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Verfassungsbeschwerde am 19.12.2019 ins Verfahrensregister eingetragen und am 15.01.2020 nicht zur Entscheidung angenommen (Update vom 24.01.2020)

Meine Verfassungsbeschwerde

http://friedensblick.de/29658/nsu-verfahren-verfassungsbeschwerde-eingelegt/

ist nunmehr unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2171/19 in das Verfahrensregister eingetragen und dem Zweiten Senat zur Entscheidung vorgelegt worden.

Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2171-19

Die Kammer kann die Annahme der Beschwerde ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Update vom 24.01.2020

Die 2. Kammer des 2. Senats des BVerfGs hat am 15.01.2020 entschieden, die Beschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

2 BvR 2171-19 nicht zur Entscheidung angenommen