Am 21. November 2011 desinformierten der damalige Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) Jörg Ziercke, Generalbundesanwalt Harald Range die Abgeordneten des Bundestags-Innenausschusses über die Todesumstände von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.
Sie belogen die Abgeordneten, dass die Obduktion Brandruß in Mundlos Lunge festgestellt hätte. Herr Ziercke informierte außerdem falsch, dass Böhnhardt an einem “aufgesetzten Schuss” gestorben wäre. Das heißt, dass die Schusswaffe direkt am Kopf Böhnhardts abgefeuert wurde. Jörg Ziercke:
“Wir haben eine Waffe gefunden, die tatsächlich eingesetzt worden ist. Daraus ergibt sich im Grunde zwangsläufig, wenn der eine mit einem aufgesetzten Schuss stirbt und der andere sich in den Mund schießt, dass man dann im Grunde rekonstruieren muss.
Dazwischen muss noch ein Brand gelegt worden sein. Deshalb hatte ich gesagt: In dem einen Fall haben wir bei der Obduktion Ruß in der Lunge gefunden und in dem anderen Fall nicht. Daraus ergibt sich dann im Grunde die Abfolge, wer wen.” (Friedensblick)
Am 01.12.11 berichtete dagegen die “junge Welt”, dass der Innenausschuss des Bundestages in “geheimer Sitzung” zusammenkam. Laut “gut unterrichteten Kreisen” wären “neue Erkenntnisse zum Tod von Mundlos und Böhnhardt präsentiert worden”. Es hätte sich nicht “um aufgesetzte Schüsse” gehandelt (jw), sondern um Distanzschüsse.
Am 27.12.11 meldete sich Herr Leyendecker von der Süddeutschen zu Wort und schrieb näheres …
“Anders als es in frühen amtlichen Papieren steht, wurde Böhnhardt nicht durch einen aufgesetzten Schuss in die Schläfe getötet, sondern durch einen Schuss aus kurzer Entfernung, einem “relativen Nahschuss”. Eine Stanzmarke, die bei einem“absoluten Nahschuss” entsteht und dann den Abdruck der Schusswaffe zeigt, konnte, anders als zunächst behauptet wurde, nicht festgestellt werden.” (SZ)
Angesprochen auf diese Enthüllung wollte die Bundesanwaltschaft diesen sz-Bericht nicht kommentieren.
“Köhler wollte den Bericht der Zeitung nicht kommentieren. Es sei die Aufgabe der Bundesanwaltschaft, Fakten zu sichern. An Schlussfolgerungen, ein aus nächster Nähe abgegebener Schuss könne versehentlich abgegeben worden sein, beteilige sich die Behörde nicht.” (t-online)
“Dem bisherigen Befund zufolge habe Mundlos zunächst Böhnhardt erschossen, und zwar “aus nächster Nähe”, sagte ein Sprecher.” (spiegel)
Die Massenmedien berichteten nicht über diese Falschdarstellungen Zierckes, im Gegenteil: Am 19.11.2014 bezeichnete der Spiegel-Journalist Jörg Diehl Ziercke als “Deutschlands nahezu untadeliger erster Detektiv”, nur die Edathy-Affäre würde ihm nachhängen.
Auch der CDU-Obmann im neuen NSU-Bundestag-Untersuchungsausschusses Armin Schuster nimmt Ziercke in Schutz. In einem Interview mit der “Badischen Zeitung” meinte Schuster, dass Ziercke doch nur das gesagt hätte, was er zum damaligen Zeitpunkt wusste.
BZ: Jörg Ziercke, Chef des Bundeskriminalamts, und Generalbundesanwalt Harald Range hielten im Innenausschuss beispielsweise an der These fest, dass Mundlos den Wohnwagen selbst angezündet hat. Der Obduktionsbericht widerlegt dies aber zweifelsfrei. Wie gehen Sie damit um, wenn Sie damit rechnen müssen, von hochrangigen Beamten angelogen zu werden?
Schuster: Wir werten das bisher nicht als eine Lüge. Sondersitzungen werden oft sehr kurz nach Ereignissen angesetzt. Und dann wird ein BKA-Chef von uns gezwungen, Rede und Antwort zu stehen. Der beginnt seine Aussage dann mit den Worten: “Ich habe nur einen Zwischenstand.” Die haben das gesagt, was sie zu diesem Zeitpunkt wussten.
BZ: Meines Wissens nach haben sie sich dabei auf den Obduktionsbericht bezogen, in dem aber etwas ganz anderes steht. Die These vom kollektiven Selbstmord wird bis heute geführt.” (badische-zeitung)
Die Darstellung des ehemaligen Polizisten Armin Schuster ist mehr als abwegig: Die Obduktion von Mundlos und Böhnhardt fand am 05.11.11 statt, die Sitzung des Innenausschusses am 21.11.11. In der Zwischenzeit müsste sich der wahre Obduktionsbefund im Bundeskriminalamt herumgesprochen haben.
Ich halte den Unterschied zwischen aufgesetztem Schuss und absolutem Nahschuss für nicht so gravierend. Beides ist bei Mord möglich. Ich denke dass beide Uwes im Gang des Womo ihre Kopfschüsse erhielten. Man sieht konzentrierte Hirnmasse im Bereich kabel grauer Stecker. Mundlos wurde nach dem Kopfschuss wohl in die Position gedreht in der er fotografiert wurde. Es ist unmöglich dass sich Mundlos in der halbsitzenden Position erschossen hat. Keine Hirnmasse an der wand und kein Blut auf seiner Vorderseite. Vermutlich ist zwischen seiner Ermordung und seiner Umlagerung mind 1 Stunde vergangen weil das Blut an seiner Kopfwunde so oder so geronnen sein muss.
Relativer Nahschuss ist wichtig bei Kiesewetters Obduktion, denn es gab keinen Schmauch auf ihrer Kleidung, keinen Schmauch auf der Lehne der Sitze, und keinen Schmauch an den Türen/Türholmen.
Unmöglich, aber die Aktenlage.
Das ist eher ein Thema bei Arnold.
Nur hier gibt es ein Problem mit dem Abstand.
Zwischen Auto und Trafo sind nur ca. zwei Meter.
Hier muss der Schütze zwangsweise ganz nahe am Opfer sein. Er hat einfach wenig Platz für sich und die Hand mit Pistole.
Die mangelhaften Schmauchspuren passen da nicht wirklich zum objektiv eingeschränkten Platzangebot.
Bei Kiesewetter ist der Punkt offiziell egal.
Leider drückte sich bei dem Thema das Protokoll von “nsu-watch” nicht klar aus. Es wäre “kaum” was gefunden worden.
“Im Haar von Frau Kiesewetter seien wohl Bleipartikel nachweisbar gewesen sei. Da auch an Kiesewetters Hemd kaum Schmauch nachweisbar gewesen sei,(…). An Kiesewetters Händen seien drei bzw. vier Schmauchteile nachweisbar gewesen, das hätten aber auch Teile gewesen sein können, „die da im Innenraum herumvagabundiert sein“. Sie hätten auch von den eigenen Waffen stammen können, denn beide Waffenträger gewesen.”(nsu-watch)
“Die Täter zielten auf beiden Seiten des Autos jeweils auf das ihnen weiter entfernt sitzende Opfer. ”
Soko Chef Huber. stimme.de, 22. Mai 2015.
Dann war Kiesewetter Beifahrerin.
Da musst Du nochmal ganz genau nachdenken, warum es keinen Schmauch an Türen und Kopfstützen gab. Und auch sonst kaum welchen, nur an Arnolds Hemd. Aktenlage.
Dieser ganze “Prozess” ist nur ein einziger Zirkus, eine Schmierenkomödie, die durch (fast) nichts mehr zu überbieten ist. Was dabei immer wieder erfolgreich unterdrückt wird, ist schlicht eine – auch nur annähernde – Wahrheitsfindung. Mein Gott, lasst die Tschäpe endlich raus, die muss doch nur das Bauernopfer spielen. Für wen eigentlich? Allein, dass der Ausgang dieses Verfahrens schon lange nicht mehr unvoreingenommen sein kann, erfordert die zwingende Einstellung des selbigen. Nachzulesen übrigens in der Strafprozessordnung – ihr Herren Richter und Juristen!
Ich gehe sogar davon aus, dass die am 5.11.2011 bei der Obduktion Böhnhardts gefundenen 6 Munitionsteile in UBs Kopf am 21.11.2011 längst bestimmt waren.
In der FAZ stand neulich, es seien 9 mm und FLG-Splitter gewesen. Sei es drum: Wenn es FLG-Splitter gewesen wären, man hätte uns diesen Winchester-Schussbeweis nicht bis heute vorenthalten, sondern ihn triumphierend verkündet.
Das Problem mit den 4 Sorten Schmauch, wo es nur 2 Sorten hätte geben dürfen, löst aber auch das immer noch nicht, zumal Polizei-Munitions-Schmauch dabei war.
Gunter:
“Ich denke dass beide Uwes im Gang des Womo ihre Kopfschüsse erhielten. Man sieht konzentrierte Hirnmasse im Bereich kabel grauer Stecker. Mundlos wurde nach dem Kopfschuss wohl in die Position gedreht in der er fotografiert wurde. Es ist unmöglich dass sich Mundlos in der halbsitzenden Position erschossen hat. Keine Hirnmasse an der wand und kein Blut auf seiner Vorderseite. ”
Exakt so sieht es aus und so wird es gewesen sein. Auch wegen der nicht vorhanden Fingerabdrücke , Spuren an der Mordwaffe.
Fehlt noch die Erklärung für die beiden Ausschüsse vorne und hinten am Wohnmobildach und die Klärung der Frage welche Spuren Krönleinschüsse von Flintenlaufgeschosse in Schädeln und den im Schusskanal liegenden, angrenzenden Strukturen hinterlassen.
“Ich habe nur einen Zwischenstand.” Die haben das gesagt, was sie zu diesem Zeitpunkt wussten.
Zu dem Zeitpunkt galt der vorläufige OB.
Der wurde von Heiderstädt, unmittelbar nach Obduktion handschriftlich angefertigt . Im TUA wurde bestätigt, dass da nichts von dem steht, was Max und Moritz im Innenaussschuss erzählt haben.
“Zwischenstand” war also bezüglich Russ und CO gleich Endstand.
Offensichtlich bisher einziger Unterschied beider Protokolle sind die Verbrennungen von Mundlos. Handschriftlicher Bericht linke Seite, Abschlussbericht rechte Seite. Insofern interessant, da die Verbrennungen, deutlicher als die Diskussion zu Zeugenaussagen, die Schlussfolgerung zur Lage Böhnhards zulassen.
Da der Löschhamster vom WahrheitGral NSU die entsprechenden Bilder hat, dürfte die Auflösung nicht schwer sein. Ich tippe mal auf rechte Seite und damit Bauchlage.
@johannes, die Löcher im Dach können nach meinem dafürhalten von explodierter Munition sein. Noch etwas zur Position von Mundlos. Ursprünglich müsste sein Kopf da gewesen sein wo die grössere Menge Hirnmasse am Boden liegt. Später sind dort seine schuhe. Also entweder wollte man einen Suizid wie in Full metal jacket simulieren, oder er lag dem 3. Mann im Weg. Glaube ersteres, natürlich dumm wenn man sich zu fein dazu ist die Hirnmasse an die Wand zu schmieren dort wo sie sein müsste wenn man sich die Knarre in den Mund steckt und abdrückt.
@Gunter
wie die beiden Schusslöcher durch explodierende Munition zustandekommen konnten, ist mir ehrlich gesagt vollkommen unklar.
Ansonsten gehe ich d accord, weil die Lage der beiden Grosshirnmassen keine anderen Schlussfolgerungen zulässt, als dass dem auf B. liegenden M. in Rückenlage der Krönleinschuss durch den Mund zugefügt wurde.
B. darunter, ebenfalls in Rückenlage von links nach rechts der Schläfen(Krönlein)Schuss verpasst, mit dann Umlagerung auf den Bauch.
“Fehlt also noch …. die Klärung der Frage welche Spuren Krönleinschüsse von Flintenlaufgeschosse in Schädeln und den im Schusskanal liegenden, angrenzenden Strukturen hinterlassen.”
Da besteht wesentlicher Aufklärungsbedarf.
Fatalist wollte ja die beiden Ausschüsse im Dach unbdingt in Zusammenhang mit den Mordschüssen sehen. (vgl. Kommentar auf Freidensblick) . Bei den beiden Krönleinschschüssen meinte er zudem nach entsprechenden Löchern im Wohnmobilboden suchen zu müssen.
Diese Zusammenhänge kann man annehmen, muss man aber nicht. Wir kommen sonst nicht weiter zum Tathergang dieses allem Anschein nach Doppelmords.
Gunter: “Ursprünglich müsste sein Kopf da gewesen sein wo die grössere Menge Hirnmasse am Boden liegt. Später sind dort seine schuhe. ”
Richtig, bei M. ist dies vollkommen klar. Aber auch B. muss umgelagert worden sein, weil der grösste Teil seines Gehirns (ebenfalls) neben dem von M. auf der linken Seite (von der Eingangstür des Wohnmobils gesehen) , unterhalb der Spüle zu finden war (und ebenfalls weder asserviert noch gesichert wurde).
Es spricht die Körperhaltung von Uwe Mundlos auch für eine Umlagerung, siehe linker Arm angewinkelt auf Oberkörper liegend. Für mich wurde der Arm nach dem Ableben so auf die Leiche gelegt. Warum weiß ich nicht.
Vermutlich sollte der Arm mal die Waffe halten. Auch das hat nicht geklappt wie man sieht. Mundlos hat im Gang zunächst auf dem Rücken in einer Blutlache gelegen man sieht das gut an den Obduktionsfotos. Nach der Umlagerung lehnt er mit dem blutgetränkten Rücken an der ansonsten sauberen Wand. Übrigens kam 20.15 Uhr in der Ard ein Bericht über den bösen Rechtsterrorismus. Polenböllerbömbchen auf Polizei und Flüchtlingsheime und der Staat natürlich auf dem rechten Auge angeblich blind.