Der Baden-Württembergische NSU-Untersuchungs-Ausschuss befragte verschiedene Polizeibeamte über das verdächtige Wohnmobil mit dem Kennzeichen C-PW 87, mit dem der NSU vom Heilbronner Polizistenüberfall geflüchtet wäre. Bei der Ringfahndung kurz nach dem Überfall am 25.04.2007 schrieben Polizisten an Kontrollpunkten die Kennzeichen tausender Fahrzeuge auf. Erstmals blieben die Kennzeichen bis 2010 liegen, dann wurde ausgerechnet die Liste mit dem NSU-Kennzeichen falsch abgespeichert, so dass es offenbar nicht in die Ermittlungen einfloss.
Herbert T. war ab Februar 2009 als Hauptsachbearbeiter bei der Sonderkommission “Parkplatz” eingesetzt. Er sagte aus, dass er ab 2010 die bei der Ringfahndung erfassten Kennzeichen in den Polizeicomputer eingab, “um irgendeinen Abgleich machen zu können.” Auf die Frage, warum nicht gezielt nach Kennzeichen von Wohnmobilen gesucht wurden, obwohl am Tag vor dem Überfall direkt am Tatort eines beobachtet wurde, antwortete er:
“Z. H. T.: Es gab keinen Grund, konkret nach Wohnmobilen zu suchen. Es war nur dieser eine Hinweis von diesem Herrn L., oder wie er heißt, dass er eben dieses Fahrzeug am Abend vorher an diesem Punkt – – Aber da waren ja viele Wohnwagen und Wohnmobile vor Ort, durch die Schausteller und –”
Ab 2010 wurden alle Halter der erfassten Kennzeichen überprüft, in polizeiliche Informationssysteme eingegeben.
“Mit zunehmender Dauer der Ermittlungen und nach erfolgloser Abarbeitung konkreter Ermittlungsansätze begann die Soko Parkplatz entsprechend dem Stufenprinzip damit, die Kennzeichenliste auch ohne konkrete Verdachtsmomente auszuwerten.
Hierzu wurden – soweit möglich – zunächst die Halter zu allen mehr als 33.000 KfzKennzeichen der Kennzeichenliste erhoben. Weitere Ermittlungen zu der Kennzeichenliste wurden von dem Bekanntwerden des NSU im November 2011 überholt.”
Die Gutachter des ersten Bundestags-Untersuchungsausschusses schreiben im Abschlussbericht, dass es in den Ermittlungsakten keinen einzigen NSU-Tatort gäbe, wo eines der vielen angemieteten Wohnmobil-Kennzeichen polizeilich erfasst worden wäre. In “etwa 900” “Haupt,- Spuren-, Bei- und Handakten” allein des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg gab es „Keine Treffer“ für “C-PW 87”!
„Die amtlichen Kfz-Kennzeichen (…) „C-PW 87″ (…) waren für die mutmaßlich von Böhnhardt und Mundlos benutzten Mietfahrzeuge zu den Tatzeiten (…) ausgegeben. Keine Treffer.“
Der baden-württemberger Ausschuss befragte KHK Jürgen G. Er ermittelte am 09.11.11, also kurz nach der sogenannten “NSU-Selbstenttarnung” am 04.11.2011, an seinem dritten Arbeitstag bei der Soko „Parkplatz“, die NSU-Kennzeichen-Spur. Er fand in den Akten die Gesamtliste aller erfassten Kennzeichen. Dort gab es auch die “ermittelten Halterdaten der Fahrzeuge”.
“Auf Nachfrage sei ihm mitgeteilt worden, dass eine Überprüfung der Halterpersonalien in den polizeilichen Informationssystemen bereits erfolgt und negativ verlaufen sei.”
Dann entdeckte er in einem Unterordner eine fehlerhafte Erfassung der Ringalarm-Kennzeichen, zufälligerweise war die Liste der Kontrollstelle aus Oberstenfeld betroffen, bei der das Kennzeichen C-PW 87 an zwanzigster Stelle stand. Die Liste wurde mit einem falschen Namen abgespeichert, weswegen ihre Daten nicht übertragen und offenbar nicht überprüft wurden!
“In einem mit „LB“ – für Ludwigsburg – bezeichneten Unterordner habe er, so der Zeuge KHK J. G., zwei Kontrollstellenlisten, nämlich eine von der Kontrollstelle aus Mundelsheim und eine aus Oberstenfeld, feststellen können, die allerdings denselben Dateinamen gehabt hätten. Die Excel-Dateien seien ansonsten aufgrund eines Programms zur automatisierten Erfassung in die Bearbeitungssoftware „CRIME“ übermittelt worden. Aufgrund des fehlerhaften Dateinamens sei diese Übertragung für die Ringalarmdaten aus Oberstenfeld zunächst nicht erfolgt. In der Excel-Tabelle und der Halterlistentabelle seien diese Daten jedoch vollständig erfasst gewesen.”
Es ist schon sehr seltsam, dass sich ausgerechnet bei der Erfassung des NSU-Kennzeichens ein Fehlerteufel eingeschlichen hätte.
Von dieser “Panne” gaben sich die Abgeordneten unbeeindruckt. Statt ihr nachzugehen, die Ungereimtheiten aufzuklären, schlossen sie sich einfach der Behördenversion an und schreiben im Abschlussbericht:
“Die Registrierung des Wohnmobils C-PW 87 an der Kontrollstelle in Oberstenfeld ist gegen 14.37 Uhr erfolgt.”
Besonders infam ist die Vorverurteilung Böhnhardts/Mundlos, die auch aufgrund dieses mehr als zweifelhaften Indizes erfolgt:
“In der Gesamtschau aller dargelegter Indizien – Kontrolle des Wohnmobils in Oberstenfeld, gleichartige Nutzung von Wohnmobilen bei anderen Taten des NSU, Fund der Tatwaffen, Dienstwaffen und anderer Ausrüstungsgegenstände, Fund der Jogginghose mit Blutantragungen von M. K. und Spuren von Uwe Mundlos, Bekennervideo des NSU, Einlassung von Beate Zschäpe vor dem OLG München – hat der Untersuchungsausschuss wie dargestellt keinen Zweifel an der Täterschaft von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.”
Welche Beweise gibt es, dass das Kennzeichen überhaupt am 25.04.2007 aufgeschrieben wurde? Die handgeschriebenen Listen der Kontrollstelle sollten sich die Abgeordneten einmal genau anschauen, ob dort etwas nachträglich hinzugefügt wurde.
Was meinst du zu nachdenkerins These? Die Womo-Verleiher waren mit dem Womo dort… siehe:
hxxp://arbeitskreis-n.su/blog/2016/05/09/waren-die-womovermieter-aus-chemnitz-am-25-4-2007-samt-womo-in-heilbronn/
Link posten führt zu Fehler…
Ich kann die inhaltlichen Ausführungen in dem nsu-leaks Artikel nicht nachvollziehen.
Was ich interessant bei dem Thema finde ist, dass die Frau des Vermieters am Tattag in Heilbronner Bahnhof war:
“Aus einem weiteren Reisebeleg ergibt sich, dass Frau Ingeborg Christine H. am 25.04.2007
ebenfalls von Chemnitz über Heilbronn nach Tübingen und von dort über Würzburg zurück nach
Chemnitz gereist ist 6. Ein Reisezweck, vergleichbar der Reise vom 19.04.2007, ist bei beiden Abrechnungsbelegen für die Reise vom 25.04.2007 nicht vermerkt.
Des Weiteren konnte in den Unterlagen ein unterschriebener Kaufvertrag sowie eine Rechnung
über den Kauf eines gebrauchten Wohnwagens (FIN: WKN6504055J653048) bei der Firma
W. in Würzburg mit Rechnungsdatum 25.04.2007 gefunden werden, auf der vermerkt ist, dass
der Rechnungsbetrag von 4.500,- C in Bar entrichtet wurde.”
Die Krone setzt ein Tankbeleg auf. Laut eines Tankbelegs war am 25.04.2007 um 12:59 Uhr ein Fahrzeug der Firma an der Autobahn bei Heilbronn!
Darüber hinaus befinden sich für den Tattag (25.04.2007) zwei schwer lesbare Tankbelege in den
Unterlagen. Die erste Tankrechnung wurde von einer OMV Tankstelle in Chemnitz ausgestellt, wonach dort
(Uhrzeit nicht vorhanden) Diesel im Wert von 28,00 € getankt wurde. Auf dem Beleg befindet
sich handschriftlich der Vermerk ,RM”.
Der zweite Beleg stammt von der Shell-Station, Hauptstraße 1 in 97270 Kist, unweit des
Autobahnkreuzes Würzburg/Heilbronn (A 3/A 81) wonach am 25.04.2007 um 12:59 Uhr (ca. 60
5R eisekostenrechnung ,2007_Kasse01 _-_04.pdf’ Seite 36″
Für mich schaut es so aus, dass die Wohnmobil-Vermieter am 25.04.2007 von Chemnitz nach Tübingen gefahren sind. Es könnte also sein, dass sie in die Ringfahndung währenddessen gerieten. Aber das Bild setzt sich nicht zusammen.
Der Witz ist, dass die angeblich mit einem VW-Bus dort waren, es jedoch eher ein RM war, also ein Reisemobil. Jedenfalls laut Tankquittung… die da irgendwie mutierte, laut nachdenkerin… und dann könnte das Womo in die Ringfahndung gekommen sein. Ganz ohne NSU…
War die Abkürzung RM für Reisemobil denn bei der Firma gebräuchlich? Ich finde sienund den Begriff nicht sehr intuitiv. Und Oberstenfeld liegt nicht auf er direkten Route Chemnitz-Tübingen, aber bei Stau auf den Autobahnen, den es m. W. aufgrund der Fahndung ja gab, könnte man durchaus durchfahren.
Warum hat man aus einer “RM” Quittung ohne Uhrzeit drauf eine VW-Bus Quittung mit Uhrzeit gemacht?
Mir scheint, Ihr habt die Recherche von nachdenkerin gar nicht verstanden… schade eigentlich, aber es ist wie es ist. Kann man nichts machen.