Von hilflosen Versuchen die Realität zu verbiegen – Der Abschlussbericht des Thüringer NSU-UA 6/1

Nun ist er also da, der langerwartete Abschlussbericht des Thüringer NSU-Untersuchungsausschusses 6/1.

https://www.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/1-Hauptmenue/6-Service_und_Kontakt/3-Presse/1-Pressemitteilungen/Dokumente/DRS607612_klein4.pdf

Am Erscheinungstag hatte ich über die Suchfunktion als Erstes “Funkgerät” eingegeben. Angezeigt werden 14 Treffer. So heißt es im Abschlussbericht unter RN 1069, Zitat:

“Der Zeuge KHM So. bestätigte, dass sie aus dem linken oberen Klappfach gegenüber der Eingangstür ein Funkgerät und eine Funkfrequenzliste gesichert hätten. Diese sei fotografiert bzw. bildlich dokumentiert worden. Darauf hätten sich die Kennungen von Funkwagen befunden. Ob die Liste aktuell war, wisse er nicht. Wenn dem so wäre, hätte man im Fahrzeug zusammen mit dem Funkgerät die Möglichkeit gehabt, den Polizeifunk abzuhören.” Zitat Ende (siehe Abschlussbericht UA 6/1 Thüringen, Seite 507 RN 1069)

Warum das Abhören des Polizeifunks so wesentlich für die Tathergangshypothese des Untersuchungsausschusses ist,  wird im Abschlussbericht hinreichend gut erläutert, Zitat:

“Es wurde bei der späteren Tatortarbeit ein Funkgerät aufgefunden mit einem Zettel der Rufnamen der örtlichen Polizeieinheiten und deren Rufnamen, sodass wahrscheinlich ist, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu dieser Zeit den noch analogen Polizeifunkverkehr abgehört hatten. Sie wussten daher, und da ist sich der Untersuchungsausschuss wegen der bestehenden Indizienlage sicher, dass ihr Fluchtfahrzeug entdeckt wurde und eine Flucht aus Eisenach viel schwieriger werden würde, als ursprünglich geplant” Zitat Ende (siehe Abschlussbericht UA 6/1 Thüringen Seite 1750 RN 2879)

Wer gewohnheitsmäßig im Wohnmobil im mittelbaren Bereich des Tatortes die Fahndungsmaßnahmen abwartet, der ist das erhöhte Streifenaufkommen nach der Tat ebenfalls gewöhnt. Er ist es auch gewöhnt, dass Fahrzeugkennzeichen notiert und überprüft werden. Denn dabei handelt es sich um eine standardisierte Fahndungsmaßnahme infolge der Begehung der hier zur Last gelegten Verbrechen. Demzufolge würden sich die erfahrenen Serienkiller nicht erschießen, wenn in dieser Situation zwei  Dorfpolizisten vor ihrem Wohnmobil auftauchen. Denn aus Sicht der Terroristen, war das Auftauchen dieser Polizisten ja ebenfalls Standard. 

Deswegen musste es in Eisenach am 04.11.2011 eine besondere Situation gegeben haben, welche die Umstände dramatisch veränderte. Und diese besondere Lage bestand nun angeblich darin, dass der Zeuge Stutzke die Terroristen bei ihrer Flucht beobachtet hatte und das diese, Stutzkes Beobachtung, – quasi nach dem Schlüssel/Schloss-Prinzip -, via Funkgerät, direkt in die Köpfe der im Wohnmobil versteckten Terroristen befördert wurde. Diese wussten nun was ihnen bevorstand, nachdem nicht etwa das SEK, sondern die staatliche Gewalt in Gestalt Seelands und Mayers vor ihrem Versteck aufgetaucht war.  Nachvollziehbar also, dass es die Terroristen in Erwartung des hohen Strafmaßes unter solchen Umständen vorzogen, besser sofort aus dem Leben zu scheiden, 

Die Sache hat nur einen Haken. Es gab mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Funkgerät im Wohnmobil, sondern dieses wurde am 04.11.2011 in der Halle der Fa. Tautz von Tatortberechtigten nachträglich auf die rechte Sitzbank des Wohnmobils verbracht.

Dies war dem Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss 6/1 auch seit drei Jahren bekannt. Denn auf Seite 2121 des Abschlussberichts verzeichnet der UA für den 09.08.2016, den Eingang der Vorlage “VL UA 6/1-243” von einer “Privatperson”. Die Vorlage ist mit “Funkgerät und angeklemmtes Blatt mit Funkkennern” überschrieben und wurde dem UA am 05.08.2016 per Gerichtsvollzieher zugestellt. Da diese Vorlage offen und das Verfahren abgeschlossen ist, darf ich auch daraus zitieren.  Der 3. Abschnitt sei hier auszugsweise folgt wiedergegeben, Zitat:

3. Inhaltlich falsche Suggestivfrage der Ausschussvorsitzenden Marx vor dem 2. PUA Thüringens am 03.12.2015

(…)

Während der öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses 6/1 des Thüringer Landtags befragte am 3. Dezember 2015 die Vorsitzende Marx den Zeugen Sopuschek wie folgt, Zitat:

Vors. Abg. Marx: Sie haben verschiedene Spuren gesichert und dabei soll sich auch ein Funkgerät befunden haben aus dem linken oberen Klappfach gegenüber der Eingangstür. Da soll eine Funkfrequenzliste dabei gelegen haben.

Herr Sopuschek: Jawohl, die ist auch fotografiert. Das ist auch alles bildlich dokumentiert” Zitat Ende

Beweis: Protokoll der 8. Sitzung des Untersuchungsausschusses 6/1 des Thüringer Landtags vom 03.12.2015, Seite 212 des Protokolls

Es ist erstaunlich, dass die Vorsitzende Marx dem Zeugen Sopuschek eine derartige Suggestivfrage stellt, welche zudem inhaltlich falsch ist. Der Zeuge Sopuschek hat in seiner eigenen Tatortdokumentation das Funkgerät mit den Funkkennern doch ausschließlich auf der rechten Sitzbank dokumentiert und zwar:

  • in der vom Zeugen Sopuschek erstellten Bildtafelübersicht (Anlage 40)
  • in der vom Zeugen Sopuschek selbst erstellten Asservatenliste (Anlagen 38 und 39)
  • auf den vom Zeugen Sopuschek gefertigten Fotos (Anlagen 35, 43 und 60)

Auch den Inhalt des “linken Klappfachs gegenüber der Eingangstür” hat der Beamte Sopuschek selbst dokumentiert. Vorschriftsmäßig hat Sopuschek zuerst im Wohnmobil die Bildtafel 5 ins Bild gestellt und danach den Inhalt des “linken Klappfachs gegenüber der Eingangstür” entnommen. Danach hat der Beamte Sopuschek den Inhalt unter Einblendung der Bildtafel 5 einzeln dokumentiert und mit Spurennummern versehen.

Unter den Asservaten des “linken Klappfachs gegenüber der Eingangstür” befindet sich jedoch kein Funkgerät mit Funkkennern – wie die vom Zeugen Sopuschek selbst gefertigte Bildtafel 5 beweist. “ Zitat Ende (siehe VL UA 6/1-243 , Seiten 6 und 7)

Der Zeuge hatte am 05.11.2011 im Wohnmobil tatsächlich selbst fotografiert, Zitat:

Vors. Abg. Marx: Sie dürfen dann wieder. Ich nehme mal das Fragerecht meiner Kollegin hier in Anspruch. Es sind ja Fotos auch noch gemacht worden an dem Tag. Wissen Sie, wer die Fotos gemacht hat?
Herr Sopuschek: An welchem Tag jetzt, am 4. oder am 5.?
Vors. Abg. Marx: Am 5.
Herr Sopuschek: Am 5. – die Fotos habe ich gemacht.
Vors. Abg. Marx: Die haben Sie gemacht.
Herr Sopuschek: Am 5. die Fotos im Wohnwagen während der Sicherung von den ganzen Gegenständen, die Fotos habe ich gemacht.” Zitat Ende (siehe Wortprotokoll 8. Sitzung UA 6/1 Seiten 227/228 sowie VL UA 6/1-243, Seite 5)

Der Abschlussbericht des UA 6/1 bestätigt numehr ebenfalls auf den (PDF) Seiten 2022, 2027 und 2028, dass der Zeuge das Funkgerät am 05.11.2011 tatsächlich auf der rechten Sitzbank fotografiert hatte.

Zweifellos hat er es auch dort gesichert. Dies ergibt sich aus der vom Zeugen selbst erstellten Bildtafelübersicht, welche sich auf Seite 3 der folgenden Akte befindet. Dank hier an den AK-NSU:

https://fdik.org/nsuleaks/Bd%204-1%206%20Obj%20Tatbefund%20WoMo%20-%20Bilder%20KPI%20Gotha%20.pdf

Es ergibt sich aber auch aus dem Foto, welches im Abschlussbericht auf (PDF) Seite 2032 veröffentlicht wurde. Deutlich zu erkennen, dass der Inhalt des linken Klappfachs gegenüber der Eingangstür (Bildtafel 5), nicht mit dem Funkgerät (Bildtafel 6) in Verbindung steht.

Warum das alles?

Weil am 04.11.2011 in Stregda noch kein Funkgerät auf der rechten Sitzbank des Wohnmobils lag! Dies beweisen die Fotos, welche im Abschlussbericht auf den (PDF) Seiten 2005 und 2010 bis 2013 veröffentlicht wurden.

Das Foto von (PDF) Seite 2005 war als Anlage 99 bereits 2016 in Vorlage VL UA 6/1-243 enthalten. Dort heißt es in diesem Zusammenhang, Zitat:

“Die Anlagen 4 unten und 99 zeigen die rechte Sitzbank des ausgebrannten Wohnmobils in Stregda. Deutlich erkennbar ist der Bügel der MP Pleter (Ass.Nr.: 1.4./27.0) Der Bügel der MP ist teilweise durch Brandschutt verdeckt, taucht zum Fenster hin aus dem Brandschutt wieder auf. Bitte hier die Emittlungsakte hinzuziehen und den entsprechenden Bildausschnitt vergrößern. Dass das Funkgerät während des Fahrzeugbrandes dort nicht liegen konnte, ergibt sich aus der Unversehrtheit des angeklemmten Blattes mit den Funkkennern. Das Blatt weist weder Brand- noch Wasserschäden auf. Die Oberseite des Funkgerätes ist zudem unbeschädigt und sieht praktisch “wie neu” aus.” Zitat Ende (siehe VL UA 6/1-243, Seiten 12/13)

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses hatten vom Sachverhalt also zweifellos bereits vor 3 Jahren Kenntnis.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass sich die am 05.05.2016 beim Untersuchungsausschuss 6/1 zugestellte Vorlage VL UA 6/1-243 ausführlich auch damit befasst, wann das Funkgerät auf die rechte Sitzbank verbracht wurde, und ob es herausgefallen oder versehentlich dort abgelegt worden sein konnte. Natürlich enthielt auch diese Analyse noch Ungenauigkeiten, welche im Abstand von 3 Jahren jedoch ausgeräumt werden konnten.

unglaubhafte Zeugenaussagen werden in glaubhafte Zeugenaussagen verfälscht

Bereits nach einer Grobsichtung des Abschlussberichtes habe ich den Eindruck, dass der Untersuchungsausschuss absichtlich Zeugenaussagen falsch interpretiert und offensichtliche Tatsachen ignoriert werden. Gerade die Ausschussmitglieder Frau Marx und Frau König-Preuss haben hundertfach gezeigt, dass sie in der Lage sind, auch in der laufenden Vernehmung Zeugen verblüffend effektiv zu befragen. Sie haben damit bewiesen, dass sie überdurchschnittlich intelligent und außerordentlich gut in das Thema eingearbeitet sind.

Es ist deswegen offensichtlich, dass die Ausschussvorsitzende Marx  mit ihrer vorstehend zitierten Suggestivfrage, die (falsche) Antwort vom Zeugen quasi erzwingt. Frau Marx weiß, dass die Frage offen zu halten ist , also in diesem Fall: “Wo haben Sie das Funkgerät gesichert?”, zu fragen gewesen wäre. Wie soll der Zeuge denn  im Abstand von vier Jahren überhaupt noch erinnern, was er wann und wo gesichert hat? Der Zeuge hat seither tausende gleichartige Routinehandlungen der Beweismittelsicherung durchgeführt. Diese Routine der Tatortdokumentation verfolgt jedoch gerade auch das Ziel, es dem Zeugen selbst zu ermöglichen, das vorab Dokumentierte vergessen zu können. Denn sonst würde sein Langzeitgedächtnis irgendwann kollabieren. Darüber hinaus verfolgt die Tatortdokumentation des Zeugen das Ziel, seine Feststellungen überindividuell – z.B. in Untersuchungsausschüssen – nutzbar zu machen.

Der Zeuge weist zudem in seiner Vernehmung selbst wiederholt darauf hin, dass er sich nicht mehr richtig erinnern kann, aber alles selbst dokumentiert hat, und man dann eben dort nachschauen müsse, Sätze wie: „Ich glaube, aber ich kann es nicht beschwören“ und „Ich weiß nicht mehr, wann wir die gefunden haben. Ich kann es Ihnen nicht sagen“ durchziehen die gesamte Vernehmung des Zeugen.

Was also ist davon zu halten, wenn im Abschlussbericht dazu ausgeführt wird, Zitat:

Der Zeuge KHM So. bestätigte, dass sie aus dem linken oberen Klappfach gegenüber der Eingangstür ein Funkgerät und eine Funkfrequenzliste gesichert hätten. Diese sei fotografiert bzw. bildlich dokumentiert worden. Darauf hätten sich die Kennungen von Funkwagen befunden. Ob die Liste aktuell war, wisse er nicht. Wenn dem so wäre, hätte man im Fahrzeug zusammen mit dem Funkgerät die Möglichkeit gehabt, den Polizeifunk abzuhören.” Zitat Ende (siehe Abschlussbericht UA 6/1 Thüringen, Seite 507 RN 1069)

Das ist unter dem Blickwinkel der intellektuellen Redlichkeit und in Anbetracht dessen, dass der UA 6/1 mit Vorlage UA 6/1-243  nochmals gesondert darauf hingewiesen wurde, nur als bewusste Desinformation der Bürger zu interpretieren. Nicht nur die Täter dieser wirklich dreisten Beweismittelmanipulation werden gedeckt. Noch schwerer wiegt, dass der Untersuchungsausschuss mit der offensichtlichen Beweismittelmanipulation auch noch seine eigene Tathergangshypothese stützt. Dem Zeugen werden dazu noch suggestiv Antworten in den Mund gelegt, welche mit der Realität seiner eigenen Tatortdokumentation nichts zu tun haben. Eine Zeugenaussage, welche suggestiv erzwungen wurde  und mit der Realität nichts zu tun hat, wird vom Untersuchungsauschuss also bewusst vollkommen falsch bewertet.

Um auf das Eingangszitat zurückzukommen:

“Es wurde bei der späteren Tatortarbeit ein Funkgerät aufgefunden mit einem Zettel der Rufnamen der örtlichen Polizeieinheiten und deren Rufnamen, sodass wahrscheinlich ist, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu dieser Zeit den noch analogen Polizeifunkverkehr abgehört hatten. Sie wussten daher, und da ist sich der Untersuchungsausschuss wegen der bestehenden Indizienlage sicher, dass ihr Fluchtfahrzeug entdeckt wurde und eine Flucht aus Eisenach viel schwieriger werden würde, als ursprünglich geplant” Zitat Ende (siehe Abschlussbericht UA 6/1 Thüringen Seite 1750 RN 2879)

Die bestehende Indizienlage spricht sowohl objektiv in Form der Tatortdokumentation, als auch subjektiv in Form einer faktisch vom Untersuchungsausschuss selbst erzwungenen falschen Zeugenaussage dagegen, dass Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos am 04.11.2011 den Polizeifunk abgehört haben. Denn dazu benötigt man ja wohl einen Funkscanner und ein solcher befand sich am 04.11.2011 gegen 12 Uhr mit hoher Wahrscheinlichkeit weder im linken Klappfach gegenüber der Eingangstür, noch auf der rechten Sitzbank des Wohnmobils.

Der Einfluss des Sachverhalts auf die Tathergangshypothse mag indes noch nicht so gravierend sein. Möglicherweise könnten sich die routinierten und kaltblütigen Terroristen, hypothetisch auch deswegen selbst erschossen haben, weil ihnen die Staatsgewalt in Form der Dorfpolizisten Seeland und Mayer die Aussichtslosigkeit ihrer Lage bereits hinreichend deutlich gemacht hatte. 

Erkennbar wird aber schon hier eine gewisse Kontinuität bei den Versuchen, die Realität zu verfälschen. Der Staffelstab der Beweismittelfälschung “Funkgerät und angeklemmtes Blatt mit Funkennern”, wurde von den Tätern im Zuge des offenen geistigen Kontakts an den Untersuchungsausschuss 6/1 weitergereicht. Der Untersuchungsausschuss hat diesen Staffelstab bereitwillig übernommen. Er hat die Beweismittelfälschung gegen alle Indizien und gegen alle Wahrscheinlichkeiten in seiner eigenen Tathergangshypothese erneut wahrheitswidrig instrumentalisiert.     

glaubhafte Zeugenaussagen werden in unglaubhafte Zeugenaussagen verfälscht

Das Gegenteil macht der Untersuchungsausschuss dann mit der Aussage des Zeugen Bräunings. Jeder kennt den typischen Berufskraftfahrer. Der reagiert bisweilen empfindlich, wenn ihm die Vorfahrt geschnitten wird. Vor allem dann, wenn er noch ein paar Tonnen Kies geladen und deswegen andere Bremswege hat. Die Übeltäter werden in der Folge natürlich observiert – ihnen wird also die besondere Aufmerksamkeit des Fahrers zuteil. “Diese Arschlöcher” denkt sich der Berufskraftfahrer und regt sich übelst auf.

So geschehen beim Zeugen Bräuning, welchem die Bankräuber doch am Morgen des 04.11.2011 in Eisenach die Vorfahrt geschnitten hatten. Der Zeuge war darüber dermaßen erbost, dass sich einer der Polizeibeamten noch 4 Jahre später (sic!) daran erinnern konnte und ungefragt dem UA 6/1 davon berichtete, Zitat:

“Weiterhin wurde dort ein Lkw-Fahrer festgestellt, der wohl auch Angaben machen konnte bezüglich des Wohnmobils. Da wurde dann
durch den Kollegen Jahn, der hatte dann eine Zeugenvernehmung mit diesem Lkw-Fahrer-  das müsste der Herr Sven Bräuning gewesen sein – durchgeführt. Die Details der Zeugenvernehmung weiß ich nicht. Da gab es wohl so eine Art Vorfahrtsverstoß gegenüber dem Lkw-Fahrer, worüber der sich maßlos aufgeregt hatte.” Zitat Ende (siehe Wortprotokoll 10. Sitzung UA 6/1 Thüringen,  Seite 117)

Die zu erwartende Erinnerungsfähigkeit Bräunings liegt also erheblich über der zu erwartenden Erinnerungsfähigkeit des Zeugen Sopuschek.  Der Erste hatte seine “Deliquenten” mit maßloser Wut genau observiert. Ausschlaggebend war ein Ereignis, welches sich aus seiner Alltagsroutine in ganz besonderer Form heraushob. Beim anderen Zeugen handelte es sich lediglich um ein Routineereignis, welches dieser im Leben bereits zehntausende Male praktiziert hatte, und welches nur das eine Ziel verfolgte, den Sachverhalt für Dritte zu dokumentieren, damit der Zeuge selbst vergessen könne.

Es ist naheliegend anzunehmen, dass der Zeuge Bräuning sich an das herausragende Ereignis noch erheblich besser erinnern kann, als der Zeuge Sopuschek an eine der zehntausenden Routinehandlungen für Tatortdokumentationen. Herr Bräuning hatte zudem einen Grund, die Tatverdächtigen ganz besonders genau “unter die Lupe zu nehmen”. Auch wurde der Zeuge Bräuning bereits am 04.11.2011 zweimal von der Polizei zum Sachverhalt vernommen, und einige Monate später nochmals vom BKA. Der Sachverhalt verfestigte sich wegen dieser Begleitumstände also nochmals auf besondere Weise im Langzeitgedächtnis des Zeugen, denn er wurde wiederholt auch in größerem zeitlichen Abstand abgerufen. 

Aber schauen wir einmal in den Abschlussbericht, was dort zur Glaubhaftigkeit des Zeugen Bräuning geschrieben steht, Zitat:

“Am Tattag selbst begann der Raubüberfall damit, dass Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gegen 8:45 Uhr in den Kreisverkehr in Eisenach-Stregda vor dem Fahrzeug des Zeugen Br. einfuhren und dann auf dem geschotterten Parkplatz vor einem Bau- und Einkaufsmarkt parkten. Gegen 9.00 Uhr fuhr der Zeuge Br. wieder durch den Kreisverkehr und beobachtete zwei männliche Personen im Rückspiegel.

Er sagt aus, dass die Männer geraucht hätten und einer der beiden schulterlanges schwarzes Haar habe. Während seiner Befragung durch den Untersuchungsausschuss beteuerte er diese Aussage und sagte auch, dass die beiden Personen aus seiner Sicht auf keinen Fall identisch mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gewesen seien.

Jedoch geht der Untersuchungsausschuss davon aus, dass solche Details auf Grund des Blicks in den Rückspiegel nicht klar zu erkennen waren. Zum einen wurden keine Zigaretten im Wohnmobil und bei den Toten gefunden. Zum anderen hat keiner der beiden Täter schulterlange schwarze Haare.

Möglicherweise war einer der beiden Personen bereits maskiert, da die Masken schwarz gewesen sind. Es gibt jedoch an dieser Stelle und auch aus Akten und Zeugenaussagen keine weiteren Hinweise darauf, dass jemand anderes als Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt an dieser Stelle standen. “Zitat Ende (siehe Abschlussbericht UA 6/1 Thüringen, RN 2865 bis 2867, Seiten 1748/1749)

Das verschlägt einem doch die Sprache. Welches Mitglied des Untersuchungsausschusses 6/1 hat denn als Berufskraftfahrer jahrlang LKWs gefahren? Mir ist auch nicht bekannt, dass man andere Berufskraftfahrer oder “Sachverständige” dazu gehört hätte, wie gut man im Rückspiegel Details wahrnehmen kann. Demzufolge verbieten sich solche Spekulationen. Zumal der Zeuge in aller Deutlichkeit klar macht, dass es sich bei den von ihm observierten Personen nicht um Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos oder Beate Zschäpe gehandelt haben kann. 

Der zweite Teil der “Begründung”, warum die Aussage des Zeugen nicht stimmen könne, ist an intellektueller Unredlichkeit nicht mehr zu überbieten. Überspitzt könnte man das so formulieren:

Der Zeuge sieht am Wohnmobil zwei Giraffen. Die Polizei findet drei Stunden später in einem gleichartigen Wohnmobil zwei tote Kühe. Der Untersuchungsausschuss schlussfolgert, dass der Zeuge keine Giraffen gesehen haben kann, weil den Kühen das besondere Merkmal “langer Hals” fehle. Demzufolge müsse der Zeuge Trugwahrnehmungen gehabt haben. 

Auch die Zeugin des Raubüberfalls auf die Sparkasse in Arnstadt sah einen der Täter ohne Maske. Und zwar so gut, dass aufgrund ihrer Wahrnehmungen ein Phantombild gefertigt werden konnte, mit welchem öffentlich, u.a. bei Kripo Live, gefahndet wurde. Der Abschlussbericht vermerkt dazu, Zitat:

“Zunächst konnten die Zeugenaussagen nur grobe Hinweise zu ungefährer Personengröße und Erscheinung geben. Hingegen gab es die Aussage einer Zeugin, die einen der Täter ohne Maske nach der Tat bei der Flucht mit dem Fahrrad beobachten konnte. Durch diese wird ein Täter „afrikanischen Phänotyps“ beschrieben. Daraufhin wurden in Arnstadt Personen „mulattischen“ Aussehens befragt, jedoch ohne Ergebnis. Ebenso wenig half ein erstelltes Phantombild. Es gab lediglich Zeugenhinweise auf die Flucht mit Fahrrädern.
Der Untersuchungsausschuss weiß grundsätzlich um die Subjektivität von Zeugenaussagen. Zu kritisieren ist an dieser Stelle jedoch, dass die Polizei durch diese Beschreibung eine Täterkonkretisierung auf Nichtdeutsche vornahm. Damit hat man den möglichen Täterkreis unnötigerweise verengt und damit auch die Ermittlungsrichtungen eingeschränkt, zumal die Indizien Hinweise auf überregionales Handeln gaben und in der Zeugenaussage auch von einer starken Sonnenbräune gesprochen wurde. Der Schluss auf Nichtdeutsche als Täter war daher zu kurz und begrenzte dahin gehend die Ermittlungen.” Zitat Ende (siehe Abschlussbericht UA 6/1 Thüringen, RN 2841/2842; Seiten 1743/1744)

Zunächst ist festzustellen, dass der Untersuchungsausschuss unpräzise “afrikanischer Phänotyp”, anstatt wie beobachtet “nordafrikanischer Phänotyp” verwendet. Die Feststellungen zur Staatsangehörigkeit erschließen sich ebenfalls nicht. Warum sollten “Mulatten” keine Deutschen sein können? Rassistisches Denken in Reinstform, wenn es ins Konzept passt.

Entscheidend ist, dass menschliche Phänotypen nicht über die Hautfarbe verifiziert werden müssen. Auch unter Vernachlässigung der Hautfarbe wird der jeweilige Phänotyp zuverlässig erkannt. Zum Erkennen reichen bereits Kohlezeichnungen, welche nur die groben Konturen der Gesichtszüge unter Vernachlässigung der Hautfarbe wiedergeben. Der Asiate muss kein gelbes Gesicht haben, um als solcher erkannt zu werden. In Nordafrika gibt es viele Menschen, welche genauso weiß sind wie Nordeuropäer, aber trotzdem über den Phänotyp zweifellos der entsprechenden Region zugeordnet werden können.

Das heißt, der Verweis auf die “sonnengebräunten Beschuldigten” geht vollkommen am Inhalt der Zeugenaussage vorbei. Dass Aussehen der (toten) Beschuldigten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ist mit dem Erscheinungsbild des nordafrikanischen Phänotyps unvereinbar. Die Hautfarbe spielt dabei keine Rolle. 

Der Untersuchungsausschuss verfährt im Fall dieser Zeugin also exakt so, wie bei den Zeugenaussagen Bräunings. Wahrnehmungen der Zeugen, welche unvereinbar mit dem Erscheinungsbild bzw. der Lebensweise der toten Beschuldigten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sind, werden vom Untersuchungsausschuss auf intellektuell unredliche Weise systematisch unterdrückt.   

Fazit

Die Realität  wird vom Untersuchungsausschuss in nicht hinnehmbarer Weise verbogen. Im Fall des Zeugen Sopuschek durch suggestive Beeinflussung und unter Weglassen des objektiven Tatortbefundes. Im Fall des Zeugen Bräunings durch das in diesem Fall ungerechtfertigte Unterstellen von Trugwahrnehmungen. Es handelt sich also um eine besonders signifikante Indizfamilie nach dem Prinzip: “große Hände aber kleine Füße”. Zeugen irren sich nach Auffassung des Untersuchungsausschusses immer dann, wenn deren Aussagen unvereinbar mit der Tathergangshypothese des Untersuchungsausausschusses sind. Objektive Tatortbefunde werden ebenfalls immer dann nicht berücksichtigt, wenn deren Ergebnisse mit der Tathergangshypothese des Untersuchungsausschusses nicht in Einklang zu bringen sind. Es gibt dutzende weiterer Beispiele im Abschlussbericht.

Genau diese systematische Verfälschung von Tatsachen kennzeichnet jedoch Verschwörungstheorien. Wobei es sich beim vorliegenden Abschlussbericht dann um eine papiergewordene Verschwörungstheorie handelt, welche gegen den demokratischen Rechtsstaat gerichtet ist. 

5 Gedanken zu „Von hilflosen Versuchen die Realität zu verbiegen – Der Abschlussbericht des Thüringer NSU-UA 6/1“

  1. Der Artikel zeigt gut, wie der UA gearbeitet hat. Eine vorgefertigte Darstellung soll auf Gedeih und Verderb verteidigt werden. Alternative Tatabläufe sind unerwünscht, obwohl sie viel wahrscheinlicher sind, als die offizielle Version.

    Der von den Medien als „Held von Eisenach“ bezeichnete Egon S., ist meiner Meinung nach nur ein eingeschobener Zeuge, um das spätere Auffinden des Wohnmobiles irgendwie erklären zu können. Er sah die Bankräuber mit quietschenden Reifen (auf einem geschotterten Parkplatz) losfahren, Personenbeschreibungen konnten von ihm keine gemacht werden, vom Kennzeichen nur V- erkannt.
    Interessanter weise konnte ja der Zeuge Menzel auch nicht erklären, warum die Streife, die 5 Minuten vor S. und F. am Fahrzeug vorbeifuhren, dieses nicht wahrnahmen, obwohl sie ja genau danach ausschau halten sollten? Wahrscheinlich brannte es noch nicht richtig!? Ist eigentlich bekannt, ob dieser Rentner die gesamte ausgesetzte Belohnung erhalten hat? Leider verplapperte sich ja der Polizist Mayer, der in München aussagte, dass das vollständige Kennzeichen schon bekannt war und das Womo weder in Fahndung, noch der Halter auffällig war. Dies führt dann zum Kieslasterfahrer Sven B., ein sicherlich „gefährlicher Zeuge“, denn seine Aussage steht ja diametral zu den uns dargebotenen Bankräubern. Er war sich bei seiner Aussage ja ganz sicher und ließ sich ja auch nicht davon abbringen, das einer der von ihm beobachteten Person ca. 30-40 Jahre alt, 1,80m groß und schulterlange, glatte, schwarze Haare hatte und vor allen dingen männlich sei! Zudem rauchten beide Personen. Interessant ist auch, dass die Uhrzeit seiner Beobachtungen über die Jahre immer weiter nach hinten geschoben wurde, obwohl sich dies, aufgrund seiner Fahrtroute und dem Fahrtenschreiber relativ exakt bestimmen ließe, was er dem BKA sogar anbot. Da dies ausblieb und auch auf den Aufnahmen der Sparkasse keine Zeitstempel vorhanden waren, lässt vermuten, dass seine Beobachtungen, die tatsächliche Zeit des Überfalls und die Aussage des Rentner S. (ca.9:25-09:35) nicht wirklich miteinander korrelieren. In seiner Vernehmung vom Februar 2012 gab er an, dass das Fahrzeug, nachdem es ihm die Vorfahrt genommen hatte, schon gegen 08:00 auf den Parkplatz fuhr und als er gegen 08:15 wieder zurückfuhr, es noch auf dem Platz stand und er da im Rückspiegel seine Beobachtung der Personen machte.
    Diese Aussage wurde dann später ohne mir ersichtlichen Grund auf 08:45 -09:00 verlegt.
    Die wahrscheinlichste Möglichkeit ist, dass der Zeuge B., als ihm das Womo im Kreisel beim Obi-Markt die Vorfahrt nahm, sich das Kennzeichen schon vollständig merkte und den Vorfahrtsverstoss bei der Polizei zur Anzeige brachte und diese deshalb schon frühzeitig ein Kennzeichen hatte. Diese warteten ja schließlich gegen 11:45 schon beim Betonwerk in Stregda auf ihn, um ihn nochmal zu vernehmen.
    Entweder hatten sie also schon das „passende“ Kennzeichen oder bei der auch möglichen Verwendung von 2 Wohnmobilen, eines für den Überfall, eines mit den 2 Toten, eben das „falsche“, was ja dann mehr als fatal wäre, wenn dies öffentlich werden würde.

    1. Ich halte die Aussage Stutzkes für glaubhaft, hatte allerdings auch Gelegenheit, mir seine Sachverhaltsdarstellung vor Ort anzuhören. Es ist schon ein Unterschied, ob man nur ausschnittsweise etwas dazu liest, oder ob man vom Zeugen selbst Auskunft bekommt. Eine Person hat er ja als blond und schmächtig beschrieben, was insofern auch ins Bild passt. Weder Uwe Böhnhardt noch Uwe Mundlos waren am 04.11.2011 blond oder schmächtig. Bei Uwe Mundlos vermerkt das Sektionsprotokoll zwar als Haarfarbe “blond”, aber das kann nur im medizinischen Sinne gemeint sein. Hatte dazu auch noch Erkundigungen eingeholt, denn der Vater hatte ja nochmal nachobduzieren lassen. Also blond war am 04.11.2011 keiner von beiden. Herr Stutzke hat demnach dafür, dass er die Flucht eines blonden und schmächtigen Bankräubers beobachtete, 100 000 Euro aus der in Heilbronn im Mordfall Kiesewetter ausgelobten Belohnung bekommen.

      Ich war ja auch im November da und wirklich zufällig zu dem Zeitpunkt, an welchem sich das 2011 alles abgespielt hatte. Sogar der Containerfritze, welcher auch am 04.11.2011 die Container am Schotterparkplatz leerte, kam pünktlich. Das war schon eine merkwürdige Atmosphäre.

      Bräuning machte vor 10 Uhr bereits Angaben bei einer Streife am Betonmischwerk, welche dort im Zuge der Fahndung nach den Bankräubern stand. “Richtig” vernommen wurde er dann erst gegen 11.45 Uhr am Schotterparkplatz bei OBI.

      Das mit dem Kennzeichen wirft in der Tat Fragen auf. Selbst ich schaue zuerst nach dem Kennzeichen, weil ich wissen will, wo der Vogel herkommt der mir gerade die Vorfahrt geschnitten hat. Aber bitte, es ist auch nicht auszuschließen, dass er es in diesem Fall eben vergessen hatte. Man sollte zuerst einmal immer davon ausgehen, dass der Zeuge die Wahrheit sagt.

      1. Danke für ihre Antwort. Ich halte den Zeugen B. auch für sehr glaubwürdig und ehrlich, das wollte ich auch damit nicht andeuten. Seine Aussage, er habe das Kennzeichen vergessen, kann sich ja auch auf den Zeitpunkt der Vernehmung beziehen, beim Verstoß selber kann er es sich ja kurz gemerkt haben. Für mich ist nur seltsam, dass im Rahmen einer Fahndung nach einem Banküberfall, bei der ja viele Streifen gebunden sind, genau um 10 Uhr eine beim Betonmischwerk steht, was ja nun nicht gerade in Fluchtrichtung liegt und da genau auf jemanden trifft der dazu auch noch entscheidende Beobachtungen machen kann. Klar könnte man sagen in der Verlängerung des Stadtweges, an dem der Schotterparkplatz liegt, kommt man irgendwann zum Betonwerk und da stellen wir mal eine Streife hin. Zumal der Hinweis zum Schotterparkplatz von Egon S. ja erst um 09:55 einging. Schon etwas arg zufällig. Da wäre es doch schon wahrscheinlicher, das die Polizei aufgrund einer Meldung des Herrn B. von ca. 08:00 zu einem Wohnmobil schon seinen Namen und seine Arbeitsstelle kannte und deshalb dann auf ihn wartete. Aber das ist zugegebenermaßen nur eine Vermutung.

  2. In der KONTEXT:WOCHENZEITUNG wird ebenfalls erinnert an den „Schlussstrich, der keiner sein darf“.
    https://www.kontextwochenzeitung.de/politik/448/ein-schlussstrich-der-keiner-sein-darf-6281.html

    Die dort tätigen Autoren Schorlau und Sieker hatten bereits vor zwei Jahren festgestellt, „dass ‘beide Personen Stunden zuvor ums Leben gekommen sein müssen’. Eine mit den Totenflecken und der vorhandenen Totenstarre der Leichname in Einklang stehende Abschätzung des wirklichen Todeszeitpunktes ergebe: ‘Mundlos und Böhnhardt waren um Mitternacht des 3. auf den 4. November 2011 bereits tot.’ Zeitpunkt und Todesflecken spielen in allen zwölf bisherigen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen eine Rolle. In der zweiten Thüringer Sachverhaltsermittlung wird unter anderem die Aussage eines der beiden vor Ort anwesenden Gerichtsmediziner zitiert: ‘Der Zeuge habe den Eindruck gehabt, dass der Todeszeitpunkt hier keine große Rolle gespielt habe und auch nicht gefragt gewesen sei.’“

    Einsatzleiter Menzel werde im Abschlussbericht mehrere hundert Mal erwähnt und komme dabei nie gut weg, eine abschließende Bewertung der Vorgänge sei dem Ausschuss aber nicht möglich gewesen, weil Akten entweder nicht eingesehen werden konnten oder nicht vorlagen.

    Somit wurde der (Zwischenüberschrift:) „Vorwurf der Inszenierung nicht schlüssig entkräftet“ – aber halt auch nicht energisch genug aufgeklärt.

    Dorothea Marx verspricht „Wir ziehen keinen Schlussstrich“ (obwohl der Abschlussbericht eigentlich genau das tut) und gibt sich davon überzeugt, dass der NSU und dessen Taten nicht als historisch abgeschlossenes Ereignis betrachtet werden können – aber damit meint sie ja wohl gerade nicht das ungeklärte Fehlen von Böhnhardt/Mundlos-Spuren an 26 Tatorten oder das ungeklärte Ableben der beiden?

    Aus vielen dubiosen Details will sie nämlich „nicht schon jetzt den durchaus plausibel erscheinenden Schluss ziehen, dass allzu vieles – warum auch immer – nicht mit rechten Dingen zuging.“

    Grünen-Obfrau Madeleine Henfling „geht sogar noch einen Schritt weiter und hält die Vorgänge in Stregda für weitgehend aufgeklärt. Und nachdem sie Fehler und falsche Entscheidungen eingeräumt hat, spricht sie offen an, was seit Jahren im Netz und anderswo als finsterer Verdacht über der Szene wabert – indem sie entschieden bestreitet, ‘dass der Staat hier in einer großen Verschwörungstheorie Neonazis ermordet hat und dann versucht hat, das zu verschleiern’.“

    Null Aufklärung, aber das Süppchen immer schön am Köcheln halten. Letzteres soll keinesfalls den „Rechten“ Wasser auf die Mühlen geben – wer sind also die „Richtigen“, die profitieren sollen?

    Hat die Ermordung von Mördern keine Aufklärung mehr verdient, wenn die Ermordeten besonders böse Mörder sind?
    Oder ist das Antifa-Betroffenheits-Narrativ so sehr zur Staatsräson geworden, dass die in die Inszenierung reingepflanzten Fake-Täter niemals mehr als die präparierten Anatomie-Leichen (ausgestattet mit virtuellen Uwe-Identitäten) enthüllt werden dürfen, die sie vermutlich von Anfang an waren?

    1. Danke für den Hinweis. Auch hier wird das Mordermittlungsverfahren bzw. das Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage nicht erwähnt. Es ist mir aber zu dumm, da jetzt einen Hinweis drunter zu setzen.

      Die Probleme welche sich für den Rechtsstaat ergeben, sehe ich nicht so sehr in der Arbeit bzw. den Ergebnissen der Untersuchungsausschüsse. Das sind Instrumente der Politik. Was will man da erwarten. Insofern wirkt hier die Staatsanwaltschaft mit ihren Ermittlungen erstmal als Korrektiv.

      Beschädigt sehe ich vielmehr das Grundrecht auf ein faires Gerichtsverfahren.

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