Bodenwertsteuer könnte Spekulationen, Mietwucher beenden

In der ARD-Sendung “Monitor” bemängelte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) an einer Bodenwertsteuer, dass sie wirkungslos bleiben würde. Die durch Bodenspekulation erzielbaren Erträge wären wesentlich höher, als die Bodenwertsteuer. So könnte die Spekulation nicht eingedämmt werden:

„Die Höhe der Grundsteuer ist aufgrund dessen, dass sie ja im internationalen Vergleich in Deutschland relativ gering ist, keineswegs in der Lage, eine solche Lenkungswirkung zu verbreiten. Bei den hohen Grundstückspreisen, die wir mittlerweile in den Ballungsräumen haben, ist eine Grundsteuerbelastung auf den Faktor 1 oder 2, der plötzlich höher ist, vergleichsweise vernachlässigenswert im Verhältnis zu dem, was da an Renditechancen, und hier mal so drin steckt.“

Schäfers Kritik ist nicht nachvollziehbar: Die Bodenwertsteuer könnte solange erhöht werden, bis es sich nicht mehr für Spekulanten lohnt, Flächen ungenützt zu lassen.

“Anders als derzeit würde ungenutzter Boden plötzlich Geld kosten. Das fördert Investitionen und macht Spekulation weniger attraktiv. Dass massenhaft spekuliert wird, ist bekannt. Rund 600.000 Baugenehmigungen werden in Deutschland derzeit nicht genutzt. Viele davon in Städten wie München. Also dort, wo der Wohnraum knapp und die Rendite hoch ist.

Für die Politik spielt die Bodenwertsteuer trotzdem keine Rolle.”

Professor Dirk Löhr, Steuerrechtler, Hochschule Trier, bestätigt, dass die Bodenwertsteuer ganz einfach erhöht werden könnte, da sie unabhängig vom Gebäudewert berechnet wird. Die Bodenwertsteuer hätte also keinen negativen Effekt auf Eigeninitiative und wirtschaftliche Tätigkeit:

„Gerade dann, wenn die Grundsteuer weg vom Gebäude auf den Boden belastet wird, können wir einen viel größeren Teil der Bodenerträge abschöpfen, wegsteuern als das heute der Fall ist. Und damit können wir schon mit relativ geringen Steuersätzen durchaus beachtliche Effekte erreichen, um die Bodenpreise vor allen Dingen in den Verdichtungsräumen zu bremsen.“

Prof. Löhr schätzt die jährlichen Bodenrenten auf 150 Mrd. Euro. Etwas darunter würden inzwischen die Zinseinkünfte liegen.

“Mittlerweile dürften die (um Risikoprämien bereinigten) Bodenrenten nach eigenen Berechnungen ca. 150 Mrd Euro p.a. betragen und die (risikobereinigten) Zinseinkünfte an Bedeutung überholt haben (die amtliche Statistik schweigt sich auch über diese Zahlen aus).”

Die in privaten Händen gehaltenen Bodenwerte (ohne Gebäude) werden heute auf etwa 4 Billionen Euro geschätzt. 150 Mrd. Euro sind 3,75 %. Soviel beträgt ungefähr die Bodenrente aus dem Bodenwert. Dazu passt folgende Aussage in der Zeitung “Postdamer Neue Nachrichten”:

“Wollten Anleger angesichts der historisch niedrigen Zinsen überhaupt noch irgendwo eine nennenswerte Rendite erzielen, blieben nur zwei Möglichkeiten, so Schmidt: Die Investition in Wertpapiere oder eben in Immobilien. 3,5 Prozent werfe beispielsweise ein Mehrfamilienhaus in Potsdam jährlich durchschnittlich ab, in Spitzenlagen liegt die Rendite sogar bei stolzen 5,2 Prozent.”

Wenn diese Erträge besteuert würden, wäre ein Absinken des Bodenpreises die Folge. Aber trotz der Steuerbelastung besteht der Boden”wert” weiter und kann deshalb weiterhin besteuert werden! Das Haus würde also trotzdem gebaut werden, da der Gebäudeeigentümer einen Nutzen hat, beispielsweise Infrastruktur, Verfügbarkeit eines Arbeitsplatzes. Erst wenn die Steuer den Nutzen übersteigt, käme es zu einem Rückzug des Investors. Der Grund- und Bodenbesitzer würde auf der Steuerlast sitzen bleiben.

Die positive Veränderung ist, dass die Bodenrente nun nicht (mehr) privatisiert würde, sondern verstaatlicht. Mit den Einnahmen aus der Bodenwertsteuer könnte der Staat etwa die Umsatzsteuer ersatzlos streichen.

Über die Höhe der Bodenwertsteuer erkundigte sich auch Albrecht Müller von den Nachdenkseiten. Er schreibt folgendes:

„Bei einer Wertzuwachssteuer würde man sinnvollerweise mit dem üblichen Einkommenssteuersatz arbeiten, mindestens, also heute zwischen mit 42 bis 50 %, zu Kohls Zeiten 53 %; bei einer Bodenwertsteuer, also einer Bestandssteuer, sind solche Steuersätze abenteuerlich. Das würde vermutlich nicht funktionieren, denn es würde jedes Jahr neu auf den gesamten Wert erhoben. Mein Fazit: ich würde gerne wissen, wie hoch der Steuersatz einer Bodenwertsteuer sein soll.“

Prof. Dr. Löhr antwortete über seiner Internetseite.

“Zunächst: Wie soll eine Bodenwertzuwachssteuer überhaupt ausgestaltet sein? Sollen nur die (über Verkauf) realisierten Gewinne besteuert und die Wertzuwächse im Bestand steuerfrei gestellt werden, oder sollen auch die Letzteren mit besteuert werden? Ersteres wäre ungerecht und würde auf den Bodenmärkten zu einem „Lock-in-Effekt“ führen, Letzteres könnte manchen Bodeneigentümer in massive Liquiditätsprobleme bringen.

Was Müllers Frage nach dem Steuersatz angeht, so erschließt sich dieser erst über die Formel für den Nachsteuer-Bodenwert V. In grober Annäherung gilt: V= R / (i + t).

Dabei ist R die Bodenrente (Bodenertrag) pro qm (in Euro und pro Jahr), i der risikolose Kapitalmarktzinssatz und t der Steuersatz auf den Bodenwert.

Bei einer Bodenrente von z.B. 5 € pro qm, einem Zinssatz von einem Prozent und einem Steuersatz von null Prozent (also unter Abwesenheit einer Bodenwertsteuer) betrüge der Bodenwert 500 € pro qm.

Bei einem Steuersatz von 1% wären dies nur noch 250 € pro qm, der Bodenwert wäre also schon halbiert. Bei einem Steuersatz von 4 % läge der Bodenwert nur noch bei 100 € / qm.

Schon mit einem relativ geringen Steuersatz auf den Bodenwert erzielt man also Effekte, die bei einer Bodenwertzuwachssteuer einen astronomisch hohen Steuersatz erfordern würden, der politisch und rechtlich kaum durchsetzbar ist. Es verhält sich mit Blick auf die „Abenteuerlichkeit“ der Steuersätze also genau anders herum, als Müller vermutet. Eine Bodenwertsteuer wirkt einerseits wesentlich sanfter (geringere Liquiditätsbelastung der Eigentümer), zum anderen aber wesentlich effektiver als eine Bodenwertzuwachssteuer.”

6 Gedanken zu „Bodenwertsteuer könnte Spekulationen, Mietwucher beenden“

  1. Die vorgestellte Formel, wird auch für alle Eigenheimbesitzer/innen gelten und soll die derzeitige Grundsteuer ablösen ?

    Fair wäre es, nicht nur einen Bruchteils von Müllers Einwänden zur Grundrententheorie und der Besteuerung von Spekulation zu zitieren, sondern die wie ich meine berechtigte Gesamtheit. Außerdem sollte man Müller nicht als Gegner der Bodenwertsteuer hinstellen, vgl. Fazit von Müller unten.

    http://www.nachdenkseiten.de/?p=41295

    was Müller da schreibt (“Notwendige Ergänzungen”) erscheint mir durchaus logisch und eingängig.

    “Fazit: Aus meiner Sicht ist die Fixierung auf den Boden und die Missachtung anderer Spekulationsgewinne nicht zielführend. Und die Fixierung auf eine Bestandssteuer ist es auf keinen Fall. In jedem Fall sollte man sich auf die Erfassung von Spekulationsgewinnen konzentrieren und dies dann auch für alle relevanten Bereiche tun, also für Grundstücke genauso wie für Wertpapiere, große Kunstschätze usw. Die Bestandssteuer in Form einer Grundsteuer oder meinetwegen auch Bodenwertsteuer und Vermögensteuer kann dann zusätzlich hinzukommen.”

    1. Genau, es gilt für alle Nutznießer von Grund- und Bodenvorteilen. Hier geht Prof. Löhr auf die Befürchtung ein, dass die Reform dazu führen könnte, dass Geringverdiener sich dann keine Villas mehr leisten könnten.
      “Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen dabei die steuerlichen Belastungsverschiebungen für eine durchschnittliche Wohnlage. Das EFH – als hauptsächlicher Gegenstand der Besorgnis der Kritiker – wird derzeit mit durchschnittlich 607 Euro Grundsteuer p.a. besteuert. Infolge einer Umstellung auf die Bodenwertsteuer würde es eine Mehrbelastung um fast 300 Euro p.a. oder 25 Euro im Monat erfahren. Das ist für die Betroffenen sicher nicht schön. Allerdings entfallen lediglich 16% der Mainzer Wohneinheiten überhaupt auf EFHs. Von diesen 16% dürfte sich noch ein erheblicher Anteil in mäßigen Lagen befinden. Mit anderen Worten: Die allermeisten Bürger in Mainz können sich das durchschnittliche EFH gar nicht leisten. Unser Durchschnitts-EFH hat denn auch einen Wert von 360.000 Euro – davon beträgt der Bodenwert 211.000 Euro. Ist das Haus schuldenfrei, so liegt dies beim 6-fachen des Medians des Nettovermögens in Deutschland (Deutsche Bundesbank 2017).

      Angesichts des Wertes von ca. 360.000 Euro ist das Durchschnitts-EFH in Mainz wohl eher eine Domaine der Gutverdiener in dieser Stadt, und eben nicht die Bleibe des „Durchschnittsverdieners“. Mit ihrer flächenintensiven Wohnform lassen sich die Gutverdiener dabei massiv durch die Allgemeinheit subventionieren (z.B. über erhöhte Infrastrukturkosten aufgrund längerer Leitungen, die von anderen, weniger gutverdienenden Steuer- und Gebührenzahlern mitgetragen werden). Dies ist weder effizient noch gerecht. Wer Kosten verursacht oder (Standort-) Privilegien zu Lasten anderer bzw. der Gemeinschaft in Anspruch nimmt, soll dies nicht ohne eine Gegenleistung tun können.

      Die Besorgnis der Kritiker gilt dabei nun der einkommensarmen alten Witwe, die in einem Durchschnitts-EFH in Mainz lebt. Diese Witwe müsste von einer Rente auf Hartz-IV-Niveau leben; andernfalls könnte die erwähnte Belastungsdifferenz von knapp 300 Euro wahrscheinlich bezahlt werden. Doch wie häufig kommt es wirklich vor, dass eine solche Hartz-IV-Witwe gleichzeitig das 6-fache des Median-Vermögens in Deutschland ihr Eigen nennt?”
      https://www.economy4mankind.org/de/bodenwertsteuer-professor-dirk-loehr-mythen-und-fabelwesen/

      Ich gehe davon aus, dass wir die gleiche Diskussion wie bei der Umlaufsicherung haben werden. Du lehnst sie auch deswegen ab, weil auch Geringverdiener sie bezahlen müssten, wenn sie Bargeld unter dem Kopfkissen horten oder Geldbeträge auf Sichtguthaben parken.

  2. Ein durchschnittliches Einfamilienhaus bzw. eine Eigentumswohnung im Wert von ca. 360 000 Euro würde durch die angeblich „gerechte“ Bodenwertsteuer rund doppelt so hoch besteuert werden wie bisher mit der Grundsteuer.
    Ist Dir klar , daß sich die meisten Mitbürger/innen für ihr Eigenheim/Eigentumswohnung in der Regel über mehr als 20 Jahre lang verschulden, und die Zinsen und Tilgung für diese Schulden jeden Monat hart erarbeiten müssen?
    Ich rede nicht von der Witwe auf Harz IV Niveau im Eigenheim wie oben ausgebreitet, sondern von Otto Normalverbraucher der das erreichen will, was in vielen Ländern Europas in viel höheren Maße und Prozentsätzen der Fall ist, nämlich ein Leben lang ein eigenes Dach (Eigentumswohnung, Eigenheim) über dem Kopf haben, unabhängig sein, nicht mehr der Willkür und der Gier mancher Vermieter ausgesetzt sein, keine Fremd Miete mehr zahlen müssen und das bis zum Lebensende/Lebensabend.
    Von diesem Leuten, die die Mehrheit der üblichen Eigenheimbesitzer ausmacht ist in den oben breitgetretenen Neidbegründung leider nicht die Rede. Stichwort: Bestandssteuer!
    Die Überschrift, das Thema hier, lautet:
    „Bodenwertsteuer könnte Spekulationen/Mietwucher beenden. “
    Genau das aber kann dieser Vorschlag ( wie auch die Bargeldgebühr die eben nur 10 % des Geldumlaufs und dabei hauptsächlich die Falschen trifft) n i c h t leisten.
    Warum?
    1) Wie Albrecht Müller vollkommen richtig anmerkt müssen dann schon sämtliche Spekulanten (z.B. und insbesondere Börse, Kunstschätze, etc.) besteuert werden
    2) Gegen Mietwucher gibt es Mietspiegel und Gerichte. Überhöhte Mieten kann man mit diesem neuen Steuer allerdings auch nicht beenden, weil die Höchstpreis Vermieter höhere Belasungen einfach auf die Mieter umlegen werden bzw. Formulierungen finden werden um eine (auch von mir gewünschte) gerechte Besteuerung zu umgehen.
    3)Im Jetztzustand zahlen “normale“ Vermieter bei überhöhten Mieten vermehrt (Einkommen) Steuer.
    Allerdings versteuern die Heuschrecken unter den Vermietern nicht in Deutschland sondern anderswo. Die Formel und Besteuerung versagt. Besser (und die richtigen treffen ) würde also die die Steuerflucht unmöglich machende Mikrosteuer.

    Zudem lehnt A.Müller eine Boden(wert)steuer a priori ja nicht ab, er hat gute Einwände!
    “ Fazit: Aus meiner Sicht ist die Fixierung auf den Boden und die Missachtung anderer Spekulationsgewinne nicht zielführend. Und die Fixierung auf eine Bestandssteuer ist es auf keinen Fall. In jedem Fall sollte man sich auf die Erfassung von Spekulationsgewinnen konzentrieren und dies dann auch für alle relevanten Bereiche tun, also für Grundstücke genauso wie für Wertpapiere, große Kunstschätze usw. Die Bestandssteuer in Form einer Grundsteuer oder meinetwegen auch Bodenwertsteuer und Vermögensteuer kann dann zusätzlich hinzukommen.“

    Statt m.E. kontraproduktive aus dem vorigen Jahrhundert stammende Ideen (welche h a u p t s ä c h l i c h die Falschen treffen) zu propagieren um den (auch von mir beklagten) Raubtier/Gier Kapitalismus einzudämmen, muß man den Stier schon bei den Hörnern packen mit Mikrosteuer (und Vollgeld).

    https://www.grundeinkommen.ch/die-loesung-heisst-mikrosteuer/
    http://www.microtax.ch/de/home-deutsch/

  3. Ergänzung und Fakten:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Wohneigentumsquote
    “Die Wohneigentumsquote bezeichnet das Verhältnis der von Eigentümern selbst bewohnten Wohnungen zu der Gesamtzahl der Wohnungen. Die durchschnittliche Wohneigentumsquote in der Europäischen Union lag im Jahr 2014 bei 70,1 %, in Deutschland bei 52,4 %.[1][2][3] Führend waren Rumänien mit 96,1 % und andere osteuropäische Staaten, was mit der dortigen Privatisierung nach Ende des Kommunismus erklärt wird.[4] ”

    “Die Wohneigentumsquote ist in Deutschland verglichen mit den meisten anderen europäischen Ländern und den USA relativ gering, in den Jahren 1993 bis 2010 aber von 38,8 % auf 45,7 % gestiegen.[16] Die absolute Zahl der Wohneigentümer hat sich dabei jedoch nicht wesentlich erhöht, die Zunahme wird vor allem mit einem Kohorteneffekt erklärt. Danach sind in den betreffenden Jahren vor allem ältere Mietergenerationen weggefallen.[17]”

  4. Um deine (Johannes) Kritikpunkten eventuell etwas Wind aus dem Segel zu nehmen, würde ich gerne zu einzelnen deiner Kritikpunkten meine Einschätzung schreiben:

    1.) Wie Albrecht Müller vollkommen richtig anmerkt müssen dann schon sämtliche Spekulanten (z.B. und insbesondere Börse, Kunstschätze, etc.) besteuert werden

    Vollkommen richtig aber wir diskutieren hier eine Bodenwersteuer, die als neutrale Steuer gesehen werden kann. Sie hat einen Zweck und das ist der Fiskalzweck. Für die Kommunen bedeutet die Grundsteuer die wichtigste Einnahmequelle. Bei einer Mirkosteuer müssten sämtliche Einnahmen auf die Kommen umverteilt werden. Nach welchem Schlüssel? Oder wie sollte eine Verteilung erfolgen? Da das Verfassungsgericht eine Frist bis 2019 gesetzt hat, wird es wohl schwer umsetzbar, bis dahin ein funktionierendes, verfassungsgerechtes und für die Politik taugliches Konzept zu erarbeiten.

    2) Gegen Mietwucher gibt es Mietspiegel und Gerichte. Überhöhte Mieten kann man mit diesem neuen Steuer allerdings auch nicht beenden, weil….

    Durch eine Bodenwersteuer, die die reine Fläche besteuert würde (Soll-Stuer – unterstellung der optimalen Nutzung der Fläche) Boden mobil gemacht werden. Das heist, bislang ungenutzte Fläche (aus Spekulationsgründen?) würde weit aus höher besteuert werden, im vergleich zur Grundsteuer. Durch die steigende Steuer würden viele ihren Boden veräußern oder effizienter nutzen, wodurch sich das Angebot an Wohnraum erhöht, ergo höheres Angebot führt zu sinkenden Kosten. Darüber hinaus würden Investiotionen erhöht, da die Steuer auf das Gebäude entfällt, was die regionale Wohlfahrt wiederum erhöht.

    Zur überwälzung der Steuer kann dies nur erfolgen wenn der Markt-Mietpreis die Steuer bereits enthält, wählt er den Mietpreis auf höhe des Marktpreises und schlägt darauf die Steuer auf würde die Wohnung wohl nicht oder nur teilweise nachgefragt werden und der Vermieter könnte die Steuer nicht bezahlen da die Steuer die optimale Nutzung vorraussetzt.

    Wie würde der Flächenverbrauch oder eine (gerechte-)Umverteilung durch eine Mikrosteuer aussehen? Wie könnte denn hier eine Mobilisierung von Fläche aussehen?
    Um Steuerflucht zu vermeiden müssten bei einem globalen Finanazmarkt nicht auch eine globale Besteuerung von Spekulationen erfolgen? Würde sich sonst nicht auch eine Verlagerung von Spekulationen ins Ausland erhöht werden?

  5. Die Überlegungen zur Bodenwertsteuer beruhen auf nicht passenden Annahmen und Beispielen von Einzelpersonen.
    Das ist nicht zielführend, w e i l nur wenige (Superreiche+Einzel Spekulanten ) großen Grund und Bodenbesitz haben.
    Worauf man abstellen muß bei den Überlegungen ist die Tatsache, das Großkonzerne, multinationale Konzerne, Groß Banken und Versicherungen den Großteil der Geschäfts- und Privatimmobilien z.B. in D besitzen und damit auch “Bodeneigentümer” sind.
    Dieser Kreis (aber auch die wenigen pivaten Grundeigentümer) werden zunächst versuchen erhöhte Kosten (wie diese neue Steuer) auf die Mieter/Pächter ob nun privat oder geschäftlich, abzuwälzen. Der Mietspiegel steigt dann in den entsprechenden Gegenden, letzten Endes zahlt der Verbraucher die Zeche. So what?
    Aber wir sind uns ja einig, daß “Überhöhte Mieten kann man mit diesem neuen Steuer allerdings auch nicht beenden,…”
    Anmerkung, dann ist G.Lehles Behauptung die Mieten würden dadurch fallen also falsch.
    Die Summen der neuen Steuer,den die “Grundbesitzer” nicht abwälzen können, mindert eben deren Gewinn und damit verminderte eventuelle Steuereinnahmen. Da viele der großen Konzerne, Versicherungen, Banken ihre Gewinne ins Ausland verschieben , gibt es bei diesen nicht mal eine Steuerverminderung sondern es sind größtenteils die Mieter (private und Geschäftsleute) welche die neue bodenwertbasierte Grundsteuer sowieso via Kostenerhöhung schultern dürfen.
    Wie man diese neue Steuer auch betrachtet, die bringt nichts.

    Warum eine Microsteuer besser wäre?
    Vorausgesetzt sie würde global in den Industrieländern eingeführt, würde diese nur die oben erwähnten Großkonzerne, Multis, Banken und Versicherungen und die Spekulanten “belasten”.
    Otto Normalverbraucher und auch der (n o c h verbleibende Mittelstand) hat nur Vorteile von dieser Mini Steuer auf alle elektronischen Umsätze, weil a l l e anderen Steuern (Einkommen-, Umsatz bzw. MWST, Mineralölsteuer, Grundsteuer, etc.) ersatzlos gestrichen werden könnten, allen ein bedingungsloses Grundeinkommen bezahlt werden könnte (was allerdings nur zum Überleben genügt) , zur Verbilligung von Produkten (MWST und Unternehmenssteuern fallen weg)
    führen würde, alle Steuerfluchtparadiese austrocknen würde.
    Es wird nur die Mikrosteuer verlangt, Steuer-Flucht ist
    unsinnig.
    Wohnungsbau und Wohnraum für die in Deutschland fast 50 % der Bevölkerung die kein Haus oder Eigentumswohnung besitzen, müßte über staatlich subventionierte Wohnungsbaugenossenschaften geleistet werden. Auch diese Herkules Aufgabe ist drin in der Mikrosteuer.

    Durch einen vernüftig agierenden Staat der im Moment eindeutig von unten nach oben umverteilt erfolgt via Mikrostuer die Umverteilung von oben nach unten. Das auch und insbesondere bei den Existenzbedürfnissen (z.B. Wohnung, Energie, Wasser, Müllabfuhr) und mithilfe des Grundeinkommens und wo Privatisierungen rückgängig zu machen sind. Das Konzerne und ihre shareholder Monopolgewinne bei Existenzbedürfnissen machen ist ein Unding.
    Wer mehr will, “Luxus” (Wohnung, Kleidung, etc.) , Auto, Reisen, etc. , der/die muß arbeiten bzw. zum Grundeinkommen Geld (möglichst Vollgeld) dazuverdienen.
    Rüstungsausgaben sind auf ein Minimum zu beschränken und dürfen nicht ausgeweitet werden, wie derzeit von Frau Merkel (und leider der SPD unterstützt) Washington versprochen.

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