“Er sagte umfangreich gegen die Mitglieder der Zwickauer Terrorzelle aus und gestand, das Trio unterstützt zu haben – nun hat der Bundesgerichtshof den Haftbefehl gegen Holger G. aufgehoben. Es lasse sich derzeit nicht beweisen, dass G. mit den Mordanschlägen rechnen konnte.” (Quelle: SPON)
Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu früheren Verlautbarungen des BGH´s: Danach hätten laut Holger Ge. 1998 Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe (“das Trio”) beschlossen, als NSU-Terrorzelle Mordanschläge auf türkischstämmige Mitbürger und Polizisten zu verüben. Trotzdem unterstützte Ge. sie weiter, sogar mit einer Schusswaffe. Warum hob der BGH den Haftbefehl gegen ihn auf?
Der Bundesgerichtshof beruft sich in einer vorherigen Gerichts-Entscheidung auf Aussagen von genau diesem Holger Ge., dass “das Trio” 1998 die Entscheidung traf, die “NSU” zu gründen, und Türken und Polizisten zu ermorden:
“Nach Diskussionen mit den damaligen Gesinnungsgenossen H. Ge. und W. über die nach den Vorfällen in Jena einzuschlagende politische Strategie kamen Böhnhardt, Mundlos und die Beschuldigte noch Anfang 1998 überein, sich nunmehr zu einer eigenständigen Gruppierung zusammenzuschließen, sich dabei dem gemeinsamen Ziel der Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland hin zu einem an der nationalsozialistischen Ideologie ausgerichtetem System unterzuordnen und dieses Ziel künftig aus dem Untergrund heraus mit Waffengewalt weiterzuverfolgen. Den Boden für den angestrebten Systemwechsel wollten sie dadurch bereiten, dass sie durch Mordanschläge auf “Feinde des deutschen Volkes”, worunter sie in erster Linie türkischstämmige Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sowie Repräsentanten der herrschenden Ordnung wie etwa Polizeibeamte verstanden, ein Klima der Verunsicherung schufen. Zur Kennzeichnung ihres Verbands wählten sie spätestens 2001 den Namen “Nati-onalsozialistischer Untergrund” und entwickelten ergänzend hierzu ein “Logo” in Form einer besonders gestalteten Buchstabenfolge “NSU”.
(…)
H. Ge. hat bei seiner Beschuldigtenvernehmung am 1. Dezember 2011 die nach den Vorfällen in Jena von den “beiden Uwes” angestoßene Diskussion darüber geschildert, ob man nur demonstrieren oder “mehr machen” und sich bewaffnen solle. Die Beschuldigte sei immer dabei gewesen. Die Diskussion habe schließlich “drei gegen zwei” geendet; er und W. hätten gegen “die Drei” gestanden. (Quelle: BGH)
Zu einem späteren Zeitpunkt lieh Holger Ge. dem “Trio” Geld und half Böhnhardt zu einem Ausweispapier.
So nahm sie 2001 bei einem verdeckten Treffen mit Ge. am Bahnhof in Z. einen Reisepass entgegen, den dieser sich auf Verlangen “der Drei” hatte ausstellen lassen und der zur Verwendung durch Böhnhardt bestimmt war. Bei dieser Gelegenheit erstattete sie Ge. 3.000 DM zurück, mit denen dieser die Gruppierung zuvor unterstützt hatte.
2011 erklärte sich Ge. , von Böhnhardt, Mundlos und der Beschuldigten aufgesucht, erneut bereit, sich einen Reisepass ausstellen zu lassen und ihn Böhnhardt zur Benutzung zu über-lassen. (Quelle: BGH)
Das Trio mietete so Wohnmobile auf den Namen Holger Ge. an. Eines wurde während des Kiesewetters-Mordes 2007 in Tatortnähe registriert …
“In Vorbereitung dessen hatte Böhnhardt am 16. April 2007 unter dem Namen “H. Ge. ” ein Wohnmobil mit dem Kennzeichen C- angemietet, das kurz nach der Tat bei der eingeleiteten Ringfahndung nahe Heilbronn festgestellt wurde.” (Quelle: BGH)
… und eines diente dazu, den Banküberfall in Eisenach Nov. 2011 zu verüben.
Als Fahrzeug sollte ein Wohnmobil Verwendung finden, das Böhnhardt am 14. Oktober 2011 unter dem Namen “H. Ge. ” in Begleitung der Beschuldigten bei einem Caravanvermieter in Sch. anmietete. (Quelle: BGH)
Wenn das keinen dringenden Tatverdacht begründet, dann was?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Entweder Holger Ge. wusste wirklich nichts von den geplanten Morden und der BGH liegt in seinem ersten Urteil, das hier zitiert wurde, falsch. Dann stellt sich die Frage, ob wirklich eine NSU-Terrorzelle so wie geschildert existierte. Davon geht der BGH offenbar aus. Dann müsste konsequenterweise der BGH seine erste ablehnende Entscheidung bzgl. der Haftverschonung von Frau Zschäpe überdenken.
… oder der BGH lässt einfach ein Mitglied der NSU-Terrorzelle laufen. Davon gehe ich nicht aus.
Folgender ZDF-Bericht untersucht u. a. Holger Ge. näher. In Niedersachsen hätte er sich in der Kameradschaft Verena engagiert, “die permanent überwacht wurde”. Antifaschistischen Gruppen wäre Holger Ge. immer aufgefallen, “von daher könne es nicht sein, dass der Verfassungsschutz Holger Ge. nicht wahrgenommen hat.” Zeitindex 4:50.
http://www.youtube.com/watch?v=Q88ke28Nwk8
Ein Gedanke zu „Bundesgerichtshof – Urteile gegen NSU-Mitglieder“
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