Während der Akten-Suche beim sächsischen Verfassungsschutz nach Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe wurden “Fehlblätter” festgestellt, die “auf aus Akten entnommene Seiten hinweisen.” Eine Experten-Kommission sah keine behördlichen Bemühungen, die fehlenden Dokumente aufzufinden.