere Vorgehensweise zur spurentechnischen Auswertung der Spurenträger und Kontakaufnahme mit dem Redakteur der Lippischen Landeszeitung erörtert.
        In einem späteren Rückruf informierte KOR Schünke KOR Schramm über sein Abstimmungsgespräch mit der BAO Trio beim BKA. Hiernach sei die DVD am morgigen
        Dienstagvormittag, dem 28.02.2012, mittels Kurier der BAO Trio NRW zu übersenden. Von dort aus werde die spurentechnische Untersuchung im eigenen Hause und anschließend die Ergebnisweiterleitung mit den Spurenträgern an die BAO Trio beim BKA veranlasst.
        Zitat Ende

        Dann Seite 23 PDF mit Antrag auf Behördengutachten beim LKA NRW vom 27.02.2012 – DNA und Dakty für Ass.56.

        Was war da los? Wäre ich Verteidiger, würde ich mal fragen, ob da nicht zwei NSU Bekennervideos mit der gleichen Asservatennummer von zwei Dienststellen gleichzeitig bearbeitet werden. Woher wusste Meckenheim am 29.12.2011 von der Existenz eines Asservates 56., wenn das doch erst am 24.02.2012 in Bielefeld bekannt wurde. Naja geschenkt. Der eigentliche Hammer steckt in der Akte wo ganz anders. Das führt aber hier zu weit.

      2. Habs nochmal genauer angeschaut. Tatsächlich lässt sich der Verlauf des Asservates 56 innerhalb der Ermittlungsbehörden nachvollziehbar rekonstruieren. Danach sind die Datumsangaben auf den KT-Anträgen einfach der üblichen Schlamperei geschuldet. Das Datum 29. Dezember 2011 auf Seite zwei des KT-Antrages taucht noch bei zig anderen KT-Anträgen genauso auf – ohne Bezug zur tatsächlichen Antragstellung. Der Sachbearbeiter hat jeweils nur das Datum auf der ersten Seite geändert, die zweite Seite immer unverändert mit ausgedruckt. Dazu kommt hier “unglücklicherweise”, dass das echte Datum der Antragstellung auch noch fehlerhaft ist und zudem noch mit der anderen Datumsangabe in Teilen überlappt. Wie ich gestern schon schrieb ist das eigentlich geschenkt. Wirklich interessant an der Akte sind andere Sachen. Allerdings schreibt man sich da eine Wolf.

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