Der seltsame Auftritt des sächsischen Geheimdienstchefs Meyer-Plath im NSU-Prozeß

Die Auftritte von Carsten Szczepanski und Gordian Meyer-Plath vor dem Oberlandesgericht in München liefern Argumente für Untersuchungsausschüsse.

Zwei Jahre NSU-Prozeß, über 200 Verhandlungstage, Ende offen, zumindest kein Ende vor 2016. Mit dem Prozeß sollte das NSU-Problem beendet werden. Deshalb mußte der Bundestags-Untersuchungsausschuß seine Arbeit einstellen. Er sollte nicht zur Hypothek für das Gerichtsverfahren werden. Dort sollte die Verstrickung des Verfassungsschutzes ausgeblendet werden. Dieser Plan ist gescheitert. Ein paar Dutzend Nebenklageanwälte machen den Prozeß tendenziell zum Untersuchungsausschuß – sie müssen es.

„Uns geht es nicht um eine möglichst hohe Strafe der Angeklagten, sondern um die Aufklärung des NSU“,

… sagen sie. Doch ein Strafprozeß setzt der Aufklärung enge Grenzen, vor allem durch die Anklage. Der münchner Prozeß liefert Argumente für weitere Untersuchungsausschüsse – unabhängig von der Diskussion über deren Möglichkeiten und Schwächen.

Beispiel: Die Vernehmung eines V-Mannes und seines V-Mann-Führers. Carsten Szczepanski, Neonazi und von 1994 bis 2000 V-Mann „Piatto“ des brandenburgischen Verfassungsschutzes (VS) sowie Gordian Meyer-Plath, einst V-Mann-Führer von „Piatto“ und seit 2013 LfV-Präsident in Sachsen wurden als Zeugen in München vernommen. Meyer-Plath hatte seinen ersten öffentlichen Auftritt vor dem NSU-Untersuchungsausschuß des Bundestages im April 2013. 1994 diente er sich dem VS in Brandenburg an und war zunächst Auswerter. Von Januar 1997 bis Oktober 1998 war er VM-Führer von Piatto, zusammen mit einem zweiten VM-Führer, der bisher nicht eindeutig identifiziert ist. Meyer-Plath traf sich 37-mal mit Piatto, der bis zu 300 DM pro Treff als Honorar bekam, insgesamt 50 000 DM, zuzüglich Extraprämien für besonders wertvolle Informationen und Spesen.

Carsten Sz./Piatto wurde im Dezember 2014 und Januar 2015 vor dem OLG in München als Zeuge vernommen. Er war 1994 im Knast als V-Mann rekrutiert worden, wegen versuchten Totschlages zu acht Jahren Haft verurteilt. Verantwortlich für seine Anwerbung war der ehemalige Bundesanwalt Wolfgang Pfaff, damals VS-Chef in Brandenburg. 1994 wurden neben Carsten Sz. von verschiedenen VS-Ämtern weitere Rechtsextremisten als V-Leute rekrutiert: Tino Brandt (LfV Thüringen), Michael See, heute von Dolsperg (BfV), Thomas Richter/“Corelli“ (BfV) und Achim Schmidt, KKK-Gründer in Baden-Württemberg (LfV). Die inoffizielle NSU-Geschichte, die VS-Geschichte, lief bereits, als mit dem Abtauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe am 26. Januar 1998 in Chemnitz die heute offizielle begann.

Piatto hatte Kontakt zur chemnitzer Neonazi-Szene, machte dort ein Praktikum in einem Szeneladen, kannte persönlich Blood&Honour-Aktivisten wie Jan Werner. Er war in die Waffenbeschaffungskette für das Trio involviert. Die rot-rote Landesregierung von Brandenburg wollte seinen Auftritt vor dem OLG verhindern. Dann sollte er unter Ausschluß der Öffentlichkeit aussagen, schließlich kam er verkleidet und maskiert in den Saal, trug mehrere Schichten Kleidungsstücke, Perücke, Brille. An Vieles wollte er sich nicht erinnern, auch an bekannte Aktivisten nicht. Im Knast gab er das Neonazi-Magazin „United Skins“ heraus, und zwar, wie er einräumte, unter Beteiligung des VS. Er hat mindestens seine Artikel vor Veröffentlichung dem VS vorgelegt. „Selbstverständlich“, antwortete er auf die entsprechende Frage eines Nebenklageanwaltes. Auch das Neonazi-Heft „Sonnenbanner“ war von dem Neonazi und V-Mann Michael See zusammen mit seinem Dienstherren, dem BfV, herausgegeben worden. Der Inlandsgeheimdienst war also an der Verbreitung von mindestens zwei Neonazi-Publikationen aktiv beteiligt. Im Gefängnis und danach hatte Piatto Kontakt zu Mike Fischer aus Königs Wusterhausen bei Berlin, der das Neonazi-Heft „Der weiße Wolf“ herausgab. In einer Ausgabe von 2002 findet sich ein Hinweis auf den „NSU“. Vom VS insgesamt 50 000 DM erhalten zu haben, bestritt Piatto als Zeuge vor Gericht. Er will „nur Spesen bekommen“ haben.

*

OLG München, 22. April 2015, Prozeßtag 199, Auftritt Zeuge Gordian Meyer-Plath, Thema: V-Mann „Piatto“. Er ist auf Antrag der Verteidigung von Ralf Wohlleben als Zeuge geladen. Zwischen Wohlleben und der Angeklagten Zschäpe offenbaren sich inzwischen tiefe Differenzen. Der Prozeß entfaltet Druck. – Das Fragerecht hat die Nebenklage:

Nebenklage/RA Alexander Hoffmann:

Hat sich Piatto an die Anweisungen gehalten, die er von Ihnen bekam?

RA Olaf Klemke/Verteidigung Wohlleben und RA Wolfgang Stahl/Verteidigung Zschäpe beanstanden die Frage.

Nebenklage:

Gab es Anweisungen und Kleiderordnungen für Piatto? Bspw. bezüglich der Aufschrift „Combat 18“ auf einem T-Shirt?

Gordian Meyer-Plath/VM-Führer:

Ich kann mich an keine Kleiderordnung erinnern. Ein V-Mann ist kein Befehlsempfänger. Er kann sich kleiden, wie er will. Ich hatte den Eindruck, er machte sich die Ziele von Combat 18 nicht zu eigen.

Nebenklage:

Es gibt ein Blood&Honour-Papier aus Schweden und Dänemark über bewaffnete Aktionen.

Meyer-Plath:

Habe keine Erinnerung.

Nebenklage:

Ist an Ämter in Schweden oder Dänemark berichtet worden?

RA Stahl/Verteidigung Zschäpe:

Ich beanstande. Das ist mißbräuchlich! Solche Fragen verstoßen gegen das Beschleunigungsgebot.

Nebenklage:

Hat Piatto über Kontakte von Jan Werner nach Schweden berichtet, zum Beispiel bezüglich Waffen?

Meyer-Plath:

Kann mich nicht erinnern. Bezogen auf Waffen kann ich es fast ausschließen.

Nebenklage:

Hat Piatto United-Skins-Hefte vor Drucklegung dem VM-Führer vorgelegt?

Meyer-Plath:

Keine Erinnerung.

Nebenklage:

Hat er über die Gruppe „Weißer Arischer Widerstand“ berichtet?

Stahl/Verteidigung Zschäpe:

Ich beanstande die Frage! Herr Szczepanski ist hier kein Angeklagter.

RA Klemke/Verteidigung Wohlleben:

Szczepanski hatte dazu keine Verbindungen. Mir fällt zu solchen Fragen nichts mehr ein. Ich beantrage bald Schmerzensgeld.

Bundesanwalt Diemer/Anklage:

Ich muß der Verteidigung Recht geben. Der Nebenklägeranwalt muß die Verbindung zum NSU herstellen.

Nebenklage/RAin Antonia von der Behrens:

Es gab nicht die Isolierung des Trios in Sachsen. Das soll mit solchen Fragen aufgezeigt werden.

Nebenklage/Hoffmann:

Gab es verschiedene Meldungen Piattos, die von Ihrem Amt an die Polizei gingen?

Stahl/Verteidigung Zschäpe:

Ich beanstande die Frage. Sie hat nichts mit der Schuldfrage zu tun. Es sei denn, Sie wollen staatliches Mitverschulden konstruieren. Wenn überhaupt, dann wäre das unsere Aufgabe.

Bundesanwalt Diemer:

Ich muß mich dem anschließen. Es ist alles gesagt.

Nebenklage/RA Yavuz Narin:

Uns geht es nicht um eine möglichst hohe Bestrafung der Angeklagten, sondern um Aufklärung.

Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. 20 Minuten später verkündet der vorsitzende Richter Manfred Götzl: Die Frage, ob Meldungen von Piatto an die Polizei weitergegeben wurden, ist nicht zulässig, weil nicht der Sache dienlich.

Nebenklage/Von der Behrens:

Waren Sie VM-Führer oder haben Sie den VM-Führer nur unterstützt?

Meyer-Plath:

Vertretungsweise habe ich den VM alleine geführt. Meist habe ich aber den VM-Führer in der Abschöpfungsarbeit unterstützt.

Nebenklage:

Wo ist der Unterschied?

Stahl/Verteidigung Zschäpe:

Ich beanstande die Frage. Das ist belanglos.

Richter Götzl:

Die Frage ist zulässig.

Meyer-Plath:

Der Unterschied ist: Ein VM-Führer ist 24 Stunden erreichbar.

Nebenklage:

Hans-Jürgen Förster, Präsident des brandenburgischen Verfassungsschutzes hat vor dem Bundestagsuntersuchungsausschuß erklärt, er habe dem V-Mann Piatto nicht getraut. Deshalb habe er zwei VM-Führer abgestellt, was ungewöhnlich sei. Einer war vom höheren Dienst. Sie haben nur unterstützt?

Meyer-Plath:

Ich habe ihn vertretungsweise selber geführt. Ob meine Unterstützung als VM-Führung gilt, weiß ich nicht. Ich sehe darin auch keinen Widerspruch.

Nebenklage:

Hat Piatto in Chemnitz im rechten Szeneladen der Probsts ein Praktikum gemacht?

Meyer-Plath:

Kann mich nicht erinnern.

Nebenklage:

Im Bundestagsuntersuchungsausschuß hieß es, Piatto machte eine Anpassungsqualifizierung in Brandenburg. Dazu gehörte das Praktikum in Chemnitz.

Meyer-Plath:

Ich erinnere die Fortbildungsmaßnahme, nicht das Praktikum.

Nebenklage:

War Piatto öfter in Chemnitz? Hatte er Aufträge dort?

Meyer-Plath:

Er war ein halbes Dutzend bis ein Dutzend Mal da. Er sollte Informationen zum Verbleib des Trios beschaffen.

Nebenklage:

Hatte er Kontakte in weitere Bundesländer?

Meyer-Plath:

Er hatte eine Vielzahl von Kontakten nach Berlin.

Nebenklage:

Wie lautete sein Auftrag?

Meyer-Plath:

Wenn möglich, über das Trio berichten, Untertauchen, Finanzierung und so weiter. Wir sagten: „Bleib dran, versuch, möglichst viel rauszukriegen!“

Nebenklage:

Gab es auch Aufträge aus der Abteilung Auswertung? Gibt es Aktenvermerke dazu?

Stahl/Verteidigung Zschäpe:

Es ufert aus! Diese Fragen sind nicht belangvoll für das Verfahren. Es ist erkennbar: Die Nebenklage will ein Strukturversagen aufklären, es geht ihr nicht um die Anklage. Das sind Untersuchungsausschuß-Fragen.

Nebenklage:

Die Fragen sind nötig für den Fall, diese Akten beizuziehen. Wir müssen wissen, ob sich Meldungen dort drin befinden.

Meyer-Plath:

In der Regel wird ein Auftrag mündlich erteilt.

Nebenklage:

Vor dem Bundestagsausschuß haben Sie selber aus einer Akte zitiert: Am 9.10.1998 wurde Szczepanski aufgefordert, die Spaltung von Blood&Honour in Sachsen zu verfolgen und Kenntnisse zu den Drei zu beschaffen. Die Quelle werde nach Chemnitz reisen. Welche Akte war das?

Meyer-Plath:

Das war ein Aktenrückhalt aus dem Beschaffungsreferat.

Nebenklage:

War das Bestandteil der Deckblattmeldung?

Meyer-Plath:

Es war nicht Bestandteil der Deckblattmeldungen, sondern der Treffberichte.

Nebenklage:

Hat Piatto gemeldet, wo sich das Trio aufhält? In welcher Region oder Stadt?

Stahl/Verteidigung Zschäpe:

Ich beanstande die Frage.

Nebenklage:

Wie konkret wurde der Aufenthaltsort des Trios durch Szczepanski bekannt?

RAin Anja Sturm/Verteidigung Zschäpe:

Der Zeuge sagte heute morgen schon: Es gab keinerlei Anhaltspunkte über den Aufenthaltsort des Trios.

Nebenklage:

Hätten Sie den Aufenthaltsort des Trios in die Deckblatt-Meldung geschrieben?

Meyer-Plath:

Ja, selbstverständlich.

Nebenklage:

Es gibt einen Vermerk des LfV Thüringen. Laut VM-Führer Görlitz vom LfV Sachsen habe die Quelle keine neuen Erkenntnisse mitgeteilt. Nach unserer Erkenntnis war Görlitz der zweite VM-Führer von Szczepanski. Also nicht LfV Sachsen, sondern LfV Brandenburg.

Stahl/Verteidigung Zschäpe:

Ich beanstande. Das ist nicht von Belang.

Klemke/Verteidigung Wohlleben:

Das sehen wir anders. Wenn solchen Anhaltspunkten nicht nachgegangen wurde, hat das Auswirkungen auf die Straffrage.

Meyer-Plath:

Ich kann dazu keine Aussage treffen. Ich war im Austausch mit Görlitz, ja, über Erkenntnisse von Szczepanski zu den Drei.

Nebenklage:

An welche Bundesbehörde ist die Information gegangen?

RAin Nicole Schneiders/Verteidigung Wohlleben:

Er sagte doch schon, ans BfV.

Nebenklage:

Auch an andere Bundesbehörden?

Meyer-Plath:

Keine Erinnerung.

Nebenklage:

Sollte die Information an die Polizei?

Meyer-Plath:

Ich meine, das LfV Thüringen sollte sie an das LKA Thüringen geben.

Nebenklage:

Am 25.9.1998 schrieb Jan Werner an Szczepanski eine SMS: „Was ist mit den Bumms?“

Meyer-Plath:

Das kenne ich aus dem Gutachten der Schäfer-Kommission.

Nebenklage:

Wurde Szczepanskis Handy ausgewertet?

Meyer-Plath:

Habe keine Erinnerung daran.

Nebenklage:

Wurde die Telefonnummer oder die SIM-Karte ausgetauscht?

Meyer-Plath:

Durch mich nicht. Ob durch meinen Kollegen, kann ich nicht ausschließen.

Nebenklage:

Gab es nach Ihrem Weggang beim brandenburgischen Verfassungsschutz weitere Meldungen von Szczepanski zum Trio? Haben Sie Kollegen danach befragt?

Meyer-Plath:

Ich habe keine Erinnerung, kann es aber nicht gänzlich ausschließen.

Nebenklage:

Haben Sie im LfV Sachsen weiterverfolgt, was mit Piatto-Meldungen dort im Landesamt geschah?

Meyer-Plath:

Nein.

Nebenklage/RAin Seda Basay:

Kennen Sie den „Weißen Wolf“?

Meyer-Plath:

Das ist eine rechtsextremistische Publikation, ich glaube, aus Mecklenburg-Vorpommern.

Nebenklage:

In einer Ausgabe findet sich ein Rundbrief inhaftierter Kameraden aus der JVA Brandenburg.

Meyer-Plath:

Die Publikation kenne ich. Piatto hat sie beschafft.

Nebenklage:

Kennen Sie den Weißen Wolf von 2002?

Meyer-Plath:

An diese konkrete Ausgabe habe ich keine Erinnerung.

Nebenklage:

Dort heißt es auf S. 44: „Vielen Dank an den NSU. Es hat Früchte getragen. Der Kampf geht weiter.“ Können Sie sich daran erinnern, das gelesen zu haben?

Meyer-Plath:

Ich kann mich nicht erinnern, das damals gelesen zu haben. Es gab viele „Weiße Wölfe“.

Nebenklage:

Es wird eine Spende vom NSU über 2500 Euro erwähnt. Erinnern Sie sich daran?

Meyer-Plath:

Nein.

Nebenklage/RAin Edith Lunnebach:

War Ihre Zusammenarbeit mit Görlitz einmalig?

Meyer-Plath:

Meine Aussagegenehmigung reicht dafür nicht aus. Das ist eine operative Tätigkeit.

Nebenklage:

Wie war Ihre Zusammenarbeit?

Meyer-Plath:

Die Zusammenarbeit mit Görlitz war vertrauensvoll.

Nebenklage:

Sagte Görlitz, er weiß, wo die Drei untergetaucht sind?

Meyer-Plath:

Herr Görlitz hat mir nicht gesagt, er gehe davon aus, die Drei seien in Chemnitz.

Nebenklage/RA Narin:

Szczepanski wurde als V-Mann in Berlin und Sachsen eingesetzt. In welchem Zusammenhang?

Meyer-Plath:

Schwerpunkt war der Rechtsextremismus in Brandenburg. Dabei gab es eine Vielzahl von Aktivitäten und Bezügen.

Nebenklage:

Ging es auch um das Landser-Verfahren, Jan Werner und andere?

Meyer-Plath:

Daran habe ich keine konkrete Erinnerung mehr.

Nebenklage/RA Adnan Erdal:

Hat Szczepanski Angaben über den V-Mann „Corelli“ gemacht?

Meyer-Plath:

Ich glaube nicht, kann es aber auch nicht ausschließen.

Nebenklage:

Was wissen Sie über Corelli?

Klemke/Verteidigung Wohlleben:

Ich beanstande die Frage. Das ist unerheblich. Was soll das?

Nebenklage:

Corelli wäre ein Zeuge, wenn er nicht gestorben worden wäre.

Meyer-Plath:

Ich habe keine Aussagegenehmigung, über V-Leute anderer Behörden zu sprechen.

Nebenklage/RA Peer Stolle:

Ist Ihnen die CD mit der Aufschrift „NSU/NSDAP“ bekanntgeworden?

Meyer-Plath:

Es gibt verschiedene Datenträger mit diesem Namen, die sich unterscheiden. Es gibt insgesamt vier Datenträger, die verschiedene Auffindesituationen haben.

Nebenklage:

Welchen Inhalt haben sie?

Meyer-Plath:

Der Inhalt ist nicht identisch. Es handelt sich um Tausende von Bilddateien, auch Videos. Es gibt Bilder von rechtsextremistischen Aufmärschen, rassistische Abbildungen, gewaltverherrlichende Inhalte.

Schneiders/Verteidigung Wohlleben:

Welche Verbindungen hatte Szczepanski zum KKK?

Meyer-Plath:

Er hatte Briefkontakt zu Personen des KKK.

Verteidigung Wohlleben:

Ging es ihm darum, den KKK aufzubauen?

Meyer-Plath:

Im Vorfeld, ja. Nicht, nachdem es zur Zusammenarbeit mit uns kam.

Verteidigung Wohlleben:

Gab es Bestrebungen, Combat 18 aufzubauen?

Meyer-Plath:

Kann mich nicht erinnern, inwieweit eine konkrete Struktur in Deutschland geplant war.

Verteidigung Wohlleben:

In die Waffenbeschaffungsversuche Jan Werners sollen laut Szczepanski weitere Personen involviert gewesen sein.

Meyer-Plath:

Weiß ich nicht. Gehe davon aus, daß es eine Sache zwischen Werner und Szczepanski war.

Klemke/Verteidigung Wohlleben:

Wie lautet der Vorname von Görlitz?

Meyer-Plath:

Dazu habe ich keine Aussagegenehmigung.

Verteidigung Wohlleben:

War Piatto in eine Waffenbeschaffungsaktion involviert?

Meyer-Plath:

Nicht, als ich Kontakt zu ihm hatte.

Verteidigung Wohlleben:

Wann dann?

Meyer-Plath:

Ich nehme an, 2000.

Nebenklage/RA Sebastian Scharmer:

Wurden die NSU/NSDAP-Datenträger vor November 2011 erstellt?

Meyer-Plath:

Viel spricht dafür, daß sie aus der Mitte der 2000er Jahre stammen.

Nebenklage:

Woher stammen sie?

Meyer-Plath:

Dem LfV Sachsen liegen nicht alle vor.

Nebenklage:

Woher stammen sie?

Meyer-Plath:

Bei Mike Arnold wurde eine CD gefunden.

Nebenklage/Von der Behrens:

Hatte Mike Arnold Kontakt zu NSU-Unterstützern?

Meyer-Plath:

Kann ich nicht sagen.

Nebenklage/Erdal:

Von wem stammen die Datenträger?

Meyer-Plath:

Kann ich nicht sagen.

Gordian Meyer-Plath wurde als Zeuge nicht entlassen. Er muß noch einmal kommen.

Fragen, die das Gericht nicht zulassen will, Zeugen, die es nicht hören will, Akten, die es nicht beziehen will – Argumente für Untersuchungsausschüsse.

4 Gedanken zu „Der seltsame Auftritt des sächsischen Geheimdienstchefs Meyer-Plath im NSU-Prozeß“

  1. Interessant sind ja auch die Verteidiger Klemke und von Stahl. Verschlafen alles, was sie zur Verteidigung ihrer Mandaten nutzen könnten. Aber wenn die Gefahr besteht, dass zu viel über staatliche Verwicklungen ans Licht kommt, dann sind sie immer gewaltig auf Zack und gehen beherzt dazwischen. Es ist ziemlich offensichtlich, dass praktisch alle Rollen in diesem Prozess mit Leuten besetzt sind, deren Aufgabe die Verteidigung des Staates ist. Mag sein, dass der eine oder andere Nebenkläger noch selbstgesteuert ist, aber insgesamt hat das mit Rechtsstaat nicht mehr zu tun als die Justiz der DDR. Wenn Meyer-Plath Frage für Frage eine Demenz simuliert, beklagen die Zeitungen zur Ablenkung die dreisten Lügen der Zeugen aus der rechten Szene.
    Es fällt mir immer wieder schwer zu glauben, wie grob und plump das wirklich inszeniert ist: als wollte man das Publikum nicht wirksam täuschen, sondern offen verhöhnen.

    1. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alles war, was die Nebenkläger ihn gefragt haben. Ich werde mal Thomas Moser fragen, der ja vor Ort war.
      Ich hätte MEYER-PLATH gefragt, wer Zschäpes Handy am 04.11 vom sächsischen Innenministerium angerufen hat.
      Ich hätte ihn auch nach dieser Antje Probst mehr gefragt. Laut der Linksfraktion hätte “Szczepanski ab 1999 einen Job im Szeneladen von Antje Probst in Sachsen, eben jener Antje Probst, die Beate Zschäpe ihre Identität lieh” gehabt. War Probst auch eine V-Frau?

      Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Nebenkläger diese offensichtlichen Fragen mit Bezug zum NSU nicht gestellt haben. Wenn sie sie aber nicht stellten, dann ist wirklich was faul.

  2. Pingback: Anonymous

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