NSU: Bundesanwaltschaft nicht an Aufklärung interessiert

Die seitens der Politik weisungsgebundene Behörde namens “Bundesanwaltschaft” liefert im NSU-Gerichtsprozess mal wieder ein Beispiel, dass ihr nicht zu trauen ist. Die Frage ist, wer ihr Weisungen erteilt, hartnäckig an der (angeblichen) NSU-“Kleinstzelle” festzuhalten und damit Aufklärung zu behindern. Nebenkläger im NSU-Gerichtsprozess vermuten, dass die Weisung aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium stammt. Heiko Maas als Bundesjustizminister wäre eigentlich gefragt. Es fällt nur ein Wort ein: Bananenrepublik.

“Einen milderen Ton anzuschlagen, dazu sind weder Nebenkläger noch Ankläger bereit. „Es gibt keine Kommunikation mehr“, sagt Anwältin Basay. Die Bundesanwaltschaft wolle zügig die Anklage abhandeln und „kein anderes Fass aufmachen“. In der Nebenklage glaubt niemand mehr, das Gerangel im Saal sei ein reiner Autoritätskampf – sondern eher das Ergebnis von Weisungen aus dem Bundesjustizministerium, wie Anwalt Scharmer sagt: „Ich gehe davon aus, dass dieses Verhalten in der Behörde abgesprochen und auch abgesegnet ist.“ (zeit)

Das Schweigen von Beate Zschäpe käme der Bundesanwaltschaft wohl sehr gelegen, meinen andere Anwälte der Nebenklage.

“Die Bundesanwaltschaft zeige sich, so resümieren Kuhn und Thiée, an diesen Fragen wenig interessiert. Kuhn hat im Prozessverlauf gar den Eindruck gewonnen, der anklagenden obersten Behörde im Staat komme das Schweigen Zschäpes möglicherweise sehr gelegen. Man wolle wohl verhindern, dass Nebenschauplätze aufgemacht würden. Vielleicht wolle man aber auch einfach nicht in ein Wespennest stechen, sagt Kuhn.” (t-online)

Ein Beispiel der Vertuschungs-Strategie zeigte sich, als die Nebenklage Informationen zu Andreas Temme beantragte. Temme war ein Geheimdienstler, der während eines Ceska-Mordes zur Tatzeit am Tatort war, jedoch nichts gesehen und gehört haben mag.

Die Bundesanwaltschaft lehnte Anträge auf Zeugenbefragungen und Aktenzuzug ab, mit der Begründung, dass Temme vielleicht nicht glaubwürdig ist, aber unschuldig. Deswegen würden neue Erkenntnisse nichts zum Prozessverlauf beitragen können.

“Dann gibt Bundesanwalt Diemer eine Erklärung zum Beweisantrag von RA Bliwier ab, Beamte der hessischen Polizei zur Frage eines möglichen steuernden Eingreifens des hessischen Verfassungsschutzes beim Zeugen Te. zu laden und Akten beizuziehen (siehe 91. Verhandlungstag).  Es sei nicht zu erwarten, dass auch nur irgendwelche Erkenntnisse zur Frage der Schuld und Strafe in diesem Verfahren beigetragen werden können. Zur Frage der Glaubwürdigkeit des Zeugen Te. gebe das ebenfalls nichts her. Man müsse fragen, was man gewonnen habe für das Verfahren, wenn Te. unglaubwürdig ist. Das mache nur Sinn, wenn Te. Angaben zur Tat machen könne, das habe er bisher aber abgestritten. Bliwier erwidert, sie könnten naturgemäß nicht vortragen, wie steuernd eingegriffen worden sei. Dass es keinen Zusammenhang zur Schuld- und Tatfrage habe, sehe er nicht. (…) Diemer erwidert, er habe nicht gesagt, dass es keinen Zusammenhang mit dem Verfahren gebe, er habe gesagt, dass damit keine Erkenntnis zu gewinnen sei.

Dann verliest OStain Greger eine Stellungnahme zum Beweisantrag von RA Narin vom 92. Verhandlungstag. Der Antrag sei aus rechtlichen Gründen abzulehnen, da er für die Entscheidung, ob und wie die Angeklagten zu verurteilen sind, ohne Bedeutung habe. Denn für die Frage der Tatbegehung und mögliche Hintergründe der Tat könne sich aus diesen Tatsachen nichts ergeben. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass der Zeuge [Andreas Te.] selbst in die Tat verstrickt ist oder er über Kontakte oder Wissen über den NSU verfügte. Ebenso wenig gebe es Anhaltspunkte, dass vom NSU unabhängige Täter für die Tat in Frage kommen. Selbst wenn der Senat durch die Beweisanträge zu dem Schluss kommen sollte, der Zeuge sei unglaubwürdig, würde das nicht zu einem positiven Erkenntnisgewinn führe. Es gebe nur die vage Hoffnung, der Zeuge würde nach der Feststellung der Tatsachen nunmehr geläutert Angaben zu Tätern oder Tat bezeugen.

RA Bliwier erwidert, hier sei eine Kontroverse offenkundig. Vielleicht könne man sich verständigen, dass auch die BAW nicht davon ausgeht, dass Te. die Wahrheit bekundet. Es stelle sich dann die Frage, ob man den Zeugen dazu bringen könne, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Das sei das tägliche Brot im Strafverfahren. Der Schluss, Te. könne nichts beitragen, beruhe nur auf dessen Angaben. Damit könne man jeden Beweisantrag ablehnen. Sie seien der festen Auffassung, dass Te., wenn man ihm die Dinge aus den Beweisanträgen vorhält, irgendwann seine bisherigen unglaubwürdigen Angaben korrigieren werde. Diemer erwidert, auch die BAW habe ihre “eigene Meinung” zur Glaubwürdigkeit. Man könne aber nicht ignorieren, dass man hier fünf Angeklagte habe, und sich auf Personen konzentriere, die Beschuldigte in anderen Strafverfahren waren. Aber es könne doch nicht sein dass man sich monatelang über die Glaubwürdigkeit des Zeugen unterhalte, immerhin würden zwei Leute in U-Haft sitzen, der BGH verlange von ihnen ein beschleunigtes Verfahren. Bliwier sagt, das verstehe er ja, aber er glaube, dass sich Diemer überflüssige Sorgen mache. Die Rückkehr Te.s zu einer wahrheitsgemäßen Aussage könne sehr wohl zur Schuldfrage der Angeklagten Zschäpe etwas beitragen. RA Stahl sagt, es könne nicht angehen, dass von Teilen der Nebenklage versucht werde, das Verfahren gegen Te. nachzuholen, das bringe in dieser Sachfrage nicht weiter. Bliwier erwidert, die Verteidigung Zschäpe selbst habe einen Einstellungsantrag gestellt, weil staatliche Stellen verstrickt seien. Die Verteidigung könne auch ihr Interview in der Süddeutschen Zeitung nachlesen. Zschäpes Verteidigerin RAin Sturm, sie seien in der Lage, die Ergebnisse der Beweisaufnahme zur Kenntnis zu nehmen und zu verarbeiten. Die Verteidigung Zschäpe habe ihr Verteidigungskonzept und werde das sicher nicht erläutern. Es folgt die Mittagspause bis 12.39 Uhr.” (nsu-watch)

2 Gedanken zu „NSU: Bundesanwaltschaft nicht an Aufklärung interessiert“

  1. “Es gebe keine Anhaltspunkte, dass der Zeuge [Andreas Te.] selbst in die Tat verstrickt ist oder er über Kontakte oder Wissen über den NSU verfügte.”

    vs.
    ” Zumal es noch einen weiteren Bezug Heises zu einem anderen Mordfall gibt, der dem NSU zugerechnet wird: Heise trank, so erinnern sich frühere Besucher, in 1990er Jahren und Mitte 2000 immer wieder mal sein Bier in der Kneipe „Scharfe Ecke“ in Reinhardshagen bei Kassel. Zu einer Zeit, als das Bistro noch nicht seinem heutigen Besitzer Gaetano Dell’Aquila gehörte. Und sich dort vor allem die Rocker der Hells Angels trafen. Der Treffpunkt scheint auch für zwei andere Männer attraktiv gewesen zu sein: Auf ein Bild von Uwe Mundlos zeigen frühere Gäste ebenso wie auf das des hessischen Ex-Verfassungsschützers Andreas Temme. ”
    http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.untersuchungsbericht-zur-nsu-welche-verbindungen-hatte-nsu-in-den-suedwesten.f78042f5-1d90-4e62-98f4-718de36b425c.html

  2. Bei diesem Prozess sind viele Zeugen selber in die Sache verstrickt und stehen zugleich unter “Verdacht”, irgendwann verdeckt für die Behörden “gearbeitet” zu haben.
    Bei vielen mischt sich also Mitschuld (teilweise staatlich angestiftet?) mit – verdecktem und manchmal öffentlichem – Aufklärungsverhalten (statt letzterem aber häufiger mit berechtigter Aussage-Verweigerung, um Selbstbelastung zu vermeiden).

    Wie die übrigen, so machen auch die beamteten “Zeugen” widersprüchliche und lückenhafte Angaben. Für Richter und Anklage scheint aber bei letzteren von vorneherein klar zu sein, Erinnerungslücken nicht forsch zu hinterfragen, sondern quasi wie fehlende dienstliche Aussagegenehmigungen zu behandeln. Fehler sind maximal als “Pannen” zu betrachten, nie als vorsätzliche Verstöße gegen das Gesetz – selbst wenn es um die Sabotage von Ermittlungen geht (LKA-Vizepräsident Jakstat 2003: “Finden Sie nichts heraus!”).

    Wir wissen nicht, ob Jakstat 2003 aufgrund einer nachvollziehbar rechtmäßigen Weisung so handelte oder ob ein Gladio-ähnliches Netzwerk ihn bedrängte. Und wir wissen auch nicht, ob Temmes Anwesenheit 2006 im türkischen Internet-Café wirklich so rein privat war, wie er und sein Dienstherr unisono behaupten. Wissen es Gericht und Anklage? Wollen sie es überhaupt wissen?

    Wenn jedenfalls die Anklage Akten nicht beiziehen will, weil der dubiose Zeuge “evtl. nicht glaubwürdig ist, aber unschuldig”, dann ist sonnenklar: Von Staats wegen wird hier trotz dringendstem Tatverdacht ein (Unschulds-?)Beweis verweigert und eine Unschuldsvermutung als nicht weiter hinterfragbar durchgeboxt, weil ein schuldiger Beamter dem Ansehen des Staates Schaden zufügen könnte.
    Motto: “Wo kein – weisungsgebundener staatsanwaltlicher – Kläger, da kein Richter”.

    Elegant wird somit die zweite, dahinterliegende Frage komplett vermieden: Schützt man mit Temme einen aus dem Ruder gelaufenen Einzelgänger oder einen treuen Beamten, der weisungsgemäß einen angekündigten Mord beobachtete bzw. sogar selber vollzog?

    Wir befinden halt uns vor einem Staatsschutz-Senat und folglich wird als vornehmste Pflicht das Ansehen des Staats(-apparates) geschützt vor Fragen seiner Bürger nach seiner Korrumpiertheit und ganz besonders vor Fragen nach seinen “Deep-State”-Strukturen.

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