Klärung von Ungereimtheiten bzgl. “NSU-Wohnmobil”

Die Privatperson Kay-Uwe Hegr untersuchte in einem unglaublichen Kraftakt, in tausenden Stunden Arbeit die Zeugenaussagen, die im zweiten thüringer NSU-Untersuchungsausschuss gefallen sind, nach ihrer Plausibilität und Glaubwürdigkeit. Dadurch erzielte er Erkenntnisse über den Verlauf des Polizeieinsatzes am 04.11.11 in Stregda gegen die (angeblichen) Bankräuber Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt.

Folgende Ungereimtheiten können als geklärt gelten.

  1. Es gab keine Schießerei in Stregda

Als zwei Streifenpolizisten im Rahmen eines Einsatzes gegen bewaffnete Bankräuber gegen 12:00 zu einem Wohnmobil kamen, hätten sie drei Schüsse gehört und wären deswegen in Deckung gegangen. Ein Polizist hätte sogar gesehen, wie ein Pumgun-Geschoss durch die Wohnmobil-Decke schlug. Neben den Schüssen hätten die Beamten kurz darauf per Funk der Einsatzleitung gemeldet, dass ein Feuer im Wohnmobil ausbrach. Daher ließ die Polizeiführung die Feuerwehr rufen. Gegen diese Erzählung sprechen folgende Punkte.

  1. Wenn Polizisten das Gefühl haben beschossen zu werden, dann organisieren sie sofort Verstärkung, etwa ein Sondereinsatzkommando. Dies ist jedoch in Stregda nicht der Fall gewesen. Laut Aussage der gegen 12:45 zum Wohnmobil hinzugerufenen Tatortgruppe wäre mit ihnen zusammen das Sondereinsatzkommando (SEK) aufgebrochen. Dagegen war die Türe zum Wohnmobil von der Feuerwehr bereits um 12:24 geöffnet worden. 
  2. Die Feuerwehrleute wurden weder von der polizeilichen Einsatzzentrale, noch von den zuvor (angeblich) beschossen Polizisten vor der Gefahrenlage gewarnt. Stattdessen wurde die Feuerwehr durchgewunken und direkt neben dem Wohnmobil eingewiesen, von den kurz zuvor beschossenen zwei Streifenpolizisten, die seelenruhig neben dem Wohnmobil stehen. 

Die Polizei befragte am 04.11. die Nachbarn. Niemand berichtete von Schüssen, bis auf eine Familie. Im NSU-Ausschuss revidierte einer der befragten Nachbarn seine Aussage, auf einmal hätte er drei Schüsse gehört. Dies erklärt Hegr damit, dass der Zeuge nach dem 04.11 von den (angeblichen) Schüssen las, woraufhin er die von ihm gehörten Knallgeräusche zu Schüssen um-interpretierte.

Dies erklärt auch, warum auch Medienvertreter in der Zeit nach dem 04.11 schwerlich Zeugen für die (angeblich) gefallenen Schüsse fanden. Im Gegenteil die ersten Medienberichte handeln davon, dass im Wohnmobil Explosionen stattfanden, nicht von Schüssen.

Die erste Meldung am 04.11. um 14:51 von Bild.de:

„Sprengten sich Täter in die Luft? Zwei Leichen nach Bankraub in Eisenach gefunden! (bild)

Die beiden Polizisten hätten “zwei Knallgeräusche” gehört, “es sei unklar, ob es sich um Schüsse gehandelt habe.” (mdr).

2. Brustverletzung bei einem der Insassen

In den ersten Medienberichten stand außerdem, dass einer der Toten im Wohnmobil einen Brustschuss aufwies, der andere einen Kopfschuss.

Spiegel Online berichtete am 09.11.2011, dass die Männer „an einem Brust- und einem Kopfschuss“ starben. Auch Welt.de bestätige am 13.11.2012: „Der eine Tote hatte eine Schusswunde in der Brust, der andere im Kopf.“ (Welt). 

Am 19.11. beruft sich die Zeitung “Thüringer Allgemeine” auf einen Zeugen der Berufsfeuerwehr, der aussagte, dass er eine Leiche „mit einem großen Loch in der Stirn“ am Tisch sitzen sah und eine weitere im Gang liegend mit einer Schusswunde „wahrscheinlich im Oberkörper” (TA).

Noch während der Befragung im Ausschuss schilderte der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr den Kopf Böhnhardts als “blass”, ohne großflächige Schusswunde am Kopf.

“Bei dem einen auf jeden Fall, weil der sie so im Gesicht hatte. Bei dem anderen, der sah.schon so komisch aus, also recht blass und nicht unbedingt —
.Abg. Henke:
Also keine großflächige Schusswunde, wie von einer Schrotflinte oder so etwas?
Herr N.:
Erinnere ich mich jetzt nicht. Nein.”

In Realität hatte Böhnhardt eine riesige Kopfwunde und ein blutverschmiertes Gesicht.

Diese falschen Darstellungen rühren daher, dass die Leichen nicht untersucht wurden, es gab keine Todesfeststellung! Weder die Feuerwehr, noch die Notärzte durften das Wohnmobil betreten, daher waren sie auf Vermutungen angewiesen.

Der Hintergrund war, dass der Polizeiführer ihnen den Zutritt verbot, von Anfang an. Der damalige Polizeiführer sagte dem Ausschuss, dass “ein striktes Verbot durch mich auferlegt” war, “dass Wohnmobil zu betreten.” 

Nachdem die Feuerwehrleute die Türe zum Wohnmobil aufbrachen, sahen sie die Beine einer leblosen Person, die im Gang lag, verschüttet vom Brandschutt, dann mussten sie zurücktreten. Folgendes Foto zeigt die Auffindesituation.

Foto aus „Stefan Aust/Dirk Laabs: Heimatschutz“

Zwei Polizisten blickten nach der Türöffnung von außen ins Wohnmobil. Sie sahen Mundlos, der gegen die Schränke gelehnt im hinteren Teil aufrecht saß, mit zerschossenem Kopf. Böhnhardt war dagegen vom eingestürzten Wohnmobildach teilweise verschüttet, nur die Füße waren gut zu sehen. Der Polizeiführer meldete daher zur Einsatzzentrale, Zitat:

“Leblose Person, Mitteilung über PR G., eine Leiche befindet sich im Wohnwagen, eine zweite vermutlich”

Angesichts der unsicheren Todesanzeichen, “eine Leiche (…), eine zweite vermutlich”, hätte die Polizei die leblose Person untersuchen lassen müssen. Stattdessen wurden Gerichtsmediziner hinzugerufen, die lediglich für Leichen zuständig sind. 

Erst gegen 13:22 betrat der inzwischen eingetroffene, damalige Polizeichef von Gotha, Michael Menzel das Wohnmobil, zusammen mit der Gerichtsmedizinerin Mall. In diesem Zusammenhang ist Menzel mit einer Harke beschäftigt, wahrscheinlich um die Kopfwunde freizulegen und sie der Gerichtsmedizinerin Mall zu zeigen.

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