Am 25. Februar 2004 fand die fünfte Hinrichtung in der Ceska-Mordserie statt. Mehmet Turgut wäre von der rechts-terroristischen Kleinstzelle Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe erschossen worden. Neue Aussagen im Zschäpe-Prozess legen nahe, das der Mord genau geplant war. Kein Mitglied der Zelle wurde jedoch im Vorfeld dort beobachtet, noch andere Rechtsextremisten beim Ausspähen. Dubios ist, dass sich Aussagen des persönlichen Umfelds Turguts widersprechen mit denen des Informationsbriefes des Ministeriums für Inneres von Mecklenburg-Vorpommern. Wer lügt, ist unklar.
Im “Informationsbrief” des Innenministeriums steht:
“Nachdem Mehmet Turgut, der nach organisatorischen Absprachen an diesem Vormittag allein in dem Geschäft arbeitete, die Verkaufstätigkeit vorbereitet und einen ersten Kunden bedient hatte, wurde er zwischen 10:10 Uhr und 10:20 Uhr durch den oder die Täter aufgesucht.” (rostock)
Dagegen stehen die Aussagen im Zschäpe-Prozess:
Der Mord fand in einem Imbisswagen statt, der “an einem nur Anwohnern bekannten Trampelpfad” lag. Ein Polizeibeamter fragte:
“Der Kebab-Stand, in dem Turgut im Februar 2004 erschossen wurde, habe sich an einer entlegenen Stelle zwischen Wohnblöcken befunden. “Ich als Einheimischer war noch nie an diesem Ort. Der ist sowas von abgelegen”, sagte der Beamte. “Wir haben uns gefragt: Was sucht jemand hier in diesem Bereich?” (stern)
Der Betreiber Ay. betrieb seinen Imbiss “normalerweise alleine” und öffnete ihn “um 10 Uhr”, bis spät in die Nacht.
“Er habe den Laden immer um zehn Uhr geöffnet, manchmal sei die Arbeit aber auch früher erledigt gewesen und dann habe er noch Kaffee getrunken.” (nsu-watch)
An dem Tag jedoch – “habe er sich verspätet.”
“Auf der Straße Dierkower Höhe sei er in einen Stau geraten und erst 10.15 Uhr angekommen.” (ebd)
Laut Ay. war Turgut bei ihm nicht beschäftigt sondern etwa drei Wochen lang “nur ein Gast” gewesen. Der sich illegal in Deutschland aufhaltende Mann hätte jedoch den Schlüssel zum Imbiss gehabt. Als sich Ay. verspätete, hätte er offenbar selbst den Laden geöffnet, obwohl ihm dies Ay. nicht erlaubte.
“Auf Frage von Götzl sagt Ay., er habe Turgut gesagt, er solle den Laden nicht aufmachen, bevor er komme. Er habe sich noch gefragt: “Warum hat der so frühzeitig aufgemacht.”(ebd)
Offenbar konnte Herr Turgut noch den Dönerspieß in den Ofen setzen und Kaffee brauen. Dann kamen die Täter.
Just in der Zeit traf der Kunde Ke. ein, trank einen Kaffee und rauchte eine Zigarette. Vor Gericht sagte er, dass er bereits “etwa gegen 9.30 Uhr” dort gewesen wäre. Der Richter Götzl hält ihm daraufhin seine alte Vernehmungs-Aussage vor: Erst um 10.01 wäre er im Stand gewesen.
“Götzl hält vor, Ke. habe in einer Vernehmung angegeben, um 10.30 Uhr mit seinem Vater am Bootsclub verabredet gewesen zu sein, vorher aber noch einen Kaffee am Imbiss getrunken zu haben, an dem er genau um 10.01 Uhr angekommen sei; das wisse er so genau, weil er beim Eintreffen auf die Uhr gesehen habe. Ke. sagt, das könne sein, wenn er das damals so angegeben habe, es sei jetzt auch schon lange her.” (ebd)
Die Ausgabeklappe des Döner-Imbisses wäre bereits geöffnet gewesen und “die Kaffekanne schon voll gewesen.”, die Tür zum Imbiss aber verschlossen. Um 10.10 Uhr habe Ke. den “Imbiss wieder verlassen”.
Er verliert offenbar kein Wort darüber, ob er Herrn Turgut persönlich antraf. Er habe keine “weitere Personen” wahrgenommen.
Jetzt kommt es zur Erschießung. Die Täter drückten Turgut zu Boden, oder er legte sich angesichts der Waffe hin, wo er menschenverachtend erschossen wurde. (zeit)
Beim Wegfahren hat er “in Höhe des Autohauses an der Petribrücke” den Imbissbetreiber Ay. in dessen Fahrzeug gesehen, gehupt und gegrüßt. Seine Zeitangabe scheint wieder ungenau zu sein.
“Das sei vielleicht zehn bis fünfzehn Minuten gewesen, nachdem er den Imbiss verlassen habe.” (ebd)
Spekulation: Der Imbissbetreiber Ay. wäre gegen 10:20 (10:10 Abfahrt + 10 Minuten) vom Kunden Ke. gesehen worden. Bis Ay. von dort selbst am Imbiss ankam, müssen weitere 10 Minuten verstrichen sein. Dann wäre Ay. erst um 10:30 dort angekommen. Zu dem Zeitpunkt war jedoch schon die Notärztin am Tatort. Übrigens wäre dies ein Alibi sowohl für Ay. als auch für Ke.
Jedoch war Ke. mit dem Fahrrad unterwegs. Deshalb brauchte Ay. im Auto wesentlich weniger Zeit zum Stand als Ke.
“Es folgt der Zeuge Frank Ke., der in der Nähe des Tatortes wohnt. Ke. berichtet, dass er kurz am Imbiss gewesen und dann mit dem Fahrrad zu seinem Vater weiter gefahren sei, um dort an einem Bootsanleger zu arbeiten.” (nsu-watch)
Die zeitliche und räumliche Nähe des Radfahrers Ke. zum Turgut-Mord einerseits und die Beobachtungen von Radfahrern bei anderen Ceska-Mordfällen andererseits, macht misstrauisch.
Exakt in der Zeit, als Turgut im Stand “alleine” gewesen wäre; Ke. wäre ja gerade davon geradelt gewesen und Ay. wäre gerade zum Stand gefahren; wurde Turgut erschossen! Um 10:14 hörte Zeuge H. Schüsse.
“Götzl hält ihm vor, er habe damals ausgesagt, er habe nach dem Wachwerden auf sein Handy geschaut, die Uhr habe 10:12h gezeigt. Er habe das später mit seinem Funkwecker verglichen und festgestellt, dass sein Handy zwei Minuten nachginge. Also seien die Schüsse ziemlich genau um 10:14h gefallen.”
Sein “damaliger Wohnort war nicht mal 30 m vom Tatort entfernt“, deshalb wäre „ein Schalldämpfer wohl nicht benutzt“ worden, denn sonst hätte er die Schüsse nicht hören können. Dem Zeuge ist im Vorfeld der Tat…
“… damals ein Fahrzeug aufgefallen, dass zwei bis drei oder vielleicht fünf Tage vorher dort beim Dönerimbiss, direkt am Zaun von der Kindertagesstätte, permanent geparkt hatte, was vorher nicht dort war. Was genau für ein Fahrzeug das war, könne er heute nicht mehr sagen.”
Nach den Schüssen wäre er noch zwei Minuten im Bett geblieben und sei dann aufgestanden. Er schaute aus dem Fenster und stellte verwundert fest, dass ..
“… niemand draußen zu sehen gewesen sei. Das habe ihn gewundert, weil man ja sonst immer jemanden sieht, wenn es „komische Geräusche“ gebe, „keinerlei Personen oder Fahrzeuge“. (nsu-watch)
Der Richter weist ihn darauf hin, dass dies so nicht stimmt. Ein weißer Golf wäre schon seit Wochen neben dem Stand geparkt gewesen, auch noch nach der Bluttat.
“Götzl hält vor, dass das Fahrzeug neben dem Kebabgrill ein weißer Golf gewesen sei, der da aber schon seit Wochen gestanden habe und auch danach immer noch in der Parknische direkt neben dem Imbiss gestanden habe. Der Zeuge sagt, er könne sich heute nicht mehr genau daran erinnern.”
Die Zeugin Scha. fährt um 10.15 Uhr am Stand vorbei und sah einen etwa 40 Jahre alten, 190 cm großen schlanken Mann mit blonden kurzen Haaren. Aufgrund ihrer Beobachtung wurden Phantombilder angefertigt.
“Scha. bestätigt das, aufgrund dieser Aussage seien Phantombilder angefertigt werden. Schu. habe in der Nähe des Imbisses eine Person gesehen und zwei oder drei weitere Personen im Bereich des Imbisses.”
“RA Dilman hält vor, wie die Zeugin Schu. die Person beschrieben habe, die sie sah: Sie sei ca. 40 Jahre alt und ca. 1,90 m groß gewesen, habe eine schlanke Statur und blonde kurze Haare gehabt und keinen Bart und keine Brille getragen. Wenn das da so stehe, dann sei das so, sagt Scha.”(nsu-watch)
Das Phantombild, @ddp, (news)
Der Ministeriums-Informationsbrief übergeht diese Aussage. Dort steht gar, dass …
“… es offenbar keine Zeugen gab, die den Tatablauf sowie die Annäherung und Entfernung möglicher Täter zum bzw. vom Tatobjekt beobachtet hatten.”
Gegen 10:15 kommt der Imbissbetreiber Ay. an, “andere Personen habe er nicht wahrgenommen”. Der Imbissstand war offen, aber die Türe zu. Er ruft umsonst nach Herrn Turgut, öffnete die Tür und entdeckt gegen 10:20 den Erschossenen.
Er habe gesehen, dass der Deckel des Imbisses geöffnet und die Türe zu war. Dann habe er seinen Wagen geparkt und drei-, viermal gerufen, damit ihm Turgut beim Ausladen helfe, aber keinen Laut gehört. Deswegen habe er gedacht, er lese Zeitung und trinke Kaffee. Er habe die Tür aufgemacht und es sei ihm Blut auf dem Boden entgegen gekommen. (…) Dann habe er ihn hoch gehoben, Richtung Türe gezogen und um Hilfe gerufen.
Es sei ein deutscher Mann gekommen, dem er sein Handy zugeworfen habe und der dann Krankenwagen und Polizei gerufen habe.”(ebd)
In seiner polizeilichen Vernehmung sagte Ay. aus, dass er erst um 10:30 den Stand aufgesucht hätte. Das schließt Ay. auch vor Gericht nicht aus.
“Götzl hält vor, Ay. habe bei einer Vernehmung angegeben, um geschätzt 10.30 Uhr den Grill aufgesucht zu haben. Das könne sein, so Ay.”
Dagegen steht im Informationsbrief, dass um die Uhrzeit bereits die Notärztin vor Ort war.
“Das Opfer wurde gegen 10:20 vom Imbissbetreiber aufgefunden, zwei kurz darauf hinzukommende Zeugen verständigten über Notruf die Einsatzzentrale. Eine zufällig wenig später am Tatort vorüberfahrende Streifenwagenbesatzung gab gegen 10:25 eine erste Lagemeldung an ihre Dienststelle ab und traf polizeiliche Sofortmaßnahmen. Gegen 10:30 traf eine Notärztin mit einem Rettungswagen am Tatort ein. Trotz sofort eingeleiteter Rettungs- bzw. Reanimationsmaßnahmen verstarb Mehmet Turgut gegen 11:00 Uhr im Rettungswagen am Tatort.” (rostock)
Ermittlungsergebnisse
Nachdem am 25.02.2004 Mehmet Turgut ermordert wurde, nahm die Polizei am 19.05.2004 seinen Bruder wegen “illegalen Aufenthalt” fest. Am 30.06.2004 wies er während der Vernehmung …
“… auf Auffälligkeiten hin, die die Familie des Imbissbetreibers betrafen und mit dem Mord in Zusammenhang stehen könnten, so die angebliche Zustellung einer SMS an einen Angehörigen der Familie wenige Tage nach dem Mord, in der sich ein unbekannter Absender der Täterschaft bezichtigte.” (ebd)
Der bis heute unbekannte Absender drohte offenbar der Familie des Imbissbetreibers:
”Ich habe einen Türken getötet und du bist dran! ” (nordkurier)
Diese SMS macht keinen Sinn, da Mehmet Turgut ein Kurde war. Es ergaben sich frühzeitig Hinweise auf Verbindungen zur kurdischen Arbeiterpartei “PKK”.
“Aus Ermittlungen der KPI Rostock ergaben sich frühzeitig Hinweise aus dem Bereich des polizeilichen Staatsschutzes, wonach ein Bruder und ein Cousin von Mehmet Turgut mit Aktivitäten der kurdischen Arbeiterpartei PKK in Verbindung zu bringen waren.” (rostock)
Im NSU-”Informationsbrief” des Ministeriums für Inneres und Sport in Mecklenburg-Vorpommern wird die SMS in Zweifel gezogen. Der Sache wäre polizeilich nachgegangen worden, die Zeugen hätten jedoch die Existenz der SMS verneint.
“Durch Zeugen, die nach den Aussagen des Opferbruders Kenntnis von dieser SMS gehabt haben sollten, wurde dieser Umstand bestritten. Die im Nachhinein nicht mehr aufklärbaren Ungereimtheiten führten im Rahmen der Ermittlungen auch zu Überlegungen, dass möglicherweise interne Streitigkeiten verdeckt werden sollten.”
(ebd)
Nachforschungen ergaben, dass …
“… dass Mitglieder der Familie des Imbissbetreibers in Rostock zwischen 1997 und 2002 über eine Bank in Berlin ca. 450.000 DM in die Türkei überwiesen hatten.” (ebd)
Die Frage stellt sich, wie dieses Geld erwirtschaftet werden konnte. Nicht nur die abgelegene Lage des Standes, der Betreiber sagte vor Gericht, dass …
“er (…) zu diesem Zeitpunkt keine Werbung gemacht [habe], er habe aber mal Visitenkarten verteilt. Werbung in Zeitungen oder im Internet habe er, wenn er sich recht erinnere nicht gemacht.”(nsu-watch)
Die “untersuchten Geldbewegungen” hätten aber “keinen unmittelbaren Zusammenhang zum Mord (…) erkennen lassen”. Wegen des Unterschieds zwischen erklärten und tatsächlichen Einkünften wurde jedoch ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. (rostock)
Laut des Verfassungsschutzes hätte das Opfer Turgut “in Rostock für unbekannte Hintermänner Rauschgift verkauft”, ähnliche Vorwürfe gegen den Bruder kamen seitens der Zollfahndung. Die Nachforschungen ergaben jedoch keine “beweiskräftige Bestätigung”. Dagegen hätte sich der Verdacht gegen “Kontaktpersonen der Brüder” erhärtet.
“Das aus dem Verkauf der Drogen stammende Geld hätte er jedoch nicht an die Hintermänner abgeführt, sondern an einen Verwandten weitergegeben. Dieser hätte es an die eigene Familie transferiert. (…) Ein weiterer, damit möglicherweise korrespondierender Hinweis lag seitens des Zollfahndungsamtes Hamburg vor. Demnach würde ein Bruder des Opfers gemeinsam mit einem Verwandten in Schwerin mit Rauschgift handeln. (…) Die Ermittlungen in diesem Verfahren führten jedoch nicht zu beweiskräftigen Bestätigung der Rauschgift-Strattaten des in dem Hinweis genannten Personenkreis.
Im Zuge der Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass Kontaktpersonen der Brüder (Yunus und Mehmet) Turgut illegalen Handel mit Betäubungsmitteln trieben.” (rostock)
War der Imbissbetreiber das Ziel?
“Im Februar 2005 durchsuchten Beamte des BKA und der KPI Rostock die Wohnungen des Imbissbetreibers, seiner geschiedenen Ehefrau und das Büro seiner Steuerberaterin in Berlin. Aufgrund von Zeugenhinweisen auf Streitigkeiten des Imbissbetreibers mit Unbekannten über vermeintliche Geldforderungen, des bereits genannten ungeklärten Geldtransfers in die Türkei und der nur kurzen Beschäftigungszeit Turguts im Imbiss (…) war von der Möglichkeit auszugehen, dass der Imbissbetreiber die eigentliche Zielperson des Mordes bzw. die Tötung Turguts als Warnung an ihn gedacht war.”
Spuren ins rechtsextremistische Milieu
Es wurden zwei Spuren ins rechtsextremistische Milieu polizeilich nachgegangen:
“Zwei Spuren lagen Hinweise auf einen vermeintlich rechtsextremistischen Tathintergrund zugrunde. In dem einen Fall hatte eine Hinweisgeberin aus MV 2006 eine Ähnlichkeit zwischen den in der Sendung “Aktenzeichen XY-ungelöst” gezeigten Nürnberger Phantombildern und zwei Jugendlichen aus ihrem persönlichen Umfeld beim LKA-MV gemeldet. Bei einem der Jugendlichen habe sie im Laufe der Zeit eine zunehmend rechte Gesinnung festgestellt. Die Ermittlungen zu diesem Hinweis führten bereits Anfang 2007 zum sicheren Ausschluss eines Tatzusammenhangs.
In dem anderen Fall meldete sich Ende 2006 ein in der JVA Berlin-Tegel einsitzender Strafgefangener telefonisch im LKA M-V, um Angaben zu der hier gegenständlichen Mordserie zu machen. Der Hinweisgeber bezog sich bei einer späteren Vernehmung auf einen anderen Strafgegangenen, der angeblich einen “Nazi” hinter den Taten vermutete, welcher aus Rache “x-beliebige Türken tötet”. Im Rahmen des Informationsaustausches mit der BAO “Bosporus” konnte festgestellt werden, dass Hinweisgeber und Hinweis dort bereits bekannt waren. Die hiesigen Erkenntnisse wurden den dortigen Ermittlungen zugeordnet. Die Ermittlungen führten nicht zur Feststellung eines Tatzusammenhanges.” (ebd)
Der Imbiss-Betreiber Ay. machte keine Erfahrungen mit Rechtsradikalen vor Ort.
“RA Tikbas fragt, ob Ay. Erfahrungen mit Rechtsradikalen vor Ort gemacht habe. Ay. verneint das: “Es war so, dass alle in diesem Viertel mich kannten, es gab so etwas nicht.” Zschäpes Verteidiger RA Stahl fragt, ob jemand nicht aus dem Viertel kommend auf den Imbiss aufmerksam geworden sein könne. Ay. verneint das.” (nsu-watch)
Die Polizei verwahrt sich nachdrücklich dagegen, sie wäre auf dem “rechten Auge blind” gewesen:
“Eine generelle, ausschließlich auf eine rechtsextremistisch motivierte Tat ausgerichtete Ermittlungsspur bestand aufgrund der Gesamtbeurteilung des Falles Turgut und unter Berücksichtigung der anderen Serientaten in der Soko “Kormoran” nicht. Bei der Gesamtwürdigung des Sachverhaltes spielte auch das Nichtvorhandensein einer “Botschaft” (Selbstbezichtigungsschreiben) einer hinter den Taten stehenden rechtsextremistischen Gruppierung an die Öffentlichkeit eine Rolle. Aufgrund der örtlichen Verteilung der Taten und des anzunehmenden “Ankerpunktes” in Nürnberg (s.o. zweite Operative Fallanalyse Bayern vom Mai 2006) war ein Täter aus M-V nach damaliger Beurteilung mit großer Wahrscheinlichkeit auszuschließen. Darüber hinaus sprachen fast alle auf eine mögliche Motivlage hindeutenden Informationen im Fall Turgut für einen nichtpolitischen, eher kriminell bedingten Tathintergrund. Die Hinweislage in den meisten anderen Fällen der “Ceska-Mordserie” wies die gleiche Tendenz auf.
Dennoch wurde die Möglichkeit einer politisch motivierten Tat zu keinem Zeitpunkt bei den Ermittlungen der Soko “Kormoran” als auch durch die anderen Dienststellen des Ermittlungsverbundes ausgeschlossen. Entsprechende Hinweise wurden mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Sorgfalt untersucht.” (rostock)
Standort des Imbiss-Containers:
54.110503°N 12.154930°E
Standort des Gedenksteins (18 Meter in Richtung Nord-West):
54.110640°N 12.154778°E
Bemerkenswert sollte man finden, dass der Besitzer des Imbisses in der Nacht zuvor seinen Aufenthaltsort verschleiern wollte, da er bei Verwandten übernachtete (vermutlich wurde er vorher bedroht und schlief deshalb außerhalb).
Auch passen Zeugenaussagen nicht zum zeitlichen Ablauf, denn zum Zeitpunkt des Notrufes konnte er nicht erst auf dem Weg dorthin sein, sondern er war bereits dort. Sein Alibi-Zeuge lügt.
Bruder Yunus Turgut wollte nicht mit der Polizei zusammenarbeiten, sondern Privatdetektive engagieren und diese mit Drogengeld bezahlen (so die Aussage vor Gericht).
Mehmet Turgut war mehrfach illegal eingereist, er benutzte gefälschte Papiere, er drückte sich vor dem Militärdienst, er war [angeblich] in Drogengeschäfte in Hamburg nachweisbar verwickelt und er benutzte in Rostock den falschen Namen “Hassan”.
Sein Bruder Yunus und sein Cousin Giyasettin Turgut haben Beziehungen zur PKK, wenn man es mal freundlich ausdrücken will.
Der Besitzer Haydar Ay. [bitte keine Klarnamen] überwies [angeblich] 450.000 Euro “Gewinn” aus dieser Dönerbude (am Arsch der Welt) in seine Heimat bzw an die PKK.
Da liefen [angeblich] noch andere Geschäfte, nämlich Drogenhandel.
Der türkische Geheimdienst hat [angeblich] dann diese PKK-Finanzierung dezimiert und die BRD-Behörden haben das aus Gründen der Staatsräson gedeckt.
vorab: ich schätze ihre kommentare, kann Sie jedoch per email nicht erreichen.
Bei den Kommentaren bitte quellenangabe für -neue- Informationen bringen.
ich fand keine, dass der imbissbetreiber Ay. Gelder zur PKK überwies.
Die Drogen-Verdächtigungen gegen die Turgut-Brüder konnten polizeilich nicht bestätigt werden, so stets im Informationsbrief und in meinem Blogeintrag.
Zitat:
Die Drogen-Verdächtigungen gegen die Turgut-Brüder konnten polizeilich nicht bestätigt werden, so stets im Informationsbrief und in meinem Blogeintrag.
[Zitat Ende]
Bericht des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern:
http://www.das-ist-rostock.de/fileadmin/user_upload/Info.pdf
(Seiten 9, 10, 16, 19)
Dort wird mehrmals auf die Rauschgiftdelikte eingegangen und von “erhärtetem Verdacht”, mehreren übereinstimmenden Zeugenaussagen, Festnahme eines Rauschgiftkuriers in flagranti, Geldüberweisungen etc geschrieben.
Haydar A. wird zwar nicht namentlich erwähnt, aber im Text steht “Imbissbetreiber” und das war eben dieser.
Dieses PDF besteht nicht aus durchsuchbarem Text, sondern aus eingescannten Seiten. Es wäre vielleicht mal nötig, das PDF durch ein OCR-Programm zu schicken und dann den durchsuchbaren Text hochzuladen, damit er sich besser verbreitet.
Welcher “Informationsbrief” ist gemeint?
Link?
Diese “[angeblich]” Einfügungen stammen nicht von mir, sondern vom Blogbetreiber. So weit, so in Ordnung, aber in einem Fall ist da nichts mehr mit “angeblich”, sondern harter Fakt:
obiges Zitat:
er war [angeblich] in Drogengeschäfte in Hamburg nachweisbar verwickelt
[Zitat Ende]
Nachweis bzw Quelle:
Zitat aus dem ARD Radiofeature “Auf der Suche nach dem Dönerkiller”, Seite 5:
O-TON / „WORT“ : Felix Schwarz (Polizist)
Also von dem Opfer wissen wir, dass er hier in Hamburg mit Rauschgift zu tun hatte. Also Yunus Turgut ist in dem Milieu hier in Hamburg auch bekannt gewesen. Allerdings nicht selbst an vorderster Front, sondern eher als kleines Licht.
http://web.ard.de/media/pdf/radio/radiofeature/doenerkiller.pdf
(Link ist inzwischen zwar leider tot, aber ich habe die Datei gesichert und kann sie hochladen.)
Zitat aus Maik Baumgärtner, Marcus Böttcher,” Das Zwickauer Terror-Trio”:
Auch Felix Schwarz, Leiter der Abteilung Organisierte Kriminalität beim Hamburger LKA, und seine Kollegen werden wie schon beim dritten Mord der Serie in Hamburg-Bahrenfeld in die Ermittlungen einbezogen. 2010 sagt er dem ARD-Radio: “Also von dem Opfer wissen wir, dass er hier in Hamburg mit Rauschgift zu tun hatte. Also Yunus Turgut ist in dem Milieu hier in Hamburg auch bekannt gewesen.«
[Zitat Ende]
Die Polizei hat also die Drogenverbindung von Turgut bewiesen, daher ist das “angeblich” in diesem Fall nicht nötig.
Zitat:
“Laut Ay. war Turgut bei ihm nicht beschäftigt sondern etwa drei Wochen lang “nur ein Gast” gewesen.”
[Zitat Ende]
Das ist auch nur eine sehr geschmeichelte Umschreibung für Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung.
Hätte der Besitzer nämlich zugegeben, dass Mehmet Turgut dort arbeitete, dann hätte das Finanzamt sich gewundert.
Zitat:
“Der Betreiber Ay. betrieb seinen Imbiss “normalerweise alleine” und öffnete ihn “um 10 Uhr”, bis spät in die Nacht.”
[Zitat Ende]
Hat sich schonmal jemand Gedanken darüber gemacht, wie es bakteriell aussieht, wenn man Fleisch nicht kühlt, sondern schön lauwarm hält von 10 Uhr morgens bis “spät in die Nacht”?
Zitat:
“Eine zufällig wenig später am Tatort vorüberfahrende Streifenwagenbesatzung gab gegen 10:25 eine erste Lagemeldung an ihre Dienststelle ab und traf polizeiliche Sofortmaßnahmen. ”
[Zitat Ende]
Das glaube ich auch nicht, denn diese Straße ist eine Sackgasse.
Warum sollte dort zufällig innerhalb weniger Minuten nach einem Mord eine Polizeistreife vorbeifahren?
Gibt es solche Zufälle?
Die Polizei war natürlich nicht zufällig dort, sondern aufgrund des Notrufes.
Laut Aussagen von zwei Dönerimbissbetreibern verkaufen die ungefähr 300 Döner pro Tag, allerdings handelt es sich um einen besseren Standort als der in Rostock. Der Gewinn pro Döner ist auch von der Intention des Betreibers abhängig. Manche arbeiten kostenneutral, also ohne Gewinn, nur um den Standort nicht an die Konkurrenz abgeben zu müssen. Das wird dann querfinanziert durch andere gut gehende Läden. Normalerweise kann man aber mit einem Gewinn von 0,50 Euro bis 1,50 Euro pro Döner rechnen.
Rechnet man jetzt 300 pro Tag mal 1 Euro Gewinn pro Döner mal 365 Tage mal 5 Jahre, dann sind das 547500 Euro. Abzüglich Betreiberkosten, abzüglich Steuern dürfte es schwer fallen, 450000 Euro zu überweisen, zumal man an diesem Standort vermutlich keine 300 Döner jeden Tag verkaufen kann.
*” Wer lügt, ist unklar, auch ob die Polizei ein Phantombild eines verdächtigen blonden Mannes veröffentlichte. ”
-Das Phantombild sollte dieses hier sein :
http://news.de.msn.com/polizeifunk/bilder.aspx?cp-documentid=159755896&page=13
*” Bis Ay. von dort selbst am Imbiss ankam, müssen weitere 10 Minuten verstrichen sein. ”
-Luftlinie sind das ca2km. Der Kunde ist Radfahrer, Ay. Autofahrer.
*” deshalb wäre „ein Schalldämpfer wohl nicht benutzt“ worden, denn sonst hätte er die Schüsse nicht hören können. ”
-” Der Schalldämpfer der Ceska erwies sich in einem Test, den «Waffenmagazin»-Chefredaktor Laszlo Tolvaj durchführte, aber als wenig zweckmässig. Mit einfachen Basteleien war die Waffe leiser als mit dem Aufsatz des Herstellers aus Tschechien. ”
http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/europa/Die-Pistole-der-Zwickauer-Zelle-kostete-damals-1250-Franken/story/27729489
*” Diese SMS macht keinen Sinn, da Mehmet Turgut ein Kurde war. Es ergaben sich frühzeitig Hinweise auf Verbindungen zur kurdischen Arbeiterpartei “PKK”. ”
-Aus Sicht eines Türken der Kurden(deshalb) umbringt würde es nicht sinnvoll sein. Aber von einem Neonazi wäre es wohl etwas viel verlangt darauf einzugehen.
*” Im NSU-”Informationsbrief” des Ministeriums für Inneres und Sport in Mecklenburg-Vorpommern wird die SMS in Zweifel gezogen. Der Sache wäre polizeilich nachgegangen worden, die Zeugen hätten jedoch die Existenz der SMS verneint. ”
-Hier steht es zum Vergleich so :
“Doch der Untersuchungsausschuss schreibt, dass nicht festgestellt werden konnte, dass zwei Hinweise des Bruders von Mehmet Turgut auf einen rassistischen Hintergrund der Tat bearbeitet wurden.”
http://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/droh-sms-nicht-beachtet-281434008.html
*” Die Frage stellt sich, wie dieses Geld erwirtschaftet werden konnte. ”
-Sorry, aber da steht nicht das alle Familienmitglieder an dem Dönerstand gearbeitet haben. Nur weil einer aus der Familie einen Dönerstand betreibt heisst es nicht das Verwandte von ihm woanders mehr verdienen können.
*” …dass Kontaktpersonen der Brüder (Yunus und Mehmet) Turgut illegalen Handel mit Betäubungsmitteln trieben.” ”
-OMG ! Haben die etwa gekifft und Drogen bei einem Dealer gekauft ? Laut Wikipedia würden sie damit zum misratenem Drittel der jüngeren Generation gehören. Schlimm genug, aber ohne weitere Details bringt das kaum ein Mordmotiv. Und bis jetzt…kam da nichts bei raus.
*” Zschäpes Verteidiger RA Stahl fragt, ob jemand nicht aus dem Viertel kommend auf den Imbiss aufmerksam geworden sein könne. Ay. verneint das.” ”
-Hier steht folgendes :
“Uwe Böhnhardt hatte Verwandte in Rostock-Toitenwinkel, die ihm nahe standen.”
http://www.publikative.org/2013/02/20/nsu-schwache-erkenntnislage-im-nordosten/
Wenn das zutrifft, dann hätte die Uwes in diesem Fall keine Unterstützung von Ortskundigen benötigt. (Dies war der erste Mord des zweiten Teils der Serie)
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@Bolko : Es sollen doch bloss Verwandte des Betreibers diese Summe überwiesen haben. Nirgendwo steht das die auch bei dem Dönerstand beschäftigt waren, daher ist ihre Rechnung eine reine Luftnummer. Gab es Schwarzarbeit, genügend Kühlmöglichkeiten ? Ja vielleicht war dies das Motiv. Und bei Simsek dann das der zu viele Blumen verkauft hat, und beim nächsten…Das sie hier so von der Unfehlbarkeit von Polizisten überzeugt sind ist auch wenig sachlich, dann kann man den Prozess und die Berichterstattung eigentlich gleich einstellen. Und geben sie bitte Quellen an, ein Ermittler soll das mit dem Drogengeld laut einem Bericht auf Nachfrage gesagt, in anderen Berichten kommt es nicht vor. Das ist im Moment etwas vage. Laut einem Ermittler soll der der Polizei gegenüber diese Straftaten angekündigt haben, naja…
“Uwe Böhnhardt hatte Verwandte in Rostock-Toitenwinkel, die ihm nahe standen.”
http://www.publikative.org/2013/02/20/nsu-schwache-erkenntnislage-im-nordosten/
Die Eltern von Böhnhardt haben sich klar von Rechtsextremismus distanziert und waren auch nie in der Szene dabei. Deshalb halte ich es für vermessen, die ganze Verwandschaft Böhnhardts gleich zu verdächtigen, auch wenn jemand in der Nähe eines Tatorts gelebt hatte. Die Publikative gibt außer dem einen Satz darüber leider keine weiteren Informationen.
Es geht lediglich darum das Böhnhardt Orstkenntnis gehabt haben kann.
Die Frage ist, wann Böhnhardt dort zuletzt bei seinen Verwandten war. Dieses Indiz könnte sich schnell in Luft auflösen. Im Mordfall Turgut legt die Beweislage vor Ort nicht eine Täterschäft des Trios nahe.
Sie können da ja hingefahren sein weil Böhnhardt sich da auskennt, das müssen sie ja nicht mit einem Familienbesuch verbinden. Das wäre wohl unwahrscheinlich.
“Das und auch, dass man sich bald aus unerfindlichen Gründen auf das Agieren einer „international operierenden Rauschgiftbande“ festlegte, sei insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar, weil es mindestens zwei Angriffe auf den Dönerimbiss gab, welche einen rassistischen Hintergrund vermuten lassen: Im Jahr 1998 sei der Inhaber bei einer Prügelattacke, die von rassistischen Sprüchen begleitet war, erheblich verletzt worden, wenige Wochen später sei sein Imbiss ausgebrannt; ein Mitarbeiter der Feuerwehr habe Brandstiftung vermutet.”
Aus NSU-Watch https://www.nsu-watch.info/2017/12/zusammenfassung-des-400-verhandlungstag-20-dezember-2017/