Bereits einen Tag nach dem achten Ceska-Mord an Mehmet Kubasik in Dortmund am 04.04.06 wurden zwei Polizisten aus der Abteilung “Staatsschutz” den Ermittlungen hinzugezogen. Sie wurden instruiert: Sie sollten eine Zeugin gezielt fragen, ob zwei verdächtige Männer wie Nazis ausgeschaut hätten. Gingen Ermittler etwa schon früher von einem rechtsterroristischen Hintergrund der Ceska-Erschießungen aus?
Laut offizieller Darstellung hätten erst nach dem neunten Mord am 06. April 2006 in Kassel Ermittler sich der “Einzeltäter-Theorie” zugewendet. Grundlage der neuen Überlegungen war die zweite operative Fallanalyse (OFA), die Anfang Mai 2006 von “Profilern” entwickelt wurde und von zwei rechtsextremen Einzeltätern ausgeht.
“8. Die zweite Operative Fallanalyse Bayern vom 9. Mai 2006, die Haltung des BKA dazu und Schlussfolgerungen daraus
(…)
Nach den beiden Morden am 4. April 2006 in Dortmund und am 6. April 2006 in Kassel erteilte der Leiter der BAO „Bosporus“ der OFA Bayern den Auftrag, Alternativhypothesen zu entwickeln.
a) Aussagen der zweiten Operativen Fallanalyse
Die OFA überarbeitete – bei einer Verstärkung um zwei Personen – ihre bisherige Fallanalyse und stellte ihre Ergebnisse am 9. Mai 2006 vor. Experten aus dem Bereich Rechtsextremismus wurden nicht hinzugezogen. Die „Organisationstäterhypothese“ wurde um die Alternativhypothesen „Geheimdienst“, „Kriminalität“ und „Einzeltäter“ ergänzt. Als wahrscheinlichere Hypothese sah die OFA Bayern nunmehr die sogenannte „Einzeltäterhypothese“ an.” (Abschlussbericht, 1. parlamentarischer NSU-Untersuchungsausschuss, Bundestag)
“Bei den Ermittlungsschwerpunkten, die zunächst klar von einem mutmaßlichen Tathintergrund „Organisierte Kriminalität“ ausgingen, ergab sich erst im Anschluss an die zweite Operative Fallanalyse ab Mai 2006 ein neuer Ermittlungsansatz: Neben die „Organisationstätertheorie“ trat die „Einzeltätertheorie“, die eine ausländerfeindliche Motivation annahm.” (ebd)
Interessant ist eine Aussage im NSU-Abschlussbericht des ersten parlamentarischen NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages. Dort heißt es, dass der Auftrag zur zweiten OFA bereits im “Dezember 2005” gegeben wurde.
“Aus welchen Gründen ist im Dezember 2005 von wem eine weitere OFA in Auftrag gegeben worden, wann ist sie vorgelegt worden und auf Grund welcher Umstände ist in dieser OFA die Theorie vertreten worden, Urheber der Mordanschläge könne auch ein ‚missionsgeleiteter’ Einzeltäter mit Hass auf Ausländer, im speziellen auf Türken, sein?”
Der Profiler Horn wies dagegen darauf hin, dass erst die Ermittlungsergebnisse vom April 2006 zu der Einzeltätertheorie führten.
“Als Gründe für die im Vergleich zur ersten Fallanalyse neue „Einzeltäterhypothese“ hat der Zeuge Horn angegeben, dass zwei zusätzliche Handlungsorte hinzugekommen seien, Dortmund und Kassel. Außerdem seien die Opfer außerplanmäßig an den Tatorten zu diesem Zeitpunkt gewesen. Vom Opferhintergrund habe es keine Anzeichen gegeben, dass es dort irgendwo Verstrickungen ins kriminelle Milieu gegeben hätte. Daher sei es für die Fallanalytiker wahrscheinlich gewesen, dass die Opfer stellvertretend ausgewählt worden seien.” (ebd)
Davor hätte Ratlosigkeit geherrscht:
“Im Sachstandsbericht der BAO „Bosporus“ vom 30. November 2005 wurden Überlegungen zur vorstellbaren Motivlage angestellt, wobei Ratlosigkeit vorherrschte. Aufgeführt wurden als mögliche Motive:
Raubmord, Beziehungstaten/Ehrverletzungen, Glücks-spiel/ Spielschulden, politische/religiöse Gründe (im Hinblick auf die politische/religiöse Haltung der Opfer), PKK/Schutzgeld, Einzeltäter/Psychopath, Drogen und „Inkassobüro“.”
Ratlosigkeit und Zweifel an der “Organisationstheorie”
“Nach bis dahin sieben Morden einer unaufgeklärten Serie erstellte die bayerische Polizei 2005 eine erste Operative Fallanalyse. Darin wurde die sogenannte „Organisationstätertheorie“ herausgearbeitet, wonach eine kriminelle Gruppierung für die Taten verantwortlich zeichne.
Bereits gegen Ende des Jahres 2005 wurde in den Diskussionen der Ermittler bezweifelt, dass diese Theorie allein alle bekannten Tatumstände erfassen könne.
Angesichts des veränderten Gesamtbildes nach den letzten beiden Morden in Dortmund und Kassel wurde im Mai 2006 eine weitere Fallanalyse erstellt. Diese stellte neben die „Or-ganisationstätertheorie“ die Alternativhypothese eines rassistisch motivierten „Einzeltäters“.”
“Nachdem mit der 2. OFA im Mai 2006 erstmals die Hypothese eines möglicherweise rassistisch motivierten „Einzeltäters“ aufgekommen war, begannen in der BAO Bosporus zaghafte Überlegungen dazu, welche Ermitt-lungsschritte in diese Richtung unternommen werden könnten.” (ebd)
Interessanterweise vermutete Ermittlungsleiter Geier einen Zusammenhang der Mordserie mit dem Heilbronner Polizistenübefall. Es wäre sein “Bauchgefühl” gewesen.
“b) Möglicher Zusammenhang der Mordserie mit der Tat in Heilbronn
Im Sachstandsbericht der BAO „Bosporus“ vom Mai 2008 wird erwähnt, dass u. a. ein Datenabgleich mit dem Mordfall in Heilbronn vorgenommen wurde. Der Zeuge Geier hat dies seinem „kriminalistischen Bauchgefühl“ zugeschrieben. Um alle Möglichkeiten auszuschließen, sei auch dies überprüft worden. Es hätte sich irgendeine Verbindung ergeben können, was aber nicht der Fall war.” (ebd)
Auf Mord Nr. 4 in 2001 folgte erst in 2004 die Nr. 5.
Mit weiteren 15 Monaten Abstand folgten Nr. 6 und 7, beide im im Juni 2005 im Abstand von nur 6 Tagen.
Würde man Nr. 5 nicht zur Serie rechnen, hätten wir 4 Morde in 2000/2001 und 4 Morde in 2005/2006 – fast zwangsläufig zwei getrennte Serien, falls überhaupt Serien vorliegen.
Jedenfalls hätte man 2005, als man (nur anhand der geheimnisvollen Ceska) sich auf eine einheitliche Mord-Serie festlegte, viel eher die Einzeltäter-Theorie vertreten müssen (quasi ein „Schläfer“, der – von niemanden gedrängt – mehrfach in einen fast beliebig langen Winterschlaf verfiel). Das Fehlen von Bekenner-Briefen hätte zusätzlich als Indiz für einen verrückten Einzelgänger dienen können – viel eher als ein Indiz für eine Gruppe mit Botschaft.
Erst als im April 2006 mit Nr. 8 und 9 der zweite „Mord im Doppelpack“ vollendet war (der erste: im Juni 2005 mit Nr. 6 und 7), drängte sich die „Organisationstheorie“ doch erstmals so richtig auf:
Bei beiden „Doppelpacks“ gibt es nämlich einen auffälligen Kontrast zwischen großem räumlichen Abstand einerseits bei zugleich enger zeitlicher Nähe anderseits, der förmlich nach der Existenz von Vor-Ort-Helfern schrie. Handverlesen wirkende Opfer, die eiskalt und spurenlos ermordet wurden, erfordern einfach mehr zeitraubende Vorbereitung als ein einzelner (Wirrkopf oder Genie) im Alleingang und auf die Schnelle hinbekommen kann.
Angeblich wollen die (Polizei-)Behörden aber in umgekehrter Reihenfolge theoretisiert haben: 2005 Gruppen-Theorie, 2006 Wechsel zur Einzeltäter-Theorie.
Im Gegensatz zur „Recherche-Ebene“ der Behörden, wo diese Behauptung wenig glaubhaft klingt, sieht man sie allerdings woanders bestätigt – nämlich auf der „Verlautbarungs-Ebene“ der Behörden. 2005 sollte mit dem Seriencharakter anhand einer Ceska, die unauffindbar war, aber erklärtermaßen zum Dunstkreis der Schlapphüte gehörte, bewusst (und für die Allgemeinheit eher indirekt, dafür demonstrativ offen gegenüber einer bestimmten Zielgruppe) eine Spur zur „Organsation“ Schlapphut & Co. veröffentlicht werden. Bereits 2006 sollten dagegen alle Verlautbarungen mit aller Gewalt schon wieder von dieser brisanten, hochpolitischen Spur „Organisation Schlapphüte & Co. “ wegführen – die angebliche Geburt der angeblichen Einzeltäter-Theorie bei der Polizei.
Nach Kassel hätte ein ernsthaftes unbefangenes Denken über die Einzeltäter-Theorie allerdings ein intensives Ermitteln gegen den Kandidaten Nr. 1 – Schlapphut und Rassist Temme – mit sich gebracht; das war ihnen aber von Bouffier aus Gründen des „Staatsschutzes“ ausdrücklich verboten. Damit war die angeblich gerade geborene Einzeltäter-Theorie aus Sicht eines unbefangenen Beamten aber schon wieder erledigt:
Ein Temme mit Rückendeckung ist eben eine (staatliche) Organisation, die – einen oder mehrere – Mörder deckt, egal wie der konkrete Schütze nun heißt und ob Temme (der ja z.B. viel zu früh den Seriencharakter der Kassler Waffe kannte) evtl. nur Zeuge war.
Zur (staatlich gesteuerten) „Verlautbarungs-Ebene“, die 2006 dennoch Werbung für das Narrativ „Einzeltäter-Theorie“ machen sollte, durften also (aufgrund Bouffiers Verbot) keine echten Polizisten gehören. Die Verlautbarung wurde daher delegiert auf die regierungsnahe BILD, die sich fleißig auf Temme einschoß und offen fragte, ob er evtl. an allen oder fast allen anderen Ceska-Tatorten auch anwesend gewesen sei.
Die Infos der BILD, die sie aus regierungs- / geheimdienst-nahen Kreisen erhalten haben dürfte, verbanden (ganz im Sinne des Narrativs) eine maximale Belastung Temmes mit einem schonend kurzen Beharren auf dieser „Enthüllung“, so dass es letztlich weder für Temme noch für Bouffier bis heute ernsthafte Konsequenzen gibt (BILD könnte auch ganz anders – siehe Christian Wulff).
BILD ist zugleich Schmuddelkind und Flagschiff unserer deutschen Medien und kann sich alles Mögliche erlauben.
Die staatlichen Ermittler konnten 2006 hingegen nicht ausgiebig über rassistische Einzeltäter philosophieren und zugleich dem Komplex Temme (Rassist, Bouffier-Schützling mit Vorwissen, mit dubioser Rolle vom Tatort geschlichen) einfach umschiffen. Je unbefangener ihr Getue, desto geheuchelter und nachträglich frisierter ist es.
Der Pferdefuß ist also nicht, ob die Ermittler schon vor dem April 2006 schon über einen rassistischen Einzeltäter theoretisierten. Sondern dass sie es nach dem April 2006 taten, aber beim Thema Temme sich blind stellten. Im Sinne des Narrativs galt halt für BILD und Polizei(-Führung): Getrennt marschieren, aber (die Öffentlichkeit) gemeinsam schlagen.
Glaubhaftigkeitsanalysen UA 5/1und6/1 Thüringen
Bewertung der Zeugenaussagen
Stand 03.01.2017
gelöscht wegen Urheberrechtsschutz