Clemens Binninger ist Bundestags-Abgeordneter, Mitglied im Innenausschuss sowie stellvertretender Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), Vorsitzender des 2. NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages.
Mitte Oktober 2016 berichtete der öffentlich-rechtliche Sender “mdr” über eine bemerkenswerte Aussage Binningers:
“Keine DNA an den Tatorten. Kein Zeuge, der die Täter zweifelsfrei identifiziert hat. Keine Phantombilder, die so richtig passen. Eigentlich auch kein klares Selbstgeständnis. Tatorte, die so riskant sind, dass man eigentlich zu zweit keine Straftat verüben kann, weil man sonst entdeckt wird. Trotzdem schaffen es Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, 27 Mal nicht entdeckt zu werden. Da haben wir wirklich Zweifel, ob die wirklich alle Taten allein begangen haben.” (mdr)
Die alleinige Täterschaft ist eine Achillessehne der Anklage. Das ist offensichtlich vielen nicht bewusst.
Die Anklage behauptet nicht direkt, B&M sind die Mörder. Dem müsste ja ein Beweis folgen, den es nicht gibt.
Also behauptet die Anklage, der NSU hat die Morde begangen. Beweis, das Video.
Dann kommt der Zirkelschluss.
Der NSU, der den Mord begangen hat, sind BMZ und zwar ausschließlich BMZ.
Ausschließlich ist damit die notwendige Bedingung für das Anklagekonstrukt!
Nur so sind B&M als Mörder darstellbar.
Das heißt, die Anklage muss sklavisch am “Nur-Trio” festhalten. Wird auch nur ein Mitglied mehr identifiziert, können B&M nicht mehr als Mörder behauptet werden. Sie sind nur noch Kandidaten, wie das oder die anderen NSU Mitglieder auch. Es fehlen die konkreten Tatortbeweise, um konkrete NSU-Personen benennen zu können.
Das ist das “dünne Eis”, was auch von Juristen am Anfang der Showveranstaltung in München, in Kommentaren vorsichtig angedeutet wurde.
Gibt es ein öffentliches Anerkenntnis in Form eines sanktionierten Ermittlungsergebnisses, der NSU hat mehr Personen als BMZ, ist der Prozess formaljuristisch tot.
Er kann dann zwar mit Befehlsnotstand am Leben erhalten werden, aber es wäre der totale juristische Gesichtsverlust. Die Gefahr, das den dann doch nicht mehr alle tragen wollen, wäre real.
Dann ist das Eis halt dünn, wen kümmerts ? Dank einer gesteuerten Presse, die notfalls einfach die Berichterstattung einstellt, wird weitergemurkst wie seit über 3 Jahren. Zschäpe wird, trotz aller Absprachen, die man natürlich nicht beweisen kann, aber weder einmalig noch nicht plausibel wären, zu lebenslänglich verurteilt werden, sich dann selbstmorden und nach der 4. oder 5.ten Revision, in ca. 15 – 20 Jahren, entweder freigesprochen oder das Verfahren wird eingestellt. Ich denke, der Schmücker Prozess dürfte hier das schonmal durchexerzierte Paradebeispiel sein. Das entscheidende Kriterium bei der Urteilsfindung ist nun einmal die “subjektive Beweiswürdigung”, allein dieser Terminus sollte doch schon alles klarstellen.
MfG
“Da haben wir wirklich Zweifel, ob die wirklich alle Taten allein begangen haben.“
Au Mensch Binni.
Wenn Du als Polizist nicht nur den Verkehr geregelt hast, dann musst du das Wort allein durch das Wort überhaupt ersetzen.
Oder es muss mindestens eine der tausende Spuren mit den Uwes matchen.
Lies nochmal in den Ausbildungsunterlagen für Tatortermittler nach.