Am 21.11.11 berichtete der Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) Jörg Ziercke Ziercke den Abgeordneten des Bundestag-Innenausschusses über den Obduktionsbericht betreffend der erschossenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Laut Ziercke würde “das Obduktionsergebnis im Kern” so aussehen, dass bei einem der Männer Brandruß in der Lunge festgestellt wurde. Der Generalbundesanwalt ergänzte, dass diese Person Uwe Mundlos gewesen sei, er hätte erst Böhnhardt erschossen, dann sich selbst. (Friedensblick berichtete) Der Obduktionsbericht sagt jedoch genau das Gegenteil aus: Es gab keinen Brandruß, weder in der Lunge von Böhnhardt noch von Mundlos.
Die Zeitung “Junge Freiheit” fragte sowohl bei der Bundesanwaltschaft nach also auch beim Bundeskriminalamt (BKA) und schreibt:
“Laut Generalbundesanwalt gehen die Meldungen über angebliche Rußpartikel (…) auf den Bericht “Rekonstruktion der Geschehensabläufe im Wohnmobil” des Landeskriminalamtes (LKA) Thüringen vom 11. November 2011 zurück. Aus den erst später zu den Akten gelangten Obduktionsberichten habe sich hingegen ergeben, dass weder in der Lunge von Böhnhardt noch in der von Mundlos Rußpartikel festgestellt wurden, sagte eine Sprecherin der Jungen Freiheit.
Dies erklärt nach Angaben des BKA auch, warum Ziercke vor dem Innenausschuss das Gegenteil behauptet hatte. Der BKA-Präsident habe sich damals auf den LKA-Bericht bezogen, in den vorläufige Obduktionsergebnisse eingeflossen seien. Der abschließende Obduktionsbericht habe dem BKA zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen.” (Junge Freiheit, Nr. 16/14, 11. April 2014, S. 6)
Diese Darstellungen sind falsch, da die erste Obduktion zum 21.11.11 längst abgeschlossen war. Range wie Ziercke müssen den Obduktionsbericht gekannt haben. Dafür spricht ein Bericht des Magazins “focus”, dem vertrauliche Ermittlungsakten zugespielt wurden. Daraus zitierte es am 17.09.2012 wie folgt:
Die erste Obduktion von Mundlos und Böhnhardt fand am 05.11.11 statt. Sie erstreckte sich “auf die Öffnung der Kopf-, Brust- und Bauchhöhle, so wie es die Strafprozessordnung vorsieht.” (focus)
Die Leichen wurden am 18.11. zur Einäscherung freigegeben. Am 24.11.11 wandte sich jedoch die Leiterin der Rechtsmedizin in Jena an die Polizei und bat um eine zweite Obduktion.
Die zweite Obduktion fand am 28. November 2011 statt und betraf lediglich die bei der ersten Obduktion “nicht untersuchten Körperteile Nacken, Rücken, Gesäß sowie Regionen der Arme und Beine.” Kein Wort von einer nochmaligen Untersuchung der Brustpartie. Der “focus” schreibt, dass sich am “am Gesamtergebnis nichts änderte”.
“Laut Akten spricht alles dafür, dass Mundlos seinen Komplizen getötet und sich dann erschossen hat.” (ebd)
Über Brandruß in Mundlos Lunge schreibt der “focus” jedoch nichts mehr. Das war im Februar 2012 noch anders:
“Bevor Mundlos sich umbrachte, zündete er das Wohnmobil an. In seiner Lunge fanden sich Rußpartikel des Feuers, bei Böhnhardt nicht. Er war bei Ausbruch des Brandes bereits tot.” (focus),
Jeder kann sich die Bestimmungen zu uneidlichen Falschaussage im Netz ansehen. Der Unsinn, der hier als Begründung vorgebracht wird und den man in den letzten Wochen von den öffentlich-rechtlichen Schreiberlakaien im Chor hören konnte, ist juristisch völlig unerheblich. So etwas ist eine Ausrede für einen 15-Jährigen, der der Mama die Schnapsfahne mit der äußerlichen Anwendung von Wundbenzin erklärt.
Was für erbärmliche Pappnasen!
Es kann keinen vorläufigen LKA-Bericht über Obduktionsergebnisse gegeben haben, da die obduzierende Stelle immer dieselbe war: Das Institut in Jena, in das die Leichen am 5.11.2011 in den Morgenstunden eingeliefert wurden.
Der Generalbundesanwalt übernahm am 11.11.2011 die Ermittlungen und beauftragte das BKA mit der “Aufklärung”, es ist nicht glaubhaft, dass Ziercke und Range am 21.11.2011 keine endgültigen Obduktionsberichte hatten, zumal die Leichenfreigabe bereits am 18.11.2011 erfolgte.
Fakt ist, dass der Bundestag UND die Öffentlichkeit mehr als 2 Jahre lang angelogen wurden. Ein Offenbarungseid für den sogenannten Rechtsstaat.
“Laut Generalbundesanwalt gehen die Meldungen über angebliche Rußpartikel (…) auf den Bericht “Rekonstruktion der Geschehensabläufe im Wohnmobil” des Landeskriminalamtes (LKA) Thüringen vom 11. November 2011 zurück. “
1. Frage
Gibt es diesen Bericht überhaupt?
2. Frage
Wenn ja, wer ist der Autor dieses Berichts?
3. Frage
Steht in diesem Bericht was über Rußpartikel in der Lunge?
4. Frage
Wer hat diese Rußpartikel gesehen?
5. Frage
Mit welchen Methoden wurden diese Rußpartikel festgestellt?
Ich frage ja nur.
Offensichtlich ist jetzt auch Thomas Richter alias “Corelli” ermordet worden. Das ist nicht nur ein Staatsverbrechen, ich nehme das als persönliche Beleidigung nach dem Motto: “Ihr Arschlöcher, was wollt ihr, selbst wenn ihr es begriffen habt, könnt und wollt ihr nichts machen.”
Das geht gar nicht. Richter hat in England gelebt, wurde auch von dort geladen und hat Zeit tot geschlagen bis zur nächsten Vernehmung im NSU-Prozess.
Wer hat auf ihn “aufgepasst”?
Ich habe keine Lust mehr, in einem Staat Steuern zu bezahlen, der Leute ermordet, weil er uns zeigen will, dass er auf uns scheißt, während anderswo antifaschistische Kerzchen entzündet werden.
Der in München vorgeladene Thomas R. ist nicht Thomas Richter alias Corelli, schreibt Jürgen Pohl: http://juergenpohl.wordpress.com/2014/04/14/zwischenruf-corelli-ist-tot-thomas-r-lebt/
Thomas Richter/Corelli: 39 Jahre alt, Halle
Thomas R. (“Dackel”?): 44 Jahre alt, Chemnitz
Danke, der Irrtum wird in vielen Berichten immer wieder reproduziert. Dass es ein anderer ist, ändert allerdings wenig an der Tatsache einer Verbarschelung.