EU erlaubt Tötung der eigenen Bürger bei Aufstand

In der Ukraine geben sich Politiker der Europäischen Union (EU) scheinheilig als “Friedensengel” und verurteilen die staatliche Gewalt der Sicherheitskräfte. Wenn man jedoch in der Europäische Menschenrechtskonvention des Europarates nachblättert, ist zu lesen: Die Tötung von Bürgern ist rechtmäßig, um einen “Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.”

“Artikel 2, Recht auf Leben

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.

(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.” (dejure)

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