NSU-Enttarnung stoppte DNA-Krimi gegen Kollegen von Kiesewetter/Arnold

Der Heilbronner Polizistenüberfall vom 25.04.2007 gilt heute als aufgeklärt. In der Gedenktafel an der Theresienwiese wird sich auf “neonazistische Verbrecher” festgelegt. Die Bundesregierung samt grün/linker Opposition präsentiert Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos als Einzel- oder Haupttäter. Gegen diese Version sprechen sämtliche Ermittlungsergebnisse bis zum 04.11.11. Dazu zählen unter anderem, dass Mundlos/Böhnhardt nicht ihre DNA oder Fingerabdrücke am Heilbronner Tatort hinterließen, genauso wie bei allen anderen 28 sogenannten “NSU”-Fällen. Im Gegenteil: Wie bei vielen der 28 anderen Verbrechen gibt es auch beim Heilbronner Polizistenüberfall verdächtige DNA von bis heute unbekannten Personen. Für eine Täter-DNA spricht, dass die Angreifer direkten körperlichen Kontakt mit den überfallenen Polizisten Kiesewetter/Arnold hatten, als sie deren Schusswaffen, Handschellen etc. raubten.

Im folgenden wird ein chronologischer Ablauf der Ermittlungen gegeben. Er stützt sich auf zwei Akten: Dem Ermittlungsbericht der Sonderkommission (Soko) Parkplatz aus dem Jahr 2012 und Akten der DNA-Nachforschungen aus dem Jahr 2009, 2010 und 2011.

kiesewetter-gedenktafel-dna

Gedenktafel an erschossene Polizistin Michele Kiesewetter

25/26.04.2007 Heilbronner Polizistenüberfall

Direkt nach dem Überfall wird die Bekleidung der überfallenen Polizisten sichergestellt. Es handelte sich u. a. um Hemden, Hosen, Gürtel und Schutzwesten. Zeitnah wurden dazu Untersuchungsanträge gestellt.

Bei den Gegenständen bei Michele Kiesewetter (MK) handelte es sich u. a. um die Asservaten mit den Nummern MK 11 (Diensthemd), MK 12 (Diensthose mit Untergürtel), MK 13 (Unterzieh-T-Shirt), MK 14 (Schutzweste), MK 15 (Socken), MK 17 (Dienstschuhe), MK 18 (Waffengürtel mit Hoster und Taschen). Bei Martin Arnold wurden die Gegenstände dementsprechend abgekürzt, nur mit MA.

Die meisten Gegenstände wurden bis 2009 nicht nach DNA untersucht, sondern “nur” die Wattestäbchen, mit denen Proben abgetupft wurden. Die Stäbchen erhielten die Nummer MK 24 bis MK 32. Bei Arnold erfolgte kein Einsatz von Wattestäbchen. 

Desweiteren zogen Ermittler mit Klebefolien Mikrofasern und Hautschuppen von der Oberfläche der Bekleidung ab. Die Bögen wurden bis 2009 nicht nach DNA untersucht. Es wurden lediglich die Faserstoffe analysiert. Bei Kiesewetter erhielten diese sogenannten Mikrospurenbögen die Nummer MK 8.

“Asservat MK 8

4 Mikrospurenbögen mit insgesamt 24 Klebefolienabzüge vom Diensthemd und der Diensthose.”

Die Bögen vom Diensthemd von Arnold  hatten die Nummer MA 6, von seiner Diensthose MA 7.

“Asservat MA 10

2 Mikrospurenbögen mit insgesamt 8 Klebefoiienabzügen und einer Vergleichstextilprobe vom Diensthemd MA 6

Asservat MA 11

2 Mikrospurenbögen mit insgesamt 8 Klebefoiienabzügen und einer Vergleichstextilprobe von der Diensthose MA 7″

Auch im und am Fahrzeug suchten Ermittler nach DNA: Kfz 6.1 – Kfz. 97! Es gab über 90 verschiedene Asservate, die meisten DNA-Abriebe per Wattestäbchen und Mikrospurenbögen. Ausgenommen waren die Asservate Kfz.4 (Bogen von Kanten an Fahrer- und Beifahrertür) und Kfz.50 (Bogen von Vordertüren). Kfz. 4 und 50 “wurden bei ersten Untersuchungen nur auf Faserspuren untersucht.”

Die Suche nach fremder DNA war negativ, bis auf eine Ausnahme:

Innerhalb eines Monats wurde am Fahrzeug die DNA einer unbekannten weiblichen Person identifiziert, an sieben Stellen entlang der Fahrertür, Ass.Nr: “Kfz 90 bis Kfz 97”. 

Versteckter Text/Bild Zeigen

31.05.2007, die Jagd nach dem Phantom beginnt

Nach der “unbekannten weiblichen Person” (uwp) fahndete die Soko jahrelang, mit großen Aufwand.

“Am 31.05.2007 teilte das LKA BW der SOKO „Parkplatz” telefonisch mit, dass am Dienst-Kfz. eine DNA-Spur, bezeichnet mit „Kfz. 17″, gesichert wurde, deren Profil mit demjenigen unbekannten weiblichen DNA-Profil übereinstimmt, dass seit 1993 u.a. an Tatorten zweier Tötungsdelikten (Idar-Oberstein und Freiburg) und mehrerer Einbruchsdiebstählen, auch in Österreich, festgestellt wurde.”

ab April 2008 – 28.03.09

Zitat Ermittlungsakten:

“Aufgrund der Tatsache, dass die Sicherung der „uwP”-Spuren in
Heilbronn mit Wattestäbchen der Fa. Greiner vorgenommen worden war, werden beginnend ab April 2008 regelmäßig sog. Leerproben von Greiner-Wattestäbchen beim Kriminaltechnischen Institut des LKA BW untersucht. In der Summe sind dies bis zum 27. März 2009 ca. 300, alle ohne DNA-Befund. Nach Erkenntnissen des LKA BW sind solche systematischen Untersuchungen durch andere Stellen nicht durchgeführt worden.”

Ende März 2009, Phantom löst sich auf

Nach fast zwei Jahren Ermittlungen stellte sich heraus: Bei der unbekannten weiblichen Person handelt es sich um eine Mitarbeiterin der Firma, die die Wattestäbchen verpackte und sie mit ihrer DNA kontaminierte.

“Am Morgen liegt das Ergebnis von Leerprobenuntersuchungen aus dem Saarland vor. Von 96 untersuchten Leerproben enthält eine sicher die DNA der „uwP”. Am späten Nachmittag ergibt die Untersuchung einer Speichelprobe einer Mitarbeiterin der Firma Böhm das DNA-Muster der bislang gesuchten „uwP”.”

“Damit ist belegt, dass die als zunächst tatrelevant eingestufte DNA-Spur der „uwP” auf Grund einer Kontaminierung durch eine Mitarbeiterin der Produktionsfirma „Böhm Kunststofftechnik GmbH” verursacht wurde.”

30.06.2009 – 03.12.2009 Untersuchungsaufträge

Im Jahr 2009 wurde sämtliche Bekleidung nach DNA untersucht. Laut des Ermittlungsberichtes aus dem Jahr 2012 konnten bei den Gegenständen und der Bekleidung von Michele Kiesewetter keine DNA Fremdkontaminationen festgestellt werden.” In den Akten steht nichts über anonyme DNA-Funde bei Arnold.

Laut des Ermittlungsberichtes ergab jedoch ein “Controlling”, dass “die überwiegend am Tatort gefertigten Microspurenbänder nur auf Faserspuren untersucht wurden.”

Versteckter Text/Bild Zeigen

Daraufhin beantragte der Ermittler Manfred Nordgauer, die Microspurenbögen auch nach DNA auszuwerten. Das vorgelegte Beweismaterial sollte auf mutmaßliche Hautabriebspuren untersucht werden, die mit den Fasern von der Bekleidung abgezogen wurden.

“S0.445.1 Mikrospurenbogen MA.10 (Diensthemd Opfer M.A.)
S0.445.2 Mikrospurenbogen MA.11 (Diensthose Opfer M.A.)
S0.445.3 Mikrospurenbogen MK.8 (Bekleidung Opfer M.K.)
S0.445.4 Mikrospurenbogen MK.11 (Diensthemd Opfer M.K.)
S0.445.5 Mikrospurenbogen Kfz4 (Dienstfahrzeug GP)
S0.445.6 Mikrospurenbogen Kfz50 (Dienstfahrzeug GP)”

Jetzt wurde auch das blutverschmierte Hemd MK 11 untersucht. Der neue Bogen erhielt die Nummer 445.4.

Im Ermittlungsbericht steht, dass in Folge der neuen Untersuchungen aus “Gründen einer besseren Nachvollziehbarkeit (…) eine Umbenennung der ursprünglichen Asservatennummer” erfolgte! 

Versteckter Text/Bild Zeigen

Als Grund der Untersuchungsaufträge führt der Ermittlungsbericht an, dass bisher im “unmittelbaren Tatortbereich / Nahbereich kein molekulargenetisches Fremdmaterial festgestellt werden konnte”.

Daher “wurde mit Untersuchungsantrag vom 30.06.2009 eine molekulargenetische Untersuchung der Microspurenbänder veranlasst.”

Versteckter Text/Bild Zeigen

Ausdrücklich schreibt Nordgauer am 30.06.2009, dass es nach …

“… derzeitigen Stand der Ermittlungen (…) unabdingbar angesehen [wird] (…), die Restasservate einer Untersuchung zu unterziehen.” Unter den “Restasservaten” waren die Asservate SO.445.1 bis SO.445.6 angeführt. (nsu-leaks)

Das heißt, dass die Soko bis Ende 2009 trotz Untersuchung der Bekleidung und des Fahrzeugs keine verdächtige DNA sichergestellte, außer die eines Phantoms!

Wie könnte es zum “Controlling” gekommen sein?

Die Soko ermittelte gegen den Tatverdächtigen “Chico”. Sie erhielt von der serbischen Polizei Zigarettenstummel der Person. Daraufhin beauftragte die Soko das Kriminaltechnische Institut damit, Chico´s DNA mit den sichergestellten Mustern vom Heilbronner Tatort zu vergleichen. Die Aufträge stammen von 14.05, 25.06 und 29.06.

Die Institutsmitarbeiterin Frau Dr. Sey. fragte die Soko mit welchen Mustern Cico´s DNA verglichen werden sollte? Sie listete auf, von welchen Gegenständen bisher verdächtige DNA-Muster gewonnen wurden. Es handelt sich dabei um Tücher, Ohrringe, Bekleidung, Zigarettenstummel vom weiteren Umkreis des Tatortes.

Dr. Sey. fragte daher die Soko:

“Wir bitten um Nachricht, mit welchen Spuren DNA-Identifizierungsmuster aus Asservat S0.444 verglichen werden soll.”

Wahrscheinlich erging daraufhin der Auftrag die Mikrospurenbögen auszuwerten.

Versteckter Text/Bild Zeigen

19.01.10 – 04.11.11, Zwölf verdächtige DNA-Muster

Im Gegensatz zu den früheren Untersuchungen konnten durch Analyse der Bögen sechs verdächtige DNA-Muster oder Teilmuster gewonnen werden. Es wurden im Laufe der Ermittlungen laufend neue tatortberechtigte Personen ausfindig gemacht, die berechtigterweise am Tatort waren und so ihre DNA dort hinterließen. So verringerte sich die Zahl von zwölf auf neun, zuletzt sechs.

Versteckter Text/Bild Zeigen

Unglaublich ist, dass an den Mikrospurenbögen von der Bekleidung von Michele Kiesewetter keine DNA von ihr nachgewiesen werden konnte: 

An den Bögen 445.4 (Diensthemd, MK 11) gab es lediglich zwei Spuren (136005 und 136014) mit “unvollständiges DNA-Profil, Spurenverursacherin mutmaßlich Geschädigte M.K. 1984″. Dazu im Gegensatz konnte ihre DNA an ihrem Diensthemd mehrmals nachgewiesen werden, als es 2009 endlich untersucht wurde, siehe Spurennummern 061001 bis 061008. Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen Hemd und Mikrospurenbögen?

Auch am Asservat 445.3,  Mikrospurenbogen MK 8 (Bekleidung), war die Untersuchung nach Hautpartikel meist erfolglos, wegen zu geringer DNA-Konzentration, mit einer Ausnahme:

  • In den Proben 135001 bis 135083 wurden zehn Mal (!) das DNA-Muster “Berechtigter P.F. 1962” festgestellt. In Spur 135047 (Bereich Rückenmitte) war P.F.´s DNA vermischt mit “Spurenanteile” einer weiteren Person.
  • Spur 135057 (Hose) erbrachte ein “mutmaßlich männliches DNA-Profil”. Diese beiden Muster (135047, 135057) wurden nachträglich Kollegen zugeordnet, die zuvor das Dienstfahrzeug benützten. 

Die DNA-Übertragung wäre also durch die gemeinsame Nutzung des Fahrersitzes zustande gekommen. Diese Darstellung wird jedoch widerlegt, durch das Ergebnis der DNA-Untersuchung der Sitzflächen:

Von den Sitzflächen wurden Mikrospurenbögen abgezogen und sogar zeitnah, im Jahr 2007, nach DNA untersucht. Es handelt sich um die Spuren: “Kfz.48”, 2 Mikrospurenbogen mit 12 Spurenfolien vom Fahrersitz, sowie Kfz.49, 2 Mikrospurenbogen mit 11 Spurenfolien Beifahrersitz. Ergebnis: Keine Fremd-DNA an den Sitzflächen!

Am Mikrospurenbogen (445.1) von Martin Arnolds Diensthemd (MA 10) waren dagegen mehrere klar zuordbare Hautpartikel von ihm als auch von Michele Kiesewetter! Dort gab es auch die Spur 133001, Bereich Schulter, “mutmaßlich männliches DNA-Profil”.

Aufhorchen lassen insbesondere die Spuren 133010, 133015 und “mögl.” 134019: Sie führten zu einem Treffer in der polizeilichen DNA-Fahndungs-Datenbank abgekürzt DAD; “Zuordnung zum Berechtigten E.L. 1953”! Wegen welchen Vergehen wurde der Berechtigte gesucht, handelt es sich überhaupt um einen Polizisten?

133019 erbrachte das Muster des “Berechtigten D.S. 1984”. Aus Spur 133030 gewann man ein “mutm. weibliches DNA-Profil”, aus Spur 133060 ein “mutmaßlich männliches DNA-Profil”.

Von der Diensthose von Martin Arnold (445.2) gab es drei Recherchespuren (134008 und 134016, 134023)! 

Auch an den zwei Bögen (Kfz 4 und 50) vom Dienstfahrzeuges kamen plötzlich die verdächtigen Spuren 137041, 138009 und 138022 zum Vorschein: “Unvollständiges mutmaßlich männliches DNA-Profil”. Im Jahr 2007 konnte am Fahrzeug nur das Phantom gefunden werden.

09.11.2010: Bekleidung wird zum Teil nochmals untersucht

Ende 2010 beantragte die Sonderkommission folgende Bekleidungsstücke nochmals zu untersuchen:

  • MK.12_642_1 Unterziehgürtel aus Diensthose
  • MK.18.12 Koppel (Systemgürtel-Oberseite)
  • MA.7_642_1 Unterziehgürtel aus Diensthose
  • MA.7_642_2 Zwei Gürtelhalter (belt keeper)

Das vorgelegte Beweismaterial sollte auf mutmaßliche Hautabriebspuren untersucht werden. Ausgenommen wurde der Gürtelhalter von Martin Arnold, nach Rücksprache mit “KHM Norgauer”.

“Die Bearbeitung der Asservate erfolgte in enger Absprache zwischen KHM Norgauer und Dr. B. Asservat MA.7_642_2 (zwei Gürtelhalter – belt keeper) wurde absprachegemäß (Dr. B. und KHM Norgauer bei Auftragserteilung im November 2010) von der Untersuchung zurückgestellt.”

Arnolds Waffen-Systemgürtel, „COP” mit Taschen und Handschuhen, (MA.5) weckte von Anfang an das besondere Interesse der Ermittler. Der Täter riss mit großem Kraftaufwand die Waffe Arnolds gewaltsam aus dem Holster. Es wurde (erfolglos) sowohl nach DNA, wie nach Fingerabdrücken gesucht. Der Gürtel (MA.5) wurde 2007 einem besonderen Verfahren im Bundeskriminalamt (BKA) unterzogen: 

“An der Spur/Asservat „MA.5” aus den o.g. Übersichten in Kursivschrift wurden neben den molekulargenetischen bzw. ballistischen Spurensicherungsmaßnahmen parallel nach daktyloskopischen Spuren gesucht.

Hierzu wurde der Systemgürtel zur Durchführung einer Hochvakuum-Metall-Bedampfung, um daktyloskopische Spuren an Kunststoffflächen mit rauen Oberflächen sichtbar machen zu können, an das BKA geschickt. Diese Maßnahme verlief erfolglos.”

Im Gegensatz zu 2007 gelingt es 2010, fremde DNA an den Unterziehgürtel (MA.7_642_1) zu sichern:

An den zwei Unterziehgürteln wurden jeweils eine Spur eines “berechtigten” Polizisten gefunden, Spurennummern 032008 und 034002. 

Am  Unterziehgürtel (MK.12_642_1) von Michele Kiesewetter befand sich eine “Mischspur (…)

“… zusätzliche Spurenbeimengungen können von Berechtigtem M.S.1981 stammen.”

Am Unterziehgürtel (MA.7_642_1) von Martin Arnold befand sich gleichfalls eine Mischspur (…)

“…. zusätzliche Spurenbeimengungen können von Berechtigtem D.S. 1982 stammen.”

Nachträglich wurden diese Funde damit erklärt, dass sich die Kollegen ja gegenseitig die Gürtel ihrer Hosen ausgetauscht haben könnten.

“Ob und ggf. wie häufig sich Kollegen einer Einheit untereinander diverse Ausrüstungsgegenstände (hier Unterziehgürtel) untereinander austauschen/leihen kann nur gemutmaßt werden, ist aber It. Auskunft verschiedener Einheitsbeamter nicht unüblich.”

Mitte 2011 kündigte die Soko an, die Ermittlungen gegen die Kollegen auszuweiten und zu verschärfen. Insbesondere die Anwesenheit der beiden Polizisten M.S. und D. S. am Tatort wurde in Frage gestellt:

Sie führten nachmittags direkt am Tatort Kontrollen durch. Ende Juli 2011 schrieb die Soko in einem internen Bericht, dass Daniel S. und Matthias S. „noch gar nicht vernommen“ worden seien! Sie wären an dem Tag laut Einheitslisten der BePo Böblingen „bei keinem Einsatz eingeteilt worden“!

Dann kam es am 04.11.11 zur “Selbstenttarnung des NSU” und die Untersuchungen wurden von der Bundesanwaltschaft eingestellt:

“Vorsitzender Wolfgang Drexler: Jetzt weiß ich auch nicht, ob Sie die Frage beantworten können. Ich stelle sie einfach, weil wir Sie eigentlich auch wegen dem geholt haben.

Aber es kann ja sein, dass Sie vielleicht uns die Antwort nicht geben können. Laut den Angaben der Kriminalhauptkommissarin R. vor dem Untersuchungsausschuss war kurz vor dem Bekanntwerden des NSU geplant, bei 196 infrage kommenden Beamten, die das Opferfahrzeug benutzt gehabt hätten, auf freiwilliger Basis DNA zu entnehmen und diese abzugleichen, um diese sechs nicht gefundenen DNA zu ergründen, und dies habe das BKA nach Rücksprache mit dem GBA zurückgestellt. Können Sie uns dazu was sagen? – Das wissen Sie nicht?
Sv. Z. Dr. E. S.: Das hat sich mir nie angetragen, diese Information. Nein.” (die-anstifter)

16 Gedanken zu „NSU-Enttarnung stoppte DNA-Krimi gegen Kollegen von Kiesewetter/Arnold“

  1. Guter Aspekt: die DNA-Analyse ist ein mächtiges Werkzeug, das aber im Fall Kiesewetter keinerlei Beweise im Sinne der Anklage geliefert hat, dafür aber das Phantom. Das ist allein schon ein sehr starker Hinweis auf kräftige und dauernde Manipulationen.
    “Für eine Täter-DNA spricht, dass die Angreifer direkten körperlichen Kontakt mit den überfallenen Polizisten Kiesewetter/Arnold hatten, als sie deren Schusswaffen, Handschellen etc. raubten.”
    Grundsätzlich müssen Mörder und Räuber nicht dieselben sein. Die Anklageschrift bindet ja diese beiden Taten mühsam durch das Motiv “Trophäenjagd” zusammen, das nicht nur konstruiert wirkt, sondern ist. Der Raub der Gegenstände wäre für die Mörder ein massiver Fehler gewesen, u.a. wegen der DNA-Analyse. Allein das Herausreißen der Dienstwaffe aus dem gesicherten Holster hätte bei der angegebenen großen Kraft zwingend viele Hautschuppen oder sogar Abschürfungen zurücklassen müssen. Für die Empfindlichkeit der DNA-Analyse ist das ein Haufen Material mit direktem Tatbezug, aber ohne jedes Ergebnis. Wie kann das sein?
    Dagegen ist der Tatbezug einer am Fahrzeug entnommenen DNA-Spur wie im Fall der Phantom-Spur grundsätzlich zweifelhaft. Sie hätte ja von irgendeiner Frau sein können, die irgendwann in einem anderen Zusammenhang im selben Fahrzeug mitgenommen wurde, oder es sogar nur als Passantin von außen angefasst hat. Jeder Kriminalist lernt, dass DNA-Spuren allein gar nichts beweisen über die Tatbeteiligung. Sie können sogar über Gegenstände zum Tatort gewandert sein, ohne dass die Spurenverursacherin selbst dort war.
    Das zweite Problem der Phantom-Spur war, dass alle wussten, dass sie sehr schwach war. Das kann man dem Buch eines Experten entnehmen, der im ersten Halbjahr 2008 mit dieser Spur gearbeitet hat:
    http://www.amazon.de/Irgendwann-kommt-alles-Walther-Parson/dp/3711000622/
    Er und die Auftraggeber vom LKA BW wussten, dass die Spur lausig schlecht war. Deshalb war sogar das Geschlecht unsicher und Parson hatte den Auftrag, mit Spezialmethoden diese Geschlechtsbestimmung zu verbessern. Er erklärt das im Buch und auch, dass die Verunreinigung durch das Phantom so gering war, dass sie nur dann gefunden werden konnte, wenn die verfolgte Spur noch schwächer war. Jede normal starke Tatortspur hätte die geringe Verunreinigung verdeckt. Alle wussten also spätestens im Sommer 2008 offiziell , dass sie einer Mini-DNA-Spur an der absoluten Nachweisgrenze als Hauptspur nachjagten, während gute DNA-Spuren an Asservaten unbearbeitet herumlagen oder als “tatortberechtigt” (siehe Beitrag oben) abgewertet wurden. Von einem wissenschaftlichen Standpunkt aus macht das alles keinen Sinn bzw. es beweist die Nichtermittlung im Mordfall Kiesewetter. Das Fehlen der DNA von Mundlos und Böhnhardt trotz gewaltsamem Waffenraub entlarvt die Anklageschrift als Trug, als billige Fortsetzung des Phantom-Coverups. Mehr muss man als wissenschaftlich denkender Faktenmensch gar nicht wissen. Und wie gesagt: Fehler und Irrtümer der Ermittler kann man ab dem Moment nicht mehr geltend machen, wo ein absoluter Crack wie Parson involviert war, also spätestens ab dem ersten Halbjahr 2008.

  2. Klarstellung:
    “dass die Verunreinigung durch das Phantom so gering war, dass sie nur dann gefunden werden konnte, wenn die verfolgte Spur noch schwächer war.”
    sollte besser heißen:
    “dass die Verunreinigung durch die Packerin so gering war,…”

  3. Den Link zu diesen 2 Kommentaren bekamen wir auf unseren Blog… alles richtig, aus berufenem Munde.

    Der Mevluet Kar-Blödsinn ist ein Kreuztreffer aus diesem Phantom mit dem LfV-Auto eines Muslimischen Spitzels, der involviert war in einen 3-fach Mord an georgischen Autohändlern. An diesem Auto fand sich der Mevluet Kar, nach dem auch wegen dieses 3-fach Mordes international gesucht wird. Und wegen der weitgehend nicht funktionsfähigen Zünder der Sauerlandbomber.

    Die Frage ist also eigentlich, warum sich die Soko Parkplatz derart auf diese Phantomspur stürzte, aber die Opferbekleidung 2,5 Jahre nicht untersucht wurde? Die im Klinikum sichergestellten Dinge Arnolds blieben sogar bis Herbst 2010 liegen, und die Belt keeper wurden noch Ende 2010 aus dem DNA-Rennen genommen.

    Warum, wo es doch den KT-Antrag die Opferklamotten betreffend aus dem April 2007 gab? Warum liess man das alles jahrelang liegen? Wirklich nur wegen dieser Phantomspur?

    1. Der Ermittlungsbericht aus dem Jahr 2012 lässt keinen Zweifel, dass die Bekleidung nach DNA untersucht wurde!
      DNA-Untersuchung Bekleidung
      16.7.3 Molekulargenetische Spuren / Opfer KIESEWETTER:
      Zur molekulargenetischen Auswertung aus dem Komplex KIESEWETTER kamen die nachfolgend aufgeführten Asservate und Spuren:”
      Alles außer die Mikrospurenbögen und das Diensthemd. Ergebnis:
      “Die einzelnen Ergebnisse der jeweiligen DNA-Untersuchungen sind dem Untersuchungsbericht
      der DNA-Analytik zu entnehmen. Es konnten keine DNAFremdkontaminationen festgestellt werden.

      Die rot markierten Asservate MK.8 (Microspurenbogen) und MK.11 (hier wurden vor der DNA-Untersuchung Microspurenbogen erhoben) wurden bei ersten Untersuchungen nur auf Faserspuren untersucht.

      Mit erneutem Untersuchungsantrag vom 30.06.2009 wurde eine Untersuchung der Microspurenbogen auf molekulargenetisches Material veranlasst. Das Untersuchungsergebnis wird in einem gesonderten Abschnitt dargestellt.” S. 148 ff.

      Auch bei Arnold kam es zur DNA-Untersuchung der Bekleidung, 2007! Hier wurde auch das Hemd untersucht, das 2009 sich als wahre Fremd-DNA-Fungrube herausstellte:
      “Zur molekulargenetischen Auswertung aus dem Komplex ARNOLD kamen die nachfolgend aufgeführten Asservate und Spuren: (…)
      Die einzelnen Ergebnisse der jeweiligen DNA-Untersuchungen sind dem Untersuchungsbericht
      der DNA-Analytik zu entnehmen.
      Die rot markierten Asservate MA.10 und MA.11 wurden bei ersten Untersuchungen nur auf Faserspuren untersucht.
      Mit erneutem Untersuchungsantrag vom 30.06.2009 wurde eine Untersuchung der Microspurenbogen auf molekulargenetisches Material veranlasst. Das Untersuchungsergebnis wird in einem gesonderten Abschnitt dargestellt.” S. 152

  4. Schreibe ich, dass die Kleidung nicht untersucht wurde?
    Du schreibst doch selber, dass das erst geschah, als man 2009 ne Chico-Kippe bekam, und Seyschab fragte, mit was sie das denn vergleichen solle?

    Das hast Du doch eh alles von unserem Blog… also wo ist die Kleidung TATZEITNAH untersucht wurden? Es gab schon 2007 den KT-Antrag, aber passiert ist jahrelang gar nichts.

    Der DNA-Kollegenkrimi ging erst 2009 los, weil vorher die Kleidung nicht untersucht wurde. Arnolds Kram lag bis Herbst 2010 herumrum, ununtersucht…

    Also wo ist das Problem?

  5. fatalist: “… also wo ist die Kleidung TATZEITNAH untersucht wurden? Es gab schon 2007 den KT-Antrag, aber passiert ist jahrelang gar nichts.

    Der DNA-Kollegenkrimi ging erst 2009 los, weil vorher die Kleidung nicht untersucht wurde. Arnolds Kram lag bis Herbst 2010 herumrum, ununtersucht…”

    G.Lehle: “Auch bei Arnold kam es zur DNA-Untersuchung der Bekleidung, 2007! Hier wurde auch das Hemd untersucht, das 2009 sich als wahre Fremd-DNA-Fungrube herausstellte:”

    Was stimmt denn nun?

    1. @johannes
      mir ist es egal, ob ich oder Herr Reißer Recht hat.
      Im Ermittlungsbericht steht nun mal, dass die Kleidung (außer Diensthemd Kiesewetter) nach DNA untersucht wurde, ich habe das zitiert, im letzten Posting.

  6. Der Punkt ist: Der KT-Antrag ist von Anfang Mai 2007, aber gemacht wurde gar nichts, erst ende Mai 2009 fiel das auf, das die Auswertung der Opferklamotten fehlt!

    https://sicherungsblog.files.wordpress.com/2015/02/klamotten-opfer-2007.jpg?w=620

    Und auch dann war das Zeug vom Arnold (Cop-Gürtel, Belt Keeper) IMMER NOCH NICHT dabei.

    Das googelt mal fein selber: Erst im Herbst 2010 bei der Kripo Ludwigsburg “wiedergefunden”. 3,5 Jahre nach dem Mord.

    Und dann die Belt Keeper RAUSGENOMMEN von Nordgauer. Ende 2010. Nicht untersucht. Warum nicht?

  7. https://sicherungsblog.files.wordpress.com/2015/02/vergessen-kleidung.jpg?w=620
    Dort schrieb Herr Nordgauer:
    …, “dass verschiedene Spurensicherungsfolien bislang nicht auf dna-haltiges Material untersucht wurden.”

    Es ging 2009 um die Spurenträgerbögen, nicht um die Bekleidung (außer Diensthemd Kiesewetter). Die Bekleidung wurde nach DNA untersucht, wenn der Ermittlungsbericht vom Jahr 2012 stimmt.

    Ich verstehe nicht, wo das Problem ist. Es ist doch doppelt dubios, wenn die Bekleidung kein Fremd-DNA hatte, aber die Spurenträgerbögen davon schon!

  8. Lehle, ich geb es auf… hat keinen Zweck, Du raffst es eh nicht.

    Was hätte man machen müssen? 2007, direkt nach der Tat?
    Man hätte sämtliche Opferklamotten und Cop-Gürtel auf Spuren untersuchen müssen, um festzustellen, wessen DNA da drauf ist. Stichwort: Nahmen die Schützen auch Waffen etc weg?

    Diese Frage stellte die Soko aber erst Ende 2010.

    Der Kollegen-DNA-Krimi begann erst im Herbst 2009, sicher lag das daran, dass der Georg Lehle recht hat, und man die Kollegen auf Unterziehgürteln, an der Hose von MK etc bereits 2007 fand, nicht wahr?

    Wen verarschst Du hier? Nur Dich selber, oder alle?

    1. Im Ermittlungsbericht aus dem Jahr 2012 steht ausdrücklich, dass der Gürtel von Arnold 2007 nach DNA untersucht wurde! Das habe ich im Artikel eingefügt, als wortwörtliches Zitat.

      Hast Du einen Aktenfund, wo steht in der Richtung “wir haben die Bekleidung bis 2009 nicht nach DNA untersucht”.
      Nochmal: Es ging doch 2009 immer “nur” um die Spurenfolien, die von der Kleidung kurz nach der Tat abgezogen wurden. Die lagen vergessen herum.

      Für mich gibt das Aktenmaterial nicht her zu behaupten, dass die Bekleidung 2007 nicht nach DNA untersucht wurde.

    1. Aus welchen Ordner kommt dieser Aktenauszug? Aus dem von mir analysierten zwei Ordner nicht, “DNA-Kollegen-Untersuchungen” und “heilbronn-ordner1”.

      Der Aktenauszug beweist nicht, dass der Gürtel nicht nach DNA untersucht wurde. Der Auszug zeigt, dass der Unterziehgürtel (MA.7_642_1) und Gürtelhalter (belt keeper) (MA.7_642_2) von der PD Ludwigsburg asserviert wurde (Nr. OPA1). Am 09.11.2010 wurden die Gegenstände an das LKA BW übergeben und von Herrn Nordgauer unterasserviert.

  9. Mach Du weiter mit dem Mevlut Kar-Murks, da liegt Deine Berufung 😉

    Wer hat die Belt Keeper Ende 2010 aus dem Rennen genommen? Nordgauer.

    Wer hat das reblogt? Lehle.

    Wie Lehle weiss, gibt es 56 Gerichtsordner HN. Was fragt er dann jetzt plötzlich, aus welchem Ordner das stammt?

    Ist doch egal, alles Kar 😉

Schreibe einen Kommentar zu fatalist Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert