Rechtsmediziner Michael Bohnert: Trotz Brandstiftung wäre Ruß in Mundlos Lunge unwahrscheinlich

Der Mitteldeutsche Rundfunk interviewte zwei Rechtsmediziner, die teilweise die Darstellung eines Doppelselbstmordes von Böhnhardt/Mundlos bestätigen, jedoch auf Grundlage einer unzureichenden Fragestellung:

Ihnen wurde die Frage gestellt, ob Mundlos Rußpartikel vor seinem Tod hätte einatmet müssen. Die Frage ist unzureichend, weil im Blut außerdem keine Anzeichen einer Brandgasvergiftung festgestellt wurden, etwa erhöhte Kohlenmonoxyd-Werte. Kohlenmonoxyd ist schwerer als Luft und zieht, anders als Brandruß, nicht erstmal unter die Decke ab. Das Wohnmobil  füllte sich also, aufgrund des abgeschlossenen, kleinen Raumes, sehr schnell mit Brandgasen. Außerdem soll Mundlos den Brand entfacht haben, indem er eine vor sich hängende Jacke anzündete, Brandbeschleuniger wäre nicht verwendet worden. Es hätte maximal 20 Sekunden gedauert. Laut Aussagen eines Zeugen vor Ort hätten sich die Schussgeräusche über Minuten hinweg ereignet. Die Frage hätte also diesen Sachverhalt auch beinhalten müssen.

Professor Michael Bohnert, Rechtsmediziner, Universität Würzburg:

Michael-Bohnhert-rußpartikel-brand-lunge

… aus mdr-Sendung “”NSU: Terroristen, Tod und Täuschung”

“Um Rußpartikel in den Atemwegen zu finden bei einem Verstorbenen aus einem Brandgeschehen, muss dieser 1. geatmet haben und 2. diese Rußpartikel auch eingeatmet haben, was er nicht zwangsläufig muss.

Wenn er beispielsweise ein Tuch vor dem Mund gebunden hat und dieses Tuch im Rahmen des Brandgeschehens weggebrannt ist, dann hat dieses Tuch die Rußpartikel einfach abgefiltert.

Wenn er die Luft angehalten hat, dann hat er in dieser Zeit natürlich nicht eingeatmet. Also wird man auch keine Rußpartikel in den Atemwegen finden.

Wenn er mitten im Feuer sitzt, steht, vor allem sitzt, also relativ weit unten ist,dann kann er schon deshalb keinen Ruß einatmen, weil Ruß mit der Hitze, der Thermik nach oben getragen wird und in der Peripherie ausfällt.

Das heißt, in dieser Situation wäre auch wenig, wenn überhaupt, Rußpartikel in den Atemwegen zu erwarten.

Das heißt, es gibt eine ganze Reihe von Situationen und dazu gehört gerade eine solche, ein Brandgeschehen, dass von jemanden gestartet wird, der sich mittendrin befindet, dazu dass man eben wenig oder gar nichts findet.

Zumal, wenn die Überlebenszeit nach Starten des Brands nicht sonderlich lange war.”

Frage: “Das finden Sie nicht auffällig?”

“Nein – eigentlich würde mich eher stören, wenn das Gegenteil der Fall gewesen wäre. Wenn also deutliche Zeichen einer Rußeinatmung vorgelegen hätten, dann würde ich mir anfangen, Gedanken zu machen. So in dieser Situation gar nicht.”

Professor Klaus Püschel, Rechtsmediziner, Universität Hamburg Eppendorf:

“Wenn ein Brand entsteht, dann hängt es von der Konstellation des Raumes ab, ab wann tatsächlich Rußschwaden entstehen, die eingeatmet werden. Und für Mundlos ist dann die Frage: Wie schnell nach Legen des Brandes hat er sich den Mundschuss beigebracht?

In diesem Augenblick hat man ja jedenfalls nicht Flammen aus dem Wagen herausschlängeln sehen. Und deswegen ist es naheliegend daran zu denken, dass er kurz nach Legen des Feuers, sich den Mundschuss beigebracht hat. Nicht erst noch lange abgewartet hat, bis er sozusagen warme Füße hat oder so etwas, sondern dass er dann gesagt hat: OK das brennt jetzt und ich verabschiede mich.

Und dann muss er eben keinen Ruß in der Lunge haben und auch kein Kohlenmonoxid im Blut.”

Offenbar kommen die Rechtsmediziner auf eine andere Einschätzung als Reinhardt Heiderstädt, Rechtsmediziner der Universität Jena, der im münchner NSU-Prozess zum Obduktions-Befund aussagte:

“Der Sachverständige beschrieb die von ihm durchgeführte Obduktion und stellte neben der genauen Todesursache dar, dass in den Atemwegen und Lungen der beiden Toten keine Rauchpartikel und in der chemisch-toxischen Untersuchung keine Hinweise für das Einatmen von Rauch festgestellt werden konnte. Nach der Erfahrung des Sachverständigen wären solche Spuren dann zu erwarten gewesen, wenn die beiden Toten noch eingeatmet hätten, als das Wohnmobil in Flammen stand.” (nsu-nebenklage)

“Nach Angaben des Gutachters wurden in den Lungen beider Toter keine Rußpartikel gefunden. Das deutet darauf hin, dass die beiden vor dem Ausbruch des Feuers im Wohnmobil bereits tot waren.” (ta)

Andere Gutachter:

Manfred Kleiber, Direktor des Instituts für Gerichtsmedizin in Halle, hat die Leiche Jallohs obduziert. Überraschenderweise, sagt er, fand sich im Blut kein Kohlenmonoxid. Bei 80 Prozent aller Brandopfer ist dieses giftige Gas die Todesursache. Fehle es, sagt Kleiber, dann werte man dies in der Regel als Hinweis darauf, dass der Mensch schon tot war, als das Feuer ausbrach.” (sz)

Dr. Andrea Schultes, Kölner Rechtsmedizinerin, äußerte sich ähnlich, jedoch bei einem anderen Fall:

“Wenn wir bei der Brandleiche keine Rußartikel, weder in der Lunge noch im Magen, nachweisen können, müssen wir immer daran denken, daß diese Person bereits tot war, als sie in den Brand gekommen ist.”

Quelle: Vimeo

Ab welchen Zeitpunkt müsste eine Rauchgas-Einatmung feststellbar sein? Schon nach einem einzigen Atemzug, erst nach mehrmaligen Ein- und Ausatmen oder müsste die Person sich minutenlang am Feuer aufgehalten haben?

11 Gedanken zu „Rechtsmediziner Michael Bohnert: Trotz Brandstiftung wäre Ruß in Mundlos Lunge unwahrscheinlich“

  1. “„Nein – eigentlich würde mich eher stören, wenn das Gegenteil der Fall gewesen wäre. Wenn also deutliche Zeichen einer Rußeinatmung vorgelegen hätten, dann würde ich mir anfangen, Gedanken zu machen.“
    Man könnte den Herrn Gerichtsmediziner und den Journalisten ernst nehmen, wenn sie sich Ende 2011 mit genau dieser Aussage zu Wort gemeldet hätten, als BKA-Chef-Ziercke allein (!) mit dem angeblichen Ruß in der Lunge den Doppelselbstmord vor dem Bundestagsausschuss plausibel gemacht hat (Quelle)
    Es bleibt faszinierend, wie staatsnahe Akteure, die eine vermurkste Geschichte am Leben halten wollen, immer neue Aussagen anschleppen können, ohne sich darum zu kümmern, ob sie damit alte Lügen entlarven. Die letzte Lüge gewinnt, oder wie?

  2. So ist es,
    ich werde die Kollegen Gerichtsmedziner , Prof.Bohnert, Prof.Püschel und Prof.Klitschmar ( der sich insgesamt viel vorsichtiger äusserte) per e-mail auf die illegal und höchstvermutlich vorsätzlich weggeputzten beiden Grosshirnanteile der beiden Uwes am Boden im Bereich der Spüle informieren ( die allein von der Lokalisation her) unmöglich zu den erweiternden Selbstmorden passen und event. eine Rückmeldung erhalten.

  3. Die falschen Fragen lenken von Wichtigen ab und ergeben irrelevante Antworten.
    Da werden ein paar Rechtsmediziner mit der Frage konfrontiert, ob es zwingend nötig ist, daß der angebliche Brandverursacher Mundlos Russ in der Lunge bzw erhöhten CO Gehalt im Blut haben muss.
    Abgesehen von den abwegigen Varianten mit “Luftanhalten bis zum Selbstmord” oder “Tuch vor dem Mund” ist diese Frage irrelevant.
    Es geht um die zentrale Frage ob die populärste Theorie über den Tod der zwei Uwes (Mord => Feuer=> Selbstmord innerhalb von Sekunden) überhaupt stimmen kann.
    Dem BKA war im November 2011 natürlich klar, daß eine solch abenteuerliche Theorie ohne irgendeinen Beweis kaum Chance auf Anerkennung beim Bundestagsauschusses hatte.
    Was machte also das BKA und der GBA in ihrer Not?
    Sie erfanden ein (kleines) Indiz, das aber nötig war, um die Theorie eines lebenden Uwe als Mörder und Feuerleger überhaupt präsentabel zu machen.
    Deshalb deren Behauptung, daß Mundlos Russ in der Lunge hatte, obwohl er aber laut Obduktionsbericht eben keinerlei Russ in der Lunge hatte.
    Da dieses Obduktionsergebnis zu dem Zeitpunkt noch Exklusivwissen vom BKA war, ging diese Lüge unentdeckt durch. Heute kennen wir den Obduktionsbericht und damit sollte hier schlagartig die populärste aller Verschwörungstheorien für die Todesursache im Orkus verschwinden. Sie bassiert einzig auf Russlunge, denn es gibt nicht mal einen einzigen Uwe Fingerabdruck auf einer der Waffen im Wohnmobil.
    Und dieses einzige, aber aus Sicht des BKA bitter nötige Indiz für einen Uwe als Mörder ist total kaputt.
    Nun haben sich das BKA und der GBA aber die ganze Mühe mit der erfundenen Russlunge ja nicht aus Jux und Dollerei gemacht, denn das war ja richtig Arbeit und auch etwas Risiko. Das macht man nicht ohne einen sehr gewichtigen Grund zu haben wie z.B. Vertuschung von etwas sehr Unangenehmen.
    Und deswegen wird, mit der freundlichen Untersctützung ALLER Verdummungsmedien, aus allen Rohren Verdummungsmunition abgefeuert. Von 2011 bis heute s. MDR)
    Statt einer total bescheuerten Frage wie “Kann ich jemand erschiessen, ein Wohnmobil anzünden mit gleichzeitigem luftanhalten und dann mich selbst erschiessen” auch nur eine Zeile zu widmen, sollten doch einfach die richtige Fragen gestellt werden.
    Wenn wir heute gesichert wissen, daß NICHTS für “Uwes töten sich gemeinsam” spricht, WER WAR DANN DER MÖRDER?
    Ausser der zentralen Russ-Lüge gibt es noch tonnenweise Unmöglichkeiten in den Aussagen und Ermittlungsakten.
    Für eine Presse, welche wirkich die Aufklärung auf dem Schild hätte, sind also unzählige Möglichkeiten für einen Sudden Death der BKA/GBA-Verschwörungstheorie vorhanden. Man müsste nur wollen und Eier in der Hose haben.

  4. Hier in unserem Kreis wurde der Täterkreis ja bereits eingegrenzt.
    Als Mörder in Frage kommen entweder der VS bzw. seine Helfer aus der Unterwelt , weil z.B. die VS (NSU) Spitzel versuchten die Schlapphüte zu erpressen (z.B. wir lassen alles auflfliegen) oder es waren die rechten “Kameraden” die bespitzelt wurden , selbst (eventuell in Zusammenarbeit mit dem VS)
    Dass die Drei Spitzel des VS waren hält auch fatalist für möglich:
    https://sicherungsblog.wordpress.com/2016/07/04/lka-stuttgart-fuehrt-polizei-justiz-und-nsu-ausschuss-thueringen-vor-teil-6/

    Zur allgemeinen (wirtschaftlichen) Lage ein interessanter link:
    http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/07/04/weik-friedrich-wir-erwarten-einen-historischen-absturz/

    1. Spitzel das Staatsschutzes der Polizei, so protokollierte es die Rieger. Was Fragen an Wunderlichs Vermerk von 2001 aufwirft, warum dort “Verfassungsschutz” steht.

      Vielleicht ja aber sowohl als auch, waren ja 3 Personen…

  5. Es gibt noch eine weitere Auffälligkeit.
    Im „Blättchen“ zeigt Gabriele Muthesius die „Erklärungsversuche“ vom Mundlos’ ersten Obduzenten, Dr. Reinhard Heiderstädt:

    „Vors. Abg. Marx:
    […] die Frage ist und das ist ja die Hypothese, dass einer den anderen erschossen hat, dann den Brand gelegt hat und sich selbst erschoss – und trotzdem sind kein Ruß und kein Rauchgas in der Lunge?
    Dr. Heiderstädt:
    Man stößt eben drauf, weil selbstverständlich für gewöhnlich, wenn man Rauchgas einatmet, dann ist auch Rauchgas, wenn man lebt, in den Lungen nachzuweisen, zumindest CO nachzuweisen oder auch Ruß, je nachdem. Das war bei beiden nicht. Das ist eben auffällig. Die Frage ist: Kann man damit ausschließen, dass sie noch gelebt haben bei Brandentstehung? Und das kann man eben nicht ausschließen. Wir finden durchaus in der Literatur 3 bis 10 Prozent – das wankt –, dass man auch Brandleichen hat, die auch nur zulassen, dass sie durch den Brand umgekommen sind, als Todesursache, und kein CO nachgewiesen wurde. Manchmal hat man kein Ruß und CO oder- umgekehrt – CO oder Ruß. Normalerweise hat man beides. Ich wollte nur sagen: Aber dass beides nicht vorhanden ist, weder Ruß noch das andere, ist vorgekommen, wird beschrieben. Das erst einmal als Fakt. Also muss man hier überlegen, ob das auch in Betracht kommt. Warum die jetzt keinen Ruß haben, weiß ich nicht. Da kann ich mir auch nur überlegen, wie das passiert sein könnte, ohne dass das eine endgültige Erklärung sein soll. Aber wenn ich mir vorstelle, dass in dem kleinen Auto ein Brand gesetzt wird […], dass jemand in irgendeinem Bereich einen Brand setzt, CO-Gas ist leichter als Luft, steigt auf; es ist nicht zu vermuten, dass man, wenn man einen kleinen Brandherd erst mal setzt, seinen Kopf – wie auch immer – oder seine Nase über den Brandherd direkt setzt und damit CO einatmet. Man wird sich wahrscheinlich, wenn man einen Brand setzt, mit dem Kopf auch etwas wegbeugen in eine andere Richtung. Das Zweite wäre, wenn es dann brennt, entsteht natürlich Ruß. Aber man wird sich gewohnterweise vielleicht auch nicht gleich über die Brandstelle so bewegen, dass man den Ruß einatmet. Man will ja auch einen freien Blick haben. Der Rauch steigt auf, sammelt sich, davon gehe ich aus, unter der Decke – eigentlich wird er von oben nach unten breiter –, die Hitze und das CO. Wenn man also einen Brand so entstehen lässt, würde man sich selbst möglicherweise in einem Bereich aufhalten, wo jetzt noch nicht so dieser Brand oder CO entstanden ist. Dann kann es natürlich brennen, aber man ist nicht drin. Irgendwann – gut – wird auch der Schuss gesetzt. Es wäre eine reine Hypothese. Früher haben wir alle zu Hause geheizt. Man versucht ja doch dem Rauch auch auszuweichen. Wenn sich natürlich der Raum gefüllt hat mit Rauch und auch mit CO, dann kann ich Ihnen das nicht erklären. Allerdings gibt es wiederum in der Literatur Fälle, wo man sagt, der Raum war voll Rauch und muss auch voll CO gewesen sein und trotzdem kein CO und kein Ruß festgestellt. Es ist schwer, aber denkbar ist es.“[96]

    Bei zwischen drei und zehn Prozent aller Fälle also, bei denen Menschen an Brandherden zu Tode kommen, sei forensisch kein erhöhter CO-Hb-Wert im Blut und kein Ruß in den Atemwegen nachweisbar – so die Literatur laut Heiderstädt. Dieses Phänomen stellt demzufolge einen seltenen Ausnahmetatbestand dar, der in 90 bis 97 Prozent aller Fälle nicht auftritt.
    Für die Ausnahmefälle allerdings ist Heiderstädts Mitteilung an den Ausschuss missverständlich, denn unter die verbleibenden drei bis zehn Prozent sind unter anderem auch Fälle subsummiert, die extremer Voraussetzungen bedürfen, sodass sie für eine Wahrscheinlichkeitsbewertung im Falle Mundlos unzutreffend sind. Das betrifft zum Beispiel den „Tod durch perakuten Verbrennungsschock […], wenn […] zwischen Brandbeginn und Todeseintritt eine sehr kurze Zeitspanne lag“.[97] Dabei versterben die Betroffenen direkt mit Ereigniseintritt – durch ein plötzliches, häufig expIosionsartig auftretendes Brandgeschehen mit extremer Hitzeentwicklung, das unmittelbar zu großflächigen Verbrennungen der Körperoberfläche sowie zum Einatmen heißer, meist auch toxischer Brandgase und – in deren Folge – zu gleichzeitigen Verbrennungen im Bereich der Atemwege führt.[98] Bei einer Untersuchung von 202 Brandleichen betrug der Anteil solcher Fälle immerhin knapp acht Prozent.[99] Gemeinsames Merkmal: „Trotz offensichtlich vitaler Verbrennung lag weder eine Rußaspiration noch ein wesentlich erhöhter CO-Hb-Spiegel im Leichenblut vor.“[100] Wegen des augenblicklich eintretenden Todes war es zu keiner nachweisbaren Einatmung mehr gekommen.
    Zurück zur Erklärung Heiderstädts: Sein Bemühen, auch für Mundlos einen möglichen Ausnahmetatbestand zu beschreiben, ist wohl eher als vom „gesunden Menschenverstand“ geprägt („Früher haben wir alle zu Hause geheizt.“) zu bewerten, denn als wissenschaftlich fundierte Expertise – das schwante ihm offenbar auch selbst; sein Fazit „schwer, aber denkbar“ legt dies zumindest nahe.

  6. Halder bringt ja vor dem UA eine ähnliche Begründung. Warum auch nicht. Im Flugzeug findet man auch Hinweise, im Falle eines Brandes kriechend oder hockend – also unterhalb der Brandgase – das Flugzeug zu verlassen.

    Auch die Feuerwehr nutzt gewohnheitsmäßig die Sauerstoffreserve am Boden bei ihren Einsätzen. Es gibt Versuchsanordnungen welche beweisen, dass sogar bei starkem Brandverlauf in Bodennähe noch verhältnismäßig lange ausreichend Sauerstoff verfügbar ist, um zu überleben.

    Soweit so gut.

    Allerdings weiß die Feuerwehr dann selbstverständlich, dass die nach Türöffnung festgestellte, am Boden liegende Person – Beine mit Schuhen dran – selbst bei schweren Verletzungen noch reale Chancen gehabt hätte. Die Feuerwehr war ja erst 5 Minuten vor Ort und bei Eintreffen der Feuerwehr war noch nicht einmal das Dach durchgebrannt. Mit dieser Zeitstruktur hättte selbst bei Atemstillstand noch die Möglichkeit einer erfolgreichen Reanimation bestanden.

    Ich finde deswegen sowohl Halders als auch Heiderstädts Ausführungen äußerst hilfreich, beweisen sie doch, dass der von mehreren Einsatzkräften hervorgebrachte Einwand “das war schon so verqualmt, da müssen ja alle tot gewesen sein” – eine unhaltbare Schutzbehauptung darstellt.

    Beim NSU ist das wie bei den kommunizierenden Röhren, versuch ich an einem Beweisthema zu schrauben, justiert sich der Betrug eben beim nächsten wieder ein. Insofern sollte man Halder und Heiderstädt dankbar sein – und denen welche die beiden vorluden auch.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert