Sachsens Innenminister Ulbig unkooperativ, siehe “Fall Terzett”

Im Juni 2012 veröffentlichte das Parlamentarische Kontrollgremium Sachsens einen “vorläufigen Abschlussbericht”, der den Verfassungsschutz entlastete. Jetzt [Oktober 2012] berichtete “die Welt”, dass der sächsische Verfassungsschutz das flüchtige Trio Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe im Jahr 2000 abhören wollte und näher am Umfeld des Trios war, als bisher zugegeben! Weitere vier Personen wurden belauscht (gegen drei der vier wird heute wegen NSU-Unterstützung ermittelt). 2000 wurde als Begründung angegeben:

“Die Betroffenen stehen im Verdacht, Mitglieder einer Vereinigung zum Begehen von Straftaten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und schwerer rechtsextremistischer Straftaten zu sein und drei flüchtige Straftäter in der Illegalität zu unterstützen.” (stern)

Laut Sachsens CDU-Innenminister (SMI) Markus Ulbig hätte es “damals leider keine Erkenntnisse zum Aufenthaltsort des Trios” gegeben. Die zuständigen Gremien seien jedoch “vollständig über den Vorgang informiert worden.” (mdr) Diese Darstellung dementiert der Vorsitzende des Bundestag-Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD):

“Den mir bisher vorliegenden Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz entnehme ich jedenfalls, dass diesbezüglich mehrfach Nachfragen gestellt wurden, ohne dass diese nach Aktenlage beantwortet worden zu sein scheinen. (…) Auch die von mir bisher gesichteten Unterlagen aus den Ländern werfen mehr Fragen auf, als, dass sie Antworten liefern. (BU)

“Die Welt” fragt kritisch nach, warum das SMI …

“… nicht gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert hat, dass Behörden des Freistaates bis ins Jahr 2009/2010 mit dem Terzett befasst waren, zumal dies doch rückblickend eher für Sachsen im Umgang mit rechtsextremen Bedrohungen spricht” (welt)

Der sächsische Verfassungsschutz (LfV) nahm wie folgt Stellung:

Die Abhöraktion “Terzett” dauerte nur vom 5. Mai bis zum 5. August 2000, da der Lauschangriff “keine neuen Erkenntnisse” brachte. Es konnten nur die mutmaßlichen Unterstützer des Trios ins Visier genommen werden: “Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe seien nur für den Fall aufgeführt worden, dass sie von einem der überwachten Anschlüsse aus telefonieren sollten. Informationen zu ihrem damaligen Aufenthaltsort lagen demnach nicht vor.” Die abgehörten NSU-Sympathisanten wären erst zehn Jahre später [2010] über die dreimonatige Aktion informiert, weil “vorher nicht sicher ausgeschlossen werden konnte, dass die Betroffenen, die damals in der Szene eine wichtige Rolle gespielt haben, sonst sensibilisiert worden wären”. (mdr)

Zu dieser behördlichen Stellungsnahme nahm die “Welt”-Redaktion folgend Stellung:

“… zum Abschluss der Maßnahme “Terzett” [wären] laut den Akten gleich mehrere operative Maßnahmen eingeleitet oder zumindest geplant wurden. So heißt es noch im Dezember 2003 in einem LfV-Schreiben an den damaligen Staatsminister Horst Rasch (CDU), “eine weitere Beobachtung der sieben Betroffenen” sei beabsichtigt. Deshalb solle keine Mitteilung über die Beschränkung nach G 10 erfolgen, obwohl staatsanwaltliche Verfahren gegen Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt eingestellt und auch nicht mehr zu erwarten seien. Das LfV sah sich außer Stande, unsere Fragen dazu zu beantworten.”(welt)

Bereits Ende Januar 2012 berichtete die Zeitung “taz” aus “einem als geheim eingestuften Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz”: Als “Fall Terzett” hätte der sächsische Verfassungsschutz eine Überwachungsoperation gegen das Umfeld des Trios getauft, sie wäre von März bis Oktober 2000 gelaufen (taz). Dazu fragt die “welt” nach, warum die Abhöraktion dann …

“… endgültig erst mit der Benachrichtigung der Betroffenen mit Schreiben vom 5. Oktober 2009 abgeschlossen – bzw. mit einem Vermerk des SMI vom 31. November 2010, wonach eine Mitteilungspflicht an Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt als ebenfalls Betroffene der Maßnahme entfällt.” (welt)

Vernichtung der Abhörprotokoll

Welche Erkenntnisse “Terzett” wirklich lieferte, ist ungewiss, da die Abhörprotokolle vernichtet wurden. Wann die Vernichtung erfolgte, ist unklar. Basierend auf dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses hätten die Mithörprotokolle jedoch erst am Ende des Folgejahres oder (!) nach fünf Jahren gelöscht werden. Da die Aktion jedoch “formal” bis 2010 (mdr) lief, könnte es sein, dass die Protokolle erst Ende 2011 vernichtet wurden. Dann hätte jedoch keine gesetzliche Lösch-Verpflichtung bestanden! Der Lösch-Zwang des “G10-Gesetzen” kann ausgesetzt werden, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht. Ende 2011 hätte dieser Verdacht mit dem Auffliegen des Trios vorgelegen.

“Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses

(…)

Abschnitt 2

Beschränkungen in Einzelfällen

§ 3 Voraussetzungen

(1) Beschränkungen (…) dürfen unter den dort bezeichneten Voraussetzungen angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand (…)

6. Straftaten nach a) den §§ 129 a und 130 des Strafgesetzbuches sowie b) den §§ 211, 212, 239a, 329b, 306 bis 306c, 308 Abs. 1 bis 3, (…), soweit diese sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten, oder

7. Straftaten nach § 92 Abs. 1 Nr. 7 des Ausländergesetzes plant, begeht oder begangen hat. Gleiches gilt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht bestehen, dass jemand Mitglied einer Vereinigung ist, deren Zweck oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind.” (Quelle: web-archiv)

Es wäre daher eine interessante Frage, wann der sächsische Verfassungsschutz seine Abhörprotokolle vernichtete.

Nachtrag, 26.05.2013

“Die Behörden wussten viel mehr über den NSU als bisher bekannt: Als das NSU-Trio im November 2011 entdeckt wurde, war die Überraschung, ob in Politik oder bei Sicherheitsbehörden, sehr groß. Das konnten wir nicht wissen, damit war nicht zu rechnen, war der Tenor unzähliger Statements. Stimmt das wirklich? REPORT MAINZ ist ein Dokument höchster Geheimhaltungsstufe zugespielt worden. Darin wird enthüllt, dass Behörden und Teile der Politik schon im Jahr 2000 davon wussten, dass möglicherweise ein rechtsextremes Terrortrio in Deutschland sein Unwesen treibt. Hätte man die damaligen eigenen, sich heute als richtig heraus stellenden Erkenntnisse ernst genommen, wäre die Mordserie verhindert worden, sagen mehrere Fachleute im Interview mit REPORT MAINZ.”

http://www.youtube.com/watch?v=FDAJo8B19cU

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