Österreich: Der Oberste Gerichtshof (OGH) traf eine Entscheidung hinsichtlich Gefälligkeitsartikeln, “die im Gegenzug für gebuchte Inserate erscheinen”. Es würde keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht als Inserat bestehen. Dier Grund hat es in sich: “Durchschnittlich aufmerksame und kritische Leser” wissen, dass redaktionelle Beiträge nicht neutral sind.
“Der durchschnittlich aufmerksame und kritische Leser geht heute davon aus, dass auch redaktionelle Beiträge in periodischen Medien nicht ‘neutral’ sind und keine absolute Objektivität in Anspruch nehmen können, weil sie von – zumeist auch namentlich genannten – Journalisten stammen, die ihre persönliche Meinung zum Ausdruck bringen, sei es in politischen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Belangen.” (der-standard)