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Kündigte Bundesanwaltschaft “Schlußstrich” unter NSU-Ermittlungen an?

Die Bundesanwaltschaft und der NSU-Komplex. Auszüge aus der Jahrespressekonferenz der Behörde

Karlsruhe, 11. Dezember 2014, Jahrespressekonferenz des Generalbundesanwaltes. Auszüge u.a. zum NSU-Komplex im Wortlaut. Fragen und Antworten.

 GBA Harald Range:

„(…) So wie der Anschlag auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington am 11. September 2001 eine umfangreiche Umgestaltung der globalen Sicherheitsstruktur zur Folge hatte, hat das NSU-Ermittlungsversagen zu neuen Strategien der deutschen Sicherheitsbehörden und auch der Staatsanwaltschaften geführt. Unser Weg, das Vorgehen des Generalbundesanwaltes: Im Zentrum stehen der NSU-Komplex und der Prozess in München gegen das einzige noch lebende mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte. Heute vor wenigen Tagen hat das Gericht bis Januar 2016 terminiert. So viel lässt sich heute schon sagen:

Die bisherige Beweisaufnahme spiegelt unsere Ermittlungsergebnisse und unsere Anklage wider. Neben dem Prozess in München führen wir Ermittlungen gegen neun weitere mögliche Unterstützer des NSU, gegen das uns bekannte Umfeld der Angeklagten. Außerdem führen wir ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt. Darin gehen wir jedem neuen Hinweis, jeder neuen Spur und jedem neuen Ermittlungsansatz auf weitere Taten oder weitere Unterstützer des NSU nach. Ich will hier nur das Stichwort „Corelli“ nennen. Diese Ermittlungsverfahren müssen wir selbstverständlich außerhalb der Hauptverhandlung führen. Nur so ist einerseits eine stringente und konzentrierte Beweisaufnahme über die strafrechtliche Verantwortung der in München angeklagten Personen möglich, und nur so ist andererseits auch eine umfassende Aufklärung des NSU-Komplexes gewährleistet. (…)“

Anmerkung: Im Skript des GBA, das an die anwesenden Journalisten verteilt wurde, stand an dieser Stelle noch folgender Satz: „Einige Nebenkläger in München scheinen das nicht anerkennen zu wollen.“ Diesen Satz hat Range dann aber nicht gesprochen.

Frage Journalist:

„Der Untersuchungsausschuss in Thüringen hat ja im Prinzip hoheitlich festgestellt, daß es eine Verflechtung des Landeskriminalamtes und des Landesverfassungsschutzamtes in den NSU-Komplex gibt. Es stellt sich mehr als nur ein Anfangsverdacht. Wieso ermitteln Sie nicht gegen verantwortliche Personen dieser Ämter?“

GBA Range:

„Wir haben es natürlich mit Fakten zu tun, die Grundlage unserer Anklage sind und deswegen prüfen wir sehr genau, das habe ich versucht darzustellen, in einem weiteren Verfahren, ob es andere Verflechtungen noch gibt. Wir haben in diesem Zusammenhang auch natürlich die Frage der strafrechtlichen Verjährung zu prüfen. Und alles, was vor 2001 gewesen ist, ist nicht mehr von uns in Bezug auf die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung strafrechtlich zu erfassen.“

Anmerkung: Der GBA spricht von möglicher „Verjährung“. Offensichtlich bewertet er das Verhalten des LKA und des LfV in Thüringen durchaus als strafwürdig.

 Frage:

„Es gibt drei neue Untersuchungsausschüsse, in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen, weil die Abgeordneten der Meinung sind, daß die Morde bzw. Anschläge nicht aufgeklärt sind und weil speziell auch die Zwei-Täter-Theorie der Bundesanwaltschaft nicht haltbar ist. Werden Sie durch diese Ausschüsse nicht Lügen gestraft? Und wäre es nicht an der Zeit, Ihre Anklageschrift zu überarbeiten?“

GBA Range:

„Wir beziehen die Fakten, die wir von Untersuchungsausschüssen verschiedener Länder haben, natürlich mit ein in unsere Überlegungen. Aber im Prozess in München geht es jetzt um die Tatschuld der dort angeklagten Personen. Alles weitere, hab ich versucht darzustellen, wollen wir in den getrennten Verfahren, die wir führen, untersuchen.“

Bundesanwalt Thomas Beck, Leiter der Abteilung Terrorismus beim GBA: 

„Ergänzend kann ich dazu sagen, daß uns natürlich die Erkenntnisse aller Untersuchungsausschüsse des Bundes und auch der Länder vorliegen, daß wir die auch auswerten. Aber so wie Sie das darstellen, daß das jetzt ein Umdenken erfordert oder eine Neubewertung, solche Anhaltspunkte haben sich für uns daraus nicht ergeben. Wir gehen als Staatsanwälte da hin, wir müssen mit Beweisen arbeiten, nicht mit Vermutungen oder sonstigen Überlegungen oder Gedankenspielen. Sondern für uns zählen nur gerichtsfeste Beweise, die Anlaß geben, eine Anklage zu erheben oder nicht. Und, wie Ihnen bereits erläutert wurde, alle diese Hinweise in ihrer gesamten Komplexität, seien sie realistisch, weniger realistisch oder auf den ersten Blick überzeugend, die werden in den Verfahren, die wir Ihnen genannt haben, geprüft, evaluiert, vor dem Hintergrund der gesamten Erkenntnislage immer wieder neu bewertet und dann wird ein Schlußstrich gezogen werden. Aber so einfach, wie Sie das darstellen, stellt es sich tatsächlich nicht dar.“

Anmerkung: „…und dann wird ein Schlußstrich gezogen werden.“ Ein Freudscher Versprecher des Terrorismusermittlers Thomas Beck? Der Bundesanwalt und Nachfolger von Rainer Griesbaum war Beisitzer der Bundesanwaltschaft im NSU-Untersuchungsausschuß des Bundestages.

*

Frage:

„Eine Frage zur Informationspolitik Ihres Hauses: Sie haben im Herbst neue Ermittlungen gegen RAF-Mitglieder eröffnet und geben dazu keinerlei Auskunft. Das war in der Vergangenheit nicht so. In der Vergangenheit haben Sie Auskünfte gegeben, was Ermittlungsverfahren angeht. Warum wird das nun so restriktiv gehandhabt? Bzw.: Ich möchte Sie bitten, Auskünfte zu geben heute und hier zu diesen neuen Ermittlungen.“

Bundesanwalt Beck:

„Was Ermittlungsverfahren angeht oder neue Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der RAF: Da gilt nach wie vor, daß wir grundsätzlich zu Ermittlungsverfahren keine Auskünfte geben, wenn wir die einleiten. Die Tatsache, daß die bekannt geworden sind, beruht nicht auf Mitteilungen von uns. Das ist unsere gängige Informationspraxis, an der wir auch festhalten wollen.“

Anmerkung: Immerhin wird bestätigt, daß es diese Verfahren gibt. Gleichwohl widerspricht sich die Behörde. Denn nur wenige Minuten vorher hat sie mitgeteilt, daß es im NSU-Komplex nach wie vor neun weitere Ermittlungsverfahren gibt.